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G edru ckt auf 1 00P roze ntR ecyc lingp apie rStadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung - Wahlamt wahl@karlsruhe.de www.karlsruhe.de1075 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur WahlZur Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat beziehungsweise Ortschaftsrat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs (§ 18 Abs. 4 KomWO).I. Wahl des GemeinderatsBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)101 Fahringer, Jorinda, Kreisgeschäftsführerin, geb. 1984, KA-Innenstadt-West 102 Löffler, Aljoscha, Verkehrsplaner, geb. 1993, KA-Weststadt 103 Wolf, Leonie, Mathematikerin, geb. 1994, KA-Südweststadt 104 Dr. Cremer, Clemens, Geoökologe, geb. 1972, KA-Waldstadt 105 Dr. Sardarabady, Iris, Soziologin, geb. 1961, KA-Nordstadt 106 Bauer, Benjamin, Lehrer, geb. 1989, KA-Durlach 107 Akbaba, Ceren, Projektmanagerin, geb. 1989, KA-Innenstadt-West 108 Dujmović, Ivo, Student, geb. 1998, KA-Weststadt 109 Anlauf, Verena Uta, Sozialarbeiterin, geb. 1955, KA-Mühlburg 110 Frewer, Thorsten, Hotelkaufmann, geb. 1975, KA-Weststadt 111 Dr. Heynen, Susanne, Dipl.-Psychologin, geb. 1960, KA-Weststadt 112 Schwarz, Jesko, Innenpolitischer Referent, geb. 1989, KA-Weststadt 113 Dußler, Sarah, Lehrerin, geb. 1985, KA-Rüppurr 114 Belschner, Bernd, Kulturmanager, geb. 1958, KA-Grötzingen 115 Litterst, Annalena, Studentin, geb. 2002, KA-Rintheim 116 Klinkhardt, Christian, Verkehrswissenschaftler, geb. 1995, KA-Oststadt 117 Großmann, Christine, Lehrerin, geb. 1956, KA-Beiertheim-Bulach 118 Riebel, Niko, Physiotherapeut, geb. 1987, KA-Durlach 119 Sander, Petra, Dipl.-Kommunikationswirtin, geb. 1967, KA-Neureut 120 Tessmer, Gabriel, Schüler, geb. 2005, KA-Durlach 121 Dr. Klingert, Sonja, Wissenschaftlerin für Energiesysteme, geb. 1967, KA-Durlach 122 Schäffauer, Bastian, Mathematiker, geb. 1998, KA-Südstadt 123 Link, Victoria, Lehrerin, geb. 1992, KA-Oststadt 124 Kast, Hubert, Softwareentwickler, geb. 1959, KA-Neureut 125 Brassat, Sarah, Studentin, geb. 1998, KA-Mühlburg 126 Köster, Ralf, Entwicklungsingenieur, geb. 1961, KA-Durlach 127 Just-Höpfinger, Sabine, Rentnerin, geb. 1955, KA-Rüppurr 128 Einsweiler, Jonas, Verwaltungsbeamtenantwärter, geb. 2000, KA-Südstadt 129 Kalle, Wilhelmine, Haushaltswissenschaftlerin, geb. 1992, KA-Durlach 130 Pötzsche, Martin, Supply Chain Manager, geb. 1964, KA-Durlach 131 Lüchtrath-Klöckner, Gundula, Lehrerin, geb. 1959, KA-Palmbach 132 Giesinger, Philipp Sean, Lehrer, geb. 1992, KA-Rintheim 133 Dietz, Ondine, Freie Autorin, geb. 1967, KA-SüdstadtBekanntmachung der Stadt Karlsruhe Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 9. Juni 20242 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online134 Neureuther, Dominic, Leitungsfunktion im Versandwesen, geb. 1983, KA-Grötzingen 135 Splawski, Laura, Studentin, geb. 2001, KA-Nordweststadt 136 Wilkes, Gabriel, Verkehrswissenschaftler, geb. 1992, KA-Südweststadt 137 Heiß, Ulrike, Dipl.-Übersetzerin, geb. 1977, KA-Weiherfeld-Dammerstock 138 Pilgrim, Ralf-Roger, Arzt, geb. 1957, KA-Weststadt 139 Friedrich, Paula Josephine, Juristin, geb. 1995, KA-Weststadt 140 von der Heyde, Thomas, Verlagsbuchhändler, geb. 1964, KA-Grünwettersbach 141 Jäger, Julia, Büroangestellte, geb. 1988, KA-Neureut 142 Knörr, Jonas, Student, geb. 1999, KA-Nordstadt 143 Sonnenbichler, Miriam, Betriebswirtin Erneuerbare Energien, geb. 1978, KA-Stupferich 144 Görisch, Jens, Geschäftsführer im Wissenschaftsbereich, geb. 1971, KA-Rüppurr 145 Ebel, Sophie, Schulleiterin, geb. 1985, KA-Stupferich 146 Liesegang, Maximilian, IT-Anwendungsentwickler, geb. 1989, KA-Südstadt 147 Magerl-Feigl, Karoline, Rentnerin, geb. 1950, KA-Knielingen 148 Kling, Thorsten, Projektmanager IT, geb. 1970, KA-RüppurrChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)201 Hofmann, Detlef, Bundestrainer Kanu, Bundesstützpunktleiter, geb. 1963, KA-Neureut 202 Schütz, Katrin, Geschäftsführerin, geb. 1967, KA-Weststadt 203 Bunk, Tobias, Unternehmensjurist, geb. 1998, KA-Innenstadt-West 204 Meier-Augenstein, Bettina, Bankfachwirtin (IHK), geb. 1976, KA-Rüppurr 205 Müller, Dirk, Polizeibeamter, geb. 1968, KA-Durlach 206 Dr. Dogan, Rahsan, Rechtsanwältin, geb. 1975, KA-Hagsfeld 207 Pfannkuch, Tilman, Rechtsanwalt, geb. 1953, KA-Grünwettersbach 208 Uhlenbruck, Hannah, Erziehungs-, Politik- und Verwaltungswissenschaftlerin, geb. 1996, KA-Nordstadt 209 Maier, Sven, Parlamentarischer Referent, geb. 1973, KA-Durlach 210 Kastalion, Jenny, Studentin, geb. 1998, KA-Südweststadt 211 Dr. Müller, Thomas, Facharzt Anästhesie, Notfallmedizin, geb. 1956, KA-Weststadt 212 Sarnow, Inka, Rechtsanwältin, Mediatorin, geb. 1969, KA-Durlach 213 Krug, Johannes, Lehrer, geb. 1966, KA-Durlach 214 Aghabekyan, Ani, Konzertgeigerin, Musikschulleiterin, geb. 1984, KA-Nordstadt 215 Dr. Bühler, Benedikt, Apotheker, geb. 1999, KA-Grötzingen 216 Tröger, Sylvia, Dipl.-Ingenieurin Architektur, geb. 1968, KA-Südweststadt 217 Hörner, Andreas, Schulleiter, geb. 1973, KA-Daxlanden 218 Dörflinger, Ulrike, Groß- und Einzelhandelskauffrau, geb. 1958, KA-Durlach 219 Schaufelberger, Jonas, Beamter, Selbstständiger, geb. 1994, KA-Grünwettersbach 220 Brunner, Simone-Maria, Coach, geb. 1969, KA-Rüppurr 221 Rothweiler, Dirk, Feinwerkmechanikermeister, geb. 1972, KA-Südweststadt 222 Knebel, Maren, Landestrainerin, geb. 1985, KA-Grünwinkel 223 Schütz, Nicolas, Polizeirat, geb. 1991, KA-Weststadt 224 Fischer, Melina, Sozialpädagogin, geb. 1989, KA-Weststadt 225 Supper, Joachim, Rentner, geb. 1954, KA-Wolfartsweier 226 Schettel, Luise, Studentin, geb. 1991, KA-Beiertheim-Bulach 227 Grüninger, Christian, Friedhofsgärtner, geb. 1972, KA-Neureut 228 Liebig-Schultz, Sanja, Studentin, geb. 1999, KA-Knielingen 229 Rittershofer, Sandro, Abiturient, geb. 2004, KA-Durlach 230 Fischer, Sydney, Auszubildende, geb. 2005, KA-Nordstadt 231 Brenk, Hermann, Unternehmensberater, geb. 1954, KA-Stupferich 232 Pepper, Veronika, Projektleiterin Ernährungsbildung, geb. 1961, KA-Grötzingen 233 Kreuter, Sebastian, Polizist, geb. 1981, KA-Neureut 234 Helbling, Marina, Lehrerin, geb. 1971, KA-Neureut 235 Döring, Jan, Polizeihauptkommissar, geb. 1989, KA-Grötzingen 236 Graf, Elke, Kindertagespflegerin, geb. 1962, KA-Durlach 237 Lukić, Kristijan, Notfallsanitäter, geb. 1991, KA-Weststadt 238 Weinbrecht, Martina, Angestellte, geb. 1965, KA-Neureut 239 Schröpfer, Michael, Ev. Diakon, geb. 1959, KA-Nordstadt 240 Rihm, Monika, Angestellte, geb. 1960, KA-Innenstadt-West 241 Ferrini, Massimo, Angestellter, geb. 1962, KA-Daxlanden3 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online242 Kopf, Franziska, Lehrerin, geb. 1961, KA-Nordstadt 243 Dräger, John-Marcel, Finanzbeamter, geb. 1999, KA-Mühlburg 244 Kehrle, Andreas, Konditormeister, geb. 1982, KA-Durlach 245 Zorn, Tobias, Maler- und Lackierermeister, geb. 1974, KA-Neureut 246 Amann, Christel, Kauffrau, geb. 1956, KA-Durlach 247 Schuster, Robin, Geschäftsführer, geb. 1984, KA-Hohenwettersbach 248 Wellenreuther, Ingo, Selbstständiger Unternehmensberater, geb. 1959, KA-SüdweststadtSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)301 Melchien, Yvette, Lehrerin, geb. 1986, KA-Nordweststadt 302 Dr. Huber, Anton, Physiker, Ortsvorsteher, geb. 1987, KA-Wolfartsweier 303 Uysal, Sibel, Realschullehrerin, geb. 1983, KA-Rüppurr 304 Dr. Fechler, Raphael, Arzt, geb. 1969, KA-Nordweststadt 305 Schmid, Melis, stv. Abteilungsleiterin im öffentl. Dienst, geb. 1984, KA-Rüppurr 306 Tröndle, Mathias, Journalist, geb. 1956, KA-Durlach 307 Ernemann, Elke, Hausfrau, Ortsvorsteherin, geb. 1959, KA-Hohenwettersbach 308 Dr. Langewitz, Oliver, Soziologe, geb. 1976, KA-Knielingen 309 Moser, Irene, Lehrerin i. R., geb. 1957, KA-Neureut 310 Budnik, Artur, Jobcoach, geb. 1977, KA-Innenstadt-West 311 Miliczek, Paulina, Doktorandin, geb. 1997, KA-Neureut 312 Zeh, Michael, Rentner, geb. 1956, KA-Beiertheim-Bulach 313 Perez, Carina, Wirtschafts- und Finanzpolitikreferentin, geb. 1995, KA-Innenstadt-Ost 314 Keller, Adrian Nicolas, Student, geb. 2000, KA-Südweststadt 315 Göppert, Maren, Lehrerin, geb. 1974, KA-Rintheim 316 Metzke, Felix, Dualer Student, geb. 1997, KA-Weststadt 317 Yeşil, Zahide, Bürokauffrau, geb. 1970, KA-Durlach 318 Friedrich, Nicolai, Chemisch-technischer Assistent, geb. 1993, KA-Mühlburg 319 Schweiger, Yasmin, Rechtsanwältin, geb. 1994, KA-Südstadt 320 Linder, Alexander, Informatiker, geb. 1999, KA-Rüppurr 321 Mutter, Hanne, Verwaltungsjuristin, geb. 1984, KA-Südweststadt 322 Schrank, Samuel, Student, geb. 1998, KA-Hagsfeld 323 Kaplaner, Firdes, Pädagogin in Leitungsfunktion, geb. 1977, KA-Durlach 324 Lehmann, Eric, Mitarbeiter Lagerwirtschaft, geb. 1996, KA-Daxlanden 325 Weisser, Karin, Arzthelferin, geb. 1964, KA-Daxlanden 326 Elsner, Christoph David, Ingenieur, geb. 1992, KA-Nordweststadt 327 Roth, Natascha, Bauingenieurin, geb. 1972, KA-Weststadt 328 Deligöz, Davut, Kfz-Meister, geb. 1970, KA-Rintheim 329 Güler, Yasemin, Dipl.-Betriebswirtin (BA), geb. 1981, KA-Mühlburg 330 Clausnizer, Harry, Heimleiter, geb. 1987, KA-Innenstadt-West 331 Mehnert, Barbara, Dipl.-Sozialwirtin, geb. 1958, KA-Südstadt 332 Cañas Kurz, Edgardo, Akademischer Mitarbeiter, geb. 1990, KA-Innenstadt-West 333 Hölzer, Angela, Rektorin a. D., geb. 1955, KA-Knielingen 334 Wrtal, Axel, Sozialversicherungsfachangestellter, geb. 1970, KA-Nordstadt 335 Dr. Schmid-Hagenmayer, Brigitte, Psychotherapeutin, geb. 1978, KA-Durlach 336 Zürcher, Arno, Ingenieur, Landwirtschaftsdirektor, geb. 1966, KA-Oststadt 337 Dürr, Sandra, Architektin, geb. 1975, KA-Grötzingen 338 Krebs, Nico, Selbstständiger, geb. 1996, KA-Südstadt 339 Mohr, Charlotte, Customer Success Manager, geb. 1988, KA-Grünwinkel 340 Wagner, Lukas, Wirtschaftsingenieur, geb. 1996, KA-Neureut 341 Čuić-Huber, Tonja, Konzertpianistin, geb. 1989, KA-Wolfartsweier 342 Dr. Daub, Dieter, Arzt, geb. 1943, KA-Weststadt 343 Oppelt, Susanne, Juristin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, geb. 1960, KA-Durlach 344 Zdarsky, Aaron, Student, geb. 2000, KA-Innenstadt-Ost 345 Marvi, Judith, Angestellte, geb. 1984, KA-Durlach 346 Hammerschmidt, Leo, Rektor a. D., geb. 1954, KA-Rintheim 347 Dr. Steffens, Martin, Leitender Regierungsdirektor, geb. 1979, KA-Rüppurr 348 Schmidt-Kühner, Regina, Rentnerin, geb. 1955, KA-Weiherfeld-Dammerstock4 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe OnlineFreie Demokratische Partei (FDP)401 van Ryk, Hendrik, Heilpraktiker für Psychotherapie, geb. 1983, KA-Weststadt 402 Böringer, Annette, Bundesanwältin beim Bundesgerichtshof, geb. 1962, KA-Weststadt 403 Hock, Thomas Heinrich, Verkehrsfachwirt, geb. 1965, KA-Waldstadt 404 Dr. Noe, Stefan, Apotheker, geb. 1967, KA-Durlach 405 Gaebel, Norman, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (BA), geb. 1974, KA-Durlach 406 Schäfer, Blaženka, Friseurmeisterin, geb. 1986, KA-Neureut 407 Mahlke, Patrik, Dipl.-Betriebswirt (FH), geb. 1961, KA-Mühlburg 408 Ditzenbach, Nikolai, Bankbetriebswirt, geb. 1997, KA-Neureut 409 Wohlfeil, Joachim Ernst, Gas- und Wasserinstallateurmeister, geb. 1950, KA-Rüppurr 410 Riggio, Lara Sophie, Personalreferentin, geb. 1996, KA-Wolfartsweier 411 Dr. Augustin, Albert, Arzt, geb. 1959, KA-Weststadt 412 Jäger, Marius, Softwareentwickler, geb. 1994, KA-Hagsfeld 413 Hillmer, Marcus, Fachwirt für Alten- und Krankenpflege, geb. 1972, KA-Neureut 414 Breier, Jörg, Dipl.-Kaufmann Verkehrswirtschaft (FH), geb. 1973, KA-Grötzingen 415 Mattern, Dirk, Regionaldirektor, geb. 1968, KA-Hohenwettersbach 416 Viggiani, Mario, Selbstständiger Gastronom, geb. 1967, KA-Innenstadt-West 417 van Ryk, Nicolas, Dipl.-Theologe, geb. 1964, KA-Weststadt 418 Oudotte, Pascal, Gastronom, geb. 1995, KA-Südstadt 419 Noe, Veronika, Rechtsanwältin, geb. 1968, KA-Durlach 420 Hannemann, Brandon, Studentische Hilfskraft, geb. 2004, KA-Waldstadt 421 Wolf, Andreas, Rettungsassistent, Geschäftsführer, geb. 1960, KA-Nordweststadt 422 Widmann, Maximilian, Produktmanager, geb. 1987, KA-Grötzingen 423 Kalesse, Thomas, Schreinermeister i. R., geb. 1953, KA-Oststadt 424 Dr. Fink-Sontag, Angelika, Apothekerin i. R., geb. 1949, KA-Durlach 425 Weber, Bernd, Privatier, geb. 1951, KA-Hagsfeld 426 Ziegler, Markus, IT-Berater, geb. 1964, KA-Wolfartsweier 427 Hailer, Daniel, Unternehmensberater, geb. 1987, KA-Palmbach 428 Werner, Markus, Dipl.-Informatiker (FH), geb. 1967, KA-Grünwinkel 429 Petschner, Jeremy, Sozialversicherungsfachangestellter, geb. 2000, KA-Oststadt 430 Reher, Ole, Fuhrparkleiter, geb. 1968, KA-Neureut 431 Lechner, Hubert, Dipl.-Volkswirt, geb. 1953, KA-Grötzingen 432 Janner-Werner, Carmen, Bilanzbuchhalterin (IHK), geb. 1967, KA-Grünwinkel 433 Städter, Joachim, Leitender Verwaltungsdirektor, geb. 1978, KA-Weststadt 434 Menn, Matthias, Richter am Arbeitsgericht, geb. 1984, KA-Rüppurr 435 Berner, Philipp, IT-Unternehmer, geb. 1997, KA-Weststadt 436 Fichtner, Andreas, Nuklearchemiker, geb. 1987, KA-Südstadt 437 Morlock, Jürgen, Rentner, geb. 1941, KA-Wolfartsweier 438 Nattrodt, Thomas, Philosoph, geb. 1955, KA-Grünwinkel 439 Shoufan, Abdul Razak, Student, geb. 1999, KA-Innenstadt-West 440 Futterer, Jana, Dipl.-Bibliothekarin, geb. 1975, KA-Neureut 441 Rombach, Brigitte, Rentnerin, geb. 1953, KA-Waldstadt 442 Gärtner, Harry, Dipl.-Physiker, geb. 1952, KA-Durlach 443 Pfefferkorn, Felix, Ausbildungsleiter, geb. 1971, KA-Durlach 444 Kromer, Michael, Landesbeamter a. D., geb. 1953, KA-Hagsfeld 445 Schelly, Marc-Aurel, Angestellter, geb. 1987, KA-Mühlburg 446 Keuthen, Thomas, Unternehmensberater, geb. 2000, KA-Hagsfeld 447 Meier, Patrick, Thanatopraktiker, geb. 1988, KA-Durlach 448 Dr. Morlok, Jürgen, Unternehmensberater, geb. 1945, KA-DurlachAlternative für Deutschland (AfD)501 Dr. Schmidt, Paul, Biophysiker, geb. 1966, KA-Grünwinkel 502 Schnell, Oliver, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, geb. 1963, KA-Neureut 503 Gottmann, Marco, Wirtschaftsinformatiker, geb. 1969, KA-Waldstadt 504 Stolz, Rouven Simon, Bankfachwirt, geb. 1981, KA-Neureut 505 Seidler, Andreas, Dipl.-Geologe, geb. 1967, KA-Durlach 506 Dr. Lenz, Gerhard, Chemiker i. R., geb. 1954, KA-Rüppurr5 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online507 Rabold, Ulrike Heidrun, Controller, geb. 1961, KA-Neureut 508 Winkler, Uwe, Dipl.-Ingenieur, geb. 1963, KA-Knielingen 509 Rathjen, Axel, Dipl.-Ingenieur, geb. 1957, KA-Durlach 510 Kempf, Timm, Kaufmann, geb. 1941, KA-Südweststadt 511 Rohn, Marco, Student, geb. 2000, KA-Durlach 512 Altmann, Peter, Werkzeugmacher, geb. 1969, KA-Neureut 513 Graefenstein, Andreas Josef, Physiker, geb. 1959, KA-Oststadt 514 Kunzmann, Manfred, Unternehmer, geb. 1978, KA-Daxlanden 515 Ruch, Michael, Koch, geb. 1962, KA-Oststadt 516 Nagel, Hannelore, Rentnerin, geb. 1946, KA-Mühlburg 517 Freynhagen, Bernd, Dipl.-Ingenieur, geb. 1948, KA-Waldstadt 518 Lutz, Thomas, Elektromeister, geb. 1966, KA-Neureut 519 Schäfer, Markus, Dipl.-Ingenieur (BA), geb. 1971, KA-Nordweststadt 520 Schwan, Thomas, Hauptbrandmeister i. R., geb. 1947, KA-Beiertheim-Bulach 521 Willimzig, David, Doktorand, geb. 1988, KA-Durlach 522 Polixa, Christiane, Technische Zeichnerin i. R., geb. 1948, KA-Oberreut 523 Zimmer, Konrad, Rentner, geb. 1958, KA-Nordweststadt 524 Winkler, Frank, Elektromeister, geb. 1965, KA-Grünwinkel 525 Czakó, Gábor Csaba, Herrenschneider, geb. 1963, KA-Südweststadt 526 Kutz, Waltraud, Oberstudienrätin a. D., geb. 1954, KA-Weiherfeld-Dammerstock 527 Straub, Agnes Maria Franziska, Oberstudienrätin a. D., geb. 1950, KA-Weiherfeld-Dammerstock 528 Ehrstein, Sven Michael, Materialdisponent, geb. 1980, KA-Südstadt 529 Dr. Jänner, Corneliu, Rentner, geb. 1948, KA-Mühlburg 530 Dr. Sieben, Ulrich, Physiker i. R., geb. 1951, KA-Rüppurr 531 Federici, Marco, Jugend- und Heimerzieher, geb. 1974, KA-Nordstadt 532 Reize, Joachim, Dipl.-Geologe, geb. 1969, KA-Grötzingen 533 Rettig, Thomas, Fahrzeugaufbereiter, geb. 1961, KA-Südweststadt 534 Künzel, Alfred, Rentner, geb. 1942, KA-Weiherfeld-Dammerstock 535 Chmelik, Lutz, Rentner, geb. 1956, KA-Oststadt 536 Duch, Herbert, Verwaltungsangestellter i. R., geb. 1960, KA-Nordstadt 537 Berg, Martin, Entsorger, geb. 1970, KA-Grötzingen 538 Meid, Fabien, 3-D-Artist, geb. 1988, KA-Durlach 539 Riebniger, Siegfried, Schlosser, geb. 1957, KA-Waldstadt 540 Wettach, Jan Wilhelm, Beamter, geb. 1978, KA-Wolfartsweier 541 Hörnle, Walter, Lehrer i. R., geb. 1954, KA-Beiertheim-Bulach 542 Kutz, Manfred, Steuerberater, geb. 1956, KA-Weiherfeld-Dammerstock 543 Winter, Friederike, Alten- und Krankenpflegerin i. R., geb. 1960, KA-Mühlburg 544 Walter, Jürgen, Rentner, geb. 1956, KA-Nordstadt 545 Jochum, Manfred, Auslader mit Gruppenführerfunktion, geb. 1970, KA-Mühlburg 546 Hoffmann, Hans, Schlossermeister, geb. 1955, KA-Mühlburg 547 Graupner, Hans-Peter, Eisenmetallurge, geb. 1959, KA-Nordstadt 548 Bernhard, Marc, Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwalt, geb. 1972, KA-NeureutDIE LINKE (DIE LINKE)601 Buresch, Franziska, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, geb. 1992, KA-Südweststadt 602 Zacharias, Christina, Gesundheits- und Krankenpflegerin, geb. 1996, KA-Weststadt 603 Berghoff, Anne-Kathrin, Wissenschaftliche Referentin, geb. 1979, KA-Nordstadt 604 Kaufmann, Tanja, Wissenschaftlerin, geb. 1991, KA-Südweststadt 605 Schmidt, Serena, Angestellte, geb. 1986, KA-Innenstadt-West 606 Ringwald, Jürgen, Lagerist, geb. 1969, KA-Durlach 607 Frey, Anna, Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation, geb. 1984, KA-Durlach 608 Schmidt, Johannes, Softwareentwickler, geb. 1999, KA-Waldstadt 609 Göttel, Mathilde, Studentin, geb. 1998, KA-Weststadt 610 Frey, Philipp, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1986, KA-Durlach 611 Duran, Leyla, Sozialarbeiterin, geb. 1980, KA-Nordstadt 612 Capece, Elwis, Gewerkschaftssekretär, geb. 1965, KA-Südstadt 613 Dritschler, Alexandria, Ingenieurin, geb. 1991, KA-Südstadt 614 Opferkuch, Wolfgang, Fraktionsgeschäftsführer, geb. 1962, KA-Nordstadt6 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online615 Schlegel, Tuǧba Ayla, Studentin, geb. 1998, KA-Beiertheim-Bulach 616 Bürgel, Rudolf, Informatiker i. R., geb. 1953, KA-Nordstadt 617 Dr. Skubsch, Sabine, Lehrerin, geb. 1957, KA-Nordstadt 618 Tremmel, Moritz, Jugendgewerkschaftssekretär, geb. 1996, KA-Südstadt 619 Binder, Karin, Bundestagsabgeordnete a. D., geb. 1957, KA-Südstadt 620 Becker, Sebastian, Politikwissenschaftler, geb. 1987, KA-Beiertheim-Bulach 621 Wellhöfer, Anete, Geschäftsführerin, geb. 1963, KA-Nordstadt 622 Zöller, Roland, Rentner, geb. 1950, KA-Südstadt 623 Zürn, Sabine, Rentnerin, geb. 1956, KA-Nordstadt 624 Hennecke, Maximilian, Student, geb. 1996, KA-Innenstadt-West 625 Nies de Alva, Sibylle, Mediatorin, geb. 1952, KA-Hagsfeld 626 Marienfeld, Jean-Paul, Auszubildender, geb. 2003, KA-Weststadt 627 Bürkle, Julie, Sozialarbeiterin, geb. 1998, KA-Weststadt 628 Dürrhauer, Alexander, Softwareentwickler, geb. 1989, KA-Oststadt 629 Dieterich, Miriam, Auszubildende, geb. 2002, KA-Nordweststadt 630 Gruber, Sascha, Student, geb. 1999, KA-Weststadt 631 Falk, Silke, Dipl.-Biologin, geb. 1975, KA-Innenstadt-Ost 632 Foschi, Matteo, Gewerkschaftssekretär, geb. 1974, KA-Durlach 633 Bauer, Franziska, Sozialpädagogin, geb. 1989, KA-Weiherfeld-Dammerstock 634 Hensel, Andreas, Gewerkschaftssekretär, geb. 1986, KA-Weststadt 635 Kohl, Ilayda, Studentin, geb. 2000, KA-Waldstadt 636 Lembach, Gerhard, Finanzbeamter, geb. 1959, KA-Rüppurr 637 Limerov, Isabel, Angestellte, geb. 1995, KA-Nordweststadt 638 Wlostowski, Daniel, Gesundheits- und Krankenpfleger, geb. 1991, KA-Oststadt 639 Schmitt, Alena, Studentin, geb. 2001, KA-Oststadt 640 Knaus, Maurice, Auszubildender, geb. 2001, KA-Südstadt 641 Gilliard, Silke, Dipl.-Sozialarbeiterin, geb. 1963, KA-Nordstadt 642 Krug-Beutner, Klaus, LKW-Fahrer, geb. 1967, KA-Südstadt 643 Ringwald, Edith, Hausfrau, geb. 1972, KA-Durlach 644 Oeffner, Daniel, Polizeibeamter, geb. 1986, KA-Weiherfeld-Dammerstock 645 Bischof, Monika, Zeitungszustellerin, geb. 1980, KA-Rintheim 646 Herrmann, Nicolas, Schulbegleiter, geb. 1998, KA-Rintheim 647 Wannersdorfer, Claudia, Physiotherapeutin, geb. 1961, KA-Neureut 648 Dr. Klein, Gregor, Chemiker, geb. 1989, KA-Beiertheim-BulachKarlsruher Liste (KAL)701 Cramer, Lüppo, Buchdrucker, geb. 1948, KA-Weiherfeld-Dammerstock 702 Döring, Sonja, Fraktionsgeschäftsführerin, geb. 1979, KA-Daxlanden 703 Haug, Michael, Wasserbauingenieur, geb. 1960, KA-Grünwinkel 704 Schlenker, Vera, Gründerin, geb. 1997, KA-Weiherfeld-Dammerstock 705 Ludwig, Hannes, Schulleiter, geb. 1962, KA-Durlach 706 Mannhardt, Michaela, Musikalienhändlerin, geb. 1970, KA-Südstadt 707 Dreisigacker, Matthias, Angestellter im Buchhandel, geb. 1968, KA-Südstadt 708 Etzold, Maike, Opernchorsängerin, geb. 1970, KA-Mühlburg 709 Lancier, Uwe, IT-Kaufmann, geb. 1966, KA-Rintheim 710 Fehrenbach, Klaus, Architekt, geb. 1953, KA-Südweststadt 711 Kaiser, Katharina, Sonderschullehrerin, geb. 1981, KA-Waldstadt 712 Weber, Friederich, Einzelhändler, geb. 1966, KA-Durlach 713 Dossoh-Ouno, Gnamba, Friseurin, Kosmetikerin, geb. 1968, KA-Innenstadt-Ost 714 Karakus, Ümit, Erzieher, geb. 1978, KA-Südstadt 715 Müller-Haug, Beate, Landschaftsökologin, geb. 1962, KA-Grünwinkel 716 Vogel, Matthias, Elektriker, geb. 1968, KA-Südstadt 717 Dr. Armbruster, Jost, Dipl.-Biologe, geb. 1972, KA-Südweststadt 718 Speck, Sabine, Postsekretärin, geb. 1970, KA-Südstadt 719 Dr. Eberle, Barbara, Qualitätsmanagerin, geb. 1963, KA-Südweststadt 720 Salbeck, Michael, IT-Manager, geb. 1969, KA-Südweststadt 721 Pößnecker, Henriette, Anästhesistin, geb. 1961, KA-Oberreut 722 Rangk, Marcel, Sozialpädagoge, geb. 1979, KA-Waldstadt7 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online723 Fischer, Renate, Sozialpädagogin, geb. 1962, KA-Grötzingen 724 Dreyfus-Braasch, Elisabeth, Hebamme, geb. 1959, KA-Nordstadt 725 Dr. Leist, Angelika, Ärztin, geb. 1953, KA-Rintheim 726 Gordon, Lisa, Personalreferentin, geb. 1985, KA-Südstadt 727 Strippel, Michael, Dachdecker, geb. 1963, KA-Südweststadt 728 Campanella, Giuseppe, Gastronom, geb. 1961, KA-Rüppurr 729 Waltenberger, Alina, Gastronomin, geb. 1990, KA-Weststadt 730 Bundschuh, Christian, Veranstalter, Tontechniker, geb. 1967, KA-Innenstadt-West 731 Velhagen, Britta, Kulturmanagerin, geb. 1961, KA-Innenstadt-West 732 Unseld, Alma, Schülerin, geb. 2005, KA-Weststadt 733 Kartaloglu, Rusen, Theaterpädagoge, geb. 1965, KA-Weststadt 734 Schumacher, Antje, Musikerin, geb. 1965, KA-Innenstadt-Ost 735 Rastetter, Erik, Theatermacher, geb. 1965, KA-Mühlburg 736 Kerl, Elena, Lehrerin, geb. 1962, KA-Grötzingen 737 Spengler, Karl Heinz, Landschaftsökologe, geb. 1961, KA-Südweststadt 738 Sewekow, Claudia, Pädagogin, geb. 1982, KA-Neureut 739 von Treuenfels, Rotraud, Reallehrerin i. R., geb. 1948, KA-Beiertheim-Bulach 740 Anderer, Simon, Maurer, geb. 1973, KA-Palmbach 741 Häuser, Isabel, Pressereferentin, geb. 1981, KA-Hagsfeld 742 Dr. Schulz, Joachim, Physiker, geb. 1959, KA-Südweststadt 743 Burger, Birgit, Elektrotechnikingenieurin, geb. 1967, KA-Neureut 744 Lochmann, Werner, Kunsthandwerker, geb. 1960, KA-Durlach 745 Michalczyk-Harsch, Ute, Geschäftsführerin, geb. 1955, KA-Grötzingen 746 Dr. Salamat-Bakhch, Abbas, Dipl.-Geologe, geb. 1943, KA-Oststadt 747 Dr. Fischer, Eberhard, Stabsstellenleiter, geb. 1959, KA-Rüppurr 748 Döring, Margot, Diakonin i. R., geb. 1950, KA-DaxlandenPartei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)801 Braun, Max, Politiker, geb. 1994, KA-Weststadt 802 Bierhalter, Lorenz, Eheberater, geb. 2001, KA-Rintheim 803 Kern, Janina, Transformationsmanagerin, geb. 1997, KA-Innenstadt-Ost 804 Ospina Ocampo, Andrea, Betriebsrätin, geb. 1968, KA-Nordstadt 805 Trippel, Frank, Fachberater Sanitär, geb. 1977, KA-Mühlburg 806 Zimmermann, Andreas, Referendar, geb. 1969, KA-Hagsfeld 807 Schulz, Vanessa, Solarenergieverwalterin, geb. 1981, KA-Durlach 808 Lesser, Jörg, Consultant, geb. 1959, KA-Oststadt 809 Siggelkow, Laura, Katzenpsychologin, geb. 1992, KA-Durlach 810 Maier, Eduard, Privatier, geb. 1951, KA-Beiertheim-Bulach 811 Kreft, Patrick, Student, geb. 2000, KA-Innenstadt-Ost 812 Barth, Daniel, Softwareingenieur, geb. 1990, KA-Oberreut 813 Fülle, Robert, Designer, geb. 1978, KA-Innenstadt-Ost 814 Matyschik, Uwe, Rentner, geb. 1964, KA-Südstadt 815 Heil, Clara, Zahnarzthelferin, geb. 1998, KA-Rüppurr 816 Rückert, Johannes, Student, geb. 1996, KA-Oststadt 817 Maier, Saskia, Käse-Sommeliere, geb. 1991, KA-Mühlburg 818 Dieckhoff, Matthias, Motiondesigner, geb. 1980, KA-Waldstadt 819 Walz, Fabian, Erzieher, geb. 1991, KA-Mühlburg 820 Warth, Kim, Tattooartist, geb. 1995, KA-Durlach 821 Spangenberg, Lara, Studentin, geb. 2001, KA-Weststadt 822 Braun, Ina, Dipl.-Betriebswirtin (BA), geb. 1964, KA-Nordstadt 823 Braun, Moritz, Verkaufsfahrer für Speiseeisprodukte, geb. 1991, KA-Nordstadt 824 Leyser, Zoe, Tierfotografin, geb. 2000, KA-Innenstadt-Ost 825 Leyser, Emma, Servicekraft, geb. 2004, KA-Südstadt 826 Eilers, Thorsten, Übersetzer, geb. 1964, KA-Beiertheim-Bulach 827 Dussinger, Torsten, Kfz-Mechaniker, geb. 1963, KA-Rintheim 828 Busemann, Andrea, Bürokauffrau, geb. 1980, KA-Hagsfeld 829 Bengaly, Adama, Wettbürokassierer, geb. 1996, KA-Oststadt8 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online830 Hegemann, Rica, Studentin, geb. 2000, KA-Neureut 831 Kollmar, Christian, Informatikkaufmann, geb. 1989, KA-Waldstadt 832 Frey, Fiona, Schülerin, geb. 2004, KA-Hohenwettersbach 833 Keller, Martin, Softwareberater, geb. 1970, KA-Stupferich 834 Kühn, Jordi, Veranstaltungstechniker, geb. 2002, KA-Südstadt 835 Wagenbach, Nicole, Business Analyst, geb. 1976, KA-Südweststadt 836 Wiethüchter, Till, Auszubildender, geb. 1995, KA-Weststadt 837 Voigt, Swantje, Schülerin, geb. 2003, KA-Weststadt 838 Petry, Rainer, Facilitymanager, geb. 1962, KA-Mühlburg 839 Stüber, Louise, Altenpflegerin, geb. 1963, KA-Nordstadt 840 Liebig, Florian, Kfz-Mechatroniker, geb. 2000, KA-Grünwinkel 841 Florea, Adrian, Kulturschaffender, geb. 1970, KA-Mühlburg 842 Will, Tamara, Notarfachassistentin, geb. 1990, KA-Beiertheim-Bulach 843 Morasch, Marco, Notfallsanitäter, geb. 1976, KA-Weiherfeld-Dammerstock 844 Hammer, Barbara, Industriefachwirtin, geb. 1969, KA-Weststadt 845 Keller, Anja, Medizinisch-technische Assistentin, geb. 1975, KA-Stupferich 846 Löper, Moritz, Goldschmied, geb. 2002, KA-Durlach 847 Walter, Ramon, Auszubildender, geb. 1994, KA-Beiertheim-Bulach 848 Ansin, Rebecca, Katzentherapeutin, geb. 1989, KA-NordweststadtFreie Wähler Karlsruhe e.V. (FW KA e.V.)901 Lorenz, Petra, Unternehmerin, geb. 1967, KA-Waldstadt 902 Dr. Keller, Hubert, Wissenschaftler, Geschäftsführer, geb. 1958, KA-Waldstadt 903 Thormann, Rena, Realschullehrerin, geb. 1962, KA-Durlach 904 Giemsch, Peer, Geschäftsführer, geb. 1975, KA-Südweststadt 905 Schimkus, Tanja, Bürokauffrau, geb. 1974, KA-Innenstadt-Ost 906 Bokemüller, Arnt-Martin, Versicherungskaufmann, geb. 1964, KA-Weststadt 907 Gold, Andreas, Handelsfachwirt, geb. 1960, KA-Südstadt 908 Ephraim, Marc, Unternehmer, geb. 1968, KA-Weststadt 909 Dr. Dördelmann, Kai, Arzt, geb. 1962, KA-Knielingen 910 Arzt, Hans-Christian, Handwerksmeister i. R., geb. 1953, KA-Grünwinkel 911 Abel, Antje Maria, Freie Architektin, geb. 1965, KA-Mühlburg 912 Mrozek-Großklaus, Gudrun, Rechtsanwältin i. R., geb. 1944, KA-Nordstadt 913 Schimkus, Andre, Bürokaufmann, geb. 1971, KA-Innenstadt-Ost 914 Müller, Ullrich, Dipl.-Ingenieur (FH) a. D., geb. 1948, KA-Durlach 915 Koch, Norbert, Befunder, geb. 1970, KA-Waldstadt 916 Scherer, Torsten, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1965, KA-Waldstadt 917 Gehmann, Ulrich, Biologe, Geschäftsführer, geb. 1954, KA-Durlach 918 Zimmermann, Michael, Präsident des Sozialgerichts a. D., geb. 1955, KA-Grötzingen 919 Zimmermann, Ulrike, Rentnerin, geb. 1955, KA-Grötzingen 920 Dr. Spuller, Andreas, Frauenarzt, geb. 1964, KA-Waldstadt 921 Pejić-Spuller, Natalie, Arzthelferin, geb. 1979, KA-Waldstadt 922 Oster, Kevin, Augenoptikermeister, geb. 1990, KA-Innenstadt-West 923 Schweiger, Toni, Student, geb. 1996, KA-Innenstadt-West 924 Bühler, Andreas, Kaufmännischer Angestellter, geb. 1964, KA-Waldstadt 925 Meinzer, Manuela, Pflegedienstleiterin, geb. 1972, KA-Knielingen 926 Warzecha, Jennifer, Journalistin, geb. 1986, KA-Durlach 927 Kloß, Christian, Beamter, geb. 1991, KA-Waldstadt 928 Nowoczin, Rebecca, Verwaltungsfachangestellte, geb. 1977, KA-Südstadt 929 Nowoczin, Christian, Selbstständiger, geb. 1980, KA-Südstadt 930 Nguyen, Andy, Gastwirt, geb. 1961, KA-Grötzingen 931 Höger, Christine, Bürofachhelferin, geb. 1978, KA-Innenstadt-Ost 932 Höger, Sebastian, Bürofachhelfer, geb. 1981, KA-Innenstadt-Ost 933 Kessel, Thomas, Mitarbeiter für gesellschaftliches Engagement, geb. 1971, KA-Weiherfeld-Dammerstock 934 Schnaitmann, Jörg, Geschäftsführer, geb. 1981, KA-Waldstadt 935 Sattler, Ulrike, Assistentin der Geschäftsleitung, geb. 1958, KA-Durlach 936 Katz, Fritz, Selbstständiger Kfz-Meister, geb. 1982, KA-Durlach 937 Speck, Gabriele, Einkäuferin, geb. 1963, KA-Knielingen9 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online938 Speck, Andreas, Sevicetechniker, geb. 1967, KA-Knielingen 939 Markiewiez, Andrea, Lageristin, geb. 1962, KA-Oststadt 940 Dittner, Sabine, Lagerkraft, geb. 1980, KA-Oberreut 941 Filsinger, Christian, Servicefahrer, geb. 1984, KA-Neureut 942 Filsinger, Edgar, Friseurmeister, geb. 1947, KA-Neureut 943 Kratil, Simon, Zusteller, geb. 1997, KA-Oststadt 944 Himmen, Benjamin, Mechaniker, geb. 1981, KA-Weststadt 945 Trojan, Marcus, Sachbearbeiter, geb. 1964, KA-Grötzingen 946 Budig, Bernd, Dipl.-Ingenieur Maschinenbau i. R., geb. 1955, KA-Grünwettersbach 947 Apell, Rolf, Freier Architekt, geb. 1949, KA-Innenstadt-West 948 Bartell, Nadine, Sachbearbeiterin, geb. 1992, KA-GrünwinkelFÜR Karlsruhe - Politik mit christlicher Herzenshaltung e.V. (FÜR Karlsruhe)1001 Kalmbach, Friedemann, Leiter einer gemeinnützigen Einrichtung i. R., geb. 1953, KA-Grünwinkel 1002 Schneider, Markus, Bauamtsleiter, geb. 1971, KA-Innenstadt-Ost 1003 Fetzer, Evodia, Studienrätin, geb. 1982, KA-Hagsfeld 1004 Schlittenhardt, Micha, Geschäftsführer, geb. 1990, KA-Südstadt 1005 Hock, Dagmar, Bankkauffrau, geb. 1965, KA-Südstadt 1006 Gräber, Daniel, Geschäftsstellenleiter, geb. 1989, KA-Rintheim 1007 Kassnel, Frederick, Fachinformatiker, geb. 1981, KA-Oberreut 1008 Schlittenhardt, Daniela, Sozialdiakonin, geb. 1989, KA-Südstadt 1009 Mosebach-Kornelsen, Erika, Doktorandin, geb. 1990, KA-Südstadt 1010 Raphael, Klaus-Jürgen, Projektmanager, geb. 1964, KA-Rintheim 1011 Lörz, Rüdiger, Bäckermeister, geb. 1963, KA-Neureut 1012 Strentzsch, Jasmin, Diakonin, geb. 1990, KA-Innenstadt-Ost 1013 Meger, Marius, Student, geb. 1998, KA-Innenstadt-West 1014 Kuppinger, Ulrich, Schreinermeister, geb. 1956, KA-Stupferich 1015 Dr. Lenk, Ulf, Arzt, geb. 1963, KA-Durlach 1016 Schönpflug, Sarah, Grundschullehrerin, geb. 1993, KA-Oststadt 1017 Zinecker, Heiko, Pastor, geb. 1981, KA-Wolfartsweier 1018 Sabban, Pia, Metall-Industriemeisterin, geb. 1981, KA-Durlach 1019 Dahlke, Silvia, Gebetszentrumsleiterin, geb. 1953, KA-Nordstadt 1020 Gangi, Graziano, Pastor, geb. 1969, KA-Durlach 1021 Fetzer, Nadia, Schulsozialarbeiterin, geb. 1994, KA-Weststadt 1022 Dr. Schreiner, Hans-Günther, Rechenzentrumsleiter, geb. 1965, KA-Hagsfeld 1023 Schubert, Chiara, Angestellte im öffentlichen Dienst, geb. 1993, KA-Grünwinkel 1024 Kalmbach, Felix, Selbstständiger, geb. 1989, KA-Grünwinkel 1025 Diez, Peter, Physiker, geb. 1983, KA-Beiertheim-Bulach 1026 Lörz, Annette, Erzieherin, geb. 1966, KA-Neureut 1027 Kretz, Günter, Seelsorger, geb. 1952, KA-Waldstadt 1028 Seifert, Kathrin, Einrichtungsleiterin, pädagogische Mitarbeiterin, geb. 1975, KA-Durlach 1029 Boschmann Klassen, Edwin, Pastor, geb. 1966, KA-Durlach 1030 Dages, Cornelia, Unternehmerfrau, geb. 1968, KA-Oberreut 1031 Kalmbach, Barbara, Pädagogische Hilfskraft, geb. 1963, KA-Grünwinkel 1032 Hayer, Tabea, Marketing Managerin, geb. 1990, KA-Weiherfeld-Dammerstock 1033 Beltrame, Maik, Prokurist, geb. 1974, KA-Beiertheim-Bulach 1034 Schönpflug, Klaus, Gebetszentrumsleiter, geb. 1998, KA-Oststadt 1035 Buscalferri, Tino, Bauamtsleiter, geb. 1964, KA-Mühlburg 1036 Kaiser-Beltrame, Gabriele, Angestellte, geb. 1968, KA-Beiertheim-Bulach 1037 Thalmann, Joël, Selbstständiger, geb. 1998, KA-Innenstadt-Ost 1038 Schneider, Luca, Student, geb. 2002, KA-Innenstadt-Ost 1039 Mosebach, Manuel, Betriebswirt (VWA), geb. 1989, KA-Südstadt 1040 Dages, Matthias, Selbstständiger Unternehmer, geb. 1969, KA-Oberreut 1041 Dahlke, Uwe, Pastor, geb. 1956, KA-Nordstadt 1042 Eckert, Ulrich, Dipl.-Informatiker, geb. 1964, KA-Waldstadt 1043 Fritsche, Sigrid, Physiotherapeutin, geb. 1969, KA-Neureut 1044 Hayer, Jonas, Supply Chain Manager, geb. 1990, KA-Weiherfeld-Dammerstock 1045 Issaka, Ary, Selbstständiger Handwerker, geb. 1973, KA-Innenstadt-West10 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online1046 Hock, Marvin, Selbstständiger, geb. 1997, KA-Innenstadt-Ost 1047 Spitzer, Andrea, Systemische Therapeutin, Beraterin, geb. 1987, KA-Südstadt 1048 Kliewer, Roland, Pensionär, geb. 1955, KA-SüdstadtDie Gerechtigkeitspartei - Team Todenhöfer (Team Todenhöfer)1101 Bayrak, Kerem, Selbstständiger Händler, geb. 1999, KA-Hagsfeld 1102 Öztürk, Ebubekir, Berufskraftfahrer, geb. 1993, KA-RintheimDemokratie und Aufklärung Karlsruhe1201 Dr. Schneider-Addae-Mensah, David, Rechtsanwalt, geb. 1971, KA-Südweststadt 1202 Kupferschmitt, Achim, Maschinenbauingenieur, geb. 1995, KA-Weststadt 1203 Dr. Rüdinger, Birgit, Wissenschaftliche Angestellte, geb. 1967, KA-Durlach 1204 Welte, Stefan, EDV-Administrator, geb. 1978, KA-Durlach 1205 Sebastian, Philippe, Prozessmanager, geb. 1978, KA-Waldstadt 1206 Mayer, Bruno, Ingenieur, geb. 1964, KA-Beiertheim-Bulach 1207 Adeyemo, Ulrike, Krankenschwester, geb. 1959, KA-Daxlanden 1208 Zawierucha, Gregor, Kundenbetreuer, geb. 1987, KA-Nordstadt 1209 Pietrek, Markus, Softwareentwickler, geb. 1974, KA-Weiherfeld-Dammerstock 1210 Friedrich, Tabea, Qualitätsmanager, geb. 1995, KA-Oststadt 1211 Drees, Tim, Volljurist, geb. 1991, KA-Neureut 1212 Gronert, Ina, Einzelhandelskauffrau, geb. 1970, KA-Nordweststadt 1213 Kokenge, Frederik, Fachinformatiker, geb. 1981, KA-Neureut 1214 Sayegh, Diana, Selbstständige, geb. 1966, KA-Grünwinkel 1215 Astor, Sebastian, Handwerker, geb. 1996, KA-Grünwinkel 1216 Piehl, Michael, Akademiker, geb. 1966, KA-Grünwinkel 1217 Sidaras, Richard, Dipl.-Bauingenieur (FH), geb. 1971, KA-Südweststadt 1218 Frey, Nora, Erzieherin, geb. 1976, KA-Südweststadt 1219 Gungl, Sabine, Datenbankadministratorin, geb. 1970, KA-Durlach 1220 Heyer, Satu, Erzieherin, geb. 1990, KA-Weststadt 1221 Meiser, Tanja, Gesundheitsberaterin, geb. 1974, KA-Waldstadt 1222 Kolb, Alexandra, Verkäuferin, geb. 1986, KA-Innenstadt-Ost 1223 Mankin, Viola, Rentnerin, geb. 1954, KA-Durlach 1224 Schmutzer, Armin, Selbstständiger, geb. 1968, KA-Durlach 1225 Guggenberger, Birgit, Ingenieurin, geb. 1966, KA-Knielingen 1226 Lamprecht, Grit, Angestellte, geb. 1973, KA-Waldstadt 1227 Meiser, Manfred, Angestellter, geb. 1973, KA-Waldstadt 1228 Risse, Anna Elisabeth, Rentnerin, geb. 1953, KA-OststadtKarlsruhe-nicht meckern-gestalten (KAG)1301 Hofmann, Matthias, Selbstständiger Physiotherapeut i. R., geb. 1958, KA-Weiherfeld-DammerstockVolt Deutschland (Volt)1401 Gaukel, Fabian, Fachinformatiker Systemintegration, geb. 1996, KA-Innenstadt-Ost 1402 Geißinger, Adina, Betriebswirtin (BA), geb. 1996, KA-Beiertheim-Bulach 1403 Nguyen, Kiên, Wirtschaftsingenieur, geb. 1988, KA-Weststadt 1404 Maahs, Jennifer, Chemieingenieurin, geb. 1994, KA-Waldstadt 1405 Spreyer, Nils, Student, geb. 1999, KA-Weststadt 1406 Dr. Schill, Eva, Geologieprofessorin, geb. 1970, KA-Innenstadt-West 1407 Dr. Giannikopoulos, Tassi, Diversitymanager, geb. 1980, KA-Hagsfeld 1408 Borchers, Céline, Studentin, geb. 1997, KA-Südweststadt 1409 Kont, Cem Yusuf, IT-Product Owner, geb. 1994, KA-Durlach 1410 Contra, Alina-Alexandra, Boulderhallenservicemanagerin, geb. 1994, KA-Grünwettersbach11 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online1411 Stricker, Kai Robin, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1992, KA-Oststadt 1412 Sabel, Katharina, Studentin, geb. 1999, KA-Oststadt 1413 Vogtmann, Michael, Strahlenschutzbeauftragter, Meteorologe, geb. 1983, KA-Grünwinkel 1414 Schill, Alisa, Studentin, geb. 1997, KA-Weststadt 1415 Mann, Markus, Ingenieur, geb. 1991, KA-Innenstadt-Ost 1416 Rode, Kirsten, Studentin, geb. 2001, KA-Weststadt 1417 Ritz, Daniel, Student, geb. 1998, KA-Oststadt 1418 Roberts, Rebecca, Softwareentwicklerin, geb. 1991, KA-Südstadt 1419 Schulz, Markus, Student, geb. 1998, KA-Oststadt 1420 Roth, Anna Leonie, Hebamme, geb. 1989, KA-Mühlburg 1421 Schuster, Daniel, Digital Transformation Officer, geb. 1980, KA-Durlach 1422 Schindler, Alissa, Rechtsanwaltsfachangestellte, geb. 1996, KA-Daxlanden 1423 Bier, Johannes, Student, geb. 1995, KA-Innenstadt-Ost 1424 Horchheimer, Silke, Beamtin, geb. 1970, KA-Daxlanden 1425 Stahl, Patrick, Schuldnerberater, geb. 1993, KA-Durlach 1426 Friedrich, Barbara, Kaufmännische Angestellte, geb. 1965, KA-Daxlanden 1427 Altemeier, Wilhelm, Informatiker, geb. 1990, KA-Südweststadt 1428 Neu, Lisa, Prozessingenieurin, geb. 1994, KA-Südstadt 1429 Amling, Maximilian Thore, Informatiker, geb. 1994, KA-Waldstadt 1430 Fritz, Maria, Mitgeschäftsführerin, geb. 1991, KA-Oststadt 1431 Roth, Josef, Unternehmer, geb. 1989, KA-Mühlburg 1432 Quapil, Valentin, Student, geb. 2000, KA-Oststadt 1433 Gerhardus, Jan, Arzt, geb. 1974, KA-Rüppurr 1434 Ritz, Max Lukas, Prüf- und Servicetechniker, geb. 1992, KA-Innenstadt-Ost 1435 Di Bari, Luca Vito, Student, geb. 1995, KA-Südweststadt 1436 Vogtmann, Krzysztof, Rentner, geb. 1954, KA-Daxlanden 1437 Glock, Florian, IT Operations Architect, geb. 1989, KA-Südstadt 1438 Bleidorn, Benjamin, Student, geb. 2002, KA-Oststadt 1439 Zamarajew, Peter, Projektleiter, geb. 1981, KA-Innenstadt-West 1440 Gregorio Alexandre, Paulo Jorge, Wirtschaftsingenieur, geb. 1966, KA-Südweststadt 1441 Chevallier, Bastien, Student, geb. 2003, KA-Rüppurr 1442 Danylak, Philipp Lukas, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1996, KA-Mühlburg 1443 Bruno, Marco, Projektleiter, geb. 1984, KA-Südstadt 1444 Lorenz, Yannick, Auszubildender, geb. 1998, KA-Südweststadt 1445 Springmann, Kevin, Grundschullehrer, geb. 1995, KA-Südweststadt 1446 Bizer, Roland, Bauingenieur, geb. 1987, KA-Südstadt 1447 Kohle, Philip Mathias Rolf, Student, geb. 2001, KA-Waldstadt 1448 Schaak, Dominik, Fachinformatiker Systemintegration, geb. 1991, KA-DaxlandenÖkologisch-Demokratische Partei (ÖDP)1501 Wendel, Kevin, Umweltberater, geb. 1996, KA-Neureut 1502 Winkler, Lucas, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1996, KA-Innenstadt-West 1503 Uehlein, Dirk, Steuerberater, geb. 1968, KA-Oststadt 1504 Dr. Behr, Franz-Josef, Senior Professor, geb. 1957, KA-Palmbach 1505 Bekker, Kolja, Student, geb. 1998, KA-Oststadt 1506 Layher, Friedrich, Leiter fachliche Qualifizierung, geb. 1977, KA-Durlach 1507 Hoppe, Michael, Rentner, geb. 1958, KA-Oberreut 1508 Kurstak, Edmund, Rentner, geb. 1960, KA-Wolfartsweier 1509 Calleja, Hildegard, Rentnerin, geb. 1959, KA-OberreutII. Ortschaftsratswahl DurlachBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)101 Stolz, Christina, Realschullehrerin, geb. 1981, KA-Durlach 102 Pötzsche, Martin, Supply Chain Manager, geb. 1964, KA-Durlach12 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online103 Dr. Klingert, Sonja, Wissenschaftlerin für Energiesysteme, geb. 1967, KA-Durlach 104 Tessmer, Gabriel, Schüler, geb. 2005, KA-Durlach 105 Isele, Margot, Dipl.-Psychologin, geb. 1953, KA-Durlach 106 Maier, Dietmar, Dipl.-Physiker, geb. 1965, KA-Durlach 107 Dr. Mezger, Karin, Frauenärztin, geb. 1955, KA-Durlach 108 Thielmann, Lutz Carsten, Unternehmensberater, geb. 1968, KA-Durlach 109 Dr. Puzicha-Martz, Heike, Ingenieurbiologin, geb. 1960, KA-Durlach 110 Köster, Ralf, Entwicklungsingenieur, geb. 1961, KA-Durlach 111 Kuhn, Ursula, Lehrerin a. D., geb. 1949, KA-Durlach 112 Horn, Philipp, Beamter, geb. 1970, KA-Durlach 113 Kalle, Wilhelmine, Haushaltswissenschaftlerin, geb. 1992, KA-Durlach 114 Binder, Norbert, Berufsschullehrer a. D., geb. 1943, KA-Durlach 115 Prasse, Friederike, Architektin, geb. 1965, KA-Durlach 116 Korn, Lucas Philipp, Lehrer, geb. 1991, KA-Durlach 117 Klingert, Lisa, Studentin, geb. 2002, KA-Durlach 118 Hobler, Klaus, Technischer Angestellter, geb. 1961, KA-Durlach 119 Otterbach, Amelie, Fachoberlehrerin für Körperbehinderte i. R., geb. 1961, KA-Durlach 120 Stolz, Gerhard, Lehrer i. R., geb. 1946, KA-Durlach 121 Oberacker-Pilick, Pia, Antiquarin, geb. 1959, KA-Durlach 122 Barbian, Markus, Berufsschullehrer, geb. 1979, KA-DurlachChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)201 Kehrle, Andreas, Konditormeister, geb. 1982, KA-Durlach 202 Dörflinger, Ulrike, Groß- und Exportkauffrau, geb. 1958, KA-Durlach 203 Müller, Dirk, Polizeibeamter, geb. 1968, KA-Durlach 204 Miersch, Rüdiger, Schriftsetzermeister, geb. 1969, KA-Durlach 205 Kirchenbauer, Leo, Finanzbeamter, geb. 1965, KA-Durlach 206 Schneider, Steffen, Orthopädieschuhmacher, geb. 1994, KA-Durlach 207 Graf, Elke, Kindertagespflegerin, geb. 1962, KA-Durlach 208 Zwilling, Steffen, Polizeibeamter, geb. 1983, KA-Durlach 209 Rittershofer, Sandro, Abiturient, geb. 2004, KA-Durlach 210 Amann, Christel, Kauffrau, geb. 1956, KA-Durlach 211 Reichel, Andreas, Versicherungskaufmann, geb. 1968, KA-Durlach 212 Krug, Johannes, Lehrer, geb. 1966, KA-Durlach 213 Padligur, Benjamin, Immobilienmakler, geb. 1983, KA-Durlach 214 Eberstadt, Meike, Pädagogin, geb. 1981, KA-Durlach 215 Nicolaus, Roman, Fraktionsgeschäftsführer, geb. 1984, KA-Durlach 216 Franke, Gregor, Erzieher, geb. 1989, KA-Durlach 217 Pertinac, Marcel, Polizeibeamter, geb. 1982, KA-Durlach 218 Zwilling, Vanessa, Einzelhandelskauffrau, geb. 1992, KA-Durlach 219 Häusler, Stephan, Dipl.-Bauingenieur, geb. 1952, KA-Durlach 220 Maier, Sven, Parlamentarischer Referent, geb. 1973, KA-Durlach 221 Sarnow, Inka, Rechtsanwältin, geb. 1969, KA-Durlach 222 Griener, Michael, Dipl.-Betriebswirt (FH), geb. 1961, KA-DurlachSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)301 Dr. Schulte, Ulrike, Lehrerin i. R., geb. 1960, KA-Durlach 302 Dr. Rausch, Jan-Dirk, Rechtsanwalt, Dozent, geb. 1958, KA-Durlach 303 Yeşil, Zahide, Bürokauffrau, geb. 1970, KA-Durlach 304 Siebach, Herbert, Studiendirektor a. D., geb. 1949, KA-Durlach 305 Difflipp-Eppele, Marianne, Ärztin, geb. 1961, KA-Durlach 306 Tröndle, Mathias, Journalist, geb. 1956, KA-Durlach 307 Oppelt, Susanne, Juristin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, geb. 1960, KA-Durlach 308 Eilmann, Ulrich, Rentner, geb. 1955, KA-Durlach 309 Schlabach, Sandra, Lehrerin, geb. 1977, KA-Durlach 310 Vágner, Martin, Ingenieur, geb. 1971, KA-Durlach13 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online311 Dr. Schmid-Hagenmeyer, Brigitte, Psychotherapeutin, geb. 1978, KA-Durlach 312 Harbarth, Jürgen, Rentner, geb. 1952, KA-Durlach 313 Lühr, Anke, Angestellte, geb. 1964, KA-Durlach 314 Dr. Januschke, Peter, Softwareentwickler, geb. 1961, KA-Durlach 315 Schwarz-Hermanns, Sabine, Lehrerin, geb. 1970, KA-Durlach 316 Döbler, Jens-Oliver, Angestellter, geb. 1967, KA-Durlach 317 Marvi, Judith, Angestellte, geb. 1984, KA-Durlach 318 Dr. Maul, Heinrich, Richter a. D., geb. 1935, KA-Durlach 319 Finkbeiner-Weigel, Renate, Rentnerin, geb. 1956, KA-Durlach 320 Jung, Johannes, Abteilungsleiter, geb. 1967, KA-Durlach 321 Kumpf, Ursula, Lektorin, geb. 1950, KA-Durlach 322 Brüggemann, Karl, Gastronomieberater, geb. 1938, KA-DurlachFreie Demokratische Partei (FDP)401 Dr. Noe, Stefan, Apotheker, geb. 1967, KA-Durlach 402 Gaebel, Norman, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (BA), geb. 1974, KA-Durlach 403 Noe, Veronika, Rechtsanwältin, geb. 1968, KA-Durlach 404 Dr. Knoll, Cordelia, Zahnärztin, geb. 1972, KA-Durlach 405 Hottinger, Christian, Architekt, geb. 1964, KA-Durlach 406 Fleischmann, Sven, Immobilienwirt (DIA), geb. 1972, KA-Durlach 407 Gärtner, Harry, Dipl.-Physiker, geb. 1952, KA-Durlach 408 Gaebel, Felix, Schüler, geb. 2005, KA-Durlach 409 Nordwig, Peter, Redakteur i. R., geb. 1952, KA-Durlach 410 Meier, Patrick, Thanatopraktiker, geb. 1988, KA-Durlach 411 Pfefferkorn, Felix, Ausbildungsleiter, geb. 1971, KA-Durlach 412 Bringe, Sascha, Dipl.-Bankbetriebswirt, geb. 1978, KA-Durlach 413 Roller, Raphael, Zerspanungsmechaniker, geb. 1992, KA-Durlach 414 Popper, Marc-Yaron, Rechtsanwalt, geb. 1975, KA-Durlach 415 Dr. Schmalenbach, Erich, Ingenieur i. R., geb. 1943, KA-Durlach 416 Schmalenbach, Barbara, Lehrerin, geb. 1950, KA-Durlach 417 Dr. Eglau, Wolfgang, Zahnarzt i. R., geb. 1948, KA-Durlach 418 Dr. Dilger, Horst, Dipl.-Physiker, geb. 1943, KA-Durlach 419 Malisius, Günther, Rentner, geb. 1942, KA-Durlach 420 Dr. Kowalski, Jan Stefan, Pensionär, geb. 1950, KA-Durlach 421 Dr. Fink-Sontag, Angelika, Apothekerin, geb. 1949, KA-Durlach 422 Dr. Morlok, Jürgen, Unternehmensberater, geb. 1945, KA-DurlachFreie Wähler Durlach - Wählervereinigung (FW Durlach)501 Thormann, Rena, Realschullehrerin, geb. 1962, KA-Durlach 502 Clemens, Gerd, Rentner, geb. 1954, KA-Durlach 503 Kekić, Jennifer, Realschullehrerin, geb. 1990, KA-Durlach 504 Mahl, Rolf, Oberstudienrat i. R., geb. 1950, KA-Durlach 505 Kekić, Karin Maria, Verwaltungsfachangestellte, geb. 1961, KA-Durlach 506 Müller, Ullrich, Dipl.-Ingenieur (FH) i. R., geb. 1948, KA-Durlach 507 Sattler, Ulrike, Assistentin der Geschäftsleitung, geb. 1958, KA-Durlach 508 Gehmann, Ulrich, Biologe, Geschäftsführer, geb. 1954, KA-Durlach 509 Lauc, Daniel, Gemeindlicher Vollzugsbediensteter, geb. 1986, KA-Durlach 510 Lauber, Benjamin, Versicherungsfachangestellter, geb. 1984, KA-Durlach 511 Warzecha, Jennifer, Journalistin, geb. 1986, KA-Durlach 512 Schmieder, Armin, Dipl.-Wirtschaftsingenieur i. R., geb. 1963, KA-DurlachAlternative für Deutschland (AfD)601 Rohn, Marco, Student, geb. 2000, KA-Durlach 602 Rathjen, Axel, Dipl.-Ingenieur, geb. 1957, KA-Durlach14 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online603 Meid, Fabien, 3-D-Artist, geb. 1988, KA-Durlach 604 Kluger, Achim, Betriebsschlosser, geb. 1963, KA-Durlach 605 Hurst, Karl-Heinz, Rentner, geb. 1948, KA-Durlach 606 Willimzig, David, Mathematiker, geb. 1988, KA-Durlach 607 Koch, Konrad-Helmut, Pensionär, geb. 1942, KA-DurlachDIE LINKE (DIE LINKE)701 Ringwald, Jürgen, Lagerist, geb. 1969, KA-Durlach 702 Frey, Anna, Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation, geb. 1984, KA-Durlach 703 Labenz, Luna, Studentin, geb. 1997, KA-Durlach 704 Xanthopoulos, Roland, Übersetzer, geb. 1970, KA-Durlach 705 Hühndorf, Maria, Gesundheits- und Krankenpflegerin, geb. 1997, KA-Durlach 706 Foschi, Matteo, Gewerkschaftssekretär, geb. 1974, KA-Durlach 707 Beltz, Helen, Studentin, geb. 2003, KA-Durlach 708 Frey, Philipp, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1986, KA-Durlach 709 Ringwald, Edith, Hausfrau, geb. 1972, KA-Durlach 710 Uhl, Niclas, Arbeitssuchend, geb. 1997, KA-Durlach 711 Sanchez Gruhn, Marco, Fachkraft für Lagerlogistik, geb. 1997, KA-DurlachIII. Ortschaftsratswahl GrötzingenChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)101 Schönberger, Siegfried, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, geb. 1952, KA-Grötzingen 102 Pepper, Veronika, Geschäftsführerin, geb. 1961, KA-Grötzingen 103 Siegele, Daniel, Vertriebsleiter, geb. 1981, KA-Grötzingen 104 Sand, Tobias, Gebietsleiter, geb. 1985, KA-Grötzingen 105 Dr. Bühler, Benedikt, Apotheker, geb. 1999, KA-Grötzingen 106 Galley, Nikola, Sachbearbeiterin, geb. 1988, KA-Grötzingen 107 Döring, Jan, Polizeihauptkommissar, geb. 1989, KA-Grötzingen 108 Liesaus, Bernhard, Selbstständiger, geb. 1964, KA-Grötzingen 109 Winnemuth-Schaub, Birgit, Kaufmännische Angestellte, geb. 1961, KA-Grötzingen 110 Blank, Peter, Stadtdirektor a. D., geb. 1949, KA-Grötzingen 111 Bicha, Ines, Physiotherapeutin, geb. 1962, KA-Grötzingen 112 Segreff, Lennart, Notfallsanitäter, geb. 2000, KA-Grötzingen 113 Speck, Mara, Industriemechanikerin, geb. 1999, KA-Grötzingen 114 Schaub, Thomas, Rentner, geb. 1956, KA-Grötzingen 115 Dr. Sanders, Gabriele, Dipl.-Biologin, geb. 1961, KA-Grötzingen 116 Merz, Ingo, Selbstständiger Makler, geb. 1960, KA-Grötzingen 117 Maus, Matthias, Geschäftsführer, geb. 1961, KA-Grötzingen 118 Dr. Orthey, Oliver, Unternehmer, geb. 1964, KA-GrötzingenMenschen für Grötzingen (MfG)201 Schuhmacher, Jürgen, Einkaufsleiter, geb. 1961, KA-Grötzingen 202 Genthner, Marie, Einkäuferin, geb. 1996, KA-Grötzingen 203 Fettig, Hans-Peter, Physiotherapeut, Heilpraktiker, geb. 1967, KA-Grötzingen 204 Kränzl, Birgit, Produktmanagerin, geb. 1964, KA-Grötzingen 205 Daubenberger, Thorsten, Elektroingenieur, geb. 1985, KA-Grötzingen 206 Dr. Persner, Carsten, Marktsegmentmanager, geb. 1966, KA-Grötzingen 207 Kurz, Andrea, Sekretärin, geb. 1963, KA-Grötzingen 208 Schuhmacher, Philipp, Bauingenieur, geb. 1989, KA-Grötzingen 209 Kutscherauer, Sabine, Betreuungskraft, geb. 1964, KA-Grötzingen 210 Herbert Fernandes Pereira, Jürgen, Datentechniker, geb. 1967, KA-Grötzingen 211 Genthner, Dagmar, Rentnerin, geb. 1957, KA-Grötzingen15 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online212 Tetzlaff, Heinz, Rentner, geb. 1956, KA-Grötzingen 213 Schwarz, Tanja, Dipl.-Ingenieurin (FH) Kartographie, geb. 1966, KA-Grötzingen 214 Stoeck, Björn, Ingenieur für Automatisierungstechnik, geb. 1984, KA-Grötzingen 215 Just, Marion, Einkäuferin, geb. 1965, KA-Grötzingen 216 Groh, Liljana, Management Consultant, geb. 1964, KA-Grötzingen 217 Wilhelm, Marcel, Handelsfachwirt, geb. 1991, KA-Grötzingen 218 Becker, Manuela, Dipl.-Volkswirtin, geb. 1968, KA-GrötzingenSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)301 Siegrist, Egon, Pensionär, geb. 1956, KA-Grötzingen 302 Cassarino-Benz, Lisa, Kinderpflegerin, geb. 1983, KA-Grötzingen 303 Dürr, Niels, Bauingenieur, Geschäftsführer, geb. 1972, KA-Grötzingen 304 Mühlbauer, Elke, Entwicklungsingenieurin, geb. 1979, KA-Grötzingen 305 Fischer, Kurt, Betriebsberater, geb. 1949, KA-Grötzingen 306 Tajeri Foman, Jessica, Bankbetriebswirtin, geb. 1977, KA-Grötzingen 307 Schoo, Klaus-Clemens, Selbstständiger Berater, geb. 1956, KA-Grötzingen 308 Kritzer, Nicole, Office Management Assistentin, geb. 1982, KA-Grötzingen 309 Uysal, Olcay, Polizeibeamter, geb. 1974, KA-Grötzingen 310 Dürr, Sandra, Architektin, geb. 1975, KA-Grötzingen 311 Irmscher, Matthias, Freier Architekt, geb. 1954, KA-Grötzingen 312 Westphal, Andrea, Ingenieurin, geb. 1967, KA-Grötzingen 313 Kölmel, Frank Manuel, Stahlbetonbauer, geb. 1966, KA-Grötzingen 314 Bergerhoff, Silke, Texterin, geb. 1973, KA-Grötzingen 315 Hirsch-Weber, Andreas, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, geb. 1981, KA-Grötzingen 316 Köster, Siegrid, Lehrerin i. R., geb. 1947, KA-Grötzingen 317 Sanders, Peter, Professor für Informatik, geb. 1967, KA-Grötzingen 318 Stutter, Detlef, Rentner, geb. 1956, KA-GrötzingenFreie Demokratische Partei (FDP)401 Breier, Jörg, Dipl.-Kaufmann Verkehrswirtschaft, geb. 1973, KA-Grötzingen 402 Lechner, Hubert, Dipl.-Volkswirt, geb. 1953, KA-Grötzingen 403 Hirsch-Ruziczka, Waltraud, Historikerin, geb. 1957, KA-Grötzingen 404 Widmann, Maximilian, Produktmanager, geb. 1987, KA-Grötzingen 405 Eisgruber, Claus, Dipl.-Ingenieur, geb. 1964, KA-Grötzingen 406 Maurer, Stephan, Kaufmännischer Leiter, geb. 1987, KA-Grötzingen 407 Dr. Bröcking, Jan, Geschäftsführer, geb. 1965, KA-Grötzingen 408 Dr. Lang, Jürgen, Ingenieur, geb. 1963, KA-Grötzingen 409 Rausch-Schneider, Petra, Berufspädagogin, geb. 1964, KA-Grötzingen 410 Lang, Nicolas, Student, geb. 2001, KA-Grötzingen 411 Urbach, Sven, Feinwerkmechanikermeister, geb. 1971, KA-Grötzingen 412 Körner, Martin, Projektingenieur, geb. 1987, KA-Grötzingen 413 Dr. Schäfer, Reiner, Dipl.-Ingenieur, geb. 1954, KA-Grötzingen 414 Michalczyk, Florian, Dipl.-Ingenieur (FH), geb. 1978, KA-Grötzingen 415 Strümpel, Karlheinz, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, geb. 1948, KA-Grötzingen 416 Holzberg, Kathrin, Personalleiterin, geb. 1970, KA-Grötzingen 417 Ritzel, Hans, Bankkaufmann, geb. 1955, KA-Grötzingen 418 Weingärtner, Renate, Lehrerin i. R., geb. 1949, KA-GrötzingenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)501 Dr. Vorberg, Gabriele, Maschinenbauingenieurin, geb. 1965, KA-Grötzingen 502 Neureuther, Dominic, Leitungsfunktion im Versandwesen, geb. 1983, KA-Grötzingen 503 Hauswirth-Metzger, Birgit, Dipl.-Bauingenieurin, geb. 1966, KA-Grötzingen 504 Tamm, Titus, Fotograf, geb. 1954, KA-Grötzingen 505 Knauer, Lisa, Schülerin, geb. 2005, KA-Grötzingen16 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online506 Herzog, Lenard, Informatiker, geb. 1966, KA-Grötzingen 507 Schuchardt, Marion, Sozialwissenschaftlerin, geb. 1956, KA-Grötzingen 508 Berger, Simon, Unternehmer, geb. 1977, KA-Grötzingen 509 Duranec-Schoo, Danica, Dozentin, geb. 1958, KA-Grötzingen 510 Belschner, Bernd, Kulturmanager, geb. 1958, KA-Grötzingen 511 Neureuther, Stefanie, Arbeitsschutzmitarbeiterin, geb. 1989, KA-Grötzingen 512 Romer, Rainer, Dipl.-Elektrotechnikingenieur, geb. 1967, KA-Grötzingen 513 Graf, Elisabeth, Sozialpädagogin, geb. 1964, KA-Grötzingen 514 Graf, Markus, Dipl.-Designer, geb. 1966, KA-Grötzingen 515 Eppinger, Ute, Medizinredakteurin, geb. 1964, KA-Grötzingen 516 Walk, Wolfgang, Game Designer, geb. 1961, KA-Grötzingen 517 Bechtel, Bettina, Dozentin, geb. 1961, KA-Grötzingen 518 Pagel, Larissa, Studienrätin, geb. 1989, KA-GrötzingenIV. Ortschaftsratswahl StupferichFreie Wähler Vereinigung Karlsruhe-Stupferich e.V. (FWV)101 Gartner, Alfons, Elektromeister, geb. 1953, KA-Stupferich 102 Baumann, Manfred, Apotheker, geb. 1950, KA-Stupferich 103 Link, Alexandra, Betriebswirtin, geb. 1980, KA-Stupferich 104 Pallasch, Florentin, Versicherungskaufmann, geb. 1990, KA-Stupferich 105 Dominguez Teruel, Ruben, Dipl.-Betriebswirt (FH), geb. 1978, KA-Stupferich 106 Wipper, Manuel, Serviceleiter, geb. 1987, KA-Stupferich 107 Wildt, Miriam, Lehrerin, geb. 1983, KA-Stupferich 108 Goldschmidt, Björn, Dipl.-Ingenieur, geb. 1979, KA-Stupferich 109 Sutter-Stumm, Sabrina, Justizangestellte, geb. 1981, KA-Stupferich 110 Karolus, Nico, Jurist, geb. 1975, KA-Stupferich 111 Fehse, Valérie, Krankenschwester, geb. 1988, KA-Stupferich 112 Müller-Rang, Florian, Dipl.-Ingenieur (FH), geb. 1981, KA-Stupferich 113 Geist, Peter, Angestellter, geb. 1962, KA-Stupferich 114 Dr. Rozing, Gerard, Rentner, geb. 1947, KA-StupferichChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)201 Brenk, Björn, Geschäftsführer, geb. 1979, KA-Stupferich 202 Nagler, Jochen, Elektromeister, geb. 1963, KA-Stupferich 203 Eldracher, Markus, Polizeibeamter, geb. 1993, KA-Stupferich 204 Link, Nienke, Disponentin, geb. 1984, KA-Stupferich 205 Lehnert, Nicole, Personalsachbearbeiterin, geb. 1977, KA-Stupferich 206 Nagler, Paul, Elektrotechnikmeister, geb. 1996, KA-Stupferich 207 Lukaschewsky-Moran, Robert, Steuerfachangestellter, geb. 1979, KA-Stupferich 208 Eldracher, Irene, Familienfrau, Kirchenmusikerin, geb. 1963, KA-Stupferich 209 Abendschön, Josua, Land- und Baumaschinenmechaniker, geb. 1997, KA-Stupferich 210 König, Sebastian, Qualitätsmanager, geb. 1982, KA-Stupferich 211 Ochs, Michael, Zweiradmechatroniker, geb. 2000, KA-Stupferich 212 Becker, Klaus, Industriekaufmann i. R., geb. 1952, KA-Stupferich 213 Kast, Ludwig, Rentner, geb. 1944, KA-Stupferich 214 Brenk, Hermann, Unternehmensberater, geb. 1954, KA-StupferichBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)301 Sonnenbichler, Miriam, Betriebswirtin Erneuerbare Energien, geb. 1978, KA-Stupferich 302 Schuy, Michael, Systembetreuer, geb. 1962, KA-Stupferich 303 Rams, Nathalie, Verwaltungsangestellte, geb. 1983, KA-Stupferich 304 Ambrus, Thomas, Wissensmanager, geb. 1960, KA-Stupferich17 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online305 Wolf, Annette, Krankenschwester, geb. 1968, KA-Stupferich 306 Eberle, Martin, Dipl.-Kaufmann, geb. 1983, KA-Stupferich 307 Heitmann, Sabine, Sozialpädagogin, geb. 1978, KA-Stupferich 308 Lein, Michael, Ingenieur Energie- und Automatisierungstechnik, geb. 1984, KA-Stupferich 309 Härdle, Inge, Gartenarchitektin i. R., geb. 1939, KA-Stupferich 310 Dümmig, Karl-Heinz, Evangelischer Religionspädagoge, geb. 1952, KA-Stupferich 311 Aßmann, Raphaele, Geographin, geb. 1976, KA-Stupferich 312 Bührer, Gert, Geschäftsleiter Ökoversandhandel i. R., geb. 1953, KA-Stupferich 313 Ebel, Sophie, Schulleiterin, geb. 1985, KA-Stupferich 314 Mall, Henrike, Restauratorin, geb. 1979, KA-StupferichPartei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)401 Keller, Martin, Softwareberater, geb. 1970, KA-StupferichFreie Demokratische Partei (FDP)501 Dr. Büssemaker, Michael, Baudirektor a. D., geb. 1945, KA-Stupferich 502 Dr. Fódy, László, Arzt, geb. 1951, KA-Stupferich 503 Morlock, Martin, Vertriebsleiter, geb. 1971, KA-Stupferich 504 Budisantoso, Andrea, Kauffrau, geb. 1982, KA-StupferichV. Ortschaftsratswahl HohenwettersbachSozialdemokratische Partei Deutschlands/Bürgerliste Hohenwettersbach (SPD/BL-Ho)101 Ernemann, Elke, Hausfrau, Ortsvorsteherin, geb. 1959, KA-Hohenwettersbach 102 Brenner, Pierre, Relationship Manager, geb. 1983, KA-Hohenwettersbach 103 Wohlwender, Julia, Tierärztin, geb. 1979, KA-Hohenwettersbach 104 Kerber, Georg, Referent, geb. 1977, KA-Hohenwettersbach 105 Clauß, Daniel, Heilpädagoge, geb. 1975, KA-Hohenwettersbach 106 Eberle, Julia, Pflege- und Gesundheitslehrerin, geb. 1982, KA-Hohenwettersbach 107 Dr. Kemnitz, Lukas, Richter, geb. 1976, KA-Hohenwettersbach 108 Dr. Kratzert, Lucius, Pfarrer, geb. 1980, KA-HohenwettersbachChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)201 Kögler, Margarete, Golfbetriebswirtin, geb. 1960, KA-Hohenwettersbach 202 Schuster, Robin, Geschäftsführer, geb. 1984, KA-Hohenwettersbach 203 Mangler-Dopf, Petra, Dipl.-Betriebswirtin, geb. 1966, KA-Hohenwettersbach 204 Frommater, Philipp, Angestellter, geb. 1985, KA-Hohenwettersbach 205 Roth, Christian, Geschäftsführer, geb. 1979, KA-Hohenwettersbach 206 Dr. Fondermann, Philipp, Software Sales Manager, geb. 1974, KA-Hohenwettersbach 207 Göhringer, Ines, Rechtsanwältin, geb. 1982, KA-Hohenwettersbach 208 Markus, Julian, Service Delivery Manager, geb. 2000, KA-HohenwettersbachFreie Demokratische Partei (FDP)301 Mattern, Dirk, Regionaldirektor, geb. 1968, KA-Hohenwettersbach 302 Ahlvers, Heidrun Simone, Gesundheitsökonomin, geb. 1963, KA-Hohenwettersbach 303 Schuster, Tanja, Dipl.-Kommunikationsdesignerin, geb. 1988, KA-Hohenwettersbach 304 Ripcke, Jens, Director Clinical Affairs, geb. 1979, KA-Hohenwettersbach 305 Plohnke, Michael, Selbstständiger IT-Berater, geb. 1949, KA-Hohenwettersbach18 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online306 Bieberstein, Jürgen, Betriebswirt, geb. 1952, KA-Hohenwettersbach 307 Bieberstein, Anita, Rentnerin, geb. 1953, KA-Hohenwettersbach 308 Blum, Matthias, Personalmanager, geb. 1973, KA-HohenwettersbachBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)401 Mayr, Ursula, Psychologische Psychotherapeutin, geb. 1966, KA-Hohenwettersbach 402 Kamlah, Detlef, Verkehrsplaner, geb. 1960, KA-Hohenwettersbach 403 Merkel, Eva-Maria, Psychologin, geb. 1981, KA-Hohenwettersbach 404 Elliger, Klaus, Stadtplaner, geb. 1958, KA-Hohenwettersbach 405 Strauss, Ulrike, Rentnerin, geb. 1953, KA-Hohenwettersbach 406 Köhrer, Thorsten, Geograph, geb. 1970, KA-Hohenwettersbach 407 Heidenreich, Isabell, Lehrerin, geb. 1968, KA-Hohenwettersbach 408 Baumhof, Holger, Oberstudienrat, geb. 1974, KA-HohenwettersbachFreie Wähler Hohenwettersbach (FWH)501 Stumpf, Ralf, Dipl.-Betriebswirt (BA), geb. 1971, KA-Hohenwettersbach 502 Jörg, Christian, Agraringenieur, geb. 1975, KA-Hohenwettersbach 503 Rösch, Alexander, IT-Manager, geb. 1965, KA-Hohenwettersbach 504 Dieterle, Thomas, Steuerberater, geb. 1967, KA-Hohenwettersbach 505 Wurst, Claus, Dipl.-Biologe, geb. 1969, KA-Hohenwettersbach 506 Stumpf, Lothar, Schüler, geb. 2005, KA-Hohenwettersbach 507 Winkler, Timon, Schüler, geb. 2005, KA-Hohenwettersbach 508 Winkler, Bastian, Schüler, geb. 2005, KA-HohenwettersbachVI. Ortschaftsratswahl WolfartsweierSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)101 Dr. Huber, Anton, Physiker, Ortsvorsteher, geb. 1987, KA-Wolfartsweier 102 Küffner, Julia, Grund- und Hauptschullehrerin, geb. 1984, KA-Wolfartsweier 103 Hoffmann, Mirko, PC-Administrator, geb. 1978, KA-Wolfartsweier 104 Becker, Stefanie, Sozialpädagogin, geb. 1979, KA-Wolfartsweier 105 Huber, Tino Werner, Projektkoordinator, geb. 1966, KA-Wolfartsweier 106 Müller, Lisa, Pharmazeutisch-technische Assistentin, geb. 1991, KA-Wolfartsweier 107 Reich, Götz, Dipl.-Kaufmann, geb. 1964, KA-Wolfartsweier 108 Postweiler, Stefanie, Groß- und Außenhandelskauffrau, geb. 1996, KA-Wolfartsweier 109 Hablitzel, Julia, Grundschullehrerin, geb. 1994, KA-Wolfartsweier 110 Remler, Ulrich, Angestellter, geb. 1986, KA-WolfartsweierChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)201 Supper, Joachim, Rentner, geb. 1954, KA-Wolfartsweier 202 Postweiler, Helmut, Selbstständiger Gärtner, geb. 1961, KA-Wolfartsweier 203 Rehhorn, Sabrina, Gastronomieangestellte, geb. 1989, KA-Wolfartsweier 204 Faisst, Jaqueline, Kauffrau im Einzelhandel, geb. 1990, KA-Wolfartsweier 205 Klenert, Tobias, Dipl.-Ingenieur, geb. 1961, KA-Wolfartsweier 206 Supper, Christiane, Notfallsanitäterin, geb. 1984, KA-Wolfartsweier 207 Hill, Peter, Lagerleiter, geb. 1961, KA-Wolfartsweier 208 Mall, Monika, Immobilienmaklerin, geb. 1950, KA-Wolfartsweier 209 Stührk, Julia, Steuerfachwirtin, geb. 1991, KA-Wolfartsweier 210 Hahn, Stefan, Agraringenieur, geb. 1978, KA-Wolfartsweier19 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe OnlineFreie Demokratische Partei (FDP)301 Riggio, Lara Sophie, Personalreferentin, geb. 1996, KA-Wolfartsweier 302 Ziegler, Markus, Unternehmensberater, geb. 1964, KA-Wolfartsweier 303 Dr. Krüger, Jürgen, Hochschullehrer, geb. 1950, KA-Wolfartsweier 304 Ziegler, Lucian, Schüler, geb. 2007, KA-Wolfartsweier 305 Morlock, Jürgen, Kommunikationsberater, geb. 1941, KA-Wolfartsweier 306 Morlock, Ulrike, Marketingleiterin, geb. 1967, KA-Wolfartsweier 307 Morlock, Irmgard, Geschäftsführerin, geb. 1939, KA-Wolfartsweier 308 Riggio, Salvatore, Produktmanager, geb. 1996, KA-Wolfartsweier 309 Röllecke, Elga, Familienfrau, geb. 1931, KA-Wolfartsweier 310 Dingler, Gabriele, Fachoberlehrerin, geb. 1952, KA-WolfartsweierBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)401 Reichmann, Manuela, Systemischer Coach, geb. 1969, KA-Wolfartsweier 402 Wunderberg, Thomas, Dipl.-Informatiker, geb. 1966, KA-Wolfartsweier 403 Braun, Gisela, Erzieherin, geb. 1962, KA-Wolfartsweier 404 Veith, Thorsten, Organisationsberater, geb. 1975, KA-Wolfartsweier 405 Braun, Marie, Studentin, geb. 2000, KA-Wolfartsweier 406 Wittig, Tobias, IT-Berater, geb. 1976, KA-Wolfartsweier 407 Malzer, Tatjana, Medizinökonomin, geb. 1963, KA-Wolfartsweier 408 Hartwig, Heiner, Dipl.-Ingenieur Umweltschutz, geb. 1978, KA-Wolfartsweier 409 Veith, Helena, Organisationsberaterin, geb. 1982, KA-Wolfartsweier 410 Osten, Angelika, Rentnerin, geb. 1946, KA-WolfartsweierVII. Ortschaftsratswahl WettersbachChristlich Demokratische Union Deutschlands/Freie Wähler (CDU/FW Wettersbach)101 Köpfler, Marianne, Juristin, geb. 1985, KA-Grünwettersbach 102 Jourdan, Roland, Kaufmännischer Angestellter i. R., geb. 1958, KA-Palmbach 103 Ehrler, Harald, Bürgermeister a. D., geb. 1964, KA-Grünwettersbach 104 Nagel, Hans-Peter, Gartenbautechniker, geb. 1969, KA-Grünwettersbach 105 Schaufelberger, Jonas, Landwirtschaftlicher Unternehmer, geb. 1994, KA-Grünwettersbach 106 Zembrot, Marcel, Bauingenieur, geb. 1974, KA-Palmbach 107 Brenk, Marcus, Pflegefachkraft, geb. 1976, KA-Grünwettersbach 108 Nagel, Paul, Beamtenanwärter, geb. 2004, KA-Grünwettersbach 109 Jourdan, Alexandra, Erzieherin, geb. 1987, KA-Palmbach 110 Wirtz, Finn, Schüler, geb. 2007, KA-Palmbach 111 Rigbers, Sebastian, Projektkaufmann, geb. 1976, KA-Grünwettersbach 112 Horn, Jerome, Selbstständiger, geb. 1986, KA-Grünwettersbach 113 Schildge, Florian, Rechtsanwalt, geb. 1980, KA-Palmbach 114 Schweigert, Patrick, Referatsleiter, geb. 1982, KA-Grünwettersbach 115 John, Monika, Medizinische Fachangestellte, geb. 1962, KA-Grünwettersbach 116 Wirtz, Paul, Geschäftsführer, geb. 1964, KA-PalmbachBürger für Wettersbach (BFW)201 Seliger, Ursula, Dipl.-Ingenieurin (FH), geb. 1968, KA-Grünwettersbach 202 Stech, Hartmut, Maschinenbautechniker i. R., geb. 1958, KA-Grünwettersbach 203 Weber, Sebastian, Erzieher, geb. 1990, KA-Palmbach 204 Wassihun, Andrea, Zahnmedizinische Fachassistentin, geb. 1969, KA-Grünwettersbach 205 Dr. Overhoff, Gerhard, Medical Marketing Manager, geb. 1961, KA-Grünwettersbach 206 Hofheinz-Meinhardt, Bernd, Polizeibeamter a. D., geb. 1958, KA-Grünwettersbach 207 Zimmer, Rainer, Dipl.-Informatiker, geb. 1965, KA-Grünwettersbach20 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online208 Becker, Stephan, Landwirt, geb. 1969, KA-Palmbach 209 Barbiera, Giuliano, Schüler, geb. 2005, KA-Grünwettersbach 210 Dr. Trautwein, Britta, Wissenschaftsmanagerin, geb. 1967, KA-Grünwettersbach 211 Müller, Marina, Hausfrau, geb. 1971, KA-Grünwettersbach 212 Cannova, Antje, Krankenschwester, geb. 1967, KA-Grünwettersbach 213 Rönsch, Jürgen, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH), geb. 1970, KA-Grünwettersbach 214 Ringel, Hermann, Beamter a. D., geb. 1965, KA-Grünwettersbach 215 Barbiera, Tamara, Group-Trainerin, geb. 1975, KA-Grünwettersbach 216 Seliger, Jürgen, Dipl.-Informatiker, geb. 1967, KA-GrünwettersbachSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)301 Fehst, Peter, Kaufmännischer Angestellter, geb. 1964, KA-Palmbach 302 Hock, Sieglinde, Pfarramtssekretärin, geb. 1961, KA-Grünwettersbach 303 Noviello, Silke, Sachbearbeiterin, geb. 1979, KA-Palmbach 304 Ernst, Andreas, Zeitungszusteller, geb. 1961, KA-Grünwettersbach 305 Eßlinger, Helmut, Kaufmann, geb. 1958, KA-Grünwettersbach 306 Spinner, Harald, Jurist, geb. 1959, KA-Grünwettersbach 307 Fehst, Robin, Student, geb. 1999, KA-Palmbach 308 Höger, Simon, Jurist, geb. 1992, KA-Palmbach 309 Scheib, Frank, Polizeibeamter, geb. 1964, KA-Grünwettersbach 310 Link, Kris-Kevin, Bürokaufmann, geb. 1978, KA-Grünwettersbach 311 Kappler, Jochen, Großhandelskaufmann, geb. 1963, KA-Palmbach 312 Link, Harald, Dipl.-Handelslehrer a. D., geb. 1954, KA-Grünwettersbach 313 Klöckner, Peter, Oberstudienrat a. D., geb. 1958, KA-Palmbach 314 Hennig, Roland, Studiendirektor a. D., geb. 1951, KA-Grünwettersbach 315 Ludwig, Rudi, Rentner, geb. 1958, KA-Palmbach 316 König, Klaus-Dieter, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, geb. 1948, KA-GrünwettersbachFreie Demokratische Partei (FDP)401 Hailer, Daniel, Unternehmensberater, geb. 1987, KA-Palmbach 402 Wortmann, Simone, Pflegefachkraft, geb. 1974, KA-Grünwettersbach 403 Wolfinger, Manuel, Elektroniker für Energie- und Gebäudesysteme, geb. 1988, KA-Palmbach 404 Nübold, Michael, Architekt, Unternehmer, geb. 1964, KA-Grünwettersbach 405 Abel, Rita, Dipl.-Finanzwirtin, geb. 1951, KA-Palmbach 406 König, Maria, Physiotherapeutin für Pferd und Mensch, geb. 1993, KA-Palmbach 407 Bär, Moritz, Verkehrspilot, geb. 1989, KA-Palmbach 408 Bär, Martin, Rechtsanwalt i. R., geb. 1953, KA-PalmbachBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)501 Lüchtrath-Klöckner, Gundula, Lehrerin, geb. 1959, KA-Palmbach 502 von der Heyde, Thomas, Verlagsbuchhändler, geb. 1964, KA-Grünwettersbach 503 Winkler, Jenny, Energiewirtschaftlerin, geb. 1980, KA-Grünwettersbach 504 Hahn, Torsten, Selbstständiger, geb. 1979, KA-Palmbach 505 Rabenschlag, Jessica, Försterin, geb. 1988, KA-Grünwettersbach 506 Loy, Remy, Softwareentwickler, geb. 1984, KA-Grünwettersbach 507 Radimersky, Aline, Maschinenbauingenieurin, geb. 1986, KA-Grünwettersbach 508 Dr. Giovanella, Anna, Projektingenieurin, geb. 1985, KA-Grünwettersbach 509 Stark, Johanna, Lehrerin, geb. 1988, KA-Grünwettersbach 510 Waltner, Anton, Maschinenbauingenieur, geb. 1955, KA-Palmbach 511 Pisar, Johanna, Lehrerin, geb. 1989, KA-Grünwettersbach 512 Schweiger, Sebastian, Bauingenieur, geb. 1986, KA-Grünwettersbach 513 Mertens, Karin, Mathematisch-technische Assistentin, geb. 1973, KA-Palmbach 514 Fritz, Karl-Heinz, Sonderschullehrer a. D., geb. 1958, KA-Palmbach 515 Scheel, Nicola, Maschinenbauingenieurin, geb. 1981, KA-Grünwettersbach21 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online516 Senft, Christian, Elektrotechnikingenieur, geb. 1979, KA-GrünwettersbachVIII. Ortschaftsratswahl NeureutChristlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)101 Kreuter, Sebastian, Polizist, geb. 1981, KA-Neureut 102 Jäger, Philipp, Jurist, geb. 1998, KA-Neureut 103 Weinbrecht, Martina, Angestellte, geb. 1965, KA-Neureut 104 Hofmann, Detlef, Bundestrainer Kanu, Bundesstützpunktleiter, geb. 1963, KA-Neureut 105 Kirchenbauer, Claudius, Geschäftsführer, geb. 1972, KA-Neureut 106 Höfele, Emma, Polizeikommissaranwärterin, geb. 2001, KA-Neureut 107 Lamprecht, Karsten, Elektrotechnikermeister, Geschäftsführer, geb. 1982, KA-Neureut 108 Grüninger, Christian, Friedhofsgärtner, geb. 1972, KA-Neureut 109 Zorn, Tobias, Maler- und Lackierermeister, geb. 1974, KA-Neureut 110 Krause, Andreas, Informatiker, geb. 1987, KA-Neureut 111 Helbling, Marina, Lehrerin, geb. 1971, KA-Neureut 112 Ariu, Mark, IT-Unternehmer, geb. 1980, KA-Neureut 113 Hennemann, Luana, Zahnmedizinische Fachassistentin, geb. 1973, KA-Neureut 114 Pellinghoff, Michael, Selbstständiger Immobilienkaufmann, Sachverständiger, geb. 1987, KA-Neureut 115 Laible, Ute, Rentnerin, geb. 1960, KA-Neureut 116 Weber, Jürgen, Informatiker, geb. 1962, KA-Neureut 117 Schwabe, Eva, Medizinische Fachangestellte, geb. 1983, KA-Neureut 118 Falkenstein, Roland, Rentner, geb. 1960, KA-Neureut 119 Boemanns, Alena, Kindertagesstättenleiterin, geb. 1982, KA-Neureut 120 Weinbrecht, Achim, Ortsvorsteher i. R., geb. 1957, KA-NeureutBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)201 Sander, Petra, Dipl.-Kommunikationswirtin, geb. 1967, KA-Neureut 202 Kast, Hubert, Softwareentwickler, geb. 1959, KA-Neureut 203 Heidke, Karin, Krankenschwester, geb. 1975, KA-Neureut 204 Kalusche, Bernd, Dipl.-Ingenieur, geb. 1973, KA-Neureut 205 Andor, Siglinde, Fachlehrerin, geb. 1961, KA-Neureut 206 Lieners, Jean-Jacques, Ingenieur, geb. 1958, KA-Neureut 207 Bessell, Annabell, Hausfrau, geb. 1979, KA-Neureut 208 Dr. Hauser, Robert, Senior Software Consultant, geb. 1976, KA-Neureut 209 Hofmann, Hildegard, Sozialpädagogin, geb. 1959, KA-Neureut 210 Häfner, Berthold, Architekt, geb. 1961, KA-Neureut 211 Jäger, Julia, Büroangestellte, geb. 1988, KA-Neureut 212 Müller, Ralph, Biologe, geb. 1962, KA-Neureut 213 Junker, Monika, Lehrerin i. R., geb. 1948, KA-Neureut 214 Lenz, Henrik, Schüler, geb. 2005, KA-Neureut 215 Maier-Göckel, Doris, Rentnerin, geb. 1954, KA-Neureut 216 Junker, Klaus, Rentner, geb. 1949, KA-Neureut 217 Löhlein, Elena, Lehrerin, geb. 1980, KA-Neureut 218 Becker-Selle, Wilfried, Sozialpädagoge i. R., geb. 1956, KA-Neureut 219 Dr. Rau, Heinke, Ärztin, geb. 1964, KA-Neureut 220 Dr. Schwarz, Sonja, Ärztin, geb. 1979, KA-NeureutSozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)301 Moser, Irene, Lehrerin i. R., geb. 1957, KA-Neureut 302 Brunnecker, Roland, Polizeibeamter, geb. 1988, KA-Neureut 303 Miliczek, Paulina, Akademische Mitarbeiterin, geb. 1997, KA-Neureut 304 Wagner, Lukas, Wirtschaftsingenieur, geb. 1996, KA-Neureut22 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online305 Rohrhuber, Barbara, Rechtsanwältin, geb. 1961, KA-Neureut 306 Denecken, Harald, Erster Bürgermeister i. R., geb. 1944, KA-Neureut 307 Birkhold, Verena, Teamleiterin, geb. 1985, KA-Neureut 308 Moses, Michael, Kaufmännischer Angestellter, geb. 1965, KA-Neureut 309 Neuwald-Burg, Claudia, Bauingenieurin, geb. 1964, KA-Neureut 310 Denecken, Vincent, Schüler, geb. 2006, KA-Neureut 311 Truong, Christine, Erzieherin i. R., geb. 1956, KA-Neureut 312 Frank, Achim, Kundendienstmitarbeiter, geb. 1965, KA-Neureut 313 Niesyto, Annette, Gleichstellungsbeauftragte i. R., geb. 1953, KA-Neureut 314 Barth, Clemens, Produktmanager, geb. 1970, KA-Neureut 315 König, Katrin, Verwaltungsangestellte, geb. 1988, KA-Neureut 316 Dornes, Michael, Mitarbeiter Rechtsabteilung, geb. 1978, KA-Neureut 317 Nicotra, Giacomo, Usability-Ingenieur, geb. 1993, KA-Neureut 318 Marin, Jürgen, Stellvertretender Bereichsleiter Pflegeheime, geb. 1968, KA-Neureut 319 Dr. Schuhmann, Rainer, Bauingenieur, geb. 1955, KA-Neureut 320 Lahres, Hans-Peter, Lehrbeauftragter, geb. 1951, KA-NeureutFreie Demokratische Partei (FDP)401 Reher, Ole, Fuhrparkleiter, geb. 1968, KA-Neureut 402 Hillmer, Marcus, Fachwirt für Alten- und Krankenpflege, geb. 1972, KA-Neureut 403 Schäfer, Blaženka, Friseurmeisterin, geb. 1986, KA-Neureut 404 Ditzenbach, Nikolai, Bankbetriebswirt, geb. 1997, KA-Neureut 405 Kristmann, Tanja Mirjam, Bankkauffrau, geb. 1973, KA-Neureut 406 Merz, Gunter Manfred, Selbstständiger, geb. 1965, KA-Neureut 407 Julien, Andreas, Dipl.-Maschinenbauingenieur, geb. 1960, KA-Neureut 408 Ott, Tizian, Architekt, geb. 1998, KA-Neureut 409 Marsch, Gerold, Vertriebsleiter, geb. 1968, KA-Neureut 410 Ristau, Ilka Christine, Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen, geb. 1975, KA-Neureut 411 Winter, Horst, Informatiker (FH), geb. 1954, KA-Neureut 412 Wichmann, Yannick, Anlagenmechaniker SHK, geb. 2001, KA-Neureut 413 Meinzer, Björn Christoph, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker, geb. 1980, KA-Neureut 414 Nees, Bernhard Herbert Otto, Schriftsetzer, Drucker, geb. 1963, KA-Neureut 415 Bercher, Doris Mathilde, Rentnerin, geb. 1951, KA-Neureut 416 Reher, Vivian, Automobilverkaufsberaterin, geb. 1995, KA-Neureut 417 Streitferdt, Herbert Holger, Ver- und Entsorger, geb. 1969, KA-Neureut 418 Merz, Christina, Bankkauffrau, geb. 1970, KA-Neureut 419 Novellese, Luigi, Kaufmann für Bürokommunikation, geb. 1972, KA-Neureut 420 Schieber, Uwe Richard Wolfgang, Apotheker, geb. 1946, KA-NeureutAlternative für Deutschland (AfD)501 Stolz, Rouven, Bankfachwirt, geb. 1981, KA-Neureut 502 Altmann, Peter, Werkzeugmacher, geb. 1969, KA-Neureut 503 Rabold, Ulrike Heidrun, Controller, geb. 1961, KA-Neureut 504 Schnell, Oliver, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, geb. 1963, KA-Neureut 505 Schlehuber, Axel, Unternehmer, geb. 1969, KA-Neureut 506 Lutz, Thomas, Elektromeister, geb. 1966, KA-NeureutFÜR Karlsruhe - Politik mit christlicher Herzenshaltung e.V. (FÜR Karlsruhe)601 Lörz, Rüdiger, Konditor, geb. 1963, KA-Neureut 602 Reindl, Karl-Heinz, Dekorateur, geb. 1948, KA-Neureut 603 Fritsche, Sigrid, Physiotherapeutin, geb. 1969, KA-Neureut 604 Spengler, Stephan, Lehrer, geb. 1990, KA-Neureut 605 Blatz, Henriette, Office Managerin, geb. 1985, KA-Neureut 606 Renaud, Nils, Optikermeister, geb. 1998, KA-Neureut23 | Stadt Karlsruhe | Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe Online607 Schmollinger, Andrea, Sozialpädagogin, geb. 1960, KA-Neureut 608 Brutscher, Silas, Student, geb. 2000, KA-Neureut 609 Pohlmann, Manuel, Beamter, geb. 1993, KA-Neureut 610 Wallhäuser, Wolfgang, Teamleiter Softwareentwicklung, geb. 1966, KA-Neureut 611 Jacobs, Lars, IT-Spezialist, geb. 1969, KA-Neureut 612 Lörz, Annette, Erzieherin, geb. 1966, KA-Neureut 613 Dupont, Ruben, Lehrer, geb. 1983, KA-Neureut 614 Rohmann, Martin, Schreiner, geb. 1962, KA-NeureutKarlsruhe, 11. April 2024Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister2024-04-12T13:35:28+0200SignMeWebApp / www.sign-me.de20240412_AfSta_Bekanntmachung_Kommunalwahl.pdf

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Orgelfabrik (Kulturstätte) – Stadtlexikon

Postkarte mit Ansicht des Kulturzentrums Orgelfabrik, ohne Datum, Pfinzgaumuseum Durlach U I 1620.Orgelfabrik (Kulturstätte)Als eine private Interessengemeinschaft 1983 kurzerhand die ehemalige Orgelfabrik in Durlach erwarb, um sie vor dem Abriss zu bewahren, ging es allein um den Erhalt der historisch bedeutenden Fabrikhalle. Ein Konzept über ihre künftige Nutzung lag nicht vor. Mit kulturellen Veranstaltungen aus den Bereichen Kunst, Musik, Film und Theater ab September 1983 sollte die Halle zunächst einmal wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung gebracht werden.Die wachsende Resonanz bei Kulturschaffenden und Publikum führte im Juli 1985 zur Gründung des Trägervereins Kulturzentrum Orgelfabrik e. V. Dieser bestand zunächst aus den beiden Kulturvereinen Tollhaus und wirkstatt sowie dem Kunstverein Wilhelmshöhe in Ettlingen, vertreten durch den Kunsthistoriker Wolfgang Hartmann. 1987 kamen noch das Theater in der Orgelfabrik e. V. (Thidor) und eine Schauspielergruppe als weitere Mitglieder dazu.Da der Unterhalt des Gebäudes auf Dauer von der Eigentümergemeinschaft nicht getragen werden konnte, beschloss die Stadt im Mai 1987 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, den Fabrikkomplex zu kaufen. Zum 1. Oktober ging die Orgelfabrik in städtischen Besitz über. Das Kulturzentrum Orgelfabrik e. V. gestaltete weiterhin das Programm. Als die Stadt aber dessen Bemühungen um einen Generalmietvertrag 1989 eine endgültige Absage erteilte, kündigte Hartmann als erster für den Kunstverein die aktive Mitarbeit im Verein auf. Die beiden wichtigsten Programmmacher, Tollhaus und wirkstatt, bezogen 1992 eigene Domizile im alten Schlachthof und im Gewerbehof in der Steinstraße. Durch diese Entwicklung flaute nicht nur der Kulturbetrieb in der Halle auf wenige Veranstaltungen ab, sondern der Trägerverein stand 1992 auch kurz vor seiner Auflösung.Um dieser unbefriedigenden Situation ein Ende zu bereiten, initiierten die beiden Durlacher Ortschaftsräte Günther Malisius und Hildegund Brandenburger – nach vorbereitenden Treffen mit Gleichgesinnten und Gesprächen mit Vertretern der Stadtverwaltung – am 6. Oktober 1993 die Gründung eines neuen Vereins, Die Orgelfabrik – Kultur in Durlach e. V. Das noch im selben Jahr mit allen Beteiligten beschlossene Nutzungskonzept, welches ein gleichrangiges Angebot der verschiedenen Kunst- und Kultursparten vorsah, hat bis heute Geltung: Die Stadt als Eigentümerin des Gebäudes kann jederzeit Veranstaltungen durchführen; Interessenten wenden sich direkt an das zuständige Kulturamt. Der Verein kann zwei Monate im Jahr – von Juni bis Anfang Juli und von Dezember bis Anfang Januar – das Hallenprogramm selbst gestalten; seit 2001 findet beispielsweise im Dezember regelmäßig die Artvent, eine Verkaufsausstellung für Kunsthandwerk, statt. Das "Theater in der Orgelfabrik" bespielt jährlich von Anfang Juli bis Anfang Oktober die Orgelhalle.Neben der Programmorganisation und Mittlerfunktion für Kulturschaffende sah der Verein die Sanierung des Gebäudes als zweite wichtige Aufgabe an. Von 1995 bis 1998 wurden unter der Leitung des städtischen Hochbauamts die wichtigsten Maßnahmen (Heizung, Fenster, Bausicherung und Eingangsbereich) durchgeführt. Das provisorische Foyer wurde 2003 durch zwei motorbetriebene Sonnensegel ersetzt. Für Personen und Vereinigungen, die sich in besonderer Weise um die Orgelfabrik verdient gemacht haben, verleiht der Verein seit 1998 in unregelmäßigen Abständen die Silberne Orgelpfeife.Als das Kabarett Die Spiegelfechter e. V. aufgrund der Übernahme des Theaters Die Insel durch das Badische Staatstheater 1999 seine Spielstätte verlor, fand es im zweiten Obergeschoss des Querbaues der Orgelfabrik ein neues Domizil. Seit Sommer 2003 hat der Verein "OrgelFabrik" das erste Obergeschoss des Querbaues angemietet. Hier im OrgelFabrikSalon findet einmal im Monat die "DonnerstagsReihe" mit Vorträgen, Lesungen, Klein-Theater, Konzerten etc. statt. Außerdem gibt es pro Quartal eine Ausstellung im Salon.Durch das Zusammenspiel von vier verschiedenen kulturschaffenden und -organisierenden Einrichtungen an einer Wirkstätte hat sich die Orgelfabrik mit ihrem abwechslungsreichen Veranstaltungsprogramm als feste Größe in der Karlsruher Kulturszene etabliert. Seit dem Frühjahr 2020 ist die Arbeit in der Kulturstätte aufgrund der COVID-19-Pandemie schweren Einschnitten und Belastungen ausgesetzt. Mit dem auf dem Karlsburg-Vorplatz und auf dem Alten Friedhof Open Air durchgeführten Kultursommer Durlach 2020 versuchten zwar der Verein "OrgelFabrik" und das Stadtamt Durlach ein kurzzeitiges Kulturangebot zu schaffen, das aber in der derzeitigen Krise nicht wirklich eine Alternative darstellen konnte.Katja Förster 2021LiteraturGünther Malisius: Kulturproduktion statt Orgelbau. 20 Jahre Die Orgelfabrik – Kultur in Durlach e. V., hrsg. von Die Orgelfabrik – Kultur in Durlach e. V., Karlsruhe 2013; https://www.orgelfabrik-verein.de (Zugriff am 18. Mai 2021); http://www.theaterinderorgelfabrik.de (Zugriff am 18. Mai 2021); https://spiegelfechter.de (Zugriff am 18. Mai 2021).Abgerufen von „https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php?title=De:Lexikon:ins-0143&oldid=592002“ Kontakt Impressum Datenschutzhinweise Login

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Stadt KarlsruheTagesordnungzur Sitzung des Ortschaftsrates Durlach amMittwoch, 13. September 2023, 17:00 Uhr,im Bürgersaal des Rathauses, Pfinztalstraße 33Öffentliche Sitzung1. Abschlussbericht Seminarkurs 2022/2023 des MarkgrafengymnasiumsStadtentwicklung – klimaangepasstes Durlach – mündlicher Bericht –2.Haushalt 2024/2025 – Ortsteilhaushalt Durlach: Einzelberatung des Ortsteilhaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 einschließlich der Behandlung der Anträge des Ortschaftsrates zum Haushaltsplanentwurf Beschlussvorlage 2023/08593.Aktueller Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungsprozess Teil 2 Beschlussvorlage 2023/09004. Konzeptbeschluss Sanierung Pfarrer-Blink-Straße Beschlussvorlage 2023/09965. Bericht zum Quartiersmanagement und dem Projekt Nachbarschaftslotsen in Durlach-Aue Antrag der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 19.04.2023 Vorlage 2023/04626. Solarradweg für Durlach Antrag der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 25.06.2023 Vorlage 2023/07377. Aufwertung der Grünanlage Pfinzstraße – Keramikweg Durlach Antrag der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 03.07.2023 Vorlage 2023/08368. Versetzen der Geschwindigkeitsschilder Antrag der CDU-OR-Fraktion, eingegangen am 17.07.2023 Vorlage 2023/08282 | Tagesordnung9. Eintrittssituation städtische Freibäder Antrag der CDU-OR-Fraktion, eingegangen am 17.07.2023 Vorlage 2023/083010. Ampelschaltung Pforzheimer Straße Antrag der CDU-OR-Fraktion, eingegangen am 17.07.2023 Vorlage 2023/083111. Vermeidung von Durchgangsverkehr in der Seboldstraße Antrag der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 23.07.2023 Vorlage 2023/082512. Spielplatz In den ErlengärtenAntrag der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 23.07.2023 Vorlage 2023/100613. Nutzung Sportgelände des ASV Durlach Anfrage der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 25.06.2023 Vorlage 2023/073814. Photovoltaikanlage auf der Deponie Eisenhafengrund Anfrage der B‘90/DIE-GRÜNEN-OR-Fraktion, eingegangen am: 25.06.2023 Vorlage 2023/075715.16.Mitteilungen des Stadtamtes DurlachMündliche Fragen

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Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ in Karlsruhe- Grünwettersbach Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit Fristende: 2. Juni 2021 Bürger*in 1 vom 28. Mai 2021 .................................................................................... 3 Bürger*in 2 vom 17. Mai 2021 .................................................................................... 4 Bürger*in 3 vom 17. Mai 2021 .................................................................................... 5 Bürger*in 4 vom 17. Mai 2021 .................................................................................... 5 Bürger*in 5 vom 17. Mai 2021 .................................................................................... 6 Bürger*in 6 vom 17. Mai 2021 .................................................................................... 7 Bürger*in 7 vom 18. Mai 2021 .................................................................................... 8 Bürger*in 8 vom 20. Mai 2021 .................................................................................. 10 Bürger*in 9 vom 13. Mai 2021 .................................................................................. 13 Bürger*in 10 vom 15. Mai 2021 ................................................................................ 14 Bürger*in 11 vom 24. Mai 2021 ................................................................................ 15 Bürger*in 12 vom 23. Mai 2021 ................................................................................ 16 Bürger*in 13 vom 22. Mai 2021 ................................................................................ 17 Bürger*in 14 vom 25. Mai 2021 ................................................................................ 18 Bürger*in 15 vom 25. Mai 2021 ................................................................................ 18 Bürger*in 16 vom 26. Mai 2021 ................................................................................ 18 Bürger*in 17 vom 26. Mai 2021 ................................................................................ 20 Bürger*in 18 vom 26. Mai 2021 ................................................................................ 21 Bürger*in 19 vom 26. Mai 2021 ................................................................................ 52 Bürger*in 20 vom 27. Mai 2021 ................................................................................ 53 Bürger*in 21 vom 27. Mai 2021 ................................................................................ 54 Bürger*in 22 vom 28. Mai 2021 ................................................................................ 55 Bürger*in 23 vom 28. Mai 2021 ................................................................................ 58 Bürger*in 24 vom 28. Mai 2021 ................................................................................ 60 Bürger*in 25 vom 28. Mai 2021 ................................................................................ 62 Bürger*in 26 vom 28. Mai 2021 ................................................................................ 64 Bürger*in 27 vom 29. Mai 2021 ................................................................................ 64 Bürger*in 28 vom 29. Mai 2021 ................................................................................ 66 Bürger*in 29 vom 29. Mai 2021 ................................................................................ 68 Bürger*in 30 vom 30. Mai 2021 ................................................................................ 692Bürger*in 31 vom 30. Mai 2021 ................................................................................ 70 Bürger*in 32 vom 31. Mai 2021 ................................................................................ 72 Bürger*in 33 vom 31. Mai 2021 ................................................................................ 73 Bürger*in 34 vom 31. Mai 2021 ................................................................................ 84 Bürger*in 35 vom 31. Mai 2021 ................................................................................ 85 Bürger*in 36 vom 1. Juni 2021 .................................................................................. 85 Bürger*in 37 vom 1. Juni 2021 .................................................................................. 87 Bürger*in 38 vom 2. Juni 2021 .................................................................................. 87 Bürger*in 39 vom 2. Juni 2021 .................................................................................. 88 Bürger*in 40 vom 1. Juni 2021 .................................................................................. 88 Bürger*in 41 vom 2. Juni 2021 .................................................................................. 933Stellungnahme Öffentlichkeit Anmerkung StadtplanungsamtBürger*in 1 vom 28. Mai 2021[…] in Ihrer Zusammenfassung der online- Bürgerbeteiligung gehen Sie nicht auf die Frage der zusätzlichen Verkehrsbelastung der ohnehin zeitweise überlasteten L623 (Schlossbergstraße/Am Wetterbach / Wiesen-straße) ein. Eine zusätzliche Last von über 500 Fahrten für diesen Straßenzug ist eine nicht hinnehmbare zusätzliche Belastung für die Anwohner. Die aus der Zusatzbelastung von 544 Fahrten ermittelten zusätzlichen 42 Fahrzeuge in der Spitzenstunde halte ich anhand meiner Beobachtungen für eine Fehleinschätzung. Insbesondere am Ortseingang gibt es schon jetzt zeitweise kein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge.Es wurde eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die alle genannten Aspekte mit betrachtet hat. Darunter auch die Situationen an den genannten Verkehrsknotenpunkten, künftige Baugebiete in Grünwettersbach und andere Aspekte. Siehe hierzu die Ausführungen zu möglichen Verkehrszunahmen auf Seite 13 und das Fazit der Verkehrsuntersuchung auf Seite 14. Demnach treten im betrachteten Gebiet um die Straßen Zur Ziegelhütte, Heidenheimer Straße, Esslinger Straße, Thüringer Straße und Am Herrenweg nur geringe Verkehrszunahmen in der Größenordnung von zwischen +40 und +240 Kfz/24h auf. Die größten Verkehrszunahmen sind auf der L623 zu verzeichnen. Diese resultieren insbesondere aus den möglichen Entwicklungen in Palmbach, die verkehrlich zwar zum größten Teil Richtung BAB orientiert sein werden, aber zu einem kleineren Teil auch die L623 nutzen werden. Im Vergleich zu den bestehenden Verkehrsmengen auf der L623 von 9.000 bis 10.000 Kfz/24h bewegen sich diese Zunahmen aber in der Größenordnung von lediglich 6-8% und sind von den in der Verkehrsuntersuchung ausgeführten aus Leistungsfähigkeitssicht „kritischen“ Verkehrszunahmen ab ca. 6.000 Kfz/24 noch weit entfernt. Es zeigt sich, dass die Leistungsfähigkeit beider Knotenpunkte auch in der Planung gegeben ist. Die durchschnittlichen Wartezeiten für die Linkseinbiegenden (aus der untergeordneten Richtung einbiegend in die L623) erhöhen sich nur geringfügig (um maximal 3s aus der Straße Zur Ziegelhütte in der nachmittäglichen Spitzenstunde) gegenüber dem Bestand. Insgesamt weisen beide Knotenpunkte auch in den4Auch darauf wurde bisher nicht eingegangen. In Ihrer Zusammenfassung wird bei vielen Fragen auf eine zukünftige Planung verwiesen. Die Formulierungen klingen vage und lassen befürchten, dass die Fragen offenbleiben, bis unveränderliche Tatsachen geschaffen sind. Hier wünsche ich mir eine vorausschauendere Planungprognostizierten Spitzenstunden gute bis sehr gute Verkehrsqualitäten auf. Die Verkehre sind auch bei erhöhten Verkehrsmengen auf der L623, wie sie beispielsweise bei Umleitungsverkehren im Falle von Störungen auf der BAB 8 immer wieder auftreten, grundsätzlich abwickelbar. Es besteht in der maßgebenden nachmittäglichen Spitzenstunde ein „Puffer“ in Höhe von ca. 60% auf der L623, bis zu der die Verkehre mit ausreichender Verkehrsqualität abgewickelt werden können.Die im Resümee des bisherigen Planungsprozesses angesprochene weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes betrifft die in der Bürger*innenanhörung aufgeführten Stellungnahmen, die mit in die Planung einbezogen werden. Unter anderem durch die weiter erfolgten gutachterlichen Prüfungen und Abstimmungen mit den Fachdienststellen. Um die bauliche Entwicklung optimal zu gestalten, wurden zuerst ein Wettbewerbsverfahren und, daran anschließend, ein Rahmenplan aufgestellt. Alle Erkenntnisse und Mitteilungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit aus diesem Verfahren sind sodann in den Bebauungsplan eingeflossen.Bürger*in 2 vom 17. Mai 2021gleichlautende Mail auch um 23 Uhr gesendet[…] als Elternbeirätin der Kita St Thomas und Mutter von Schülern der Heinz-Barth-Schule in der Esslinger Straße möchte ich gerne wissen, in welchen Straßen der Bauverkehr geleitet wird. Bereits heute ist die Verkehrssituation vor Schule und Kindergarten nicht angemessen geregelt. Jahrelanger zusätzlicher Verkehr von Baustellenfahrzeugen muss zum Schutz der Kinder vermieden werden!Der Baustellenverkehr, der in der späteren Umsetzungsphase eines Bebauungsplanes entsteht, gehört wegen der zeitlichen Begrenzung dieser Auswirkungen – auch wenn der Zeitraum mehrere Jahre umfasst – grundsätzlich nicht zu den Belangen, die in der Abwägung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen sind.Insbesondere bei Angebotsbebauungsplänen kann lediglich die grundsätzliche Erreichbarkeit des Plangebietes betrachtet werden. Für eine genaue Routenplanung oder zeitliche Taktung des Baustellenverkehrs sind5wichtige Informationen zum Bauablauf und Baubeginn sowie zu den Bauträger*innen notwendig, die zum Zeitpunkt der Planung noch nicht feststehen. Mögliche Routen und Maßnahmen zur Verkehrssicherung können also erst während der nachfolgenden Ausführungsplanung betrachtet werden. Hier wird ggfls. ein Baustellenkonzept durch das Tiefbauamt erstellt. Straßenverkehrsrechtliche Regelungen werden, sofern sie notwendig sind, durch das Ordnungsamt getroffen.Bürger*in 3 vom 17. Mai 2021Warum findet eine Beschränkung auf zwei bzw. drei Vollgeschosse statt? Hier könnten auch höhere Gebäude zugelassen werden. Mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen zur Autobahn hin könnte ein zusätzlicher Lärmschutz für die bestehenden Wohnhäuser und noch mehr Wohnraum geschaffen werden. Grundsätzlich aber eine gelungene Planung und toll, dass neue Wohnungen in dieser schönen Lage entstehen.Im Zuge der weiteren Ausarbeitung des Wettbewerbsentwurfes wurden die Gebäudehöhen während des Rahmenplan-prozesses auch aufgrund von Anregungen aus der Bürgerschaft im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an einigen Stellen verringert. Dadurch wird die als zu massiv empfundene Wirkung der Gebäude aus Sicht des Panoramaweges aufgelockert. Grundsätzlich gehen die Dichtevorgaben aus einer gesamtstädtischen Planung hervor. Die Vorgaben des Flächennutzungsplanes werden hier erfüllt und es entsteht eine angemessene Ortsrandbebauung, die sich mit ihrem modernen Baustil dennoch gut an den bestehenden Ortsrand andockt.Bürger*in 4 vom 17. Mai 2021Aus unserer Sicht kann das Bebauungskonzept nur abschließend mit einem Verkehrskonzept bewertet werden. Die Verabschiedung des Bebauungsplans sollte nur mit einem vorliegenden Verkehrskonzept erfolgen. Zentrale Bedeutung haben für uns die folgenden Punkte: 1) Wie erfolgt die Anbindung an den ÖPNV2) Welche Verkehrswege sind für PKW vorgesehen, um Innenstadt, Autobahn und Geschäfte des täglichen Bedarfs zuDie verkehrlichen Auswirkungen wurden in einer Verkehrsuntersuchung dargestellt. Diese liegt inzwischen vor.1. ÖPNV-Anbindung besteht an die Bushaltestelle in der Wiesenstraße (zwei Buslinien) und die Bushaltestelle vor der Heinz-Barth-Schule (Schulbus)2. Grundsätzlich sind alle genannten Ziele über die bestehenden Straßen zu erreichen.3. Jede städtische Schule hat einen Schulwegplan und dieser umfasst den6erreichen 3) Wie wird trotz des aufgrund der neuen Bewohner gestiegenem Verkehrsaufkommens ein sicherer Schulweg und erträglicher Verkehr in den angrenzenden Straßen (z.B. am Herrenweg) gewährleistet.Ergänzend zu einem Verkehrskonzept bevorzugen wir eine kleinteiligere Bebauung als derzeit vorgesehen. Dies hätte auch den Nebeneffekt, dass sich mit der Anzahl der neuen Bewohner auch das Verkehrsaufkommen reduziert und der Ortscharakter erhalten bleibt.gesamten Einzugsbereich aus dem die Schüler*innen die Schule besuchen. In ihm werden alle für die Sicherung des Schulweges wesentlichen Einzelheiten festgehalten. Der Schulwegplan zeigt den relativ sichersten Weg zur und von der Schule; er kennzeichnet die entsprechenden Gehwege und gibt die Stellen an, wo Schulkinder die Straßen mit Hilfsmitteln wie z. B. Ampeln oder Zebrastreifen überqueren sollen. Er enthält aber auch Warnungen vor besonders gefährlichen Straßenbereichen. Bei Änderungen wie neue Baugebiete oder bei höherem Verkehrsaufkommen ändert sich nichts an der Vorgehensweise, die Empfehlungen bleiben bestehen und erfahren lediglich eine erweiterte Anpassung. Das Einzugsgebiet der Heinz-Barth-Schule besteht aus den Stadtteilen Grünwettersbach und Palmbach. Die Schulwegpläne können auf der Website der Stadt Karlsruhe eingesehen werden.Das Bebauungskonzept orientiert sich an den Vorgaben der gesamtstädtischen Planung und sieht einen differenzierten Wohnungsmix vor, der verschiedene Zielgruppen ansprechen soll. Es resultiert aus einem städtebaulichen Wettbewerb und einem umfassenden Rahmenplanprozess, der in enger Abstimmung mit den Bürger*innen gestaltet wurde. Das Konzept bietet eine für diesen Ort angemessene Bebauungsdichte und schafft neuen Wohnraum, der die Bestandsbebauung sensibel ergänzt.Bürger*in 5 vom 17. Mai 2021Das detaillierte Verkehrsgutachten sollte unverzüglich durchgeführt werden. Die Schätzwerte zum Verkehrsaufkommen, die den Antworten der Verwaltung in der bisherigen Online-Beteiligung zugrunde liegen (Zusammenfassung vom 19.01.20) sind in keiner Weise nachvollziehbar. DasEine Verkehrszählung zur Erhebung der Bestandsverkehre wurde bereits durchgeführt, die Ergebnisse wurden in die nun vorliegende Verkehrsuntersuchung eingepflegt. In der Verkehrsuntersuchung sind vielfältige Aspekte zur verkehrlichen7betrifft insbesondere den Mehrverkehr über die Straße Am Berg in Richtung Hohenwettersbach.Die Verkehrsauslastung dieser Straße ist jetzt schon zu hoch, das ließe sich mit einer einfachen Verkehrszählung verifizieren. Hierdurch entstehen auch erhebliche Sicherheitsrisiken, insbesondere für Fußgänger (nur ein Gehweg, wegen der Fahrbahnenge weichen Autos häufig bei Gegenverkehr auf den Gehweg aus). Eine Mehrbelastung ist schon durch die Eröffnung des NETTO in Hohenwettersbach zu erwarten und noch mehr durch das Neubaugebiet.Die Aussage der Verwaltung auf S. 12 der Zusammenfassung, es gebe „mehrere Wege“ nach Hohenwettersbach, beschönigt die Lage. Es gibt genau 2 Wege, von denen der längere über die Straßen Ziegelhütte/ Am Wetterbach/ Hohenwettersbacher Straße vermutlich kaum genutzt wird (regelmäßige Verkehrspfropfen an der Ziegelhütte und im steilen Abschnitt der Hohenwettersbacher Straße). Die Ablehnung des Ausbaus des bestehenden Wirtschaftswegs entlang der Autobahn durch die Verwaltung ist nicht nachvollziehbar und wird die aktuell schon kritische Verkehrssituation in der Straße Am Berg deutlich verschärfen. Die dünnen und nicht haltbaren Begründungen der Antworten der Verwaltung zum Verkehrsaufkommen Richtung Hohenwettersbach/Durlach würden durch die unverzügliche Durchführung des Verkehrsgutachtens entzaubert werden können.Situation mit betrachtet worden. Siehe hierzu die Ausführungen zu möglichen Verkehrszunahmen auf Seite 13 und das Fazit der Verkehrsuntersuchung auf Seite 14.Bei einem Ortstermin in Anwesenheit von Anwohnern*innen und Vertretungen von Ordnungs- und Bürgeramt, Tiefbauamt und Stadtplanungsamt im Frühjahr 2022 wurden auf Wunsch der Anwohnenden die örtlichen Begebenheiten in der Straße Am Berg begutachtet und verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung der Durchfahrt durch diese Straße besprochen, die inzwischen umgesetzt wurden.Der Markt in Hohenwettersbach ist bereits seit September 2021 eröffnet. Bisher erscheinen die Fahrten von und zu dem Markt unkritisch für die Umgebung abzulaufen.Die verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Bürger*in 6 vom 17. Mai 20218[…] als Vermieter von Häusern und Wohnungen hier in Wettersbach haben wir immer wieder festgestellt, dass der Bestand an kleineren Wohnungen hier im Ortsteil relativ gering, der Bedarf dafür aber relativ groß ist. Oft handelt es sich bei den Interessenten um Menschen, die Aufgrund von Trennung/Scheidung, des Auszugs erwachsener Kinder oder Verkleinerung im Alter eine kleinere Wohnung benötigen und die wegen ihrer Verwurzelung und der Zugehörigkeit zu Vereinen etc. aber sehr gerne hier in Wettersbach bleiben möchten. Ich möchte die Schaffung von kleineren und bezahlbaren Wohnungen und somit auch eine bessere Durchmischung des Wohnungsangebots hier im Ort als Anregung zu ihren Planungen geben.Die im Bebauungsplan vorgesehene Mischung aus verschiedenen Gebäudetypologien bietet ein flexibles und breitgefächertes Angebot für verschiedene Zielgruppen. Die Grundrissaufteilung der Mehrfamilienhäuser obliegt jedoch letztendlich den Bauwilligen. Nur so kann auch gewährleistet werden, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes auch die zukünftigen Anforderungen an den Wohnungsmarkt abdecken.Bürger*in 7 vom 18. Mai 2021[…] die Bebauung ist schlüssig und sicher attraktiv. Aber es gibt noch anderes als die Bebauung. Anbei finden sie untenstehend Bedenken, Belege dazu und Vorschläge. Verkehrsmäßig gibt es kein Konzept das Gebiet seriös anzubinden. Es ist nicht erkennbar, wie ein zu erwartendes Verkehrsaufkommen in Zukunft geregelt wird. Die Planungen bedienen nur die „Blase“ des Wohngebietes. Somit ist die Planung nur teilweise gelungen. Die Hauptlast bei Zu- und Abfahrt trägt hierbei der Herrenweg und in Verlängerung die Thüringer bzw. Esslinger Straße. Gerade die Belastungen sind am Herrenweg- Thüringer Straße-Esslinger Straße bereits heute massiv durch Bringdienste der Eltern zum Kindergarten, zur Schule und wegen der sportlichen Veranstaltungen beim SCW und ASV Tischtennis auch am Wochenende. Ebenso bei saisonalen Veranstaltungen der Vereine auf dem Mehrzweckplatz hinter der Schule.Die verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.9Für die Bauphase ist ein starker Zuwachs des LKW und Baumaschinenverkehr zu erwarten. Ein provisorischer Abfluss dieses Verkehrs wäre hierbei wünschenswert. Ist aber bisher nicht vorgesehen. Das gehört zu einer Baustelleneinrichtung einfach dazu und muss auch eingepreist sein. Ein Vorschlag ist die Nutzung des Wirtschaftsweges parallel zur Autobahn. Der LKW Verkehr wird am Ende der Bauphase durch den Individualverkehr der neuen Anwohner ersetzt. Es ist also eindeutig eine langfristige Lösung zu ermitteln und anzubieten. Eben auch zum Schutz der Kindergarten und Schulkinder im Umfeld des Baugebietes später dann Wohngebietes.Gar nicht nachvollziehbar sind die berechneten Einwohnerzahlen; die Berechnung besagt 2Personen/WE. Bei dieser Berechnung hätte man doch sehr einfach mit mehr Sorgfalt realistische Zahlen ermitteln können. Das wird sich nämlich in Zukunft deutlich beim Verkehr widerspiegeln. Meiner Meinung nach sind Zahlen dermaßen konstruiert, dass das zukünftige Verkehrsaufkommen kleingerechnet werden kann. Bitte hier nachbessern. In einer ersten Annäherung komme ich auf 600 Bewohner mit 450 Fahrzeugen. Das ist ein erheblicher Unterschied zu 350 Bewohner und ca. 260 Fahrzeugen.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 2.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 4.Die Zahl der Wohneinheiten und der Einwohner*innen wurde im Rahmenplanprozess anhand von Grundrissbeispielen durch das Büro Schöffler Stadtplaner Architekten ermittelt. Diese Zahl ist plausibel. Die Belegungsdichte, also die Zahl der Einwohner*innen je Wohneinheit ist ein empirischer Wert, mit dem der Nachbarschaftsverband Karlsruhe im Flächennutzungsplan rechnet. Zieht man die Daten des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg heran, bemerkt man, dass die Belegungsdichte auch in sehr ländlichen Regionen lediglich bei ca. 2,3 Einwohner*innen je Wohneinheit liegen. Ein stetiger Belegungsdichterückgang ist seit vielen Jahren zu beobachten. Da eine konkrete Ausdifferenzierung erst dann gemacht werden kann, wenn das Planungskonzept endgültig ausgearbeitet ist, war es richtig diese statistischen Werte anzusetzen.Eine weitere Konkretisierung erfolgte nun im Bebauungsplanverfahren. Der Wohnungsmix wurde im Rahmenplan zugunsten größerer Wohneinheiten reduziert auf insgesamt 160 Wohneinheiten. Den verschiedenen Wohnformen wurden differenzierte Belegungsdichten zu Grunde gelegt. Da in10größeren Wohneinheiten mehr Menschen leben, ergibt sich für das Plangebiet eine Einwohnerzahl von etwa 406 Einwohner*innen.Der Verkehrsprognose wurden ebenfalls dieser typologiebezogene Umrechnungsschlüssel von Wohneinheiten auf Einwohner*innen zugrunde gelegt. Es wird eine durchschnittliche Belegungsdichte von 2,54 EW / WE angesetzt. Die durchschnittliche Belegungsdichte in Grünwettersbach beträgt gemäß statistischem Jahrbuch 2020 2,13 EW / WE im Bestand. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Werte einen Sicherheitspuffer enthalten. Siehe hierzu S.5 und 6 der verkehrstechnischen Untersuchung.Bürger*in 8 vom 20. Mai 2021[…] Ortsverträglichkeit In Ihrer Zusammenfassung der Onlinebeteiligung vom 19. Januar 2021 wird die „Ortsverträglichkeit“ diskutiert mit dem Ergebnis, dass dies mehr durch das persönliche, nachbarschaftliche Miteinander definiert wird. Dem möchte ich widersprechen. Der dörfliche Charakter von Grünwettersbach zeichnet sich durch das Einfamilienhaus aus. Wie Sie selbst in Ihrem Schwarzplan erkennen können, ist dies die vorwiegende Bauform. Wie man auch erkennen kann, wurde schon in den 70er Jahren der Frevel begangen im damaligen „Neubaugebiet“ (Reutlinger Str. und Esslinger Str.) eine Reihenhaussiedlung zu bauen, die nicht dem typischen Ortsbild entspricht.<< Bild Schwarzplan >>Des Weiteren hat Grünwettersbach kein „Zentrum“ für ein persönliches, nachbarschaftliches Miteinander. Das Miteinander der Bürger findet in Sport-, Musik-, Gesangs- und sonstigen Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr statt.Der städtebauliche Charakter von Grünwettersbach steht im ständigen Wandel. Das ehemalige Haufendorf um die Kirche hat sich in ein Straßendorf entlang den Straßen „Am Wettersbach“ und „Wiesenstraße“ gewandelt. Typisch für die Erweiterung von Straßendörfern ist die Entwicklung parallel zur Hauptstraße. Die Erweiterungen passen sich seit jeher an die zu der Zeit vorherrschenden Wohnbedürfnisse an. Der ursprüngliche Charakter war durch schmale giebelständige Häuser geprägt, die von mehreren Generationen bewohnt waren. Große landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude prägten ebenfalls den Charakter. Diese Art der Bebauung wurde damals nicht weiterverfolgt, da sie der Lebenswirklichkeit zum Zeitpunkt der Erweiterungen nicht entsprach. Stattdessen wurden große Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken errichtet, da die Grundstückspreise bezahlbar waren und viele Äcker aufgegeben wurden. Dies entspricht jedoch nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit, deshalb müssen heutige Erweiterungen ebenfalls darauf11Ein persönliches, nachbarschaftliches Miteinander findet – wie Sie es beschreiben – auch in Neukölln statt und widerspricht dem Miteinander in Grünwettersbach. Ein wie von Ihnen geplantes Wohngebiet passt sicherlich gut in den Citypark in Karlsruhe, aber nicht nach Grünwettersbach, denn hier zeichnet sich das Ortsbild durch die Bauform aus und die Bürger, die diese Bauform wählen.Zu- und Abfahrtskonzept In Ihrer Zusammenfassung der Onlinebeteiligung vom 19. Januar 2021 werden 3 Anschlüsse an das übergeordnete Straßennetz beschrieben. „An der Ziegelhütte“, „Herrenweg“ und „Ob der Eichhälden“. Ich bin sehr auf Ihr Verkehrsgutachten gespannt und hoffe, dass das Ergebnis nicht sein wird, dass die Klärung dieser Frage nicht Teil des Gutachtens und Planungsverfahrens ist. Realistisch gesehen wird kein Mensch den Anschluss „Ob der Eichhälden“ nutzen. Der Mehrverkehr wird sich hauptsächlich auf den Anschluss „An der Ziegelhütte“ konzentrieren. Dort herrscht heute schon vor der Sparkasse totales Chaos, vor Allem wenn die Gelenkbusse der VBK versuchen in die Hauptstraße einzubiegen. Zu Geschäftszeiten ist die der Sparkasse gegenüberliegende Fahrbahn eigentlich immer zugeparkt und ein Ausweichen findet dann ggf über die Hofeinfahrtenreagieren und ein gemischtes Wohnraumkonzept anbieten.Die Neuplanung ist ortsverträglich, da sie sich in den direkten Anschlussbereichen an der bestehenden Wohnbebauung orientiert und sich so sanft andockt. Im rückliegenden Bereich findet eine moderate Erhöhung der städtebaulichen Dichte statt. Diese liegt jedoch unter den Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete aus § 17 der Baunutzungsverordnung.Das Bebauungskonzept bietet Begegnungsräume innerhalb der sechs Cluster, schafft aber auch ein Angebot an öffentlichen Freibereichen für alle Bürger *innen von Grünwettersbach. Dazu gehören Spielbereiche sowie Naherholungsbereiche. Diese stehen allen Bürger *innen zur Verfügung und können auch im Alltag außerhalb von Vereinsangeboten genutzt werden.Die verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.12statt.Des Weiteren haben Sie die Straße „Am Berg“ vergessen. Schon heute ist das Verkehrsaufkommen auf der extrem schmalen Straße (und Gehweg) weit über den erträglichen Maßen, von den Geschwindigkeiten ganz zu schweigen. Die Fahrbahn ist 4,3m und schmaler und ich sehe täglich das Befahren des Gehweges, um dem entgegenkommenden Verkehr auszuweichen. In Ihrer Planung rechnen Sie mit 3m breiten Gehwegen und einer 6m breiten Fahrbahn. Die umliegende Straßeninfrastruktur entspricht dem bei weitem nicht. Realistisch betrachtet wird sich der Großteil des Verkehrs nach Hohenwettersbach (Netto Supermarkt im Bau befindlich), Aue und Durlach auf die Straße „Am Berg“ konzentrieren, welche weder die Maße/Kapazitäten noch die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer hat (nach RASt 06). Niemand aus dem geplanten Neubaugebiet „7 Höfe“ wird eine der von Ihnen empfohlenen Anschlüsse an die Hauptstraße nutzen, um dann die ebenfalls schwerlich befahrbare (und ein Umweg) „Hohenwettersbacher Straße“ zu befahren.Wir hatten in den vergangenen Wochen mehrere Einsätze von Polizei, Feuerwehr und Notarzt in der Straße „Am Berg“ und die Einsatzfahrzeuge mussten Rückwärts die Straße „Am Berg“ fahren, da eine Durchfahrt in Richtung Hohenwettersbacher Straße nicht möglich war (dies ist sicherlich in den Einsatzprotokollen nachzulesen). Die Frage: Könnte der Ausbau des bestehenden Wirtschaftswegs Hohenwettersbacher Str./Heidenheimer Str. entlang der Autobahn für Entlastung Richtung Hohenwettersbach und Durlach sorgen, insbesondere für die Straße „Am Berg“? wurde wie folgt beantwortet: „Für die Verbindung zwischen dem neuen Gebiet und Hohenwettersbach gibt es mehrereSiehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 5.13Fahrtstrecken für den Kfz-Verkehr. Die Straße „Am Berg“ ist tatsächlich die engste und unkomfortabelste Möglichkeit. Da es aber Alternativen gibt, sieht der Bereich Verkehr des Stadtplanungsamtes keine Probleme.“ Welche Alternativen/mehrere Fahrstrecken gibt es? Der einzige Weg nach Hohenwettersbach führt unter der A8 durch und dies kann nur von der Hohenwettersbacher Straße aus erreicht werden. Dorthin führt nur die Straße „Am Berg“ und die „Hohenwettersbacher Straße“ und die „Hohenwettersbacher Straße“ von der Hauptstraße aus stellt einen langen Umweg dar und ist auch umkomfortabel zu befahren. Ich fordere Sie auf, innerhalb des Verkehrsgutachtens die Straße „Am Berg“ mit einzubeziehen und diese ggf. in eine von beiden Seiten befahrbaren Sackgasse umzuwandeln, mit elektrischen Pollern auf Höhe der Straße „Am Berg 55“ um die Durchfahrt für Rettungs- und städtische Fahrzeuge zu ermöglichen. Des Weiteren sind meiner Meinung nach der angenommene Mehrverkehr zu gering abgeschätzt.Der bestehende Wirtschaftsweg steht für einen allgemeinen Straßenausbau nicht zur Verfügung. Eine Entlastung würde darin auch nicht gesehen, abgesehen von unnötiger zusätzlicher Versiegelung. Letztendlich ist mit dem vorhandenen Straßennetz auszukommen um die Versiegelung nicht noch weiter auszudehnen. Die Verkehrsuntersuchung hat aufgezeigt, dass die neuen Erschließungsverkehre über das vorhandene Erschließungssystem abgewickelt werden können. Siehe hierzu auch die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Das Ordnungsamt war vor Ort und hat keinen Anlass gesehen eine solche einschränkende Maßnahme umzusetzen. Durch detailliert festgelegte Halteverbotszonen wird der Verkehr flüssiger durch die Straße Am Berg geführt werden.Bürger*in 9 vom 13. Mai 2021Als ehemaliger Grünwettersbacher, der heute noch regelmäßig vor Ort ist, fällt mir die prekäre Verkehrssituation im Bereich Zur Ziegelhütte von der Sparkasse bis zum Friedhof auf. Hier führt insbesondere die große Anzahl parkender Autos bereits heute zu erheblichen Behinderungen. Ich erwarte, dass diese Behinderungen mit dem neuen Wohngebiet noch deutlich zunehmen werden. Deshalb bitte ich darum, durch entsprechende Park- und Halteverbote in diesem Bereich den Verkehrsfluss zu verbessern. Ebenso muss Ausweich-Parkverkehr in die Nebenstraßen, z.B. Im Rodel, Am Berg etc. vermieden werden.Siehe zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1. Straßenverkehrsrechtliche Regelungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Diese sind, sofern notwendig, durch das Ordnungsamt zu treffen. Das Ordnungsamt wurde intensiv in den Planungsprozess eingebunden und sieht auch nach Kontrollen bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeiten und der Situation parkender Autos derzeit über die bereits durchgeführten Maßnahmen, Einzeichnung der Parkzonen, Kennzeichnung Parkverbotszonen und Temporeduzierung auf Tempo 30, keinen weiteren Handlungsbedarf. Es sind in14Betroffen bin ich als regelmäßiger Besucher bei meinem pflegebedürftigen Vater, wohnhaft in Grünwettersbach, und als Verkehrsteilnehmer.Grünwettersbach keine unüblichen bzw. kritische Verkehrsverhältnisse.Bürger*in 10 vom 15. Mai 2021Flugblatt verteilt ab 15.5.2021 […]1. Baustellenverkehr Im Rahmen der Bürger-Online-Beteiligung wird im „Abschnitt C 1 Verkehrsaufkommen“ angeführt:„Frage: wie soll die Führung des Baustellenverkehrs erfolgen? Die Abwicklung des Baustellenverkehrs sollte hauptsächlich über die Einmündung „Am Herrenweg“ erfolgen, da hier ausreichende Fahrbahnbreiten und Eckausrundungen vorhanden sind. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Bebauung nicht auf einmal erfolgt und sich so das Aufkommen an Baustellenfahrzeugen in Grenzen hält. Das Thema kann erst im Rahmen der Ausbauplanung behandelt werden. Grundsätzlich ist aber Baustellenverkehr von Anwohnern zu dulden.“Muss der jahrelange Schwerlast- Baustellenverkehr im Bereich der Grundschule und der Kindertagesstätte folglich geduldet werden? Die offensichtliche Gefahr für Leib und Leben unserer Schul- Kindergartenkinder wird schlichtweg ignoriert. Dies ist für uns eine unfassbar leichtfertige Sichtweise. Was denken Sie?2. Verkehrszunahme Auch der zukünftige Anliegerverkehr der Neubaugebiete und ggf. weiterer Bauabschnitte soll durch die bereits heute überlasteten Engpässe zusätzlich durchgeschleust werden. Ein Gutachten hierzu soll später erstellt werden – also wenn die Fakten geschaffen sind!!! Macht das Sinn?Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 2.Die verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.15Wir können uns nur bedingt mehr Verkehr in unseren Straßen vorstellen und fordern deshalb eine maßvolle Intensität der Bebauung. […]Bürger*in 11 vom 24. Mai 2021Ich habe als direkt betroffener Anwohner Esslinger/Ecke Heidenheimer Straße Bedenken gegen den B-Plan aus nachfolgendem Grund: Bei 170 geplanten Wohneinheiten (WE) entfallen lt. Flächenbilanz alleine auf das Stück Heidenheimer Straße mind. 27 + 53 = 80 WE - das finde ich enorm, für dieses kleine Stück. Das ist eine extreme Verdichtung.Geplant ist eine Tiefgarage nebst Besucherstellplätze. Ich habe enorme Angst u. a. vor dem Verkehrslärm der durch dieses gesamte Baugebiet entstehen wird. 170 WE in ein solches Gebiet Heidenheimer/Esslingerstraße zu drängen, Anwohner, Besucher, Kita-Nutzer, Schulnutzer, Besucher des Altenwohnheims - das ist der Wahnsinn. Das wird die neue Hauptstraße von Grünwettersbach.Es sind inzwischen nur noch 160 Wohneinheiten. Im Bereich entlang der Heidenheimer Straße sind es 82 WE. Dies entspricht einerseits der Dichtevorgabe des FNP und andererseits einem schonenden Umgang mit dem Boden. Die städtebauliche Dichte unterschreitet die Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete aus § 17 der Baunutzungsverordnung.Die Planung sieht für jeden Baublock eine eigene Tiefgarage vor, in der alle notwendigen Stellplätze untergebracht werden mit einem Berechnungsschlüssel von 1,3 Stellplätzen je Wohnung, mindestens 2 pro Wohngebäude. Bei Bruchzahlen ist nach mathematischen Grundsätzen zu runden. Daraus ergibt sich für das Gebiet beim Wohnungsmix aus dem Rahmenplan ein Stellplatzschlüssel von ca. 1,5 Stp / WE im Mittel. Erfahrungsgemäß verteilen sich die täglichen Zu- und Abfahrten über den Tag. Siehe hierzu die Verkehrsuntersuchung ab Seite 5 Nr. 3 „Verkehrsprognose“. Grundlage für die Abschätzung des Verkehrsaufkommens ist die Einwohner*innenzahl, die aus dem überarbeiteten Rahmenplan mit den daraus resultierenden Wohneinheiten je Cluster abgeleitet werden kann: Die Verkehrsprognose wurde dabei für jedes Cluster separat vorgenommen, da die unterschiedliche räumliche Lage auch zu unterschiedlichen Routenwahlverläufen durch das Bestandsgebiet führt. Fazit: Die resultierenden Verkehrsmengen können daher als grundsätzlich16Für mich geht außerdem bei dieser Planung komplett der dörfliche Charakter von Grünwettersbach unter und ich bin sehr wohl der Meinung, dass das Risiko besteht, dass hier eine Art Ghetto entstehen kann (Stichwort sozialer Wohnungsbau).Ich wehre mich bewusst schon heute hiergegen - denn, ist der Stein erst in den Brunnen gefallen - sprich der B-Plan beschlossen und das bauen abgeschlossen und man bemerkt dann wie so oft in der Vergangenheit - ups die Kritiker hatten doch recht, es ist ein Ghetto, die hom*ogene Struktur des Dorfes hat sich durch den sozialen Wohnungsbau ungut verändert, es ist viel mehr Verkehrsaufkommen wie gedacht... und und und - dann ist es zu spät. Ich bitte Sie nehmen Sie die Bedenken, die wahrlich nicht aus der Luft gegriffen sind ernst und überdenken Sie dieses Projekt.Bebauen ja - da habe ich kein Problem mit aber nicht so verdichtet wie vorliegend angedacht.wohngebietsverträglich angesehen werden.Es ist unbestritten, dass durch die neuen Bewohner*innen mehr Verkehr entsteht, dadurch entstehen jedoch keine unzumutbaren Verkehrs- und Lärmprobleme. Siehe hierzu auch S. 43 der Schalltechnischen Untersuchung.Siehe hierzu auch die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 8.Das Konzept bietet Wohnraum für mehrere Zielgruppen und ergänzt so auch das vorhandene Wohnungsangebot in Grünwettersbach. Ein Trading-Down- Effekt ist durch die Bebauung und deren Bewohner*innen nicht zu erwarten. Ein Anteil von sozial gefördertem Wohnraum an der Gesamtbebauung wäre es städtischer Sicht wünschenswert, wird jedoch nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem ist sozial geförderter Wohnraum ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum für große Teile der Bevölkerung mit geringen bis mittleren Einkommen.Allein aus der Gebäudetypologie des Mehrfamilienhauses ist ebenfalls kein Trading-Down-Effekt abzuleiten. Dieser Gebäudetyp bietet ein breites Spektrum an Wohnformen und Wohnungsgrößen und spricht so alle Zielgruppen an.Bürger*in 12 vom 23. Mai 2021[…] Ich verstehe und befürworte das Bestreben zur Schaffung weiteren Wohnraums in Grünwettersbach. Als Anwohnerin der direkt angrenzenden Bestandbebauung erlebe ich allerdings täglich die Verkehrssituation auf den perspektivischen Zufahrtsstraßen zum geplanten BeugebietDie verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 117und die mit den örtlichen Gegebenheiten verbundene Engpässe. Sowohl in der Zufahrtstraße Zur Ziegelhütte / Heidenheimer Str. aber auch in die Straße am Herrenweg kommt es in der Praxis häufig zu stauartigen Situationen, so dass ich Bedenken hinsichtlich des erhöhten Verkehrsaufkommens durch das Neubaugebiet habe. Insbesondere, da die direkt angrenzende Bebauung an den Engstellen eine bauliche Erweiterung zur Verbesserung des Verkehrsflusses nicht möglich macht. Ich halte es daher für dringend nötig, das geplante detaillierte Verkehrsgutachten prioritär durchzuführen um die Ergebnisse in die weiteren Projektplanungen einbeziehen zu können.Bürger*in 13 vom 22. Mai 2021Dem Vernehmen nach besteht bislang kein Konzept für die Bewältigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens. Dies sei nachgeordnet. Es sind nicht nur die bestehende Verbindungswege zur L623, die aufgrund des Baubestands nicht erweitert werden können, es ist vielmehr diese L623 im Durchfahrtbereich der Gemeinde, die jetzt schon zu bestimmten Zeiten heftig gestaut ist. Da es in Grünwettersbach nur 2 Nord- Südverbindungen gibt, eben die L623 und dann die als Anwohnerstraße konzipierte und als solche schon zu enge Straße Am Berg, ist auch diese Straße heftig betroffen. So wird die Straße als Durchgangsstraße mit unangepaßter Geschwindigkeit befahre. Völlig verrückt wird dort die Situation, wenn es auf der A8 Probleme gibt und dann LKWs und Busse in der Straße Am Berg oder in der Hohenwettersbacher Str. hängen bleiben. Da wird das Pferd von hinten aufgezäumt, wenn das neue Viertel erst gebaut wird und anschließend festgestellt werden muss, daß es kein funktionierendes Verkehrskonzept geben kann. Vor diesem Hintergrund tun sich sich jetztDie verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1Siehe auch Ausführungen zu Bürger Nr.7 und Bürger Nr. 8.18heftige Konfliktlinien auf. Insgesamt besteht hier bei den Planern erhebliche kognitive Dissonanz.Bürger*in 14 vom 25. Mai 2021Das Abwassersystem in Grünwettersbach ist nicht für ein weiteres Baugebiet ausgelegt. Es ist zu klein. Dieses Thema ist der Stadt bekannt und es gibt weder eine Reaktion noch einen Vorschlag zur Behebung.Das Baugebiet ist bereits teilweise im FNP aufgeführt und wurde bei der Planung des Kanalnetzes mitberücksichtigt. Das Kanalnetz ist nach dem Stand der Technik nachweislich in gutem Zustand und auch unter Berücksichtigung des Baugebiets ausreichend dimensioniert. Durch regelmäßige Kanalinspektionen und Reinigungen wird ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt. Trotzdem ist ein Kanalnetz nur für eine bestimmte, regelwerksabhängige Jährlichkeit des Niederschlages dimensioniert. Dabei gehört ein Einstau des Kanals zu den normalen Betriebszuständen. Anschlussteilnehmer müssen sich mit Rückstauklappen oder Hebeeinrichtungen vor Rückstau schützen. In Bezug auf Starkregen müssen private Maßnahmen des Objektschutzes getroffen werden, wenn private Flächen gefährdet sind.Bürger*in 15 vom 25. Mai 2021Durch das neue Wohngebiet wird der Verkehr zunehmen. Bereits jetzt ist es schon eine Herausforderung zur Hauptstraße zu gelangen. Alleine in meiner Straße hat jeder Anwohner mind. 2 Fahrzeuge im Einsatz.Die verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1Bürger*in 16 vom 26. Mai 2021Die Zurechnung von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit (falls noch aktuell) könnte zu knapp ausfallen, da zum Abstellen der Fahrzeuge sehr oft der öffentliche Parkraum (z.B. Strassenrand) genutzt wird und weniger die zur Wohneinheit gehörigen Standplätze oder Garagen, falls sich diese weiter entfernt vom Hauseingang befinden. Ausserdem hat ein Haushalt mit zwei Erwachsenen üblicherweise auch zwei Autos. Zudem werden Garagen u.U. auch fremd genutzt. Da sich an diesesDie Planung sieht für jeden Baublock eine eigene Tiefgarage vor, in der alle notwendigen Stellplätze untergebracht werden mit einem Berechnungsschlüssel von 1,3 Stellplätzen je Wohnung, mindestens 2 pro Wohngebäude. Bei Bruchzahlen ist nach mathematischen Grundsätzen zu runden. Daraus ergibt sich für das Gebiet beim Wohnungsmix aus dem Rahmenplan ein Stellplatzschlüssel von ca. 1,5 Stp / WE im Mittel. Damit soll dem Verkehrsverhalten in19Bebauungsgebiet ausgedehnte Sportanlagen und eine Gaststätte anschließen, deren Besucher ebenfalls hauptsächlich mit PKWs ankommen, könnte auf Dauer ein Parkraummangel entstehen. (Siehe auch als Beispiel die Bebauung im Bereich "Bergacker" in Grünwettersbach: der Friedhofparkplatz ist seitdem permanent mindestens zur Hälfte durch Fahrzeuge von Nichtfriedhofbesuchern belegt.)Grünwettersbach Rechnung getragen werden. Laut dem statistischen Jahrbuch 2021 der Stadt Karlsruhe waren 2020 in Grünwettersbach 2.526 PKW zugelassen. Nicht enthalten sind Dienstfahrzeuge, die am Firmensitz zugelassen sind. Diese Anzahl an PKW verteilte sich auf 1.924 Wohnungen (Stand 31. Dezember 2020). Daraus ergibt sich ein statistischer Stellplatzschlüssel von mindestens 1,3 benötigten Stellplätzen je Wohnung. Die Erfahrungen der Bürgerschaft und der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte decken sich mit diesen statistischen Werten. Gründe hierfür können in der Topografie und der vergleichsweisen schlechten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr liegen. Dies trifft auch auf das Plangebiet an der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße zu, weshalb davon auszugehen ist, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Regel mit mehr als einem Auto ausgestattet sein müssen, um die für ihre tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Aus diesem Grund ist ein Mehrbedarf an notwendigen Stellplätzen zu erwarten. Durch die Festsetzung wird auf Grundlage des Wohnungsmix aus dem Rahmenplan ein durchschnittlicher Stellplatzschlüssel von circa 1,5 Stellplätzen je Wohnung erreicht.Im Rahmenplanprozess wurde über Testentwürfe für die Tiefgaragen nachgewiesen, dass der die aus dem Stellplatzschlüssel von durchschnittlich 1,5 Stellplätzen je Wohnung resultierende Stellplatzzahl innerhalb der Tiefgaragenflächen ohne Sonderlösungen wie z.B. Doppelparker oder ähnliches untergebracht werden kann. Die vorliegende Festsetzung kann in jedem Cluster innerhalb der festgesetzten Flächen für unterirdische Gemeinschaftsgaragen (GGau) umgesetzt werden.20Die genauere Betrachtung der Daten zu den gemeldeten Pkw zeigt, dass sich der statistische Stellplatzschlüssel in Grünwettersbach für Gebäude mit lediglich einer Wohneinheit bei etwa 1,9 Stellplätzen je Wohneinheit bewegt. Aus diesem Grund werden mindestens zwei Stellplätze pro Gebäude gefordert. Die Stellplatzverpflichtung nach § 37 LBO wird für Gebäude mit lediglich einer Wohneinheit stärker erhöht, um den örtlichen Gegebenheiten aus den genannten verkehrlichen und städtebaulichen Gründen Rechnung zu tragen. Es wird ein höherer Bedarf an privaten Stellplätzen vor allem bei den Zielgruppen für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern gesehen.Die Sportvereine und die Gaststätte an der Balinger Straße haben auf Ihren Anlagen ebenso eine ausreichende Anzahl von Besucher*innenstellplätzen angelegt.Bürger*in 17 vom 26. Mai 2021[…] Die dargelegte Bebauung im Plangebiet führt zu einer Versiegelung des Geländes und damit zu verstärkten Entsorgungsproblemen. Schon jetzt kann das Gelände bei Starkregen das anfallende Regenwasser nicht aufnehmen, die Versickerung im nichtversiegelten Gelände des Plangebiets funktioniert nicht. Sichtbar wird dies an der angeschwemmten feinsandigen Erde im Bereich der Cannstatter Straße. Es handelt sich hier also mitnichten um "unbedenkliche(s) Niederschlagswasser" (Wettersbacher Anzeiger, 6.5.21, S. 3), sondern um Wassermengen, die größer sind als das Versickerungspotenzial des Geländes. Hinzu kommt, dass der Regenwasserabfluss durch das Abwasserkanalsystem, das vom Wendeplatz der Cannstatter Straße ausgeht, bei Starkregen nicht ausreichend funktioniert. Regenwasser staut zurück. Das Rohrsystem ist wohl nicht entsprechend dimensioniert.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 14.Durch die festgesetzten Gründächer und die am Gebiet angelegten Grünmulden wird das anfallende Regenwasser teilweise verdunstet oder verzögert eingeleitet.21Alles dies hat zur Folge, dass bei Starkregen nicht allein unser Keller unter Wasser steht. Es ist zu befürchten, dass die Versiegelung durch die geplanten Baumaßnahmen das Problem verstärkt. Die vom Stadtplanungsamt angedachte "Versickerung" und der Abfluss über das "vorhandene Leitungsnetz" (Wettersbacher Anzeiger, S.3) ist unrealistisches Denken.Bürger*in 18 vom 26. Mai 2021Text-Zitat Video Präsentation von Minute 1:04 von insgesamt 29:59 Minuten:„Kurz zum Hintergrund des Projekts: Im FNP ist das Teilgebiet der Esslinger Strasse bereits seit vielen Jahren als potentielle Wohnbaufläche vorgesehen. Die Fläche an der Heidenheimer Straße ist nun in der aktuell laufenden Neuauflage des FNP neu hinzugekommen.“ Meine Fragestellungen zur Rechtsgültigkeit des FNP2010 (insbesondere 12. Änderung Regionalplan) und somit des FNP2030 mit der Einbindung „Heidenheimer Straße / ASV-Sportplatz“: 1.Wahrung des Rechtsanspruchs zur Einsichtnahme gegenüber der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt / NVK in Personalunion) und heute gleichzeitig mein persönlicher Einspruch / Klageerhebung wegen augenscheinlichen Abwägungs- und Verfahrensfehlern.2.Inhaltlich: „Steckbrief „KA-W-324 ASV- Sportplatz“ im geplanten FNP2030 (veranlasst durch den NVK Karlsruhe) und nachfolgend in der 12. Änderung im Regionalplan 2003. Ebenda vor allem im „Umweltbericht“ Seite 36 [tatsächl. Seite 39 von 57]: „Beurteilung Gebiet 12: Karlsruhe - Sportplatz ASV Grünwettersbach (2,0 ha)“ mit „beachtliche Mängel des Abwägungsprozesses“ und nicht Prior nachgewiesenen „VorrangFür Verwaltung und Behörden stellt der Flächennutzungsplan (FNP) ein verbindliches Planungsinstrument dar, das für die konkrete Bodennutzung vorbereitend den Rahmen setzt. Aus den Darstellungen des FNP ergeben sich keine unmittelbaren Rechte und Pflichten für Bürger*innen - diese Regelungen trifft erst der aus dem FNP abgeleitete Bebauungsplan. Persönlicher Einspruch / Klageerhebung einzelner gegen den FNP ist daher nicht möglich. Die Entwicklung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13b BauGB. Mit dem gewählten Verfahren können Kommunen zusätzliche Wohnbaugebiete im Anschluss an den bestehenden Siedlungsbereich im Außenbereich ausweisen – auch wenn die Nutzung von den Darstellungen des FNP abweicht. Voraussetzung ist, dass die Grundfläche unter 10.000 m² liegt und, dass die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Dies ist beides gewährleistet. Somit steht die mögliche Darstellung der Fläche „KA-W-324 ASV- Sportplatz“ im geplanten FNP 2030 in keinem Zusammenhang zur Genehmigungsfähigkeit dieses Bebauungsplans.Die Gremien, die das Verfahren der Fortschreibung des FNP aus dem Blickwinkel der Stadt Karlsruhe begleitet haben, sind die Ortschaftsräte, der Planungsausschuss, der Gemeinderat der Stadt und die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.22Wohnungsbau gegenüber dem Freiraumschutz eingeräumt“. (Öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden- Württemberg am 02.10.2020).3.Ich verweise auf die dort dokumentierten "beachtlichen Mängel des Abwägungsprozesses“ in zugrunde gelegten Beschlussvorlagen und den Diskussionen in den kommunalen Gremien Ortschaftsrat, Planungsausschuss und Gemeinderat speziell und absichtsvoll unter Außerachtlassen bei diesem Gebiet von „Auswirkungen auf Schutzgut Wasserhaushalt“ und „Kaltluftlieferung“, „Verlust von Biotopstrukturen“, „Reduzierung der Erholungsfunktion“, sonstigen „Umweltauswirkungen“, „Bereitstellung Angebot für Erholungssuchende“ und „Betroffenheit Regionaler Freiraumstruktur“.4.Deshalb meine Bitte, dass Sie mir alle offizielle Beschlussvorlagen und dazu Protokolle & Mitschriften der Redebeiträge der Wettersbacher OR-Sitzungen, des GR- Planungsausschusses und des Gemeinderats selbst, welche mit dem Thema im Weitesten Sinne befasst waren, als Link oder in Papierform als Dokumentation zukommen lassen.5.Ich befürchte, dass diese kritischen Einzelbeurteilungen von Umweltschutz- Behörden und Umweltschutz-Verbänden nicht angemessen in den Gremien vorgestellt und hinreichenden (unabhängigen) Prüfungen bei Einhaltung von publizierten Umweltzielen - nicht zuletzt der eigenen als Stadt Karlsruhe - unterzogen worden sind.Vorlagen und Protokolle der Beschlüsse, die öffentlich beraten wurden, sind im Internet frei einsehbar.Die auf Ebene FNP durchgeführten Prüfungen und Untersuchungen reichen für die Beurteilung vollkommen aus. Vertiefende Untersuchungen sind erst auf der Ebene der Bauleitplanung vorgesehen und machen auch nur dort Sinn. Im Juni 2021 wurde der im Dezember 2020 von der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschlossene Flächennutzungsplan 2030 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt. In Zuge dessen wurden die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte und somit auch die23Abwägung der Schutzgüter von der Genehmigungsbehörde geprüft. „Beachtliche Mängel“ im Abwägungsprozess wurden von der Genehmigungsbehörde nicht beanstandet.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 1:18 von insgesamt 29:59 Minuten:„Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Wohnraum in Karlsruhe, aber auch in Grünwettersbach, sollen nun diese beiden Flächen am Nordöstlichen Ortsrand entwickelt werden.“Meine Fragestellungen zur Gültigkeit und zu Ihrer eigentlichen Motivation, auch zur wiederholten aber irreführenden Argumentation einer „hohen Nachfrage nach Wohnraum, speziell in Grünwettersbach“:1.) Vor dem Start solch größeren Projekten, welche derart viele Kosten schon in der frühen Entwicklungs- und Planungsphase verursachen, dabei wesentliche Kapazitäten im Stadtplanungsamt binden und vor allem so wesentlich in Dorfstruktur und Landschaft eingreifen, sollte ein wichtiger Schritt offen und transparent für alle gemacht werden:Es fehlt mir eine methodische Bedarfsanalyse im Vorfeld zu so einem neuen Wohnbaugebiet von einem unabhängigen Fachbüro erstellt. So sieht es doch eher nach Hinterzimmer-Beschlüssen aus, wenn wirklich zum frühesten Zeitpunkt irgendeiner ersten Beschlussfassung kein Dokument einer umfassenden Bedarfsanalyse vorgelegt werden könnte. Denn erst darin würde für jeden transparent ersichtlich sein, auf welcher Grundlage und nach welcher Motivation die Protagonisten gewillt sind, so ein Projekt zu starten.Was aber könnten bitte die tatsächlichen Überlegungen gewesen sein, wenn man das immer wiederholte - aber trotz alledem falsche - Argument einer generellen „hohenDie Bedarfsnachweise für Wohnbebauung werden in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) geführt. Dabei wird gemäß den regionalplanerischen Vorgaben, der Wohnbauflächenbedarf anhand von Prognosen, abzüglich der vorhandenen Potentialflächen errechnet. Die daraus resultierenden Bedarfsflächen werden im Flächennutzungsplan dargestellt. Somit wurde bereits eine Bedarfsanalyse im Vorfeld des Bebauungsplanes durchgeführt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Inzwischen ist das gesamte Stadtgebiet von Karlsruhe durch Verordnung der Landesregierung vom 19. Juli 2022 als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, in welchem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit24Nachfrage nach Wohnraum speziell in Grünwettersbach“ weg liese? Erlauben Sie einfach mal ein Gedankenmodell: Es gäbe keine derartige Nachfrage, hier in Grünwettersbach. ;-)2.) Ich befürchte, dass dann nur noch eines der zwei mögliche Motive der als Projekttreiber handelnden Personen identifiziert werden könnten:•Erstens, die freiwerdende Flächen mit dem ASV-Sportplatz und die angrenzende Fläche bis zum Friedhof sollen (wegen Fusion und geplanten Umzug) möglichst gewinnbringend an die stadteigene Volkswohnung veräußert werden? Offen ist dabei, ob das ASV-Gelände nicht schon der Stadt gehört und nur durch Erbpacht dem Verein als Nutzer zur Verfügung steht. Wenn doch ASV-Eigentum dann wiewohl ein Veräußern zum unmittelbaren Nutzen für den Verein? oder sind tatsächlich noch ein paar wohlwissenden Grundstückseigentümer rund um den Sportverein beteiligt?Die offene Frage ist also: Wie sind die Eigentumsverhältnisse dort oder zu welchem Zeitpunkt gab es die letzten Wechsel oder Zukäufe? Ich denke die Grundstücke rund um den ASV sind nunmehr jetzt mehrheitlich privat, insgesamt sind nur 10% (!!) lt. Steckbrief KA-W-324 bereits Stadteigentum.•Dazu: brauche es überhaupt diese Art „Dreingabe“ dieser ganzen Grundstücke in KA-W-324 zum Start des neuen ASV- Sportplatzes eigentlich gar nicht, weil der neue Sportplatz oben beim SCW „sowieso schon längst genehmigt und in trockenen Tüchern sei“. Vor allem auch weil die dem ASV angrenzenden Flächen als Privateigentum somit für solchermaßen Tauschgeschäft mit der Gemeinde nicht zu Verfügung stünden. Das Resultat dieser Überlegung: Das ganze Teilgebiet KA-W- 324 „Heidenheimer Str.“ kann somit fürMietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, bestimmt.Alle Fragen zu den heutigen und zukünftigen Eigentumsverhältnissen werden im Rahmen des noch durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens durch das Liegenschaftsamt mit den Grundstückseigentümer*innen erörtert und abgestimmt werden. Die Einleitung der Umlegung fand voraussichtlich im November 2022 statt, erste Gespräche mit den Eigentümer*innen zur Einleitung des Umlegungsverfahrens fanden ebenfalls im November 2022 statt. Eine Veränderung der Eigentümer*innenstruktur oder gar der späteren Akteur*innen ist noch nicht bekannt.25solch eine Art Gegengeschäft mit der Stadt (wie sonst bei anderen Vereinsfusionen gang und gäbe) dann doch eher keine ausschlaggebende Rolle spielen?•Oder Zweitens und das mag der Hauptgrund sein, benötigen die Projekttreiber im Rathaus Wettersbach und unter den beteiligten Ortschaftsräten das angedachte Neubaugebiet „Essl./Heidh Straße“ lediglich als „Verlängerung“ einer zukünftigen aber offenbar ansonsten total unrentablen Nahwäme-Versorgung im Ortskern und somit um das augenscheinlich ins Stocken geratene 2015er- Sanierungsgebiet von Alt-Grünwettersbach überhaupt noch weiter entwickeln zu können?•Aber auch das wäre ein falscher Ansatz. Denn diese Sanierung müsste sich mit der großen finanziellen Unterstützung von Stadt und Land - und des kostspieligen monatlichen KEK-Mandats - schon längst selbst tragen. Ansonsten doch wieder nur Subventionen eingestrichen oder in den Sand gesetzt? Frage: Was kostet uns die KEK-"Betreuung" eigentlich monatlich, bitte um Bekanntgabe der Zahlen.3.) Kommen wir zu einer Bedarfsanalyse Teil 1, wir bitten um Einblick in eine grundlegenden Dokumentation: Bitte benennen Sie explizit (analog wie bei einem möglichen Leerstandskataster der Stadt Karlsruhe) wie viele und welche Wohnungen und Häuser derzeit ausgewiesen in Grünwettersbach und Palmbach leer stehen. Diese erbetenen Zahlen zum Leerstand sollten die aktuelle Wohnsituation sichtbar machen. [Quelle ka- news; Zitat aus Artikel dtd. 14.01.2020 6:08: „Eine aktuelle Übersicht über solche Wohnungen fehlt, die letzte Erhebung <für ganz Karlsruhe> stammt aus dem Jahr 2011. Damals wurden nach Angaben der Stadt 3.542 Wohnungen als leerstehend eingestuft“.]Das Neubaugebiet wird unabhängig von Sanierungsüberlegungen in Alt- Grünwettersbach an die bestehende Ver- und Entsorgungsinfrastruktur angeschlossen und steht in keinem Zusammenhang mit einem vormals angedachten Nahwärmekonzept von Alt- Grünwettersbach. Dies schon im Hinblick auf die gänzlich unterschiedlichen Anforderungen, die für die Versorgung von Altgebäuden und bei Neubauten bestehen.Die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH (KEK) ist eine neutrale und gemeinnützige Organisation, die die effiziente Nutzung von Energie und den Einsatz erneuerbarer Energien im Stadtkreis Karlsruhe fördert. Alles Wissenswerte über die KEK siehe auf deren homepageÜber private Wohnungen, die leerstehen, hat die Stadt keine Informationen26Wir denken, dass es auch in Grünwettersbach Leerstand gibt, bitte weisen Sie dazu explizit mögliche Schwerpunkte oder Konzentrierung der Leerstände aus. Es gilt leerstehende Wohnungen zu identifizieren und dem Wohnungsmarkt zugänglich zu machen.4.) Kommen wir zu einer Bedarfsanalyse Teil 2, wir bitten um Einblick in eine weitere grundlegenden Dokumentation: Bitte benennen Sie bitte explizit anhand des bestehenden Baulandkatasters der Stadt Karlsruhe wie viele und welche Grundstücke in Grünwettersbach und Palmbach derzeit zur Verfügung stehen zu einer Bebauung. Das Baulandkataster enthält freie Baulandflächen im Stadtkreis Karlsruhe, sortiert nach vier Kategorien, die die Arten der möglichen baulichen Nutzung widerspiegeln.Wir denken also, dass es darüber hinaus - auch ohne die beiden Teilgebiete entlang der Esslinger KA-W011 und Heidenheimer Straße KA-W-324 - hinlänglich freie Bauplätze in Wettersbach gibt und vor allen Dingen schon verabschiedete Baugebiete und weiteres Bauerwartungsland.Somit muss das angedachte Neubaugebiet „Essl/Heidh Straße“ mit den bekannten Restriktionen in den Steckbriefen des FNP2030 aus dem begonnenen Planungsprozess heraus genommen werden, damit andere sinnvollere B-Pläne bearbeitet und wieder weiter entwickelt werden können.5.) Dann bereits verabschiedete & geplante Flächen: Benennen Sie bitte alle weiteren Gebiete von Wettersbach, die schon heute zur Bebauung geplant sind, z.B. als bereits untersuchte, verabschiedete Baugebiete ausgewiesen sind bzw. als Bauerwartungsland-Flächen mit schon genehmigten Steckbriefen (FNP2030) vorliegen.Infos zum Baulandkataster sind der Homepage der Stadt Karlsruhe zu entnehmen.Die Anregungen aus dem FNP-Gebietspass sind vollumfänglich in die Planung eingeflossen. Die Herangehensweise, welches Plangebiet als nächstes umzusetzen ist, wurde mit dem Ortschaftsrat abgestimmt.Die geplante flächenhafte Entwicklung von Wettersbach ist dem FNP 2030 zu entnehmen.27Sehen Sie alleine die schon jetzt im neuen FNP2030 genehmigten Steckbriefe für Grünwettersbach und Palmbach: •KA-W024 (Thüringer), •KA-FfG-424 (Thüringer Fläche für Gemeinbedarf), •KA-FfG-423 (Nördl. C.-Benz-Schule), •KA-W-128 (Waldbr. Str), •KA-W-121 (Ob Gärten), •KA-W-035 (Neufeld), •KA-M-131 (Unt. Kohlplatte) und •KA-G-226 (Unt. Kohlplatte Gewerbe).Dies insbesondere wenn man die Bedarfe für neue Flächen für Gemeinbedarf (FfG) und die Bedarfe an weiteren Gewerbeflächen in Wettersbach nochmals in den gewählten Anordnungen oder Größen überdenkt, z.B. entsprechend gegeneinander ausgleicht oder reduziert.6.) Denn es ist allgemein bekannt, aktuell gibt es alleine im Neubaugebiet "Ob den Gärten 1" in Palmbach noch 16 freie Bauplätze (06.2016 / 17 frei), so dringend wird hier in Wettersbach Wohnraum benötigt. Das Neubaugebiet "Ob den Gärten 2 / Neufeld" könnte bei tatsächlichem Bedarf zeitnah realisiert werden. Ein altes ausgewiesenes Baugebiet im Bereich "Wingertgasse" ist auch überhaupt noch nicht fertig bebaut.Freie Bauplätze, die im Eigentum der Stadt stehen können jederzeit beim Liegenschaftsamt angefragt werden.Die Baugrundstücke im Gebiet Ob den Gärten 1 sind in Privatbesitz. Für das Neubaugebiet Ob den Gärten 2 müßte erst noch ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand würden dabei unverhältnismäßig hohe Erschließungsaufwendungen und Kosten entstehen. Dies betrifft auch die Bebauung die aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse schwierig umzusetzen wäre. Daher wurde nach Abstimmung im Ortschaftsrat dieses Projekt zurückgestellt und der Bebauungsplan an der Esslinger- und Heidenheimer Straße vorgezogen. Im Bereich der Wingertgasse liegt ein einfacher Bebauungsplan vor für rund 10 Einfamilienhausgrundstücke. Hier sind infolge großer Höhenunterschiede enorme Anforderungen an die Ver- und Entsorgung. Seitens der Grundstückseigentümer*innen sind Wasserdruckerhöhungsanlagen und Stützmauern zu bauen. Bisher gab es auch keinen Konsens seitens der287.) Denn es ist zudem allgemein bekannt, tatsächlich gibt es in Wettersbach dreiundsechzig (63!) Leerstände (Häuser und vor allem Wohnungen, Stand vor ca. 6 Monaten), relativ unregelmäßig verteilt und nicht nur mit Schwerpunkten an der Hauptstraße / Talstraße in Palmbach, auch im Ortskern von Grünwettersbach gibt es Leerstand.8.) Denn es ist ebenfalls allgemein bekannt, die tatsächlichen Einwohnerzahlen in Grünwettersbach sind von 2014 (4257) bis 2018 (4087) um 170 (!!) Personen gesunken. Wie ist die aktuelle Tendenz in 2020 und 2021? Trotzdem wird behauptet, man müsse unbedingt an der Autobahn A8 ein neues Wohngebiet schaffen. Was sagt die Studie „Stadtentwicklung zur Bevölkerungsprognose Karlsruhe 2035“ (Beiträge zur Stadtentwicklung Nr. 50, Stand: Oktober 2016)? Denn da wird in Kap. 3.4 „KLEINRÄUMIGE BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG BIS 2035 IN DEN KARLSRUHER STADTTEILEN“ tatsächlich nur von Durlach, Hohenwettersbach, Neureut, Rüppurr, Waldstadt, Nordweststadt gesprochen (s. Seite 35 von 52). Was gibt es an weiteren Dokumenten zum Trend hier bei uns in Grünwettersbach?9.) Wer sagt jetzt noch, dass hier oben bei uns in Grünwettersbach so dringend neue Wohnbauflächen benötigt werden? Ich bitte um Übermittlung einer umfassenden, neutral aufgesetzten Bedarfsanalyse (im Sinne eines neutralen Fachbüros), Ihre werte Stellungnahme als Ortsverwaltung dazu und weitere zweckdienliche Dokumente wie die einem möglichen Leerstandskataster vergleichbar, dem offiziellen Baulandkataster oder auch neueste Einwohnerzahlen & Prognosen.Eigentümer*innen über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Bodenordnung.Über private leerstehende Häuser und Wohnungen hat die Stadt keine Informationen.Inzwischen ist das gesamte Stadtgebiet von Karlsruhe durch Verordnung der Landesregierung vom 19. Juli 2022 als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB, in welchem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, bestimmt. Daher ist es unerlässlich in jedem Stadtteil die Flächenpotentiale für eine mögliche Bebauung auszuschöpfen.Siehe Antworten zu obenstehenden Ziffern.29Denn Vorrang vor einer „Nachverdichtung“ entlang der „Essl./Heidenh. Str.“ hätten doch freie Bauplätze! Text-Zitat Video Präsentation von Minute 1:33 von insgesamt 29:59 Minuten:„… denn es gibt viele Anforderungen an das Gebiet. Und im ersten Schritt des städtebaulichen Wettbewerbs ging es zunächst einmal darum, sich städtebaulich anzunähern und eine angemessene Dichte und Körnung für diesen Ortsrand zu finden.“Meine Fragestellungen zur angemessenen Dichte und Körnung: Wie können Sie behaupten, dass diese hier zum zweiten Mal vorgestellten mehrgeschossigen hohen Baukörper und massigen Wohnblöcke in der Form von Klötzen und derartigen Massierung angemessen seien? „So sieht es aus, wenn sich Investorenarchitektur am Rande … [von Grünwettersbach] durchsetzt. Ein massiver Baukörper - höher, breiter, einfallsloser. Manch einer mag auch an eine JVA denken.“ [Q: Stadtbild D. OV Karlsruhe.]Wo doch in solch einer exponierten Ortsrandlage mit Erholungsgebiet und seit neuestem auch touristisch beworbener Teil des „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“ landschafts- und städteplanerisch vernünftiger und state-of-the-art für die Bauten eher abnehmende Dimensionen verpflichtend sind und adäquat mit der Feldlage und Grünflächenzone entsprechend korrespondierend reduzierter auslaufen sollten.Q: zum Stichwort „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“ Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder unterzeichnete am 7. Januar 2021 diese bemerkenswerte Karlsruher Gebietserweiterung von „DurlacherEs wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, in dem sich der beste städtebauliche Entwurf durchgesetzt hat. Die Qualitäten des Entwurfes liegen vor allem darin, dass gemischte Typologien eine gemeinsame Nachbarschaft innerhalb eines Clusters bilden. Es gibt dort Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser, welche durch unterschiedliche Gebäudeabmessungen ein abwechslungsreiches Bild bieten. Dadurch wird vermieden, dass sich so etwas wie eine „Investorenarchitektur“ entwickeln kann. Diese zeichnet sich in der Regel durch monotone Strukturen in Körnung, Typologie und Fassadengestaltung aus. Der Bebauungsplan bietet den baurechtlichen Rahmen, in dem sich die Architekt*innen bei der Umsetzung bewegen können. Aus diesem Grund ergibt es keinen Sinn bereits im Wettbewerb einzelne Fassaden zu gestalten. Weshalb in den 3D Visualisierungen eine vereinfachte Darstellung gewählt wurde, die bei der Umsetzung durch die verschiedenen Fassadengestaltungen belebt werden soll.Das stark durchgrünte Gebiet bietet mit seiner moderaten Verdichtung und seinen durchmischten Nachbarschaften einen neuen Ortsrand von Grünwettersbach. Die Entwicklung dieses Gebietes steht nicht im Widerspruch zum „Naturpark30Gemarkung und Höhenstadtteilen“ mit der Einbindung in den schützenswerten „Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord“.Hiermit wird wieder die Diskrepanz von Naturpark & Erholung im Nahbereich und dem bewusstem massiven Flächenfraß mit unverhältnismäßiger Blockbebauung deutlich. Wie ist Ihre werte Einschätzung zu dieser Diskrepanz?Stattdessen sollten auch unsere Grünflächen und Naherholungszonen in den Bergdörfern dem neuen Projekt "Stadtgrün wertschätzen II“ zugeordnet werden. Eigentlich ein prima Projekt in Karlsruhe zur Verstetigung und Transfer auf städtische Quartiersebene, denn Städtische Grünflächen sind nicht nur wichtig als Erholungsort für Menschen! Sie haben darüber hinaus viel zu bieten: Sie tragen zur Kühlung während Hitzewellen bei und puffern Überflutungen bei Starkregen ab – damit helfen sie, die Folgen des Klimawandels in Städten zu lindern. Ausgehend vom Status quo können damit Szenarien unter anderem zur Erhöhung (oder auch Verminderung) der Zahl der Straßenbäume und des Anteils von Grünflächen an der gesamten Stadtfläche gespiegelt werden. Die Auswirkungen der Szenarien werden in Bezug auf die unterschiedlichen urbanen Ökosystemleistungen quantifiziert und ökonomisch bewertet.Q: zum Stichwort "Stadtgrün wertschätzen II“ in Karlsruhe: https://www.ioew.de/projekt/stadtgruen_w ertschaetzen_ii Ich bitte vordringlich darum, unsere betroffenen ortsnahen Grünflächen und Erholungszonen in das Projekt "Stadtgrün wertschätzen II“ zu deren Schutzwürdigkeit aufzunehmen.Zur näheren Darstellung der Unstimmigkeit sich „städtebaulich anzunähern“: Wir bitten vom Stadtplanungsamt deshalb mindestensSchwarzwald Mitte / Nord“. Der Naturpark wendet sich im Bereich „Bauen“ lediglich an die Raumordnung. Der vorliegende Bebauungsplan ist den Zielen der Raumordnung angepasst.Für das Gebiet wird u. a. eine durchgehende Dachbegrünung festgesetzt. Die neu geschaffenen öffentlichen und privaten Grünflächen bieten einen Erholungsort für die Bewohner*innen. Der Umgang mit dem Regenwasser wird im Bebauungsplan ebenfalls mitgedacht und die notwendigen Anlagen durch das Tiefbauamt entsprechend dimensioniert. Alle bestehenden Grundstücksverhältnisse mit ihrem Bewuchs und die geplanten Maßnahmen wurden im naturschutzfachlichen Beitrag erfasst und bewertet. Durch umfangreiche Ausgleichs- und Grünordnungsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt sind, wird ein vollständiger Ausgleich erreicht werden. Zudem werden einige Maßnahmen bereits vor Baubeginn umgesetzt sein. Das ganze Verfahren zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen wird durch ein Monitoring über mehrere Jahre hinweg durch Fachleute begleitet werden. Dadurch wird die Qualitätssicherung der festgesetzten Maßnahmen gewährleistet werden.Die Querschnitte wurden erstellt und sind der Begründung als Anlage 3a und 3b beigefügt.31sieben neue und aussagkräftigere Schnittzeichnungen von den jeweiligen „am engsten“ zum Bestand angeordneten geplanten Wohnblocks der sieben Höfe, d.h. vom Bestand im Verlauf bis inklusive unbedingt übers ganze Baugebiet. Diese neuen Schnitte der angedachten Wohnbebauung im Vergleich zur bestehenden echten kleinteiligen EFH- Bebauung werden dann hoffentlich besser darstellen, wie es um die evidenten Höhen- und Profilunterschiede (tatsächliche Maßstäbe, Höhen und Abstände im Höhenprofil) gestellt ist. Mit dem vorgestellten Konzept von solch übergroßen kubischen Wohnblöcken ist auch von einer vergleichbaren Körnung und Kleinteiligkeit im Vergleich zu den Einfamilienhäusern schon gar nicht zu sprechen (wie bereits dieser Gegensatz auch schon beim Grundriss / Schwarzplan in der vorherigen 1sten Präsentation augenscheinlich wurde).Text-Zitat Video Präsentation von Minute 2:03 von insgesamt 29:59 Minuten:„Es soll außerdem ein durchmischtes Wohngebiet sein, das bezahlbaren Wohnraum bietet, Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen, Platz für alternative Wohnformen, eine Pflege- wohngemeinschaft sowie eine fünfgruppige Kindertagesstätte.“ [Ende 2:19]Meine Fragestellungen zur aufgeführten Wohnnutzung „durchmischtes Wohngebiet“ und erlaubten Nutzungsart bei Anwendung des § 13b BauGB: Sie führen hier in der Einführung lapidar an, dass ein durchmischtes Wohngebiet geplant wird. Das wird typischerweise mit „WA“ oder unbestimmt mit „W“ gekennzeichnet. Das würde aber Gewerbe und Betriebe mit allen anderweitigen Nutzungen Tor und Tür öffnen.Tatsächlich gründet aber der B-Plan nach § 13b eigens auf die Zulässigkeit von Wohnnutzungen. Diese beziehen sich nur auf Wohnungen im Sinne eines freiEine Durchmischung findet hier nicht speziell im Sinne von unterschiedlichen Nutzungen statt, sondern durch unterschiedliche Wohnraumangebote und Gebäudetypologien. So findet eine soziale Durchmischung statt, ebenso wie eine demografische Durchmischung und eine Durchmischung der Eigentumsverhältnisse (Wohnen in Miete und Eigentum)Im Bebauungsplan wird zulässigerweise ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist32gewählten Aufenthalts mit eigener Haushaltsführung. Kein Mischgebiet im B- Plan nach § 13b!Daher sind hier auch Heime aller Art [sowie auch Freizeitwohnungen] ausgeschlossen. Da auch nur Wohnnutzungen und keine gewerblichen oder sozialen Nutzungen zulässig sind, ist im angedachten B-Plan sodann „Reines Wohngebiet“ (WR) festzusetzen und dann schnellstmöglich in der Revision auch im FNP2030 so darzustellen. Die Bauform bleibt im § 13b beliebig, vom frei stehenden Einfamilienhaus bis zum Geschosswohnungsbau, auch Eigentums- und Belegungsrechte (eigengenutzt, vermietet, Sozialbindung).Baugebietstypen sind generell frühzeitig im FNP und präziser in deren Nutzung darzustellen, vor allem mit Unterscheidungen zwischen „WA“ Allgemeines Wohngebiet oder „WR“ Reines Wohngebiet. "W" Wohnbaufläche ist dazu zu unpräzise. Aktuell steht aber im FNP- Gebietspass Teilgebiet KA-W-011 Esslinger die Nutzungsart „W“, wie auch im FNP- Gebietspass Teilgebiet KA-W-324 Sportplatz ASV die Nutzungsart „W“. Auch im Vorentwurf FNP 2030 (siehe Gelände- Karte) steht leider nur das „W“.Dafür wird jetzt explizit seit Aufnahme der Planungskonkurrenz in der Spezifikation immer „WA Allgemeines Wohngebiet“ beschrieben. So definieren Sie gerade auch in dieser zweiten Präsentation hier wieder das „durchmischte Wohngebiet“. Damit wären aber neben dem „Wohnen dienen“ explizit auch darüber hinausgehende Nutzungen, die der Versorgung (wie laute Schallemitenten z.B. Block-Heizkraftwerken, Pump- oder Verteilstationen eines Nahwärmenetzes), gewerbliche Betriebedies in Bebauungsplänen nach § 13b Baugesetzbuch zulässig, sofern die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Dies wird im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt. Dadurch sind unter anderem auch „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ ausgeschlossen. Ein reines Wohngebiet wäre hier nicht der passende Baugebietstyp. Die zulässigen Nutzungen sollen auch die Möglichkeit bieten, das Angebot an kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Zwecken, die einen Mehrwert über das Plangebiet hinaus entfalten unterzubringen. Aus diesem Grund kann das reine Wohngebiet hier keinen gleichwertigen Zusatznutzen für Wettersbach bringen, wie ein allgemeines Wohngebiet.Gemäß § 5 Abs. 2 Nr.1 Baugesetzbuch und § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung können die für die Bebauung vorgesehene Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen) dargestellt werden. Üblicherweise werden Wohnbauflächen erst im Bebauungsplan als Baugebiete nach § 1 Abs. 2 Baunutzungsverordnung festgesetzt.33(Pflegeheime & Kitas) und somit natürlich auch „sonstigem Gewerbe dienen“, zugelassen.Sie öffnen im angedachten Wohngebiet hiermit leider auch Raum für mögliche unbegrenzte Ansiedelungen von Läden, Büros, Handwerksbetrieb oder gar Fabriken und anderen Dienstleisterfirmen. Dies ist doch augenscheinlich eine Diskrepanz, steht zum jetzigen Zeitpunkt als Unklarheit oder Irreführung im Raum. Werden Sie nicht doch schnellstmöglich Reine Wohnnutzung „WR“ definieren, für eine unbedingt erforderliche eingeschränkte Nutzungsart. Spricht diese Ihre bisherige Vorgehensweise und Definition nicht weiterhin gegen die Anwendung des § 13b? Ich bitte hier nochmals um Ihre Überprüfung und Stellungnahme zur Anwendung des § 13b. Text-Zitat Video Präsentation von Minute 9:46 von insgesamt 29:59 Minuten:„Für das für das Bebauungsplan-Verfahren zu erstellende Verkehrsgutachten wurden in der Rahmenplanung notwendige Vorarbeiten geleistet, wie z.B. die Konkretisierung des Wohnungsmixes.“ [Ende 10:00]Meine Fragestellungen zu immer noch ausstehenden Verkehrsgutachten:Dass bis zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine (unabhängig erstellte) Verkehrsgutachten [in Plural!] erstellt und zur Diskussion gestellt wurden, sollte alle Parteien und Anwohner aufrütteln!Es wäre längst angebracht und bei logischer Herangehensweise doch eine der grundlegendsten Startvoraussetzungen überhaupt gewesen, solch eine Betrachtungsweise parallel aus der ersten Idee heraus zuallererst zu entwickeln. Denn die in dieser Präsentation erwähnten neuen Eckdaten waren doch in der Größenordnung und in den Rahmenvorgaben der „Siedlungsdichte“,34bis auf jetzt ganz geringfügige Anpassungen seit Anbeginn an allen Protagonisten und Fachämtern bekannt!Siehe dazu auch Folie und Text hier in dieser zweiten Präsentation in Abschnitt „7. Städtebauliche Zahlen“, beginnend mit Minute 23:01 von insges. 29:59 Minuten: Es sind geringfügig weniger jetzt neu 160 Wohneinheiten (WE) anstelle ursprünglicher Vorgabe von 170 WE, bzw. Wettbewerbszahl in Höhe von 160 WE. Und im Folgenden wird ab Minute 24:12 nochmals explizit bestätigt: „… werden die Vorgaben zur Wohndichte aus dem FNP für das Gebiet insgesamt weiter erfüllt.“ [Ende 24:20]Es ist daher vor jedem weiteren nächsten Schritt im lfd. Verfahren vordringlich, dass diese grundsätzliche Betrachtungsweisen in Form von unabhängig extern erstellten Gutachten nachgereicht werden und somit in einer breiteren öffentlichen Diskussion präsentiert werden. Denn es kann nicht angehen, dass wichtige erforderliche Basis- Gutachten (Verkehr, Lärm, Erfordernis & Bedarfe überhaupt etc.) in der Betrachtung & Beantwortung erst auf „Sankt- Nimmerleins-Tag“ geschoben werden. Das ist unseriös.Es wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowohl eine Schalltechnische Untersuchung als auch eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die alle genannten Aspekte mit betrachtet hat. Darunter auch die heutige Situation und die Situation mit weiteren, künftigen Baugebiete in Grünwettersbach. Deren Ergebnisse sind in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen. Siehe hierzu die Ausführungen in der Begründung unter Ziffer 4.Planungskonzept.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 10:00 von insgesamt 29:59 Minuten:„Für die Esslinger Straße wurde aufgrund der technischen Anforderungen der Versorgungs-Leitungen ausgehend von der Bordsteinkante des westlichen Gehwegs ein Gesamtquerschnitt von insgesamt 11 Metern festgelegt. Das bedeutet gegenüber dem Wettbewerbsentwurf eine Verbreitung um ca. 1 Meter. Der Regelquerschnitt der Straße gliedert sich weiterhin in die Fahrbahn, einen Parkierungsstreifen mit Baumpflanzungen und einen beidseitigen Gehweg.“ [Ende 10:31]Meine Fragestellungen zu „erforderlichen Straßenverbreiterung Esslinger Straße“:Ziel war, die bestehende Straßenraumaufteilung der Esslinger35Solch neu angedeuteten Verbreiterungen machen den Kohl auch nicht fett! Ich denke dieser bewusste Effekt des einen Meter "Verbreiterung" in der Esslinger Straße, um die erste neue Häuserfront mit den 2 bis 3 Geschossen etwas weiter nach hinten zu schieben, wird wirkungslos verpuffen und nicht wirklich die abstruse Situation verbessern: Tagtäglich türmten sich unmittelbar vor den Augen der bestehenden EFH im Bestand nun solche geplante Wohnklotz Bauten. Eine Herleitung wegen vermeintlicher Versorgungsleitungen ist nicht nachvollziehbar und deutet eher auf zusätzliche Kosten für Erschließungen und erhöhte Infrastrukturkosten hin. Bitte erklären Sie diese Ihre Herleitung und Begründung im Detail.Bitte erklären Sie die vorliegende Situation und die Kosten für eine Verbesserung oder den Ausbau einer bereits bestehenden Straße. Es wurde im Vorfeld und öffentlichen Diskussionen immer von den beiden Straßen schon heute als „halbseitig erschlossenen Strassen“ gesprochen und diese als „Arrondierung“ ja nur noch (mit Kostenvorteilen) auf der anderen zweiten Seite erschlossen werden müssten. Aber die hier beschriebenen „Verbreiterungen“ deuten doch eher das krasse Gegenteil an und es lässt vermuten, dass zusätzliche und wiederholte, abschnittsweise langwierige Baumaßnahmen und mehrmaliges Aufreißen der Straßenzüge - möglicherweise bis hin zu bestehenden zentralen Stellen des Ortskerns mit den zuführenden Straßen - erforderlich werden.Dazu beziffern Sie die errechneten oder geschätzten Erschließungskosten und die Zeiten für Ausfall/Umschluss, welche für den sukzessiven Ausbau in und entlang den beiden Teilgebieten „Essl. & Heidenh. Straße“ und auch deren Anschluss an mindestens folgenden Punkten fällig werden: öffentliche Trinkwasserversorgung,Straße beizubehalten. Gleichzeitig kam die Anregung eine durchgehende Baumreihe auf der Seite der Neubebauung zu ermöglichen. Dabei müssen die notwendigen Abstände zu den bestehenden Leitungen in der Esslinger Straße eingehalten und für die Entwicklung der Bäume die entsprechende Grünfläche zur Verfügung gestellt werden. Das ging einher mit dem Verbreitern des geplanten Baumstreifens von 2 m auf 3 m. Die Verbreiterung um 1 m war nur in Richtung Neubebauung möglich. Die Straße wird dabei weder verändert noch neu ausgebaut, die Leitungen können liegen bleiben.Leitungsverlegungen werden in Karlsruhe so koordiniert, dass ein mehrmaliges Aufreißen der Straßen nicht stattfindet. Zudem soll die bestehende Fahrbahndecke saniert werden. Gleiches gilt für die Heidenheimer Straße mit drei Anschlussstellen. Da hier ein gemeinschaftliches Bauen sowohl der Tiefgaragen und der Hausanschlüsse angestrebt ist, wird es hier einen geordneten, gemeinschaftlichen Erschließungsverlauf je Cluster geben. Anschlusskosten seitens der Stadtwerke und Telekom unterliegen deren Haushaltseinplanungen. Eine überschlägige Kostenermittlung wurde unter Ziffer 11 der Begründung aufgenommen. Die detaillierten Erschließungskosten werden im Rahmen des Umlegungsverfahrens ermittelt und mit den zukünftigen Eigentümergemeinschaften abgestimmt werden.36öffentliche Kanalisationssystem, Stromnetz, Gasversorgung, Kabelfernsehnetz, Telefonnetz, örtliche Wege- und Verkehrsnetz (Straßen-, Bürgersteigherstellung, eventuell Kosten für die geänderte Straßenbeleuchtung. Wie wirkt sich das auf den jeweiligen Verteilerschlüssel für die Erschließungskosten aus und welche Kosten werden separat als Sonderkosten auf die Ortsverwaltung Wettersbach im Rahmen des B-Plan zukommen? Text-Zitat Video Präsentation von Minute 10:32 von insgesamt 29:59 Minuten:„Auch der Regelquerschnitt der Heidenheimer Straße wurde gegenüber dem Wettbewerbsentwurf verbreitert. Aufgrund der Senkrechtparker ist hier eine Fahrbahnbreite von 6 Meter vorgesehen. Wie in der Esslinger Straße sind beidseitige Gehwege vorgesehen.“ [Ende 10:51]Meine Fragestellungen zu „erforderlichen Straßenverbreiterung Heidenheimer Straße“:Warum fällt in der Esslinger Straße die Verbreiterung auf nur neu 11 Meter im Vergleich zur Heidenheimer Straße mit neu 13,50 Meter dermaßen verdächtig geringer aus? Weshalb ist hier der Effekt anders, trotz vergleichbaren erforderlichen Rangierplatzes zum Einparken bei Senkrechtparkern und eigentlich identischer Anforderungen beim Ein- und Ausfahren in den Tiefgaragen? Beide Male in der gleichen Notwendigkeit „Platz zum Einrangieren“, aber warum dennoch so deutlich verschieden in der gewählten Breite?In der Heidenheimer Straße gibt es eine Senkrechtparkierung. Daher muss hier eine Straßenbreite von 6,0 m vorherrschen. In der Esslinger Straße gibt es nur eine Längsparkierung. Hier reichen 5 m aus. Die TG-Zufahrten und Grundstückszufahrten in der Esslinger Straße liegen zurückversetzt zur Grundstücksgrenze, sodass die erforderlichen 6,0 m + ebenerdige Aufstellfläche für ein Pkw mit dem geringeren Querschnitt eingehalten werden, um ein- und auszuparken..Text-Zitat Video Präsentation von Minute 10:55 von insgesamt 29:59 Minuten:„Im Kapitel „Städtebauliche Struktur“ werden die Veränderungen in der Lage und Größe der Baukörper gegenüber dem Wettbewerbsentwurf dargestellt. Durch die Darstellung als Schwarzplan werden die37durch Hauptgebäude überdeckten Flächen deutlich erkennbar und damit nachvollziehbar, wie sich die Bebauung hinsichtlich ihrer Größe, Länge und Breite in das Ortsbild einfügt.“ [Ende 11:23]Meine Fragestellungen zu Freiraumqualität, mangelhaftes Einfügen in das Ortsbild und Darstellung im Schwarzplan, siehe auch meine vorherige Stellungnahmen zu Zitaten der Präsentation in Minute 1:33:Wie können Sie hier wiederholt behaupten, dass diese vorgestellten mehrgeschossigen hohen Baukörper und massigen Wohnblöcke in der Form von Klötzen und derartigen Massierung sich adäquat in das Ortsbild einfügen?Bebauungspläne unterliegen grundsätzlich dem "Verbesserungsgebot" - das B-Plan- Gebiet soll gegenüber dem vorherigen Zustand in einen besseren, funktionsfähigen, nachhaltigen Zustand versetzt werden. Auch für den Bebauungsplan nach § 13b gilt im Prinzip genauso das Verbesserungsgebot.Nur was erleben die Anlieger? „Bauen auf der grünen Wiese - Jetzt Flächenfraß stoppen!“ Statt Ausblick in die Landschaft und ortsnaher Naherholung wird ein Baugebiet im Schnellverfahren unkritisch von einzelnen Protagonisten vorangetrieben. Statt Vertrauen in die langfristige Planung einer Gemeinde, nun die Planungswillkür der Ortsverwaltung und des Ortschaftsrates. Kurz: statt Verbesserung nur eine subjektiv erfahrene Verschlechterung, denn ein B-Plan nach § 13b interessiert Freiraumqualität wenig! Wie beschreiben Sie die Diskrepanz zwischen den Zielen des Projektes mit Flächenfrass und den Zielen und Werten derDas städtebauliche Konzept weist eine auch im Hinblick auf dörfliche Strukturen angemessene städtebauliche Dichte auf. Dabei wurde vor allem in den Übergangsbereichen darauf geachtet, dass der bestehenden Bebauung kleinteilige Strukturen gegenübergestellt sind. Zudem wurden Bezüge zum Freiraum aufrechterhalten. Das Einfügen in das Ortsbild bedeutet nicht, das Bestehende zu kopieren. Das bestehende Wohn- und Freiraumangebot wird unter Wahrung eines sensiblen Umgangs mit der Bestandsbebauung durch ein zeitgemäßes Bebauungskonzept ergänzt. Siehe Hierzu auch die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 8.Ein allgemeines „Verbesserungsgebot“ existiert nicht. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen. Mit dieser zentralen Planungsleitlinie soll erreicht werden, dass bei der Bauleitplanung keine städtebaulich bedenklichen Spannungen auftreten und vorhandene Nutzungskonflikte in Gemengelagen durch situationsgeprägte Planung nach Möglichkeit entschärft werden. Diesen Grundsätzen wird die vorliegende Planung mit ihren differenzierten Festsetzungen, die auch der Konfliktvorsorge dienen, gerecht.Die Stadt Karlsruhe setzt den § 13b Baugesetzbuch verantwortungsvoll ein. Dem Bebauungsplan geht eine gesamtstädtische Planung voraus. Des Weiteren wurden ein umfassender Beteiligungsprozess, ein38Stadt Karlsruhe mit Naherholung und Freiraumqualität?Wettbewerbsverfahren und ein Rahmenplanprozess vorgeschaltet. Es wird ein bereits erschlossenes Gebiet überplant. Dadurch kann die Flächeninanspruchnahme durch neue Erschließungsflächen minimiert werden. Durch eine angemessene städtebauliche Dichte erfolgt ein verantwortungsvoller Umgang mit Grund und Boden. Das Thema Freiraumqualität wurde im städtebaulichen Konzept stets mitbetrachtet. Es entstehen viele öffentliche Spiel- und Erholungsflächen.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 11:25 von insgesamt 29:59 Minuten:„Im Vergleich des Schwarzplans des Wettbewerbsbeitrags mit dem aus der Rahmenplanung erkennt man, dass keine wesentlichen Änderungen an der Grundstruktur des Entwurfs vorgenommen wurden. Lediglich im Bereich der Sportplatzfläche gibt es eine sichtbare Überarbeitung der Baukörperanordnung. Das Grundthema der baulich gefassten Höfe bleibt dabei bestehen.“ [Ende 11:51](Fortsetzung mit gleichem Thema“ und neue Grafik „1 Neuordnung Cluster am Sportplatz ab Minute 11:55:)„In diesem Lageplan sind die Orte markiert, an denen die städtebauliche Struktur verändert wurde. Im Bereich des Sportplatzes „1“ wurde die Anordnung so angepasst, dass eine abschnittsweise Umsetzung besser als beim Entwurf des Wettbewerbsbeitrags möglich ist. In diesem Zuge wurde vor allem die Organisation der Tiefgaragen Ebene angepasst.“ [Ende 12:20]Meine Fragestellungen zur abschnittsweise Bebauung im Cluster auf dem ASV Sportplatz (siehe auch meine nachfolgende Fragestellung zu Zitat Minute 12:56):Bitte geben Sie eine echte, rational sinnvolle Begründung zu dieser Neuausrichtung undDurch die Anordnung einer zweiten Tiefgarageneinfahrt wurde die39Abänderung der Baukörperanordungen an, denn solch eine Änderung in Richtung & Dimension hat nun wirklich nichts mit einem möglichen angedachten Bauabschnitt zu tun. Am ehesten sind da schon im Vorfeld Wünsche von Bauherren/Bauträger und Investorengruppen abzuleiten? Wie lässt sich das bei möglichen kommunalen Unternehmen, Trägern und Gesellschaften öffentlichen Rechts vertreten, mit Menschen als Lärmschutz?grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, dieses Cluster in zwei Abschnitten zu realisieren, mit zwei getrennten Tiefgaragen. Bei diesem Cluster handelt es sich um das größte Cluster des Bebauungsplanes. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt und die späteren Akteure zu dieser Zeit noch nicht bekannt sind, ist es sinnvoll diese flexible Herangehensweise zu wählen.Der geänderte Baukörper im Norden, soll die Lärmsituation für die nachfolgende Bebauung zusätzlich verbessern. Passive Schallschutzmaßnahmen und eine Bebauung sind gängige Planungspraxis und können dennoch qualitätvollen Wohnraum für Bewohner*innen bieten.Die Einleitung der Umlegung fand im November 2022 statt, erste Gespräche mit den Eigentümer*innen zur Einleitung des Umlegungsverfahrens fanden ebenfalls im November 2022 statt. Eine Veränderung der Eigentümer*innenstruktur oder gar der späteren Akteure*innen ist noch nicht bekannt.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 12:35 von insgesamt 29:59 Minuten:„Im Bereich des südlichsten Clusters an der Esslinger Straße „3“ wurde der Anteil der Mehrfamilienhäuser zum Panoramaweg hin reduziert und durch Reihenhäuser ersetzt, die zum Panoramaweg insgesamt ein abwechslungsreicheres Bild entstehen lassen.“ [Ende 12:56]Meine Fragestellungen zum Ersetzen der bisherigen MFH durch Reihenhäuser (siehe auch meine nachfolgende Fragestellung zu Zitat Minute 13:36):Bitte geben Sie eine echte, rational sinnvolle Begründung zu dieser eigentlich vordergründig optisch wirkungsvollen Abänderung an. Denn genau dort an derFür eine abwechslungsreiche Bebauung ist es notwendig mehrere Gebäudetypologien anzubieten. Dabei kommt es auf den Gesamteindruck an und nicht auf einzelne40Lage „3“ ist der genannte Panoramaweg tatsächlich am weitesten entfernt und somit diese Änderung ohne hinreichenden Effekt. Der Panoramaweg wird ansonsten tatsächlich von näheren Sektoren des angedachten Baugebiets mit den bekannten negativen Einschränkungen tangiert, wobei dieser sonnenbeschienene Höhenweg bisher immer von vielen Wettersbachern und Gästen gerne wahrgenommen. Die vorgebrachten Gründe mögen deshalb augenscheinlich damit nichts mit dem Panoramaweg zu tun haben. Am ehesten sind da schon im Vorfeld Wünsche von Bauherren/Bauträger und Investorengruppen abzuleiten? Bitte um Aufklärung des Sachverhalts.Gebäude, deshalb ist es auch nebensächlich, ob die Gebäude näher am Panoramaweg stehen oder weiter entfernt sind.Die Einleitung der Umlegung fand im November 2022 statt, erste Gespräche mit den Eigentümer*innen zur Einleitung des Umlegungsverfahrens fanden ebenfalls im November 2022 statt. Eine Veränderung der Eigentümer*innenstruktur oder gar der späteren Akteure*innen ist noch nicht bekannt.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 12:56 von insgesamt 29:59 Minuten:„Hier als Lupe im Vergleich das Cluster am Sportplatz aus dem Wettbewerbsbeitrag und daneben die Rahmenplanung. Neben Reihenhäusern soll hier auch ein Angebot für alternative Wohnformen wie z.B. Baugruppen ermöglicht werden, die um einen zentralen gemeinschaftlichen Freiraum angeordnet sind. Die große Tiefgarage aus dem Wettbewerbsentwurf wurde zweigeteilt, so dass das Cluster abschnittsweise realisiert werden kann. Rot markiert sind die beiden Zufahrten zu den Tiefgaragen.“ [Ende 13:32]Meine Fragestellungen zur Abänderung der Baukörperanordnungen und gewählten Größen am nördlichen Rand im Cluster auf dem ASV Sportplatz:Auffallend ist, dass diese beiden letzten (am nördlichsten Eck) neugestalteten Wohnblöcke in unmittelbarer nächster Nähe zur Autobahn beide Male in Querausrichtung deutlich vergrößert und im Ganzen neu orientiert wurden. Damit sind am ehesten die möglichen neuen Einwohner dort in den zwei Gebäuden nun als Schallschutz Wand für den ganzen Hof auf dem ehemaligen ASV SportplatzDer Bebauungsplan ermöglicht einen geschlossenen Baukörper im Norden von Cluster 2, dadurch kann sich die41vorgesehen? Aber wer will da schon wohnen? Dieser übergroße Schalltrichter des Autobahn Aufstiegs vom Dreieck herauf und dazu diese Zahnlücke in der Lärmschutz Wand (bei der kleinen Unterführung Richtung Hohenwettersbach) als praktische zusätzliche eigenständige Lärmquelle...Lärmsituation für die nachfolgende Bebauung zusätzlich verbessern. Der Bebauungsplan schreibt eine Ausnutzung des gesamten Baufensters an dieser Stelle jedoch nicht vor. Passive Schallschutzmaßnahmen und eine Bebauung sind gängige Planungspraxis und können dennoch qualitätvollen Wohnraum für Bewohner*innen bieten.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 13:36 von insgesamt 29:59 Minuten:„In dieser Lupe des südlichsten Clusters an der Esslinger Straße erkennt man die Reduzierung der Mehrfamilienhäuser zugunsten der kleinteiligeren Reihenhaustypen, die zum Panoramaweg ein vielseitigeres Erscheinungsbild des geplanten Quartiers schaffen.“ [Ende 13:54]Meine Fragestellungen zum Reduzieren der bisherigen MFH zugunsten der kleinteiligeren Reihenhaustypen (siehe auch meine vorherige Fragestellung zu Zitat Minute 13:36):Bitte begründen Sie diese Vorgehensweise mit belastbaren Details, was deren Kleinteiligkeit am Ende zur mehrgeschossigen Schule hin und in Richtung Panoramaweg bewirken sollen.Für eine abwechslungsreiche Bebauung ist es notwendig, mehrere Gebäudetypologien anzubieten. Dabei kommt es auf den Gesamteindruck an und nicht auf einzelne Gebäude, deshalb ist es auch nebensächlich, ob die Gebäude näher am Panoramaweg stehen oder weiter entfernt sind. Siehe hierzu die der Begründung als Anlagen 3a und 3b beigefügten Schnitte, die den harmonischen Verlauf der Gebäudeabwicklung zwischen Alt- und Neubebauung verdeutlichen.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 13:55 von insgesamt 29:59 Minuten:„Nun folgen die Änderungen und Überlegungen zu den Themen Höhenentwicklung und Ortsbild. In dieser Grafik aus dem Wettbewerb wird die Höhenentwicklung der Gebäude im gesamten Plangebiet sichtbar. [Neue Folie ab Minute 14:13] Bei der Erstellung des Rahmenplans wurden bei den hier markierten Gebäuden die Flächen der obersten Geschosse reduziert. Dadurch entsteht eine kleinteiligere Wirkung der Baukörper zum Panoramaweg und zum Landschaftsraum im Norden. [Neue Folie ab Minute 14:34] In dieser Grafik sind die42Gebäude nach Abschluss der Rahmenplanung mit den reduzierten Obergeschossen dargestellt. Außerdem wurde verdeutlicht bei welchen Teilen der Bebauung es sich um Doppelhäuser oder Reihenhäuser handelt.“ [Ende 14:48]Text-Zitat Video Präsentation von Minute 14:50 von insgesamt 29:59 Minuten:„In den beiden folgenden Folien sind die wesentlichen Veränderungen im Bereich der obersten Geschosse der Bebauung dargestellt. Hier zunächst im Bereich der vier südlichen Cluster entlang der Esslinger Straße, wo die obersten Geschosse an mehreren Stellen insbesondere zum Panoramaweg hin eingerückt wurden.“ [Ende 15:12]Meine Fragestellungen zu „eingerückten obersten Geschosse“ entlang der Essl.: Warum wird hier mehrfach vermerkt, dass diese Änderungen vor allem (ja fast ausschließlich) jetzt nur in Richtung der Feldlage und des Panoramaweges neugestaltet wurden? Das ergibt den Eindruck „Außen hui nach Innen pfui“. Denn solchermaßen Korrekturen sind in Richtung und eigentlicher Innenausrichtung zum Bestand hin jetzt nicht gemacht worden. Bitte erklären Sie diesen Misstand und Missverhältnis.Die Bebauung zum Bestand hin wurde bereits von Beginn an niedriger geplant. Eine weitere Reduzierung würde zu sehr kleinen Wohnungsgrundrissen der Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser führen. Diese sollen jedoch Wohnraum für Familien bieten und benötigen deshalb dementsprechende Wohnfläche.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 15:13 von insgesamt 29:59 Minuten:„Bei den im Plan eingetragenen Geschosszahlen steht für die römische Ziffer für die Anzahl der Vollgeschosse, das Pluszeichen steht für ein mögliches zusätzliches Staffelgeschoss, das aber kein Vollgeschoss sein darf. Die Ergänzung „SP“ bedeutet, dass es sich um ein Gebäude in Split-Level-Bauweise handelt. [Neue Folie ab Minute 15:37] Zur Veranschaulichung eines solchen Split-Level-Gebäudes hier ein Schnitt durch ein Cluster.“ [Ende 15:43]Meine Fragestellungen zu Staffelgeschoss,43Split-Level-Bauweise etc.:Begrifflichkeiten wie "Split-Level", "Staffelgeschosse" und "eingerückte Flachdächer" sind leider reine Schlagworte um auf die schon vielfach und öfters geäußerten großen, berechtigten Bedenken aus der Bevölkerung zu mit kleinen Optik- Tricks reagieren zu können und offensichtliche bauliche Massierungen schön zu reden. Relevant sind solche Maßnahmen aber nur wenn man tatsächlich direkt oder nahe kurz davorsteht. Das ist wohl wie bei „Jim Knopf“ mit dem Scheinriesen und diese Effekthascherei wird komplett wirkungslos wenn man etwas Abstand hat (halt nur im umgekehrten Sinne wie von Michael Ende 1960 ersonnen, bei uns hier: nah mit Effekt / etwas ferner ganz ohne Effekt).Ansonsten sind die Eindrücke der tatsächlich absoluten Höhen entscheidend für die Größenverhältnisse und Dimensionen im Vergleich zur Nachbarschaft und im Landschaftsraum. Deshalb ist auch hier an dieser Stelle sei die Notwendigkeit wiederholt, dass nur ganze, durchgehende Schnittzeichnungen die tatsächlichen Dimensionen und Größenverhältnisse zeigen und dies für den ganzen Verlauf quer eines jeden der sieben Clusters (siehe auch meine Stellungnahme zu Zitat Minute 1:33).Darüber hinaus meine Bitte um Aufstellen sonst auch üblicher Vorortaufbauten mittels 1:1-Holzrahmen oder -gestellen zur Demonstration der tatsächlichen Höhen, Dimensionen und Wirkungen auf das zerstörte Ortsbild oder im ruinierten Landschaftsbild. Das ist ein notwendiger Schritt und als mögliche - ja m.E.n. erforderliche - vertrauensbildende Maßnahme zu sehen.Querschnitte wurden erstellt. Siehe Begründung Anlage 3a und 3b. Daraus ist ablesbar, dass sich das Verhältnis zwischen Gebäudehöhe der Neubebauung und Abstand zur Bestandsbebauung nicht wesentlich von dem Verhältnis der Bestandsbebauungen untereinander unterscheidet. Es ist nicht davon auszugehen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht berücksichtigt wurden.Aus kostenersparnisgründen wurde daher auf das Aufstellen von Phantomgerüsten verzichtet.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 16:00 von insgesamt 29:59 Minuten:„Bei den beiden Clustern an der44Heidenheimer Straße wurden die obersten Geschosse der meisten zum Landschaftsraum hin orientierten MFH nun auch zum Landschaftsraum hin eingedrückt. Besonders stark wurde das oberste Geschoss des an den Friedhof angrenzenden Gebäudes zurückgenommen [Ende 16:19]Gleiche Fragestellung zu einge(d)rückten obersten Geschosse“ entlang der Heidenh. [wie vorher in Minute 14:50]:Warum wird auch hier diese jetzige Änderung in Richtung Feldlage und hier speziell noch zum Friedhof hin gemacht, wo doch die Einwohner im Bestand der Heidenheimer Straße förmlich erdrückt werden von dieser Blockbauweise? Warum wurde die Erweiterungsfläche zum Friedhof weggenommen und wie erklären Sie die fehlenden Abstände zum Gebot der Friedhofsruhe.Zu den erstellten Querschnitten, siehe oben. In Cluster 1 sind gegenüber des Bestandes Doppelhäuser vorgesehen. Anhaltspunkte für eine „erdrückende Blockbauweise“ gibt es nicht. Zur Friedhofsmauer hin besteht nun ein um 5 m vergrößerter Abstand von 10,50 m an der engsten Stelle und von. 16,20 m an der breitesten Stelle. Zwischen Friedhofsmauer und Neubauten wird eine Ausgleichsfläche angelegt, die nicht für die allgemeine Benutzung zur Verfügung stehen wird. Aus städtebaulicher Sicht wird davon ausgegangen, dass die dort geplante Baumreihe durch ihre grüne Kulisse, in welcher bereits heute schon einige Bäume stehen, die späteren Wohngebäude in der Wahrnehmung von der Seite des Friedhofes aus zurücktreten lassen und mit der Grünfläche zusammen ein Respektabstand zu den weiter entfernt liegenden Grabfeldern eingehalten wird.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 16:45 von insgesamt 29:59 Minuten:„Bei der Rahmenplanung wurde auch geprüft, in wie weit das städtebauliche Grundkonzept der Wohnhöfe mit anderen Ortsbild-Prägenden Dachformen kombiniert werden sollte. Der Wettbewerbsentwurf sieht für die Dachflächen im Plangebiet begrünte Flachdächer vor. Neben den positiven klimatischen Auswirkungen und der besseren Nutzbarkeit der oberen Geschosse, stärkt eine einheitliche Dachform innerhalb des Clusters den gestalterischen Zusammenhalt und damit indirekt auch die nachbarschaftliche Verbindung innerhalb des Clusters. [Ende 17.21] Der Bezug zur bestehenden45Bebauung wird über die Maßstäblichkeit der angrenzenden Baukörper hergestellt. In der dargestellten Variante sind die zum Bestand orientierten kleinteiligeren Split- Level-Häuser mit einheitlich ausgebildeten Satteldächern pro Cluster dargestellt. [Ende 17.42] Bei qualitativ hochwertiger Umsetzung kann auch in der dargestellten Variante vermieden werden, dass die Cluster gestalterisch in zwei Hälften zerfallen. Allerdings kann aufgrund der vielen PrivateigentümerInnen höchstwahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden, dass ein Cluster aus einer Hand entwickelt wird. [Ende 18:04] Dies kann wiederum bei der Umsetzung des Bebauungsplans dazu führen, dass der gewünschte gestalterische Zusammenhang innerhalb eines Clusters nicht erreicht werden kann. Aus diesem Grund wir die durchgängige Verwendung von begrünten Flachdächern favorisiert. [Ende 18:23]Meine Fragestellungen zu begrünten Flachdächern: Zum Erreichen der Klimaziele kommunalen in Karlsruhe und der neuen Landesregierung von Baden-Württemberg sollen Dächern von Neubauten wie den hier beschriebenen zukünftig mit PVA-Anlagen oder zur solarthermischen Nutzung zum Stromgewinnen ausgerüstet werden, zugleich aber auch als hier favorisierte und propagierte Flachdächer wohl begrünt werden. Erklären sie bitte das Dilemma "ökologisch und ästhetisch" am Beispiel des von Ihnen favorisierten Flachdachs. Wie erklären sie die propagierten Umweltschutz-Ziele der Stadt Karlsruhe in Ihrem Beharren und bei der Verwendung von Flachdächern in diesem angedachten B- Plan? Die Technische Universität Wien hat doch längst in einer Studie nachgewiesen, dass ein ausgebautes Steil-dach im Vergleich zu einem Flachdach weniger CO₂- Emissionen in Bezug auf Produktion und Gebäudebetrieb verursacht. Denn darüber hinaus müssen die PVA- oderDie Nutzung von Flachdächern zur Gewinnung von Solarenergie schließt die Dachbegrünung nicht aus. Das Aufständern von Solaranlagen ist eine gängige Vorgehensweise zur optimalen Nutzung der Sonnenenergie. Wenn Solaranlagen aufgeständert werden, sind sie im Resultat dennoch bedeutend niedriger als ein zusätzliches Satteldach, das die gleiche Neigung hat, wie die aufgeständerten Anlagen. Zudem können die Solaranlagen auf Flachdächern optimal ausgerichtet werden, wohingegen ein Satteldach im vorliegenden Fall nur in einer Richtung ausgerichtet werden kann.Bei kombiniertem Einsatz von Solartechnik und Dachbegrünung (wie im Plangebiet vorgesehen) verbessern Gründächer außerdem den Wirkungsgrad von Sonnenkollektoren, da die Leistungsfähigkeit von Silizium-Solarzellen bei zunehmender Dacherwärmung abnimmt.Auf Gründächern werden in der Regel deutlich kühlere Temperaturen als auf unbegrünten Dächern gemessen. Außerdem sind die Dachflächen durch Höhenunterschiede der Gebäude untereinander vielfach einsehbar, sodass schließlich auch stadtgestalterische46auch die Solar-Anlagen auf den Flachdächern entsprechend der erforderlichen Ausrichtung zur Sonne stehen, d.h. natürlich in einer deutlichen Schräge von mind. 30 Grad Winkel. Somit werden 2- bis 4-stöckige Flachdach Wohnblöcke nochmals mindestens ein halbes - wenn nicht gar gleich ein ganzes - Stockwerk höher in der Dimension und Wirkung als wie von Ihnen in den bisherigen Angaben und Darstellungen mit „nur Gebäude-/Haushöhen“ angegeben. Sind Flachdächer mit PVA oder Solar überhaupt in der gewünschten Kombination zu begrünen? Werden die Sonnenkollektoren einfach grün angestrichen? Entlang den Autobahnen sieht man immer mittlerweile öfters, dass diese Art von Panels noch mal höher auf Aufbauten mit Stelzen draufgebaut werden, damit drunter Gras oder niedriger "begrünt" werden kann. Und mit diesen Aufständerungen in Sägezahnmustern werden die schon jetzt zu hohen Blockbauten (nochmals zum beschriebenen Effekt zur Höhe & Schräge der Panels) um mindestens einen halben oder bei größeren Maßen der Panels zum erwünschten rentablerem Flächenbedarf gar um ein ganzes Stockwerk höher in der Wirkung der neuen Häuserfronten?Gründe für eine Dachbegrünung sprechen.Einen weiteren wichtigen Vorteil von begrünten Dächern stellt die Regenrückhaltefunktion dar. Die angesprochene Studie der TU Wien, mit Unterstützung durch die Initiative Pro Steildach, ist eine Lebenszyklusanalyse basierend auf einer Einfamilienhaus- Fallstudie und behandelt einen typisierenden Vergleich von zwei Dachformen. Dabei wird eine bestimmte Bauweise gewählt, die nicht der des begrünten Flachdaches entspricht. Die Ergebnisse können deshalb nicht grundlegend auf das vorliegende Baugebiet übertragen werden. Deshalb überwiegen die oben genannten Vorteile des begrünten Flachdaches.Die Solarmodule sollten aufgrund der Karlsruher Pflanzmischung für die Dachbegrünung etwa 40 cm aufgeständert werden. Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf die Oberkante der Attika. Diese liegt höher als die Dachfläche auf der die Solarmodule aufgebracht werden. Die in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragenen Gebäudehöhen dürfen mit Solaranlagen und betriebsbedingten technischen Aufbauten (wie z.B. Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen) bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m überschritten werden, sofern diese mindestens um das Maß ihrer tatsächlichen Höhe von allen Außenwänden zurückversetzt sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anlagen vom angrenzenden Straßenraum nicht wahrgenommen werden.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 23:39 von insgesamt 29:59 Minuten:„Nun möchte ich Ihnen den Vorentwurf des Bebauungsplans vorstellen. Die Ergebnisse der Rahmenplanung und des Beteiligungsprozesses stellen die Grundlage47für den Bebauungsplan dar. Durch den Bebauungsplan wird Baurecht für die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches geschaffen, der ist hier schwarz eingestrichelt. Zunächst fällt auf, dass sich die Abgrenzung des Plangebiets gegenüber dem Aufstellungsbeschluss nach Osten hin leicht verändert hat. Der neue Umgriff bezieht jetzt auch Artenschutz relevante Ausgleichsflächen in das Verfahren ein, unter Berücksichtigung der bestehenden Eigentums Verhältnisse." [Ende 25:14]Meine Fragestellungen zu neuem Umgriff mit neuen Umrissen: Was das für uns inhaltlich bedeutet, oder ob das für den Artenschutz oder befürchtetem Artenschwund tatsächlich relevant ist, kann nur eine erforderliche Vorort Begehung von Fachleuten erhellen. Wichtig ist für mich aber die Bedeutung und Relevanz der "bestehenden Eigentums Verhältnisse". Da wird einmal ein Eigentümer augenscheinlich ausgespart und dafür ein anderes größeres Dreieck oberhalb des Kindergarten fast bis direkt zur Autobahn jetzt mit inkludiert und somit wahrscheinlich andere Eigentümer rein genommen. Das sieht aus wie eine Planung NICHT nach irgendwelchen Grundsätzen, sondern offensichtlich danach wem welche Grundstücke gehören. Das ist schon sehr verdächtig! Erklären Sie bitte detailliert Ihr diese zitierten Passage und die wirklich nicht eingängigen Erklärungen zum virtuosen Herum Schnippeln im Vorfeld der Verfahren.Als große Aussparung erkenne ich die schöne Pferdekoppel. Dann nebenan dieser extrem schmale ausgesparte Streifen ist wohl eine eingezäunte Wildnis. Was sind die Gründe für so ein virtuoses Herumschnippeln in der frühen Phase des Verfahrens denn nun wirklich?Die Grundstücke für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wurden inzwischen nach Abstimmung verschiedener Fachämter und der Artenschutzgutachterin ausgewählt. Dabei geht es vor allem darum, ob die Grundstücke in geeigneter Weise für die bedrohten Arten aufgewertet und die erforderlichen Maßnahmen auf diesen umgesetzt werden können. Die Grundsätze, die für die Entscheidung der Ausgleichsgrundstücke ausschlaggebend waren, sind dem nun final vorliegenden naturschutzfachlichen Beitrag zu entnehmen. Wichtig ist auch, dass die Grundstücke zur Verfügung stehen. Die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Stadt umgesetzt. Deshalb muss der Zugriff auf die Flächen für den Eingriffszeitraum sichergestellt werden. Dies wird dadurch gewährleistet, dass die Ausgleichsflächen, die nicht in das Bodenordnungsverfahren miteinbezogen werden, in städtischer Hand liegen. Siehe hierzu auch die Planzeichnung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfes mit den endgültig ausgewählten Ausgleichsgrundstücken.Es gibt auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen, die auf schmalen Grundstücken umgesetzt werden können. Wie z.B. das Anlegen von krautreichen Säumen. Siehe hierzu auch den naturschutzfachlichen Beitrag.48Was bedeutet dieser "3m breite" Artenschutz? Dürfen damit die Fledermäuse oder andere schützenswerte Arten nur längs entlang, wie sind Nutzen oder Auswirkungen solch schmaler und eigentlich unsinnigen Flächenauswahl einzuschätzen? Text-Zitat Video Präsentation von Minute 25:15 von insgesamt 29:59 Minuten: „Im weiteren Verlauf des Verfahrens werden ein Artenschutzgutachten, eine Verkehrsuntersuchung und eine Energiegutachten erstellt, beziehungsweise noch fertig gestellt. Außerdem werden Sie als Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger Öffentlicher Belange wie z.B: Umweltverbände und Fachämtern nochmals angehört. Die Ergebnisse dieser Gutachten und Stellungnahmen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. [Ende 25:38]Meine Fragestellungen zu fehlenden Gutachten im lfd. Verfahren oder dem vorgeschaltet:Wie zuvor zu Zitaten ab Minute 9:46 bereits ausgeführt, ist es völlig unverständlich, dass diese genannten wichtige Gutachten nicht zum Zeitpunkt einer ersten Ideenfindung und somit allen ersten Schritten und Beschlussvorlagen vorgeschaltet werden, sondern erst deutlich zu spät im laufenden Verfahren „nachrangig“ Verwendung und Eingang finden. Es muss trotz Anwendung des § 13b auch auf ein Umweltprüfungsgutachten und bei der unmittelbar nahen Bundesautobahn auf ein Lärm- und Schallgutachten (mit Messung der tatsächliche Lärmbelastungen und allen Aspekten und Modellierung der örtlichen Gegebenheiten, anstelle nur rechnerischer Ansätze) bestanden werden. Es gelten vor allem keine Ausreden, dass speziell beim Verkehrsgutachten bestimmte Rahmendaten erst mit Fortschritten im Verfahren festgelegt werden, die Eckwerte von 170 WE und Anzahl Einwohner sind von Anbeginn praktisch unverändert.Die genannten Unterlagen liegen nun vor und werden dem Gemeinderat zum Auslegungsbeschluss vorgelegt. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden alle Planunterlagen 1 Monat öffentlich ausgelegt und auch im Internet bereitgestellt werden.Inzwischen sind nur noch 160 Wohneinheiten geplant. Mit der weiteren Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes lagen die konkreten Planungsdaten vor, um die49Wie beurteilen Sie die schon jetzt bestehenden Straßen-Engpässe im Ortskern und zuführenden Straßenzügen und das durch angedachte B-Planung erzeugte neues Verkehrsaufkommen. Schon jetzt gibt es gefährliche Situationen hervorgerufen durch Engpässe bei dem bisherigen Verkehrsaufkommen (vor der Schule, vor der SpaKa zu Stosszeiten wenn städtische Busse in die Hauptstraße abzweigen wollen, bei Einkaufsmöglichkeiten, zu Feierabendverkehr / Rushhour).erforderlichen Gutachten erstellen zu lassen.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 22:58 von insgesamt 29:59 Minuten:„Zum Abschluss kommen nun die aktualisierten Städtebaulichen Kennwerte. Zunächst die Flächenbilanz. Aufgrund gegenüber des Wettbewerbsbeitrag geänderten Geltungsbereich der Rahmenplanung, der auch Verkehrsflächen der Essl. und der Heidenh. Straße umfasst, sowie aufgrund des geänderten Anteils an öffentlicher Grünfläche haben sich die Werte gegenüber der Flächenbilanz von der des Wettbewerbsbeitrags verändert.“Meine Fragestellungen zur Flächenbilanz (Folie S. 34):1.) Zum besseren Verständnis für alle Beteiligten (Protagonisten, Ortschaftsräte, Grünwettersbacher Einwohner und vor allen Dingen den betroffenen Eigentümern) bitte ich um Ihre werte Erklärung, wieviel [in %] von den eingebrachten Werten [z.B. derzeit ausgewiesen 105,- € pro qm] an eigenen Grundstücksflächen fließen in den „Topf“ der Öffentlichen Flächen und werden somit dem Eigentümer nicht mehr zur Verfügung stehen? Sie weisen bei 100% Planungsfläche schon jetzt praktisch die Hälfte (47%) für die geplante NutzungDiese Fragen werden mit den heutigen Eigentümern im Rahmen des Umlegungsverfahrens (Bodenordnung) geklärt. Die Einleitung des Verfahrens fand im November 2022 statt.50für Öff. Erschließungsfläche und Öff. Grünfläche aus.Wie groß ist der tatsächliche Wertverlust? Welche Abstriche [in %] müssen einzelne Eigentümer wegen solcher Erfordernisse im Rahmen des Verfahrens eingehen, • wie z.B. bei Definitionen von Streuobstwiesen, • Ausgleichsflächen innerhalb des B-Plans, • Straßen und Wege, Spielplätze & Hofareale, • Infrastruktur und Erfordernisse für Beleuchtung, Entsorgung- / Wasser- / Kommunikation- / Stromversorgungs- und Verteiler-Anlagen, • sonstige Zufahrtwege und TG-Einfahrten, Flächen und sonstige Abstellflächen, • Wasserwege- und Kanalführungen bis zu Retensionsflächen für Sickerteiche, Be- pflanzungen, Grünstreifen und Wiesen • oder weitere erforderliche Flächen für Ausgleichsmaßnahmen?Wann werden die eigentlichen Verwendungen festgelegt, dies müsste doch jetzt im Vorfeld schon im Detail aufgegliedert zur Grundlage von Entscheidungen zur Verfügung stehen? Wir bitten um Einsichtnahme und Veröffentlichung dieser Zahlen respektive der Wertverluste (inkl. der Kostenabzüge im Rahmen der Erschließung), aufgeschlüsselt wie oben beispielhaft aufgeführt.2.) Welche Teilflächen in Ihrer Flächenbilanz (unter Berücksichtigung der „neuen Umrisse“) sind davon bereits im NVK- Programms „Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung Abiotischer Aspekte des Naturhaushaltes“ berücksichtigt? • z.B. unter dem Aspekt „N3“ (rote Punktelinie) der Sicherung, Aufwertung und Entwicklung von Fließ- und Stillgewässern: „N3 - Maßnahmen zur Entwicklung bislang natur-ferner oder verdolter Gewässerabschnitte“ Wie ist Ihre Position zu diesem NVK- Programm innerhalb desHier werden Aspekte des sogenannten Landschaftsplans, ein Beiplan zum FNP, zitiert. Grundsätzlich gilt für die Stadt Karlsruhe und somit auch für das Stadtplanungsamt, dass die generellen Ziele des FNP in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Im Fall des vorliegenden Bebauungsplanes wurden alle Umweltbelange ausführlich erhoben, bewertet und im Rahmen des naturschutzfachlichen Beitrages Maßnahmen zum Ausgleich aufgestellt, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden. Siehe hierzu die Begründung mit51Stadtplanungsamtes? Welche Flächen und Fakten sind Bestandteil des aktuellen angedachten B-Plan Projektes?Flächenbilanz und die dazu formulierten Festsetzungen.Ausschnitt aus Landschaftsplan: die Maßnahmen N2 und N3 (Aufwertung Gewässer…, rote/gelbe Punkte) sind nicht im direkten Umfeld des Plangebiets, sondern nur am Wettersbach.Text-Zitat Video Präsentation von Minute 23:30 von insgesamt 29:59 Minuten:„Aufgrund der stärkeren Nachfrage nach familiengeeigneten Wohnungen wurde der Anteil der größeren Wohnungen im Gebiet erhöht. Insgesamt sind nun über die Hälfte aller Wohneinheiten familientauglich, also Vierzimmer-Wohnungen, Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser. Ein weiteres Viertel sind Dreizimmer-Wohnungen. Aufgrund der Änderungen im Wohnungsmix und den Änderungen in der Baustruktur und Höhenentwicklung hat sich die Zahl der Wohn-einheiten auf 160 reduziert. Da in den größeren Wohneinheiten auch mehr Einwohner bilanziert werden, [ab Minute 24:12 wird bestätigt:] werden die Vorgaben zur Wohndichte aus dem FNP für das Gebiet insgesamt weiter erfüllt.“ [Ende 24:20]Meine Fragestellungen zu Erfüllen der Vorgaben (u.a. wie Wohndichte): Wie werden Sie sicherstellen, dass gemachte Vorgaben auch wirklich in nachgeschalteten VerfahrensschrittenDie Sicherung von familiengerechten Wohnformen erfolgt durch das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksgrößen, die sich aus der Umlegung entwickeln. Es ist nicht52eingehalten werden?Ich habe große Sorge, wenn man die Berichterstattung z.B. in den BNN liest (siehe Artikel Redaktionsmitglied Ekart Kinkel, DO 22. April 2021, Ausgabe Nr. 92, Seite 24) mit den Überschriften: •„Verein fordert bessere Bürgerbeteiligung“ und •„Bei der Nachverdichtung in der Waldstadt fühlen sich die Anwohner von der Verwaltung nicht ernst genommen.“ oder wenn sogar schon ein Bürgerverein attestieren und Beteiligungs-Riten hinterfragen muss, solchermaßen betroffene „Waldstadt-Bürger“ erfahren müssen (siehe Grußwort im Heft des Bürgervereins Waldstadt der Ausgabe 3. Mai 2021), dass zugesagte Vereinbarungen durch das Stadtplanungsamt offensichtlich nicht eingehalten werden: •„Von Seiten der Stadtverwaltung erhält man manchmal den Eindruck, wir Bürgerinnen und Bürger sind eher ein Störfaktor als ein bestimmendes Element.“ •„Vereinbarte Punkte werden nicht mehr eingehalten.“ •„Und was hören wir vom Baubürgermeister? Das seien unwichtige Details und Kleinigkeiten. So sollte eine Verwaltungsspitze nicht mit Ergebnissen eines Beteiligungsprozesses (!) umgehen.“ •„Das ist keine Bürgerbeteiligung, sondern eine Farce und Ruhigstellung“Wie stehen Sie zu den Planungen, den Grundlagen und deren Sinnhaftigkeit bei uns in Grüwettersbach?vorgesehen im Bebauungsplan Einfluss auf die Grundrissgestaltung der Mehrfamilienhäuser zu nehmen.Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens wurde eine umfassende Bürger*innenbeteiligung mit vier Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt.Der bisher durchgeführte Planungsprozess mit Wettbewerb, Rahmenplan und Bebauungsplanverfahren erfolgte stets unter großer Beteiligung der Bürgerschaft. So waren vier Bürger*innen aus Grünwettersbach Teilnehmende im Auswahlverfahren des Wettbewerbes beteiligt. Anregungen zur Höhenentwicklung, baulichen Gestaltung und Begrünung wurden in die Planung aufgenommen. Die Einhaltung der Dichtevorgaben des FNP mussten dabei berücksichtigt werden.Das ist eine allgemeine Frage und betrifft nicht speziell diesen Bebauungsplan.Bürger*in 19 vom 26. Mai 2021Ich habe in keinster Weise das Gefühl, dass auch nur im Geringsten auf die unmittelbaren Anwohner gehört oder Rücksicht genommen wird. Es wird nur unter dem Deckmantel des Wohnungsmangels eine halbgare Lösung erbrütet. Die Zufahrt in die Heidenheimer Str. ist aktuell schon sehr beengt und überlastet,Das Konzept nimmt durch eine reduzierte Bebauung zur Bestandsbebauung hin Rücksicht. Sichtachsen und Grünverbindungen werden durch das Baugebiet erhalten.53zudem nimmt kein Mensch auf die 30km/h- Begrenzung Rücksicht. Zusätzlicher Verkehr wird hier nicht helfen.Die Parkplatzsituation ist dementsprechend, wenn für die zusätzlichen Wohnungen, so wie geplant unzureichend Parkplätze geschaffen werden, wird es ganz blöd.Der Wegfall der aktuellen Grünbepflanzung ist jedem der den Weg als Spaziergänger und Anwohner (und dies sind SEHR viele) nutzt ein Stich ins Herz.Eine Fläche derart in unmittelbarer Nähe zur A8 zu bebauen, ist einfach nur dumm! Die Beschwerden der zukünftigen Bewohner über eine zu laute Autobahn, kann man jetzt schon erwarten. Hier helfen auch der Lärmschutz und der Flüsterasphalt nicht.Es hätte deutlich bessere Stellen gegeben (z.B. Palmbach Ortsausgang in Richtung L609)Zudem passen mehrgeschossige Gebäude in dieser geballten Menge absolut nicht in dieses Viertel.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger 7.und Bürger 16.Die bestehende Streuobstwiese wird ortsnah ausgeglichen. Die Grünflächen werden in großen Teilen erhalten und durch neue öffentliche Grünflächen ergänzt. Die Bebauung nimmt zudem Acker- und Sportplatzflächen in Anspruch. Das stark durchgrünte Quartier geht sehr behutsam mit den Flächen um und bietet auch spazierenden Menschen durch viele Grünschneisen weiterhin einen schönen Blick ins Tal.Es wurden, unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke, Anforderungen der Luftschalldämmung für die Aufenthaltsräume und Außenbauteile in den maßgeblichen Außenlärmpegelbereiche und Schallschutzklassen für Fenster festgesetzt. Siehe hierzu auch die schalltechnische Untersuchung.Alternativen wurden im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes geprüft.Siehe hierzu auch die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 8.Das bestehende Wohnraumangebot wird durch die Mehrfamilienhäuser ergänzt und bietet somit ein Wohnraumangebot für mehrere Zielgruppen.Bürger*in 20 vom 27. Mai 2021ZUFAHRTSVERKEHR Als Anwohner der Straße "Am Berg" ist es schon befremdend, dass die EinwendungenDie verkehrstechnische Untersuchung wurde inzwischen fertiggestellt. Siehe54der Bürger wegen des verstärkten Verkehrsaufkommens des o.g. Baugebietes als nicht relevant abgewiesen werden. Schon heute ist die Straße "Am Berg", die nur 4,30 m breit ist und nur auf einer Seite einen schmalen Gehweg besitzt, wegen des Durchgangsverkehrs Palmbach-Karlsruhe und Palmbach-Karlsruhe-Durlach stark frequentiert. Bei Ausweichverkehr kommt es praktisch täglich zu gefährlichen Situationen auf dem Gehweg. Da zu erwarten ist, dass der zusätzliche Verkehr aus dem geplanten Baugebiet sich überwiegend Richtung Karlsruhe abspielt und sich den kürzesten Weg sucht, wird sich in unserer Straße das Verkehrsaufkommen erheblich verstärken und sich die Gefahrensituationen durch Ausweichverkehr und nicht angepasster Geschwindigkeit erhöhen. Eine weitere Zunahme des Verkehrs durch unsere Straße ist durch den im Bau befindlichen Nettomarkt in Hohenwettersbach zu erwarten. Besonders für die Bewohner der gehweglosen Straßenseite ist es wegen der teilweise schlechten Einsichtnahme äußerst gefährlich, das Grundstück zu Fuß oder mit dem Auto zu verlassen. Ein gewisser Entlastungseffekt würde sich über den Wirtschaftsweg entlang der Autobahn zwischen der Autobahnunterführung Heidenheimer Straße und Autobahnunterführung Hohenwettersbacher Straße ergeben..hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1 und 5.Bürger*in 21 vom 27. Mai 2021Die Anzahl von 160 Wohnungen ist zu viel. Der Verkehr wird unerträglich zunehmen. 100 Wohneinheiten wäre akzeptabel.Gemäß den Dichte-Vorgaben des FNP sind mindestens 160 WE auf der Plangebietsfläche unterzubringen. Dies entspricht der Dichtekategorie C. Diese Dichtekategorie erhalten im Nachbarschaftsverband Karlsruhe diejenigen Gebiete, die eher ländlich geprägt sind und über keine Bahnanbindung verfügen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch diese Flächen effizient genutzt werden.55Bürger*in 22 vom 28. Mai 2021[…] ich möchte zum Bebauungsplan auf zwei Arten Stellung nehmen. Erstens emotional, zweitens sachlich.Emotional: Die Wiesenflächen rund um die Heidenheimer-/ Esslingerstrasse sind seit Jahrzehnten ein NAHerholungsort für Generationen von Menschen. Grüne Wiesen und bestellte Felder sind ein herrliches Bild wenn man mit dem Hund spazieren geht, Fahrrad fährt, mit seinen Kindern das erste Mal Inlinerfahren/Fahrradfahren übt. Kurz gesagt: Es ist für alle ein willkommener Ort der Erholung. Diese Gegend zu bebauen (ja, sogar zu verschandeln) kann doch nicht im Interesse einer Gemeinde sein. Es kann doch nicht das Interesse einer Stadt sein, dass Anwohner zur Erholung mit dem Auto in den Wald fahren müssen. In Zeiten, in denen ein grün geprägter Stadtrat Parkplätze reduzieren, ÖPNV fördern und allgemein den KFZ Verkehr reduzieren will, kann es doch nicht sein, dass wir Bürger im DORF mit dem Auto zum Erholen fahren müssen.Sachlich betrachtet: Es gibt aus meiner Sicht noch viele Fragen, die von der Stadt noch keineswegs hinreichlich beantwortet wurden. 1. Wo parken die Besucher des Gasthofs Tannweg / Zuschauer des SCW in Zukunft. Bereits jetzt sind Parkplätze rar, wenn gleichzeitig mehrere Veranstaltungen sind. 2. Wohin mit dem Verkehr, der durch den Zuzug vieler Bürger entstehen würde? Nahezu jeder Haushalt hat heute 2 Fahrzeuge. Ich gehe also von 400-600 Fahrzeugen aus, die zukünftig zusätzlich die Straßen frequentieren werden. In Zeiten, in denen unser Ort bereits jetzt regelmäßig als Umgehungsstrecke für die A8 genutzt wird, ist es zu Stoßzeiten eine Herausforderung auf die HauptstraßeEine wesentliche Verschlechterung der Naherholungsfunktion ist nicht zu befürchten, da die angesprochenen Aktivitäten auf Wegen wie dem Panoramaweg weiterhin stattfinden können. Das Baugebiet nimmt keine dieser Wege in Anspruch. Das Baugebiet befindet sich zudem in einer Entfernung von 50 bis 120 Metern vom Panoramaweg. Dazwischen liegen auch weiterhin Felder und Wiesen. Eine Verschlechterung tritt durch die Bebauung nicht in dem befürchteten Umfang ein, denn im Plangebiet ermöglichen öffentliche Wege und Grünflächen das Erleben einer bebauten und dennoch intensiv begrünten Umgebung mit Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Baum- und Strauchanpflanzungen usw. Die Weiterführung der Wege, die das Plangebiet queren, ist gewährleistetBezüglich Verkehrsaufkommen siehe Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Es sind 85 Stellplätze für die Sportanlage und die Gaststätte veranlagt worden. Diese sind auch vorhanden. Zukünftig wird es noch einen weiteren Parkplatz auf dem Gelände der neuen Sportanlage geben. Wenn der Sportplatz des ASV Grünwettersbach, an der jetzigen Stelle im Plangebiet verbleiben sollte, entstehen dafür keine neuen Wohneinheiten in Cluster 2. Die Parkierung findet dann, wie im Bestand auch, auf den Senkrechtparkplätzen an der Heidenheimer Straße statt.56einbiegen zu können. Teilweise muss man mehrere Minuten warten, bis man einfahren kann. Wie wird das, wenn die neuen Bürger ebenfalls über den Flaschenhals "Zur Ziegelhütte" auf die Hauptstraße fahren wollen. Wie soll das funktionieren? Haben Sie sich jemals über die aktuelle Verkehrssituation ein Bild gemacht? Gibt es verlässliche Zahlen, wie viele Fahrzeuge unseren Ort bereits heute passieren und gibt es verlässliche Zahlen, wie lange teilweise die Wartezeiten an den Zufahrtstraßen ist?3. Ortsbild: Grünwettersbach ist ein Dorf und es soll auch so bleiben. D.h. der dörfliche Charakter darf nicht zerstört werden. Ich kann nur appellieren, dass das was geplant ist, nicht umgesetzt wird. Schon mit dem Neubaugebiet "Fünfzig Morgen" in Hohenwettersbach hat die Stadt komplett versagt. Dieses Neubaugebiet ist ein Schandfleck für den gesamten Ort und damit auch für das Ortsbild.4. Argument bezahlbares Wohnen: Wie lautet IHRE Definition von bezahlbarem Wohnen? Meine Definition ist jedenfalls nicht, dass für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Grünwettersbach Preise zwischen 600.000 und 950.000 € aufgerufen werden. EINFAMILIENHAUS!!! Ich wünsche mir eine Definition, wie sie bezahlbaren Wohnraum definieren. Bereits jetzt ist jedoch klar, dass "bezahlbarer" Wohnraum an der Esslinger Straße nur für Gutverdiener möglich sein wird.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 8.So schaffen Kommunen bezahlbaren Wohnraum: -Bauland aktivieren. Dreh- und Angelpunkt ist hierbei, dass es der Kommune gelingt, selbst als Grundstücksbesitzerin zu fungieren und die Grundstücke zu entsprechend günstigeren Konditionen als auf dem freien Markt anzubieten. -Vorkaufs- und Erbbaurechte einräumen. -Private Anbieter einbinden, hier durch das Höfe-Konzept als gemeinschaftliches Bauprojekt. Der Bund stellt zudem insgesamt fünf Milliarden Euro von 2018 bis 2021 für die soziale Wohnraumförderung bereit. Gemein-sam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit mehr als 100.000 Sozialwohnungen geschaffen werden. Das hilft dabei, das Angebot zu575. Generell Wohnraum: Ich höre immer wieder Argumente, dass es keinen Wohnraum gibt. Kann eine Stadt nicht einfach mal den Wohnraum beschränken, in dem man die Wohnflächen nicht weiter ausweitet? Reichen 300.000 Einwohner in dieser Stadt noch nicht? Müssen es immer mehr sein. Wohin führt das?6. Bebauung von tierischem Lebensraum: Bei meinen Spaziergängen sehe ich immer wieder interessante Tiere. So leben z.B. mehrere Hermeline auf den Äckern. Das Tolle am Hermelin ist, dass sich die Fellfarbe im Winter verändert und der Hermelin komplett weiß ist. Wer so etwas noch nie gesehen hat, ist herzlich eingeladen, dort oben spazieren zu gehen. Neben den zahlreichen Schlangen und Blindschleichen finden auch Rehe, Füchse und andere Tiere dort eine Heimat. Greifvögel wie Bussard und Milan finden dort ihre Nahrung. Am Ende des Sportplatzes haben viele Greifvögel ihre Horste in den Bäumen. Wollen Sie diese wirklich vertreiben? Durch den Bau des Golfplatzes auf der anderen Autobahnseite wurden bereits dort die Tiere vertrieben. Dies führte dazu, dass die Dachse unter der Autobahn hindurch auf die andere Seite kamen und sich dort ansiedelten. Die Folgen daraus können am Sportplatz des SCW gesehen werden.vergrößern und bezahlbare Mieten zu sichern.Bedingt durch das natürliche Bevölkerungswachstum, Zuwanderungen aus dem Bundesgebiet sowie dem Ausland ist die Wohnungsnachfrage nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Karlsruhe in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Insgesamt leben immer mehr Menschen in Städten aufgrund der dort besseren Versorgung und Angeboten. Karlsruhe hat zudem eine hohe Attraktivität für junge Zuwandernde aufgrund des Wirtschaftsstandortes mit guter Entwicklung für Arbeitsplätze, Ausbildung, Studium usw. und für Rückkehrer aus dem Umland. Dieser Trend hält an. Daher stetiger Bedarf nach Wohnraum auch in den nächsten Jahren. Das langsame Anwachsen der Bevölkerung ist verträglich für eine Stadt dieser Größenordnung. Das Infrastrukturnetz ist gut ausgebaut, ebenso die sonstigen Angebote, die ein Oberzentrum anbietet.Die Tier- und Pflanzenwelt des Bebauungsplangebietes wurde 2018 artenschutzrechtlich und naturschutzfachlich durch ein Fachbüro untersucht und bewertet. Greifvogelhorste wurden im Zuge der Erhebungen innerhalb des Baugebietes nicht gesichtet. Die Nahrungsflächen, Streuobstbestände sowie Eidechsenhabitate werden außerhalb des Baugebiets gemäß der Naturschutzbestimmungen ersetzt - hierfür werden zahlreiche Ausgleichsflächen aufgewertet und dann dauerhaft gepflegt, die dann nicht nur den streng geschützten Arten wie z.B. der Zauneidechse dienen, sondern auch anderen Arten, wie Vögel, andere Reptilien, Säugetiere (auch dem Hermelin, der naturschutzrechtlich nicht geschützt ist,58Fragen Sie mal beim betroffenen Sportverein nach, welche Kosten das verursacht hat. Ich frage Sie nochmal: Wollen Sie tatsächlich sämtlichen Tieren den Lebensraum nehmen?7. Verkehr in einer möglichen Bauphase: Wohin mit dem vielen, vielen Baustellenfahrzeugen in einer möglichen Bauphase? Ich habe gehört, es gäbe Ideen, diese über den Feldweg in Richtung PI zu lenken. Geht's noch? Soll noch mehr Naherholungsgebiet auf lange Zeit zerstört werden? Also wohin mit dem Verkehr? Weder der Herrenweg, noch die Ludwigsburger oder Reutlinger Straße sind hierfür geeignet. Es sollte selbstredend sein, dass sich ein Vorbeifahren am Kindergarten und Grundschule verbietet. Bleibt nur noch die Heidenheimer Straße. Diese hat im untersten Bereich ein Nadelöhr und eignet sich ebenfalls nicht. Im Bereich der Ziegelhütte müsste ein Halteverbot eingerichtet werden, damit die Fahrzeuge abbiegen können. Damit nimmt man dem Einzelhandel, den Banken und den Gaststätten in diesem Bereich wiederum die Parkmöglichkeiten. Ist das in Ihrem Interesse? Wollen Sie tatsächlich den Betreibern diese Einschränkung zumuten?Zu guter Letzt kann ich als Anwohner in der Ludwigsburger Straße nur dringend davon abraten, diese Gegend zu verschandeln. Denken Sie bitte nochmal darüber nach!!! Machen Sie sich doch mal bitte selbst ein Bild vor Ort. Und damit meine ich nicht abends um 21 Uhr, sondern während des Tages. Lassen Sie sich von den Einwohnern zeigen, wo die Probleme liegen und was Sie mit einem Neubaugebiet bewirken würden.sondern dem Jagdrecht unterliegt) zu Gute kommen und neuen Lebensraum bieten.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1 und 4.Bürger*in 23 vom 28. Mai 2021Wird den späteren Investoren die Größe der Wohneinheiten (neue Anzahl an 4-Zimmer- Wohnungen) verbindlich vorgeschrieben?Siehe Hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 6.59Das Thema Umsiedelung von Zauneidechsen ist viel komplexer und vor allem in seiner Wirksamkeit höchst umstritten. Wie ist der Betroffenheitsgrad für Reptilien und Höhlenbrüter eingestuft?Es wird geschätzt, dass die Population der Zauneidechse mit rund. 200 Tieren betroffen ist. Für Vögel besitzen die Streuobstwiesen, Gehölzflächen mit angrenzenden Säumen sowie Gärten eine hohe Bedeutung als Brutplatz. Insbesondere der Streuobstbestand an der Esslinger Straße mit dem großen Angebot an Höhlenbäumen sowie der extensiven Nutzung und der damit verbundenen Bedeutung als Nahrungsfläche besitzt eine hohe Bedeutung für Kohl- und Blaumeisen, den Star, den Haussperling sowie potenziell auch für den streng geschützten und stark gefährdeten Wendehals.Laut Stadtplanungsamt soll eine neue, ca. 1,5 ha große Streuobstwiese "entwickelt" werden. Diese vorgezogene Maßnahme muss gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG, genauso wie die Umsiedlung von Reptilien und Höhlenbrütern, abgeschlossen und vollständig wirksam sein, wenn die Erschließung des Baugebietes beginnt. Wie viel Zeit haben Sie für den Umsiedlungsprozess eingeplant? Wo soll die Streuobstwiese hin "entwickelt" werden?Der 0,6 ha große Streuobstwiesenbestand im Plangebiet wird zu 150% ersetzt (bzw. werden schon vorhandene lückige Bestände gefüllt, oder überwucherte alte Bestände wieder freigestellt) um rund 1ha neue Streuobstwiesen zu entwickeln. Die dabei verloren gehenden Höhlen werden durch zahlreiche Höhlennistkästen (für Höhlenbrüter und Fledermäuse) ersetzt. Es ist vorgesehen die Wiesen mit einer zweijährigen Vorlaufzeit anzulegen. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hierzu jedoch nicht (Der Ersatz ist in „einer angemessenen Frist“ umzusetzen). Die Maßnahmen zur Umsiedlung der Eidechsen müssen vor Baubeginn abgeschlossen und wirksam sein. Die Ersatznistkästen für die Höhlenbrüter werden ebenfalls mit Vorlauf zu Beginn der Baumfällungen aufgehängt. Auch für diese Maßnahmen sind 2 Jahre Vorlaufzeit eingeplant.Die CEF-Flächen, die unter Berücksichtigung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für Reptilien und Höhlenbrüter angelegt werden, müssen die gleiche Ausdehnung und Qualität für die zu schützende Art ausweisen, wie das bisherige Fortpflanzungs- oder Ruhegebiet. Die bis dato ausgewiesenen CEF-Flächen sind zu klein und teilweise in ihrer Struktur ungeeignet. Wo sollen noch weitere CEF- Flächen ausgewiesen werden?Inzwischen liegt der finale Naturschutzfachliche Beitrag vor. Aus diesem gehen die Ausgleichsflächen und im Detail die einzelnen Ausgleichsmaßnahmen hervor. Diese wurden in den Bebauungsplan übernommen.60Bitte geben Sie Lage und Größe des Untersuchungsgebietes an, in dem der Relevanzcheck für das artenschutzbezogene Untersuchungsprogramm durchgeführt wird.Die Prüfung ergab, dass der Suchradius noch ausgeweitet werden muss (bis max. 4 km) um die benötigte Ausgleichsfläche bereitstellen zu können.[…] im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligungen – Vor Ort und digital – wurden von den Bewohnern Grünwettersbachs viele Bedenken gegenüber dem geplanten Bebauungsgebiet „Esslinger und Heidenheimer Straße“ eingebracht. Es handelt sich dabei um ernstzunehmende Fakten, z.B.:• Die Infrastruktur des Bergdorfes ist für ein so großes Baugebiet nicht ausgelegt. Dies betrifft zu enge Straßen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie eine fehlende Aufdimensionierung der Kanalisation.• Das Baugebiet passt architektonisch überhaupt nicht zu den Bestandsgebäuden.Diese Schwerpunktthemen wurden von Architektenbüro und Stadtplanungsamt nicht aufgenommen, um Lösungen zu erarbeiten. Stattdessen wurden ein paar optisch kosmetische Zugeständnisse gemacht, die die Ernsthaftigkeit, mit der sich die Bewohner von Grünwettersbach in die Online-Beteiligung einbringen, nicht widerspiegeln und auch nicht würdigen.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1 und 14.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 8.Bürger*in 24 vom 28. Mai 2021Bitte legen Sie die Berechnung der in der Online-Präsentation vom 12. Mai 2021 vorgestellten Zahlen der Flächenbilanz, Folie 34, offen, da diese nicht nachvollziehbar sind.In der Begründung zum Bebauungsplan wurde inzwischen die Flächenbilanz eingearbeitet.Bitte legen Sie dar, in welcher Form sich die Zahl 8.523 qm = Summe der überbauten Grundfläche im überarbeiteten Rahmenplan inkl. Vorentwurf Bebauungsplan geändert hat. Die Zahl wird nicht mehr erwähnt.Die genannte Zahl bezieht sich auf die zulässige Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung. Diese beträgt laut Bebauungsplan nun 9.751 m². Siehe hierzu auch in der Begründung zum61Bebauungsplan. Der Bebauungsplan begrenzt damit die Versiegelung durch die Hauptanlagen indem für jeden Baublock eine GRZ festgesetzt wird. Diese stellt eine Obergrenze dar und umfasst neben der Hauptanlage auch alle unmittelbar damit verbundenen Gebäudeteile, wie z.B. Terrassen und Balkone. Die Erhöhung hängt mit einem größeren Spielraum bei der geplanten Kindertagesstätte und den Flächen für Terrassen und Balkone zusammen. Für die geplante Kindertagesstätte wird es ein konkurrierendes Verfahren geben.Sie titulieren die geplante Ortsrandbebauung von Grünwettersbach als Innenentwicklung. Bitte erläutern Sie, warum die Außenrandbebauung eines Bergdorfes, die nicht innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, als Innenentwicklung tituliert wird.Hier lag ein begriffliches Missverständnis vor, es handelt sich um die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“. Dies wurde jedoch zumindest auf dem Deckblatt der Bekanntmachung richtig dargestellt.Warum müssen laut Stadtplanungsamt die Werbeanlagen im geplanten Baugebiet geregelt werden? Der §13b BauGB erlaubt nur die Wohnnutzung als reines Wohngebiet. Ergo sind keine Werbeanlagen notwendig.Der § 13b BauGB erlaubt auch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets, sofern die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen aus § 4 Abs. 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Die örtlichen Bauvorschriften regeln gestalterische Anforderungen an Werbeanlagen in Bezug auf die im WA allein zulässigen Werbeanlagen an der Stätte der Leistung sowie für Anschläge bestimmte Werbeanlagen. Dadurch soll die Gestaltungsqualität des Gebietes hochgehalten werdenIm Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde die Flächenverteilung konkretisiert. Bitte geben Sie uns die Größe der überbauten Fläche im Vorentwurf des Bebauungsplanes inklusive Tiefgaragen und Pflegewege in qm an.In der Begründung zum Bebauungsplan wurde inzwischen die Flächenbilanz eingearbeitet.Ladesäulen Warum sparen Sie an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Pfannkuch und der Ortsvorsteher Frank werben für ein CO2-neutrales Grünwettersbach. Die Planung Verkehr ist hier ein wesentlicher Teil. Und doch planenIm Plangebiet sind unterirdische Gemeinschaftsgaragen vorgesehen. Das GEIG (Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) schreibt vor, dass Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder62Sie bei über 300 Stellplätzen lediglich 4 Ladestellplätze.über mehr als fünf an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, dafür zu sorgen hat, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird. Eine öffentliche Ladeinfrastruktur ist aus folgenden Gründen nicht vorgesehen: Schnellladesäulen sind nur dort vorgesehen, wo auch die Möglichkeiten zum Aufenthalt über den Ladezeitraum besteht. Dies ist in Wohngebieten regelmäßig nicht der Fall. Schnellladesäulen führen zu einem häufigen, zusätzlichen An- und Abfahrtsverkehr, besonders hier in der Nähe der Autobahn. Schnellladesäulen sollen aufgrund ihrer Immissionen einen Abstand von etwa 30 m zu Wohnbebauung einhalten, dies ist hier nicht gegeben. Das langsame Laden soll in Wohngebieten auf den privaten Flächen stattfinden. Hier zum Beispiel in den Tiefgaragen. Dies entspricht den Standards der Stadt Karlsruhe bei der Suche neuer Standorte für Ladesäulen.Bürger*in 25 vom 28. Mai 2021Bei einigen Gebäuden wurden die obersten Geschosse reduziert. „Dadurch entsteht eine kleinteiligere Wirkung der Baukörper zum Panaromaweg und zum Landschaftsraum im Norden.“ Wäre es nicht wichtiger, dass eine optisch angepasstere Wirkung zu den bestehenden Häusern und Anwohnern gegeben wird? Damit die Anwohner nicht jeden Tag bergaufwärts auf überdimensionierte Nachbarhäuser blicken müssen?Die Bebauung zum Bestand hin wurde bereits von Beginn an niedriger geplant. Eine weitere Reduzierung würde zu sehr kleinen Wohnungsgrundrissen der Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser führen. Diese sollen jedoch Wohnraum für Familien bieten und benötigen deshalb dementsprechende Wohnfläche.Welche Priorität gilt nun? Alle Dächer dauerhaft zu begrünen oder soweit als möglich mit Photovoltaik zu belegen? Beides zusammen ist nicht effektiv umsetzbar, auch wenn es behauptet wird.Extensive Dachbegrünung kann man sehr gut mit Anlagen zur solarenergetischen Nutzung kombinieren. Hier ergeben sich sogar gegenseitige Synergieeffekte wie etwa die Senkung von Temperaturspitzen und damit ein höherer Energieertrag von Photovoltaikmodulen. Beide Komponenten müssen jedoch hinsichtlich Bauunterhaltung und Pflege aufeinander abgestimmt sein.63Das Stadtplanungsamt gibt vor, dass die Dachflächen soweit möglich mit Photovoltaik zu belegen sind. Was nutzen „eingerückte Obergeschosse“, die optisch die Wucht der Vierstöckigkeit abfangen sollen, wenn darauf eine Photovoltaikanlage gebaut wird? Diese Anlagen benötigen einen Aufstellwinkel von 30 Grad und müssen sinnigerweise nach Süden ausgerichtet werden. Daraus ergibt sich ein wildes Sägezahnmuster auf allen Dächern der Wohnblöcke. Außerdem benötigt Photovoltaik auf Flachdächern inkl. Der Aufständerung einen Mindestabstand zueinander, damit sie sich gegenseitig nicht die Sonne wegnehmen. Inwieweit lässt die Platzierung auf den eingerückten, reduzierten Dächern noch eine effiziente Nutzung zu?Die Solarmodule sollten aufgrund der Karlsruher Pflanzmischung für die Dachbegrünung etwa 40 cm aufgeständert werden. Die festgesetzten Gebäudehöhen beziehen sich auf die Oberkante der Attika. Diese liegt höher als die Dachfläche auf der die Solarmodule aufgebracht werden. Die in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragenen Gebäudehöhen dürfen mit Solaranlagen und betriebsbedingten technischen Aufbauten (wie z.B. Aufzugsüberfahrten, Lüftungsanlagen) bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m überschritten werden, sofern diese mindestens um das Maß ihrer tatsächlichen Höhe von allen Außenwänden zurückversetzt sind. Dadurch wird gewährleistet, dass die Anlagen vom angrenzenden Straßenraum nicht wahrgenommen werden. Eine reine Südausrichtung ist nicht notwendig. Eine Ost- / Westausrichtung und gewisse Zwischenstufen sind ebenfalls leistungsfähig.Die Gebäude direkt am Friedhof sollen ein stark eingerücktes Geschoss erhalten. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass in unmittelbarster Nähe zum Friedhof eine mehrstöckige Wohnanlage geplant wird und in ca. 20 Meter Abstand zu den Gräbern Spiel- und Freizeitflächen für Kinder ausgerufen werden. Warum wird hier die Friedhofsruhe nicht respektiert?Zur Friedhofsmauer hin besteht nun ein um 5 m vergrößerter Abstand von 10,50 m an der engsten Stelle und von. 16,20 m an der breitesten Stelle. Zwischen Friedhofsmauer und Neubauten wird eine Ausgleichsfläche angelegt, die nicht für die allgemeine Benutzung zur Verfügung stehen wird. Aus städtebaulicher Sicht wird davon ausgegangen, dass die dort geplante Baumreihe durch ihre grüne Kulisse, in welcher bereits heute schon einige Bäume stehen, die späteren Wohngebäude in der Wahrnehmung von der Seite des Friedhofes aus zurücktreten lassen und mit der Grünfläche zusammen ein Respektabstand zu den weiter entfernt liegenden Grabfeldern eingehalten wird.Mit welcher Gebäudehöhe muss bei einem vierstöckigen Gebäude mit Flachdach, einer Mindest-Substrathöhe und aufgeständerten Photovoltaik-Panels im 30-Grad- Aufstellwinkeln gerechnet werden?Es sind keine vierstöckigen Gebäude vorgesehen. Bei den Gebäuden mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss darf die Gebäudehöhe von 9,5 m um 3 m für das Staffelgeschoss und um 1,0 m für die technischen Aufbauten überschritten werden. Somit beträgt die Maximalhöhe6413,50 m über der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss.Bürger*in 26 vom 28. Mai 2021Wer wird die Gebäude erstellen? Ich gehe nicht davon aus, dass das Projekt von Privatpersonen umgesetzt bzw. finanziert wird. Ich habe ein Grundstück an der Esslinger Strasse. An dieser Stelle ist Grünfläche vorgesehen. Wenn ich aber keine Grünfläche auf meinem Grundstück will, sondern lieber bauen möchte, was dann? Bekomme ich eine Ersatzfläche, wenn ja, siehe meinen vorigen Punkt. Wenn ich gar nichts an der Esslinger Strasse mit meinem Grundstück machen möchte, werde ich dann zwangsenteignet? Wie könnte ein finanzieller Ausgleich aussehen? Was geschieht mit den nicht zu erschließenden Grünflächen in Richtung Autobahn? Bleiben die im Eigentum der bisherigen Eigentümer, werden sie umgelegt, können sie bewirtschaftet werden? Wann werden die Eigentümer an den Planungen direkt beteiligt? Bisher habe ich alle Informationen aus der Presse, online oder sonstigen Veranstaltungen, noch nie wurde ich direkt von der Stadt angesprochen.Alle Fragen zu den heutigen und zukünftigen Eigentumsverhältnissen werden im Rahmen des noch durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens durch das Liegenschaftsamt mit den Grundstückseigentümer*innen erörtert und abgestimmt werden. Die Einleitung der Umlegung fand im November 2022 statt, erste Gespräche mit den Eigentümer*innen zur Einleitung des Umlegungsverfahrens fanden ebenfalls im November 2022 statt.Bürger*in 27 vom 29. Mai 2021Baugebiet ostseitige Esslinger Straße; hier: Regelung des Baustellenverkehrs für einen sicheren Schul- und KiTaweg, Umgang mit zu erwartender Lärm- und Schmutzbelästigung[…] verfolgen wir die Planung und Entwicklung des Neubaugebietes in der Esslinger Straße in Grünwettersbach mit großem Interesse. Die Ausweisung neuer Wohnquartiere ist für Karlsruhe als wachsende Stadt eine notwendige und sinnvolle Aufgabe. Durch die Bebauung der Ostseite der Esslinger Straße erhalten zudem viele junge Familien die Möglichkeit,Siehe zum Baustellenverkehr Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 2.Siehe zum Schulweg Anmerkungen zu Bürger*in 4.65in den schönen Stadtteil Wettersbach zu ziehen. Unser Fokus bzw. unsere Bedenken beziehen sich auf die Verkehrsführung des Baustellenverkehrs und auf die daraus resultierenden Gefahren für die KiTa- und Schulkinder. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass derzeit 62 Kinder und 217 Schüler die beiden Einrichtungen [Anm.: Heinz-Barth-Schule und Kindertagesstätte St. Thomas] besuchen. Es ist uns ein großes Anliegen, dass diese Kinder einen sicheren Schul- und KiTaweg haben. Bereits unter den aktuellen Bedingungen ist diese Sicherheit nicht vollumfänglich gewährleistet, was durch den zu erwartenden Baustellenverkehr über viele Jahre hinweg noch deutlich kritischer wird. Darüber hinaus haben wir Bedenken hinsichtlich der Lärm- und Staubentwicklung und -Belastung, die eine Baustelle in dieser Größenordnung inklusive der geplanten Wegeführung für Baustellenfahrzeuge entlang der KiTa und der Schule nach sich ziehen wird. Das zeigen die Erfahrungen jahrelanger Umbaumaßnahmen etwa beim Umbau der Kita, bei der Erneuerung des Schulhofes oder bei der Brandschutzertüchtigung des Gesamtgebäudes Esslinger Straße 2. In Summe haben die aufgezählten Umbaumaßnahmen insgesamt nahezu 10 Jahre in Anspruch genommen – insofern ist der Beurteilungszeitraum durchaus aussagekräftig. Die Qualität von Bildung und Erziehung der Wettersbacher Kinder darf in der Bauzeit durch die Baustelle keine Einschränkung erfahren. Das schwächt auch den Schul- und Kitastandort Wettersbach auf Jahre hinaus. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die geäußerten Bedenken durch Transparenz, engmaschige Kommunikation und Abstimmung der handelnden Ebenen berücksichtigt werden können, ohne den Baufortschritt zu behindern.66Wir haben die Erwartungshaltung, dass diese Bedenken von Ihnen bei der Planung entsprechend berücksichtigt werden. Gerne sind wir bereit, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu erarbeiten, deren oberstes Ziel die Sicherheit der Kinder und ein geregelter Schul- und KiTa-Betrieb ist.Bürger*in 28 vom 29. Mai 2021[…] 1.Müllkonzept Wie kann es sein, dass in einem so "durchdachten" und für die Zukunft "ideal" gestalteten Neubaugebiet die Müllcontainer so platziert werden sollen, dass die Nachbarn direkte Aussicht darauf haben? Bei der Anzahl der geplanten Wohneinheiten kann man jetzt schon davon ausgehen, wie oft und zu jeder Zeit die Entsorgungen des individuellen Haushaltsmüll stattfinden wird. Leider ist bekannt, dass auf Sauberkeit und Hygiene wenig Rücksicht genommen wird! Eventuell auch daneben liegender Müll jeglicher Art- Geruchsbelästigung- die "Nager" werden sich freuen. Wir in der Heidenheimer Strasse haben schon einige Jahre mit Flaschen und Kleiderentsorgung sowie Vereinssammlungscontainer für Altpapier z.Teil auf ärgerliche Weise das Nachsehen und erwarten, dass die kommende Umstruktuierung ein Entfernen der Entsorgungsstellen gewährleistet. Niemand gewöhnt sich daran anderer Leute Müll besichtigen zu müssen, und je nach Wetter im eigenen Grundstück diesen einzusammeln. Deshalb - ist es auch den zukünftigen Bewohnern zuzumuten (auch erleichternd) den Müll je nach Haus am Abholtag bereitzustellen- Eigenverantwortung. Das Fahrzeug der Müllabfuhr könnte doch den "Ring" um die Höfe als Fahrweg benutzen. Eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wie Krankenwagen, Feuerwehr... muss ja ebenfalls gewährleistet sein.2.Ebenso meine Bedenken beim Ein- und Ausfahren der geplanten Tiefgarage.Die einzelnen Cluster bilden sogenannte Abfallgemeinschaften. D. h. jeweils zentral im Zugangsbereich zu einem Cluster werden gemeinsame Abfallsammelbehälter in einer Einhausung aufgestellt werden. Es liegt an der jeweiligen Cluster-Gemeinschaft wie die Einhausung errichtet wird. Ein begrüntes Dach ist für alle ein verpflichtendes Element. Dies bedeutet bei steigenden Gebühren eine kostengünstige Alternative für alle Beteiligten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das AfA die Höfe nicht befahren, sondern wie vorgestellt, den Abfall an den Abholtagen an den Bereitstellungsplätzen aufnehmen. Die Feuerwehr und Krankenwagen müssen jedoch zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Höfe befahren.Hier sind beim Bau der Tore die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Dies wird im67Ruhestörung durch Öffnen des Tores bzw. einer Schranke, bei Nacht. Automatische leise Anlagen sind heute mehr als angesagt, auch bei erhöhtem finanziellen Aufwand.3.Nach wie vor teile ich auch die Aussagen vieler Anwohner mit dem Wasserproblem- das Niederschlagswasser ist nicht unbedenklich! Wir haben in Natura die Sturzfluten oft erlebt. Sie sind in der Verantwortung-Versicherungen streiken bei Entschädigungen!4.Dann- die Aussage: halböffentlich (Mitteilungsblatt vom 06. Mai2021) könnte darauf hinweisen: Abgesondertes Dorf- bzw. Stadtviertel-Gebiet. diese Interpretation wird in unserem bis dato noch idyllischen Stadtteilleben schwierig werden. Wir Zugezogenen haben es vor Jahrzehnten wunderbar hinbekommen und beste Kommunikation geschaffen. Hier habe ich Bedenken-5.Geplante Versorgungen Zu- und Abfahrt gegenüber unserer Wohnhäuser. Dagegen spricht ein vermehrter Autoverkehr sowie eine deutlich ansteigende Belästigung. Es ist verständlich, dass jeder gerne seinen Einkauf direkt vor die Haustür fahren möchte-die vielen Wohneinheiten versprechen ein ständiges "Kommen und Gehen". Wir werden den erhöhten CO2 Ausstoß erleben, welcher beim Anfahren der steigenden Auffahrt ausgestossen wird. Sicher ist diese Versorgungsstrasse neben der T.G. Abfahrt plan- und machbar.6.Die Tiefgaragenstellplätze sollten an dieBaugenehmigungsverfahren geprüft. Die Tiefgaragenzufahrten wurden in der schalltechnischen Untersuchung betrachtet. Es ergeben sich daraus keine Anzeichen für eine unzumutbare Lärmbelastung.Das anfallende Oberflächenwasser von den angrenzenden Gebieten wird durch die geplanten Grünmulden entlang des Baugebietes abgefangen und verzögert über die Geröllfänge in die Kanalisation eingeleitet. Die begrünten Flachdächer mindern die Menge an Wasser ab, die bei Starkregen in der Kanalisation anfällt. Siehe ergänzend hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 14.Die Planung sieht neben den öffentlichen Räumen sogenannte halböffentliche Räume vor. Dabei handelt es sich um die privaten Blockinnenbereiche, die die Bewohner*innen eines Clusters gemeinschaftlich als Freibereich nutzen können. Diese behindern nicht die Integration der neuen Bewohner*innen in das Stadtteilleben, denn dieses findet an öffentlichen Orten statt. Es hängt von den Bewohner*innen selbst ab, ob sie sich in das Stadtteilleben integrieren möchten. Die geplante Bebauung unterstützt diese Integration durch das Schaffen öffentlicher Grün- und Spielplatzflächen.Die Cluster verfügen über gemeinschaftliche genutzte unterirdische Garagen. Von diesen können sie direkt per Aufzug oder Treppenhaus in ihre Wohngebäude. Das befahren der Innenhöfe zur Anlieferung ist nicht vorgesehen. Diese sollen lediglich für Rettungsfahrzeuge befahrbar sein.68Mietwohnungen gebunden sein, denn ein kostenpflichtiger Stellplatz hat sonst kaum Chancen gegenüber eines öffentlichen, kostenlosen Parkplatzes (entlang der Strasse - genannt Besucherparkplätze). Oder ist bereits einkalkuliert, TG Stellplätze anderweitig gewinnbringend zu vermieten? Manches wäre weit weg von bisherigen Gesprächen, Berichten und Versprechungen!Wohnraum ja! Aber dieses Vorhaben so wie es in Planung ist passt nicht in ein städtisches Randgebiet, welches 'Grünwettersbach bis dato, idyllisch mit Flora und Fauna noch ist. Die bestehende Bebauung verliert dadurch an Wohn- und Lebenswert, Charm und Charakter. Diese Baukörper haben sicher Berechtigung da wo sie hinpassen. Es ist wünschenswert, wenn man die eingegangenen Argumente nochmals zur Entscheidungsüberarbeitung den dafür zuständigen Stellen vorlegt. Es geht schließlich um unser Grünwettersbach, ein liebenswerter Vorort auf den die Stadt Karlsruhe bis jetzt stolz sein kann, deren Bewohner, besonders uns die Nachbarn des geplanten Neubaugebietes.Baurechtlich notwendige Stellplätze sind nach der Planung zwingend in den Tiefgaragen unterzubringen und müssen auch tatsächlich für die Wohnnutzung zur Verfügung stehen. Dies ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.Das Wohnraumangebot in Grünwettersbach wird ergänzt. Es wird weiteren Zielgruppen die Chance gegeben in Grünwettersbach nach ihren Bedürfnissen zu leben. Die geplante Bebauung nimmt Rücksicht auf die angrenzende Bebauung und schafft qualitätvolle öffentliche Räume. Das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen wird durch die Planung erhöht. Somit profitieren auch die jetzigen Bewohner*innen von Grünwettersbach.Bürger*in 29 vom 29. Mai 2021Als Anwohner der Straße „Am Berg“ befürchten wir ein sehr starkes Verkehrsaufkommen durch das neue geplante Wohngebiet OHNE die Erschließung neuer, zusätzlicher Verkehrswege. Nicht nur in den Berufsverkehrsstunden frühs und abends, sondern auch tagsüber durch den Pendelverkehr zum Einkaufen nach Hohenwettersbach (neuer Discountermarkt ab Sommer 21) und nach Durlach werden viele Autos unsere sehr schmale Straße passieren. Ein Ausweichen auf die Hauptstraße Grünwettersbach ist durch den Umweg und mehrere Kreuzungssituationen nicht als realistisch zu betrachten, außerdem ist die Hohenwettersbacher Straße kaum für fließenden Verkehr geeignet. Damit bleibt in der momentanenSiehe hierzu Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1, 4 und 11.69Situation keine Alternative zur Straße „Am Berg“ für jeglichen Verkehr in Richtung Durlach. Unsere Straße ist dafür schlicht zu eng, befördert wird diese Enge durch die große Anzahl an parkenden Anwohnerfahrzeugen. Für die Zukunft ist hier auch ein steigender Parkdruck zu erwarten. Daher fordern wir VOR BAUBEGINN ein REALISTISCHES Verkehrskonzept, das die gesamten umliegenden, zum neuen Wohngebiet führenden Straßen berücksichtigt. Dazu gehören der fließende Verkehr, die Kreuzungsbereiche/Engstellen und die Parksituation. Abschnittsweise könnte über die Zufahrt entlang der Autobahn eine weitere Straße geschaffen werden!Bürger*in 30 vom 30. Mai 2021Das Stadtplanungsamt informiert, dass die Ver- und Entsorgung über das vorhandene Leitungsnetz erfolgen kann. Wie wurde errechnet, dass keine Aufdimensionierung der Wasser- und Abwasserleitungen benötigt wird?Siehe zum Thema Abwasserleitungen die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 14. Die Planungen sind mit allen Leitungsträger*innen abgestimmt.Laut der Stellungnahme von den Stadtwerken Karlsruhe sind die bestehenden Leitungen zur Wasserversorgung ausreichend dimensioniert.Die umdimensionierten geplanten Gebäude am Sportplatz sollen nun ein Angebot für alternative Wohnformen, z.B. Baugruppen bieten. Hat die Volkswohnung, deren Vertreter an der Jurysitzung vom 31.07.2020 teilnahmen, kein Interesse mehr an diesem Standort? Hatte die Volkswohnung jemals Interesse an diesem Standort am Rande eines Bergdorfes?Die Fragen zur Zuteilung der Neubaugrundstücke werden im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens geklärt werden.Das umgeplante Mehrfamilienhaus am NO- Rand des Sportplatzes hat nun die Qualität einer Riegelbebauung. Soll es als Lärmschutzwall für die dahinterliegenden Reihenhäuser dienen?Der Bebauungsplan ermöglicht einen geschlossenen Baukörper im Norden von Cluster 2, dadurch kann sich die Lärmsituation für die nachfolgende Bebauung zusätzlich verbessern. Der Bebauungsplan schreibt eine Ausnutzung des gesamten Baufensters an dieser Stelle jedoch nicht vor. Passive Schallschutzmaßnahmen und eine Bebauung sind gängige Planungspraxis70und können dennoch qualitätvollen Wohnraum für Bewohner*innen bieten.Die Klima-Funktions-Karte des Geoportals Karlsruhe zeigt, dass das vergrößerte Mehrfamilienhaus am NO-Rand des Sportplatzes bei austauscharmen Wetterlagen einer Stickstoff- Dioxidbelastung von > 80μg/m³ ausgesetzt ist. Warum setzen Sie wissentlich Familien einer solchen Emission aus?Die Klimafunktionskarte, auf die sich der Einwand bezieht, stellt die lufthygienische Situation unter den Bedingungen einer austauscharmen Wetterlage (Inversionswetterlage) dar und damit lediglich eine Momentaufnahme. Der in der Karte dargestellte Immissionswert von > 80 Mikrogramm/m³ Stickstoffdioxid ist für diese Wetterlage rein informativ. Zum Vergleich: Der Kurzzeitgrenzwert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt 200 Mikrogramm/m³. Der für ein Kalenderjahr maßgebliche Stickstoffdioxid-Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm/m³. Dieser Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird dort weit unterschritten und ist laut Prognose weiter sinkend. Siehe hierzu auch im naturschutzfachlichen Beitrag auf S. 25 und 26.Wie wird die Lärmemission berechnet, der das vergrößerte Mehrfamilienhaus am NO- Rand des Sportplatzes ausgesetzt ist? Werden vor Ort Messungen zu verschiedenen Tageszeiten und Windverhältnissen durchgeführt oder werden nur theoretische Werte am Planungstisch errechnet?Siehe zur Methodik in der schalltechnischen Untersuchung auf Seite 2 ff.Bürger*in 31 vom 30. Mai 2021[…] 1.Geschosshöhe und Flachdachbauten Die Geschosshöhe konnten Sie teilweise verändern im Vergleich zu vorangegangenen Planungen. Mit den aktuell eingebrachten Entwürfen können wir nun teilweise einverstanden sein, jedoch gibt es vielfach Verbesserungsmöglichkeiten, was ich Ihnen hiermit vorschlagen möchte. [...] Ich möchte nun erreichen, dass Sie keine Flachdach-Bauten planen & errichten. Es gibt erheblichen Widerstand in der Bevölkerung hierzu. Es ist schlicht wirklich so, dass diese HäuserDurch Flachdachbauten ist kein Trading- Down-Effekt oder eine Abwertung der Umgebung zu erwarten. Das Flachdach ist eine gängige Dachform, die in jeder Preisklasse von Gebäuden und in einer71dann wie Ghetto-Bauten wirken, wofür es vielfach Beispiele gibt, selbst mit eingerücktem oberem Stockwerk. Das Ansehen eines Satteldaches ist wesentlich attraktiver!Für unsere aller Zukunft – die Gebäude stehen schließlich Jahrzehnte lang – kämpfe ich entschieden dafür, die Dachformen ansehnlicher zu gestalten. Sonst wird man sich in all den folgenden Jahren über diese „Bausünden“ ärgern. Das wollen wir alle nicht. [...] Bitte ändern Sie die Vorgaben hin zu Sattel- und Walmdächern! Bitte planen Sie um und kommen Sie der Bevölkerung hier entgegen, dass die Widerstände abebben und Sie bzw. wir als offene, freundliche Verwaltung bzw. Stadt die auf Ihre Bürger zugeht, im Dialog Lösungen findet, bekannt bleiben! Wenn die Höhe der Bauten bis maximal 3 Geschossen (Bereich Esslinger Straße) begrenzt ist, ist eine attraktive ansehnliche Wirkung gegeben. [...]Vielzahl von architektonischen und städtebaulichen Entwürfen eingesetzt wird. In der Umgebung gibt es keine besonders hom*ogene Dachlandschaft, die in besonderem Maße bei der Entwurfsplanung zum geplanten Gebiet beachtet werden müsste. Dort gibt es flachgeneigte Satteldächer, steile Satteldächer, Walmdächer, Dächer mit außermittigen Giebeln, verschiedene Gauben, Dachaufbauten und Dacheinschnitte sowie Flachdächer. Die zusätzlichen Vorteile des begrünten Flachdaches gegenüber einem Satteldach werden in den Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 18 erläutert.[…] 2.Standort Senioren-WG Der Standort des Gebäudes „Senioren-WG“ ist an einem der höchsten Punkte des Baugebietes vorgesehen. Für jegliche Aktivitäten muss also mindestens ein knapper Kilometer Fußweg mit sehr starken Steigungen auf sich genommen werden. Dies ist nicht hinnehmbar für die ehrenwerte Bevölkerungsgruppe! Da ältere Menschen häufig nicht mehr mit dem eigenen Auto mobil sein können, sind sie auf kurze und einfach zu bestreitende Wege angewiesen, um weiterhin selbstständig sein zu können. Aus den verschiedensten Gründen ist also eine praktischere Lage dieses Gebäudes anzustreben. Daher lege ich nochmals Wert darauf, Sie um eine Planung dieses Gebäudes an einer zentraleren Stelle im Bereich der Heidenheimer Straße, zu bitten.Eine Senior*innen-WG ist laut Bebauungsplan grundsätzlich in jedem Cluster möglich, für das ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.72[…]3.Parkplätze & Verkehrsauswirkungen Erfreulicherweise wurden die Parkierungsflächen bereits der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst und 1,5 Stpl. pro WE eingerechnet. Die praktische Erfahrung zeigt jedoch, dass eigentlich noch viel mehr Stellplätze pro Wohneinheit benötigt werden. Daher würde ich mir wünschen, wenn Sie auch diesem gesellschaftlichen Bedarf nachkommen und in den Tiefgaragen mindestens mit einem Schlüssel von 1,8 Stpl. pro WE planen. [...]Zwecks der Zufahrtsstraßen zum Baugebiet muss es weiterhin eine groß angelegte Aussprache aller Betroffenen, die Möglichkeit der dynamischen Lösungsfindung und gesonderte Gesprächsrunden geben. [...] Das Neubaugebiet darf die Verkehrsbelastung zum Schutz der Bürger und deren Gesundheit nicht ausreizen!Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 16.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 1. Verkehrsrechtliche Anordnungen an den Zufahrtsstraßen obliegen der Verkehrsbehörde und können nicht Bestandteil des Bebauungsplans sein.[…] Einen kleinen persönlichen Einwand möchte ich hier noch einbringen: Ich glaube, es wäre von Vorteil, anstatt vielen großen Wohnungen und Einfamilienhäusern, noch mehr kleinere Wohnungen auch für Alleinstehende oder kinderlose Paare einzuplanen. Wäre das nicht vielleicht möglich?Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 6.Bürger*in 32 vom 31. Mai 2021[…] das Flurstück xxx, Landwirtschaftsfläche, Durlach, ist Eigentum meiner Mutter. Auf diesem Flurstück beabsichtige ich ein Einfamilienhaus zu bauen, in dem ich alleine mit meiner Familie wohnen möchte, eine Vermietung des Hauses ist nicht vorgesehen, auch nicht ein Teil des Hauses. Meine Frage wäre nun, ob es im Bebauungsplan vorgesehen ist, dass auf diesem Grundstück bzw. auf einem Teil des Grundstücks es möglich ist ein Einfamilienhaus zu bauen?Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens wird die letztendliche Zuteilung der Baugrundstücke geklärt.73Bürger*in 33 vom 31. Mai 2021[…] Unser Mandant ist Eigentümer des Grundstücks Flurstück-Nr. XXX auf Gemarkung Grünwettersbach. Dieses Grundstück liegt mit einer Teilfläche im Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplan-Entwurfs. Namens und im Auftrag unseres Mandanten machen wir im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäߧ 3 Abs. 1 BauGB folgende Einwendungen gegen diese Planung geltend:1. Anwendbarkeit des § 13 b BauGB Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäߧ 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gegen diese Verfahrensweise bestehen sowohl in genereller Hinsicht als auch im konkreten Fall erhebliche Bedenken:a) Unionsrechtliche Unzulässigkeit Die durch die BauGB-Novelle 2017 (zunächst) bis zum 31.12.2021 befristete Vorschrift des § 13b BauGB, mit der in begrenztem Umfang und insbesondere befristet auch für Außenbereichsflächen das beschleunigte Verfahren des§ 13a BauGB eingeführt worden ist, » ... um den Kommunen das Ausweisen von Wohnbauflächen zu erleichtern und die Schaffung neuen Wohnraums zu beschleunigen« (BR-Drs. 612/19 vom 13.11.2019, S. 2), ist von vornherein wegen des Verzichts auf eine (strategische) Umweltprüfung (SUP) in die Kritik geraten. Denn nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/42/EG sind Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltprüfung nach den Artikeln 4-9 der Richtlinie zu unterziehen und ist über das Ergebnis der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Davon dispensiert § 13b S. 1 BauGB unterNach dem heutigen Stand der Rechtsprechung ist von der Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit der SUP-Richtlinie 2001/42/EG auszugehen. Von deutschen Gerichten wurde die Vorschrift bislang als unionsrechtskonform angesehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg hatte erst im Frühjahr 2020 die Vereinbarkeit von § 13b BauGB mit der Richtlinie 2001/42/EG eingehend geprüft und bejaht (vgl. VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 14. April 2020 – 3 S 6/20; so auch BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 – 2 NE 17.2528). Der für die verbindliche Auslegung des Unionsrechts allein zuständige Europäische Gerichtshof hat sich soweit ersichtlich noch nicht mit dieser Frage befasst. Solange eine verbindliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof aussteht, ist § 13b BauGB in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der deutschen Gerichte als europarechtskonform anzusehen und von den Träger*innen der Bauleitplanung entsprechend anzuwenden.74Bezugnahme auf §§ 13a Abs. 2 Nr. 1, 13 Abs. 3 BauGB. Die Rechtsprechung hat dies bisher deshalb gebilligt, weil § 13b nur Bebauungspläne erfasst, in denen eine Grundfläche von weniger als 10.000 m2 festgesetzt ist, weil sich die überplante Fläche außerdem an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen muss, weil nur die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird und, vor allem, wegen des nur eingeschränkten zeitlichen Geltungsbereichs des§ 13b BauGB, wonach ein Verfahren nach dieser Norm nur bis zum 31.12.2019 eingeleitet werden konnte und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 zu fassen war ( so ausdrücklich Bayer. VGH, Beschluss vom 09.05.2018- 2 NE 17.2528 -, NuR 2019, 421, und, ihm folgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2020 - 3 S 6/20 -, VBIBW 2020, 501/503). Dementsprechend wird in der Kommentarliteratur diese Argumentation, mit der die Übereinstimmung des Verfahrens nach § 13b BauGB mit der RL 2001/42/EG unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich bejaht wird, für den Fall einer Verlängerung oder gar Entfristung des zeitlichen Geltungsbereichs dieser Bestimmung ausschlaggebend infrage gestellt (so ausdrücklich von Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Rn. 6 zu § 13b; in diesem Sinne auch Scharmer, in: Brügelmann, BauGB, Kommentar, Rn. 20 zu§ 13b -Stand: 1/2018). Genau dies ist jedoch inzwischen geschehen: Durch Artikel 1 Nr. 6 des am 07.05.2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Baulandmobilisierungsgesetzes" ist die Frist für die Zulässigkeit eines Verfahrens nach § 13b BauGB dergestalt verändert worden, dass dieses Verfahren bis zum Ablauf des 31.12.2022 (bisher: 2019) förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum Ablauf des 31.12.2024 (bisher: 2021) zu fassen ist. Diese Verdoppelung der Geltungsdauer derAus hiesiger Sicht sind keine überzeugenden Argumente dafür75mit der BauGB-Novelle von 2017 eingeführten Ausnahmevorschrift des § 13b BauGB kann im Blick auf die zitierte Rechtsprechung unionsrechtlich keinen Bestand (mehr) haben. Ein Verfahren wie das vorliegende, in dem erklärtermaßen auf die unionsrechtlich vorgegebene Umweltprüfung einschließlich des Umweltberichts gemäߧ 2 Abs. 4 BauGB verzichtet wird, ist deshalb von vornherein mit der Hypothek belastet, dass der hiesige Verwaltungsgerichtshof im Rahmen eines dagegen angestrengten Normenkontrollver- fahrens gemäß § 47 VwGO unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 14.04.2020 (s.o.) die planungsrechtliche Grundlage wegen Verstoßes gegen die RL 2001/42/EG beanstanden und dementsprechend den auf§ 13b BauGB n.F. gestützten Bebauungsplan für unwirksam erklären würde.b) Grundflächenbegrenzung auf weniger als 10.000 m2Unbeachtlich der Frage der Vereinbarkeit des § 13b BauGB (n.F.) mit dem Unionsrecht bestehen vorliegend Bedenken, ob der hier interessierende Planentwurf die Grundfläche der Wohnnutzung tatsächlich auf weniger als 10.000 m2 begrenzt. Das wird zwar in der „Amtlichen Bekanntmachung" in der Stadtzeitung vom 07.05.2021 unter der Überschrift ,,»Umweltbericht« mit dem erklärenden Bemerken, dass es sich hier » ... um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung« handele, » ... der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 10.000 m2 festsetzt«, behauptet. Das genaue Maß der geplanten Grundfläche, bezogen auf die überbaubare Fläche im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO, wird jedoch nicht angegeben. Das verunmöglicht den Nachvollzug bzw. die Prüfung, ob die Grundflächengrenze tatsächlich eingehalten wird. Außerdem handelt es sich vorliegend nicht um einen »Bebauungsplan der Innenentwicklung« - das ist Gegenstand des Verfahrens nach§ 13a BauGB -,ersichtlich, dass § 13b BauGB nach der Verlängerung seiner Geltungsdauer nun mit der SUP-Richtlinie 2001/42/EG nicht mehr im Einklang stünde und daher unanwendbar geworden wäre. Die Vereinbarkeit mit den Unionsrecht wird zwar in der Literatur nach wie vor bezweifelt. Die insbesondere vom VGH Baden-Württemberg vorgebrachten zentralen Argumente für die Unionsrechtskonformität der Vorschrift werden aber durch die Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs nicht in Frage gestellt. Überdies ist der Geltungsbereich auch weiterhin zeitlich eingeschränkt und daher keineswegs unendlich. Nach alledem ist weiterhin von der Anwendbarkeit des § 13b BauGB auszugehen.Das genaue Maß der überbaubaren Fläche wurde ermittelt und ist in der Begründung unter Ziffer 10 aufgeführt. Es liegt bei 9.751 m²76sondern, im Gegenteil, um einen Bebauungsplan gemäß § 13b BauGB zur »Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren«. Mit anderen Worten: Bereits die Offenlage- Bekanntmachung ist angesichts der vorstehend angesprochenen Defizite und Widersprüchlichkeiten nicht geeignet, die Öffentlichkeit im Sinne des§ 3 Abs. 1 BauGB hinreichend über die besonderen Voraussetzungen der hier interessierenden Planung auf der Grundlage der Ausnahmevorschrift des§ 13b BauGB zu informieren. Die Bedenken dagegen, dass die 10.000 m2-Grenze für die Grundfläche eingehalten bzw. unterschritten wird, resultieren daraus, dass das Plangebiet insgesamt mehr als 5,3 ha aufweist und dass auf dieser Fläche »7 Wohnhöfe (Cluster) mit 2-bis viergeschossigen Bereichen für Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilien-häuser und einem Bereich für eine Kinder- tagesstätte mit 5 Gruppen« geplant sind, insgesamt 160 Wohneinheiten (so die „Amtliche Bekanntmachung"). Hinzu kommt: bei sechs der insgesamt sieben „Wohnhöfe" ist eine Grundflächenzahl (GRZ} von 0,3 und bei einem „Wohnhof" sogar eine GRZ von 0,4 vorgesehen ist; außerdem sind bei der Ermittlung der Grundfläche in diesem Zusammenhang entsprechend der „Mitzurechnungsregelung" des § 19 Abs. 4 BauNVO insbesondere auch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauGB und von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, zu berücksichtigen, (so zutreffend Battis a.a.0, Rn. 2 zu § 13b unter Verweis auf Arndt/Mitschang, ZfBR 2017, 737 /739; Spannowsky, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Rn. 19 zu§ 13a m.w.Nw. -Stand: 7 /2007; zweifelnd: Gierke/Scharmer, in: Brügelmann, BauGB, Kommentar, Rn. 70 f. zu§ 13 a -Stand: 10/2018; a.A.: Krautzberger, in:In der Zeitungsankündigung wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 13b BauGB angekündigt. Im weiteren Text zum Thema Umweltbericht wurde irrtümlich ein BPL der Innenentwicklung genannt, bei dem es gemäß § 13b keinen Umweltbericht geben wirdSiehe hierzu die Flächenbilanz in der Begründung. Die maximal zulässige GRZ wird eingehalten. Die Begrünungsfestsetzungen tragen erheblich dazu bei, dass die Versiegelung in ihrem Erscheinungsbild und ihrer Wirkung deutlich verbessert wird.77Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Kommentar, Rn. 41 zu§ 13 a -Stand: 2/2019; offengelassen: BVerwG, Urteil vom 08.12.2016, BauR 2017, 830 = juris Rn. 27; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.04.2020 a.a.O., juris Rn. 63 ff}. Angesichts der daraus resultierenden Grundfläche in der nach dem Planentwurf überbaubaren Fläche (§ 19 Abs. 3 BauNVO} des insgesamt 5,3 ha großen Plangebiets erscheint die Unterschreitung des höchstzulässigen Maßes von 10.000 m2 wenig wahrscheinlich; sehr viel mehr spricht dafür, dass die Grundfläche deutlich mehr als 10.000 m2 ausmacht; und das dürfte selbst dann gelten, wenn man die ,,Mitzurechnungsregelung" des§ 19 Abs. 4 BauNVO in diesem Zusammenhang unberücksichtigt lässt.2. ,,Immissionen" Vollends unverständlich ist, dass die „Amtliche Bekanntmachung" vom 07.05.2021 zwar (z.T. widersprüchliche, s.u.) Angaben zum »Energiekonzept« und vor allem auch zur »Gestaltung« und zum »Klima" des vorgesehenen Plangebiets enthält, aber mit keinem Wort auf das grundlegende Problem der Immissionen eingeht, obwohl speziell dieses geeignet ist, die Planung insgesamt in Zweifel zu ziehen. Lediglich die Begründung der Beschlussvorlage für den Planungsausschuss vom 14.03.2019, die ebenfalls offengelegt worden ist, enthält den (entscheidenden} Hinweis darauf, dass sich das Plangebiet unweit der Autobahn A8 befinde. Und weiter: »Durch die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn wurde der Schallschutz bereits verbessert, dennoch wurden im Plangebiet bei Mitwindlagen nachts noch 45-50 dB{A) berechnet. An Teilfläche 1 grenzt zudem östlich ein Sportpark mit Tennisplätzen an. Ein Schallgutachten wird zu gegebener Zeit in Auftrag gegeben.« Daraus ergeben sich folgende weitere Einwendungen gegen die Planung:Das genaue Maß der überbaubaren Fläche wurde ermittelt und ist in der Begründung unter Ziffer 10 aufgeführt. Es liegt bei 9.751 m²Ein Schallgutachten wurde inzwischen durch das Büro Köhler&Leutwein erstellt. Siehe hierzu dessen Ergebnisse, die in den Bebauugsplan eingeflossen sind.78a) Kein „Konflikttransfer" ins BaugenehmigungsverfahrenDer Hinweis darauf, dass ein Schallgutachten »zu gegebener Zeit in Auftrag gegeben« werde, schließt nicht nur aus, sondern legt möglicherweise sogar nahe, dass ein solches Schallgutachten erst im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans in Auftrag gegeben und damit die Begutachtung in das Baugenehmi­gungsverfahren verlagert werden soll. Ein solcher „Konflikttransfer" wäre jedoch von vornherein unzulässig. Denn das im Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verankerte Gebot der planerischen Konfliktbewältigung verlangt, dass die durch die Planung aufgeworfenen Konflikte grundsätzlich im Plan selbst gelöst werden. Eine Verlagerung von Konfliktlösungsmaßnahmen auf die Stufe der Verwirklichung der Planung ist nur dann zulässig, wenn die Konfliktlösung auf dieser Stufe sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011- 4 B 14/11-, BauR 2012 ,60}. Das setzt allerdings voraus, dass sich die Gemeinde überhaupt eine konkrete Vor­stellung davon macht, in welchem Maße Nutzungskonflikte auftreten können, und darauf vertrauen darf, dass für die offengebliebenen Fragen eine sachgerechte Lösung gefunden werden wird. Für entsprechende Annahmen oder Vorstellungen zur Lösung des hier bestehenden Konflikts speziell zwischen den Immissionen der Bundesautobahn A8 und der geplanten, an sie heranrückenden Wohnbebauung fehlen bisher jedoch völlig.b) Kein Konflikttransfer in die straßenrechtliche FachplanungDem Abwägungsgebot(§ 1 Abs. 7 BauGB) wird in Ansehung des bisher offengelegten Planentwurfs und seines Verweises auf das »zu gegebener Zeit« in Auftrag zu gebende Schallgutachten aber auch deshalb nicht entsprochen bzw. kann nicht entsprochen werden, weil bereits jetzt feststeht, dass die Planung, wenn überhaupt, nur dann verwirklicht werden kann, wenn zuvor bzw. parallel hierzu die Lärmschutzeinrichtungen79entlang der Bundesautobahn A8 gegenüber dem Plangebiet optimiert werden. Denn diese sind bei dem Autobahnausbau in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts einerseits im Blick auf die seinerzeit (und bisher noch) bestehenden Abstände zur Wohnbebauung in Grünwettersbach und andererseits unter Berücksichtigung der Frischluftzirkulation in diesem Ortsteil dimensioniert worden. Das deutliche Heranrücken der geplanten Wohnbebauung an die Autobahn und deren bereits jetzt feststehende Lärmbelastung mit Nachtwerten von mindestens 45-50 dB{A) werden die Notwendigkeit begründen, auf der Grundlage der in „Allgemeinen Wohngebieten" geltenden Lärmhöchstwerte der 16. BlmSchV (49 dB(A)) bzw. vor allem der Orientierungswerte der DIN 18005 (45 dB{A)) - jeweils nachts -weitere aktive Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn vorzusehen, die deutlich über das bisherige Maß hinausgehen. Deren Planung und Realisierung fällt jedoch in die Zuständigkeit der Bundesstraßenverwaltung (= Autobahn GmbH sowie Fernstraßen-Bundesamt), die die Stadt Karlsruhe deswegen nicht gewissermaßen „in die Pflicht nehmen" kann; und noch viel weniger kann sie davon ausgehen, die Fachplanung werde sich an der Bauleitplanung der Stadt orientieren. Denn es gilt der Grundsatz der Priorität der zeitlich führenden Fachplanung (BVerwG, Beschluss vom 05.11.2002 - 9 VR 14.02 -, NVwZ 2003, 207). Ein entsprechender Konflikttransfer wäre deshalb von vornherein unzulässig und ist deshalb bisher ja offensichtlich auch noch nicht einmal angedacht worden.c) Keine innerstädtische „Gemengelage"Der Forderung nach einer Optimierung der entlang der Autobahn gegenüber dem geplanten Baugebiet bestehenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen kann auch nicht die Möglichkeit passiven Schallschutzes, etwa in Form von lärmreduzierenderDer Trennungsgrundsatz schließt ein nebeneinander von Wohnnutzung und emissionsträchtigen Anlagen nicht grundsätzlich aus. Die in der schalltechnischen Untersuchung vorgeschlagenen passiven Schallschutzmaßnahmen haben Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplanes gefunden. Es werden für belastete Bereiche erhöhte Anforderungen an das Schalldämmmaß von Außenbauteilen gestellt. Dadurch werden die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht80Stellung und Gestaltung der Gebäude, durch Anordnung der Wohn- und Schlafräume oder durch entsprechende bauliche und technische Gestaltung der Hauswände und der Fensteröffnungen, entgegengehalten werden. Das BVerwG hat diese Möglichkeit, von dem Vorrang aktiver Schallschutzmaßnahmen abzusehen und diese gegebenenfalls zumindest teilweise durch passive Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen, von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht und in diesem Zusammenhang vor allem auf die Notwendigkeit der Nachverdichtung sowie andere Maßnahmen zur Innenentwicklung in dicht besiedelten Räumen oder etwa auf brachliegenden Innenbereichsflächen abgestellt (Urteil vom 22.03.2007 - 4 CN 2/06-, BVerwGE 128, 238 = juris Rn. 14 f., sowie Beschluss vom 07.06.2012- 4 BN 6/12 -, BauR 2012, 1611) Darum geht es hier jedoch (ganz und gar) nicht. Geplant ist vielmehr die Erstreckung der Wohnbebauung am Ortsrand des ländlich geprägten Ortsteils Grünwettersbach in den angrenzenden Außenbereich hinaus. Dort gilt jedoch, wenn man dies nach Maßgabe der Ausnahmevorschrift des § 13b BauGB unionsrechtlich überhaupt für zulässig hält, uneingeschränkt die Abwägungsdirektive des § 50 BlmSchG, wonach bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 28.01.1999 -4 CN 5.98 -, BVerwGE 108, 248/253). Hier stößt die Durchsetzung des Trennungsgrundsatzes anders als in innerstädtischen, dicht besiedelten Bereichen nicht von vornherein auf Grenzen, die möglicherweise zu Relativierungen des Trennungsgrundsatzes sowie des korrespondierenden Grundsatzes des Vorrangs aktiver vor passiven Schallschutzmaßnahmen führen können.d) „Etikettenschwindel"beeinträchtigt und es kann qualitätvoller Wohnraum entstehen. In Wettersbach gibt es noch eine andere Wohnbaufläche in ähnlicher Größe, die im Flächennutzungsplan dargestellt ist. Diese soll jedoch ebenfalls bebaut werden. Eine Wohnbebaufläche an anderer Stelle, die die Bebauung der Esslinger Straße ersetzt und schalltechnisch günstiger gelegen ist, ist derzeit nicht ersichtlich. Die Esslinger Straße wurde zeitlich priorisiert und soll zuerst umgesetzt werden, da sie an bestehenden, einseitig angebauten Straßen liegt.81Die vorstehenden Ausführungen zum Schallschutz und seiner Umsetzung als grundlegende Voraussetzung für die hier interessierende Bauleitplanung gelten umso mehr, als der Planentwurf hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung die Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebiets" im Sinne des§ 4 BauNVO vorsieht. Dabei handelt es sich aber ersichtlich um einen „Etikettenschwindel". Denn vorgesehen ist erklärtermaßen ausschließlich Wohnbebauung (7 „Wohnhöfe" mit insgesamt 160 Wohneinheiten) und dazu eine Kindertagesstätte. Das entspricht (allein) den in einem „Reinen Wohngebiet" nach § 3 Abs. 1 und 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen und bleibt dementsprechend deutlich hinter den in einem ,,Allgemeinen Wohngebiet" darüber hinaus auch noch generell zulässigen Nutzungen (der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe; Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke} zurück. Die Gebietsfestsetzung „Allgemeines Wohngebiet" kann deshalb nur so verstanden werden, dass damit bereits der Nähe zur Autobahn Rechnung getragen und der Schutzstandard dieses Wohngebiets reduziert werden soll; denn für „Reine Wohngebiete" gelten gegenüber „Allgemeinen Wohngebieten" nach Ziffer 3.1.2.1 der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) noch einmal um 5 dB(A) auf 40 dB(A} reduzierte Orientierungswerte (nachts}. Das BVerwG hält einen solchen Bebauungsplan, also dann, wenn der objektive Planinhalt nicht dem „wahren" Planungswillen der Gemeinde entspricht, sondern nur vorgegeben wird, um Konflikte zu vermeiden oder in ihrer Wirkung zu reduzieren, (sogar) für nicht erforderlich im Sinne des§ 1 Abs. 3 S. 1 BauGB; denn er sei nicht geeignet, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen (BVerwG, Urteil vom 26.03.2009 - 4 C 21/07-, BVerwGE 133,Im Bebauungsplan wird zulässigerweise ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist dies in Bebauungsplänen nach § 13b Baugesetzbuch zulässig, sofern die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. Dies wird im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt. Dadurch sind unter anderem auch „sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“ ausgeschlossen. Ein reines Wohngebiet wäre hier nicht der passende Baugebietstyp. Die zulässigen Nutzungen sollen auch die Möglichkeit bieten, das Angebot an kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Zwecken, die einen Mehrwert über das Plangebiet hinaus entfalten unterzubringen. Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen und sind deshalb eher auf die Deckung der Bedarfe des Gebietes selbst ausgerichtet. Aus diesem Grund kann das reine Wohngebiet hier keinen gleichwertigen Zusatznutzen für Wettersbach bringen, wie ein allgemeines Wohngebiet.82310; s. dazu auch die Fallbeispiele bei Gierke/Schmidt-Eichstaedt, Die Abwägung in der Bauleitplanung, 1. Aufl. 2019, Rn. 2505}.3.Einzelfragen Über die vorstehenden, grundlegenden Einwendungen gegen die Planung hinaus werden noch folgende Defizite und Widersprüchlichkeiten der Planung wie folgt geltend gemacht:a) Nutzung der Dachflächen Ausweislich des in der „Amtlichen Bekanntmachung" vom 07.05.2021 dargelegten Energiekonzepts« sind »die Dachflächen[ ... ] soweit als möglich mit Photovoltaik zu belegen«. Das entspreche unter anderem dem Gemeinderatsbeschluss bezüglich der »Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in der Bauleitplanung usw.« vom 30.06.2020. Demgegenüber heißt es unter »Gestaltung«" nicht nur, dass »als Dachformen«[ ... ] zu begrünende Flachdächer festgesetzt« werden sollen, sondern darüber hinaus: »Die Flachdächer sollen dauerhaft begrünt werden«. Und schließlich: »Im Rahmen der Klimaanpassung ist die Begrünung der Dachflächen [ ... ] ein zentrales Element und auf allen Flächen, die nicht von technisch unerlässlichen Einrichtungen belegt sind, wichtig.« Diese Festsetzungen widersprechen sich. Entweder sollen die Dachflächen »soweit als möglich mit Photovoltaik« belegt oder aber »dauerhaft begrünt" werden. Beides zusammen geht nicht bzw. kann nicht nebeneinander festgesetzt werden, zumal es sich bei der Photovoltaik auch nicht um eine »technisch unerlässliche Einrichtung« handelt.b) Friedhof Nach dem Planentwurf wird die 3 bis 4- geschossige Bebauung der 4 Baubereiche des „Wohnhofs 1" im Teilbereich „Heidenheimer Straße" bis unmittelbar an den angrenzenden Friedhof herangeführt. Der westliche Teil dieses Teilbereichs warDie Festsetzungen wurden überarbeitet. Es gilt nun das KlimaschutzgesetzEs ist die Kombination von einem Gründach und Photovoltaik vorgesehen. Diese Kombination wird auch durch das Klimaschutzgesetz BW behandelt.83dementsprechend nach dem Flächennutzungsplan 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe für die Friedhofserweiterung vorgesehen. Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 (Gebietspass KA-W-324) stellt dort jetzt zwar eine Wohnfläche dar, macht allerdings gleichzeitig darauf aufmerksam, dass mit einem starken Wasserzufluss vom Außengebiet zu rechnen sei, weshalb ein großflächiges Regenrückhalte-becken (ca. 800 bis 1800 m²) erforderlich sein würde. Gleichzeitig werden erheblich negative Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch/Erholung sowie Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt geltend gemacht, die artenschutzrechtliche Untersuchungen und vor allem eine Ermittlung der Kompensationserfordernisse zur Folge haben müssten. Das Landesamt für Denkmalpflege hat ausweislich der Synopse zum Planentwurf darauf hingewiesen, dass im 19. Jahrhundert Friedhöfe aus den Ortszentren an die Ortsränder verlegt worden seien; so verhalte es sich auch hier, weshalb angeregt werde, » ... die bisherige solitäre Randlage des Friedhofs mit einem ausreichenden Respektabstand der zukünftigen Bebauung zu respektieren«. Die Verwaltung des Nachbarschaftsverbands hat das zur Kenntnis genommen und auf eine weitere Behandlung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. Ergänzend wäre noch darauf hinzuweisen, dass auf der gegenüberliegenden Seite der Heidenheimer Straße, gegenüber dem Friedhof, im Interesse der „Friedhofsruhe" maximal eingeschossige Bebauung vorgesehen und verwirklicht ist.Der Planentwurf hat auf diese Vorgaben nicht reagiert. Der vom Landesamt für Denkmalpflege geforderte »Respektabstand« zum Friedhof wird nicht eingehalten. Stattdessen wird - anders als auf der gegenüberliegenden Seite der Heidenheimer Straße - eine dieDer Zufluss an Oberflächenwasser aus den Außengebieten wird durch Grünmulden am Gebietsrand abgefangen.Der naturschutzfachliche Beitrag liegt inzwischen vor. Dort werden die negativen Umweltauswirkungen behandelt.Zur Friedhofsmauer hin besteht nun ein um 5 m vergrößerter Abstand von 10,50 m an der engsten Stelle und von. 16,20 m an der breitesten Stelle. Zwischen Friedhofsmauer und Neubauten wird eine Ausgleichsfläche angelegt, die nicht für die allgemeine Benutzung zur Verfügung stehen wird. Aus städtebaulicher Sicht wird davon ausgegangen, dass die dort geplante Baumreihe durch ihre grüne Kulisse, in welcher bereits heute schon einige Bäume stehen, die späteren Wohngebäude in der Wahrnehmung von der Seite des Friedhofes aus zurücktreten lassen und mit der Grünfläche zusammen ein Respektabstand zu den weiter entfernt liegenden Grabfeldern eingehalten wird.84„Friedhofsruhe" beeinträchtigende mehrstöckige Bebauung un­mittelbar an den Friedhof herangeführt. Ein Regenrückhaltebecken ist - anders als bezüglich der Bebauung im Teilbereich „Esslinger Straße« des Planentwurfs - nicht vorgesehen. Die besondere Wertigkeit der in Anspruch genommene Fläche und die im Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 aufgelisteten negativen Umwelteinwirkungen der geplanten Bebauung werden nicht thematisiert. Fazit: Der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellte Entwurf eines Bebauungsplans gemäß § 13b BauGB ist nicht nur in mehrfacher Hinsicht defizitär, sondern wirft auch grundlegende Probleme der Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer solchen Planung, auch und gerade im Hinblick auf die Immissionen der benachbarten Autobahn AS, auf.Bürger*in 34 vom 31. Mai 2021Jedes Neubaugebiet auf der Gemarkung "Grünwettersbach" verursacht zusätzliches Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Emissionen (Lärm, Abgase etc.), welches überwiegend durch die Hauptverkehrsadern "Wiesenstrasse" und "Am Wetterbach" getragen werden muss. Das Gleiche gilt für die Zufahrtsstraßen zu den genannten Verkehrsadern. Solange die öffentliche Hand nicht erklären kann, wie das zusätzliche Verkehrsaufkommen bewältigt werden kann, kann ich dem geplanten Neubaugebiet nicht zustimmen. Ohnehin ist die Ortdurchfahrt "Grünwettersbach" durch die aktuelle Umleitungsstrecke (BAB) schon sehr stark belastet. Straßenlärm und Abgase zehren an den Nerven der Anwohner.Es geht mir im Grundsatz nicht darum, die Schaffung neuen Wohnraums zu verhindern, sondern ausschließlich weiterer verkehrsbedingter Belastungen entgegenzutreten.Siehe zum Thema Verkehr die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 1.Siehe zum Thema Schall die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 11.85Die Stadt Karlsruhe möge ein akzeptables Verkehrskonzept vorlegen, welches die Auswirkung des geplanten Neubaugebietes erträglich machen würde. Nur zu bauen, ohne verkehrsbedingte Einbindung in die ortsbedingten Straßenverhältnisse, ist weder rechtlich, noch politisch zu vertreten. Es dürfte nicht verwundern, wenn der alte Ortskern bei zusätzlicher Verkehrsbelastung immer mehr an Anziehungskraft verliert und nur als reines Durchfahrsgebiet gesehen wird. Dies kann doch nicht im Sinne der Stadt Karlsruhe sein.Bürger*in 35 vom 31. Mai 2021Auch ich die Notwendigkeit des Schaffens neuen Wohnraumes. Deshalb bin ich grundsätzlich nicht gegen dieses neu entstehende Baugebiet.Was jedoch völlig an der Realität vorbeigeht ist die Tatsache, das Problem des aufkommenden Bausstellen- und späteren Anliegerautoverkehrs hinten anzustellen.Die bestehenden Strassensituationen : schmal, Schul- und Kita/Kigaweg, Schulbusverkehr, nicht kontrolliertes Einhalten von Parkverboten (noch nie einen Ordnungsbeamten vor Ort gesichtet). Ist eigentlich jetzt schon nicht tragbar (Schulbus wird durch parkende Autos behindert, Krankenwagen, Feuerwehr würde es nicht anders ergehen..)In anderen neu entstandenen Baugebieten, zum Bspl. Stupferich, musste die vorhandene Strassensituation nicht übernommen werden, sondern konnten neue Zugangswege erschlossen und gebaut werden. Das ist bei dem vorgesehen Projekt einfach nicht möglich!! Oder gibt es eine Lösung? Die muss aber vor Abschluss aller Planungen gefunden und präsentiert werden!Siehe zum Verkehrsaufkommen die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1. Siehe zum Baustellenverkehr die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 2.Siehe zum Thema Schulweg die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 4.Hier war das Ziel eine erschließungsarme Bebauung zu ermöglichen und ohne neue Straßen auszukommen. Gemäß den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung ist das neue Verkehrsaufkommen auf den vorhandenen Straße mit abwickelbar.Bürger*in 36 vom 1. Juni 202186[…] Art I) Wir dokumentieren Bedenken bzgl. der zunehmenden Landflächenversiegelung a) aus Umweltsicht bzgl. Artenvielfalt und Artenschutz b) aus Sicht des Grundwasserniveaus und der daraus resultierenden Veränderungen des Grundwasserhaushaltes und c) aus Sicht des Regen- und Abwasserabtransportes im Gebiet Heidenheimer Straße Grünwettersbach. Art II) Spezifizierung bzgl. des Regen- und Abwasserabtransportes. Das Gebiet leidet heute schon aufgrund der vormals normierten Bauvorschriften in Bezug auf die Kellertiefe bei erhöhtem Regenaufkommen unter nassen Kellern, Rückdruckwasser incl. überlaufender öffentlicher Kanalisierung. Art III) Wir bitten um Vorlage des Verkehrsflussgutachtens. Schon heute sind zu verkehrsüblichen Spitzenzeiten, Berufsverkehr, Lieferverkehr, Freizeitverkehr zu den Sportanlagen, Verkehrsflussverstopfungen, Rückstau an der Tagesordnung. Die Einwohner sind durch erhöhten Schadstoffausstoß des Verkehrs, als auch Behinderung die jeweiligen Grundstücke erreichen zu können, betroffen. Art IV) Lärmschutz: Trotz Einrichtung der 30ziger Zone, wird die 30ziger Zone vor allem im abfallenden Straßenbereich nur rudimentär eingehalten. Uns fehlt eine Übersicht über die Geschwindigkeitskontrollen und die weiteren Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschwindigkeit in der geschwindigkeits-reduzierten Zone. Wir stellen vor Allem für Kinder und ältere Menschen eine erhöhte Gefahr fest, da sie bedingt durch die Nichteinhaltung der 30ziger Zone, fehlender Überquerungshilfen, Bumper und Smilies zur Geschwindigkeitsinformation, nicht gefahrenlos die Straße überqueren können. Wie sichern Sie die Bevölkerung vor Unfällen? Mag es heute noch nicht dazu gekommen sein, so würde eine weitere Bebauung das Risiko exponentiell erhöhen.Das Gebiet liegt an einer bereits bestehenden, einstig angebauten Straße, wodurch die Versiegelung von Flächen minimiert wird. Das Planungskonzept sieht zudem einen sehr hohen Freiflächenanteil vor. Zum Thema Artenschutz siehe den naturschutzfachlichen Beitrag.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 14.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 1.Dies betrifft den Aufgabenbereich von OA, die in das Verfahren eingebunden sind. Kontrollen wurden durchgeführt, Verbesserungsmaßnahmen, wie angesprochen wurden und werden durchgeführt. Das Verhalten der Autofahrenden lässt sich nicht durch einen Bebauungsplan regeln. Die Erhöhung der Bewohner*innenanzahl und der dadurch ausgelösten weiteren Fahrten auf den umgebenden Straßen ist wohngebietsverträglich. Siehe hierzu das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung.87Wir sind äußerst besorgt um die Sicherheit der Bevölkerung. Manche junge Familien äußern Angst um Ihre Kinder bzgl. Schulweg. Art V) Schadstoffschutz bzgl. der von der Autobahn durch die Windsituation bei unterschiedlichen Wetterlagen transportierten Schadstoffe. Wir bitten um Vorlage des Schadstoffgutachtens bzgl. der veränderten Schadstoffverbreitung durch das beabsichtigte Bauvorhaben. Schon heute sind die Luftverhältnisse nicht mehr als Bedenkenlos zu klassifizieren Wir bitten um Weiterreichung der jeweiligen Gutachten in Kopie incl. Fach- und Ausschussdokumentation, Aufnahme und Dokumentation unserer Bedenken und Feststellungen in Bezug auf den aktuellen Zustand und zukünftige sich materialisierende Risiken im Zusammenhang mit der geplanten Gebietsveränderung.Die Autobahn ist Bestandteil der Umgebung von Grünwettersbach und allen anderen anliegenden Siedlungen. Die Erweiterung der Wohnbebauung wird an dieser Ausgangslage nichts ändern. Siehe hierzu auch die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in 30.Die Gutachten und Untersuchungen werden im Rahmen der Planoffenlage zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.Bürger*in 37 vom 1. Juni 2021Welche Eigentumsverhältnisse sind in welchem Umfang erwartet oder geplant? Wie wird dem stark steigenden Zufahrtsverkehr Rechnung getragen? Drei- und viergeschossige Bauweise sind in der höheren Randlage dem Charakter von Grünwettersbach sehr abträglich und somit abzulehnen. Flachdächer stören das Erscheinungsbild, da sonst konventionelle Dachformen für Grünwettersbacher Wohnanlagen beherrschend sind.Die Eigentumsverhältnisse werden erst im Bodenordnungsverfahren geregelt.Siehe zum Zusatzverkehr die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 1.Siehe zur Geschossigkeit die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 3.Siehe zur Dachform die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 31.Bürger*in 38 vom 2. Juni 2021[…] Eine Erweiterung des Wohngebietes heiße ich prinzipiell gut, allerdings erscheint mir die Umsetzung problematisch. Die Führung des gesamten Baustellenverkehrs über die Thüringer Strasse an der Grundschule vorbei ist in meinen Augen nicht vertretbar. Der Schulweg der Kinder wird durch die großen Baustellenfahrzeuge gefährdet und durch den Lärm wird der Unterricht gestört der nach den letzten Monaten und JahrenSiehe zum Thema Baustellenverkehr die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger 2.88umso höheren Stellenwert haben sollte. Im Sinne der Kinder fordere ich daher, dass die Zufahrt zum neuen Baustellengebiet neu überdacht und umgeplant wird.Auch die Verkehrsmessung in Zeiten von Corona, Kurzarbeit, Homeofficepflicht und Ausgangs- sowie Kontaktbeschränkungen scheint mir eher Farce als ernsthafte Untersuchung zu sein, da der Verkehr momentan natürlich und offensichtlich deutlich geringer als in normalen Zeiten ist. Um eine aussagekräftige Analyse zu ermöglichen muss diese Untersuchung unter normalen Umständen wiederholt werden bevor auf ihrer Basis etwas entschieden werden kann.Dies wurde in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. Es liegen Zählungen während und direkt vor Corona vor, so konnte ein Faktor ermittelt werden, welcher angesetzt werden konnte. Siehe hierzu die Verkehrsuntersuchung Seite 4.Bürger*in 39 vom 2. Juni 2021Als Grundstückseigentümer sind für uns nachstehende Punkte von großem Interesse:1. Wie sind die Regularien bzgl. Verkauf und Ankauf unseres Grundstücks? 2. Was passiert wenn wir nicht verkaufen wollen? 3. Können wir enteignet werden? 4. Wie können wir auf unserem Grundstück selber bauen? 5. Gibt es Überlegungen für die Bebauung mit Einfamilienhäusern? […]Zu 1. – 4.: Das Bodenordnungsverfahren wurde im November 2022 eingeleitet. Hierzu finden im Herbst Gespräche mit den Eigentümer*innen statt. Dort können diese Fragen geklärt werden.Der Bebauungsplan bietet Raum für verschiedene Bebauungstypologien, darunter auch Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser.Bürger*in 40 vom 1. Juni 2021[…]Anbei stellen wir Ihnen Fragen zum Thema „TRINKWASSERVERSORGUNG der Bergdorfbevölkerung“ jetzt und nach dem Bau von einigen Neubaugebieten. Es ist öffentlich bekannt, dass kurz- bis mittelfristig Neubaugebiete in Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier entstehen sollen.89Ergänzend zu unseren bisherigen sechs an Sie abgeschickten Themenbriefen, bitten wir Sie um Prüfung der einzelnen Punkte und um deren öffentliche Beantwortung. Wir gehen von baldigen Versammlungen aus. Deshalb wäre es zu bevorzugen, diesen elementaren Themenbereich wirklich öffentlich zu besprechen.denn: Wasser – Trinkwasser, ist unser höchstes Gut. Ohne Wasser - kein Leben.1.Wie funktioniert unsere Trinkwasserversorgung aktuell?2.Woher kommt unser Trinkwasser?3.Wieviele Einwohner können derzeit ohne Probleme und mit entsprechender Reserve mit Trinkwasser versorgt werden? (Wettersbach und andere Bergdörfer; bitte einzeln auflisten)4.Wieviele Einwohner kommen für die aufgeführten Stadtteile jeweils realistisch dazu?5.Bitte erläutern Sie die aktuellen und die zu erwartenden Probleme mit der vorhandenen Grundwassermenge und dem tatsächlichen Wasserbedarf, auch in Bezug auf lange, trockene Sommer und den daraus resultierenden niedriger werdenden Grundwasserständen. Alleine die Bewässerung des Golfplatzes benötigt ja schon 50.000 m³ Wasser pro Jahr. 2025 erwartet man sogar einen Wasserverbrauch von 60.000 m³ für den Golfplatz. Uns ist bekannt, dass es schon jetzt immer wieder zu Engpässen kommt.6.Ist ausreichend Löschwasser für Notfälle vorhanden? Wo sind jetzige und künftige Reserven im Bezug auf Wohn- und Industriegebiete?7.Wir wissen, dass die jetzige Wasserversorgung nicht für die neuen Wohngebiete ausreicht. Was ist vorgesehen? Welche Kosten entstehen und wer muss Erweiterungs / Ergänzungsmaßnahmen bezahlen?Die Stadt Karlsruhe ist mit den Höhenstadtteilen „Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupferich Mitglied beim Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz (APH). Die Versorgung dieser Stadtteile mit Trinkwasser erfolgt über die Verbandsanlagen des APH. Der APH ist im Planungsprozess beteiligt. Laut Stellungnahme des Zweckverbandes ist die Trinkwasserversorgung gesichert:„Abschließend und zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das bestehende Wasserdargebot des APH mengenmäßig auch mit „neuen Baugebieten“ zukünftig ausreichend ist. Die Brandschutzdeckung ist ebenfalls derzeit und zukünftig gewährleistet. Die Erweiterung des HB-Reichenbach auf 6.000 m³ ist schon heute, also bereits ohne zukünftige Baulanderschließungen, aus Gründen der Versorgungssicherheit unbedingt notwendig. Die […] angesprochenen „zeitweisen Engpässe“ in der Wasserversorgung sind entgegen der in den Raum gestellten These nicht etwa auf Fehlmengen im Wasserdargebot, sondern eben genau auf das bereits im heutigen bestand zu geringe Nutzvolumen im HB-Reichenbach zurückzuführen. Mit der Schaffung von zusätzlichem Behältervolumen lassen sich – neben der damit verbundenen höheren Versorgungssicherheit – auch die Förderraten / -zeiten an den90Uns liegen Zahlen vor, die Kosten von rund 7.500.000,-- Euro aufführen. Baukosten steigen rapide, teilweise um mehrere hundert Prozent. Es stellt sich die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Wohngebietserweiterung im Hinblick auf tatsächlich benötigten Wohnraum.Als der Ortschaftsrat Wettersbach erstmals über eine mögliche Bebauung des obigen Gebietes debattierte, war die Zustimmung des Ortschaftsrates zur grundsätzlichen Prüfung der Flächen entlang der Esslinger und Heidenheimer Straße als Wohnerweiterungsgebiet, für maximal 170 Wohneinheiten erteilt worden. Wir können uns nicht vorstellen, dass man bei solchen„Wohnmengen“ auch die Bereiche der Wasserversorgung im Blick hatte. Neubauwohngebiete in Wolfartsweier, Hohenwettersbach und eine riesiges Erweiterungsgebiet in Stupferich sind jeweils noch größer.Eine Nichtberücksichtigung würde nicht dem Planungsauftrag des Ortschaftsrates entsprechen. Unsere Zustimmung erfolgte vorbehaltlich aller weiteren Prüfungen und Gutachten. Damit meinen wir nicht, dass man an Untersuchungen und Gutachten solange dreht, bis sie dann endlich passen.Fassungsanlagen des Verbandes optimaler gestalten. In gewissem Maße kann der Zweckverband damit bereits heute vorsorglich auf ggf. zukünftige klimatisch bedingte niedrigere Grundwasserstände reagieren.“[…]Hiermit wiederholen wir unsere Forderung nach einer Reduzierung der Gebäudehöhen. Wir sind absolut nicht der Meinung, dass es dem dörflichen Charakter entspricht, dass in Grünwettersbach große massiven Wohnblöcke mit drei Vollgeschossen entstehen sollen.Es ist zwar ein kleines Symbol des Entgegenkommens sichtbar, wenn Sie veranlassen, dass vereinzelte Gebäude im obersten Geschoss etwas zu- rückzusetzen sind. Damit geben wir uns jedoch nicht zufrieden.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 8.91Wir finden es bedauerlich, dass vor allem auf dem künftig städtischen Grundstück, dem jetzigen ASV-Sportplatz, eine solche dermaßen massive und intensive Bebauung vorgeschlagen wird. Es könnte der Verdacht aufkommen, man wolle unser Grünwettersbach opfern um städtische Löscher zu füllen, die, so hört man manchmal, ohnehin schwarzen Löchern ähneln. Das können wir uns aber so nicht vorstellen und dem widersprechen wir auch immer wieder.Unser Ortsvorsteher Rainer Frank, hat in mehreren öffentlichen Sitzungen, unter anderem in Anwesenheit des Baubürgermeisters, Herrn Fluhrer, deutlichst versichert, dass es in erster Linie der Ortschaftsrsat ist, der entscheidet, was dem dörflichen Charakter entspricht. Herr Fluhrer hat nicht widersprochen.Wir können uns nicht im Entferntesten vorstellen, dass man uns Ortschaftsräte und die dortmals reichlich vertretene Wettersbacher Bevölkerung, in diesen Versammlungen mit voller Absicht fehlerhaft informiert hat. Oder?Wir […] werden dieser Planung so nicht zustimmen und dies werden wir in der Öffentlichkeit publizieren.Unsere Ablehnung im Hinblick auf die Geschossigkeit haben wir Ihnen bereits am 27. November 2020 schriftlich mitgeteilt.Zu den Dachformen und der Dachbegrünung:In Grünwettersbach gibt es bisher nahezu 0 Flachdächer. Mit einem Satteldach passen die Gebäude besser zum dörflichen Charakter des Bestandes.Dachbegrünung ist grundsätzlich eine schöne Sache. Dann sollte es aber schon eine intensive Dachberünung sein, die den Bewohnern der Gebäude auch ein Mehr / Meer an Lebensqualität bieten kann. Extensive Dachbegrünungen sind aus unserer Sicht „Grüne“ Mogelpackungen.Die städtebauliche Dichte in Cluster 2 entspricht der gleichen städtebaulichen Dichte wie im restlichen Plangebiet (Mit Ausnahme der Fläche für Gemeinbedarf). Die Eigentumsverhältnisse werden im Bodenordnungsverfahren geklärt.Der Ortschaftsrat ist im Zuge der Beratungsfolge in die Beschlüsse eingebunden. Beschlussfassendes Gremium ist der Gemeinderat.Siehe hierzu die Anmerkungen des Stadtplanungsamtes zu Bürger*in Nr. 31.Es ist eine Kombination aus Dachbegrünung und Gewinnung von Solarenergie vorgesehen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes schreiben die sogenannte Karlsruher Mischung vor. Die Dachbegrünung bringt neben ihrer Regenrückhaltefunktion auch92Ehrlicherweise sollte man sagen, dass der ökologische Nutzen gleich null ist. Wenn die Gebäude allerdings auch noch so dermaßen hoch sind, wird kein Mensch ein Gründach, egal welches, überhaupt wahrnehmen können. Dann sollte man schon lieber eine energetische solare Nutzung vorschlagen. Das würde wenigstens der sonnigen Lage entsprechen.Zu Reihenhäuser und Split-Level-Typen:Einer der Gründe, warum wir […] der Planungsuntersuchung vorläufig zugestimmt haben, ist die Tatsache, dass wir in unserem Baugebiet eine Chance gesehen haben. Es wird in der gesamten städtischen und vor allem bauträgermäßigen Planung von Wohngebieten, immer so getan wird, als gebe es nur junge Leute und solche, die sich auch 30 Jahre nach ihrem Hausbau noch jung genug fühlen, vier Stockwerke hoch und runter zu hüpfen. Das ist nicht die Realität.Jetzt haben wir hier die Chance, endlich mal Wohnformen für die Generation zu entwickeln, die in spätestens 20 Jahren die absolute Bevölkerungsmehrheit bildet und was passiert?Es wird wieder am Bedarf vorbeigeplant. Dieser Bebauungsplanentwurf könnte zum großen Teil der Feder eines Bauträgers entschlüpft sein. Reihenhäuser und Split- Level-Häuser brauchen wir heute beim besten Willen nicht mehr. Wer von den immer weniger werdenden jungen Häusleskäufern ein Reihenhaus haben möchte, der findet solche schmalen, viergeschossigen Immobilien mehr als genug. Die kann er denen abkaufen, die im Alter in der Regel von 55-70 Jahren ihr Exemplar wiederverkaufen – weil ihnen die Treppen zu beschwerlich sind und sie viel lieber bequem und altersgerecht auf einer Ebene wohnen wollen. Das ist Realität.einen ökologischen Mehrwert. Zudem heizen sich die Dachflächen nicht so sehr auf.Der Bebauungsplan bietet die Möglichkeit über vielfältige Bautypologien alle Zielgruppen anzusprechen. In den Mehrfamilienhäusern sind beispielsweise auch barriearme Wohnungen für älter Menschen möglich. Dies wird über § 35 der Landesbauordnung sichergestellt.93Wir wollen aber auch anmerken, dass wir dem Planungsbüro keinen schwarzen Peter zuschieben wollen. Die Damen und Herren haben gute Ansätze. Die Höfe zu Beispiel finden wir klasse.Reduzieren Sie bitte die Geschossigkeit!Arbeiten Sie hauptsächlich mit geneigten Dächern!Falls doch Flachdächer nötig sind, geben Sie intensive Dachbegrünungen oder solare Nutzungen vor!Und denken Sie an die geburtenstarken Jahrgänge, zu denen viele von uns gehören!Wir bitten Sie eindringlich, noch viel viel weiter voraus zu denken. Wo sollen denn diese alternden, geburtenstarken Jahrgänge wohnen, wenn ihnen ihr freistehendes Haus zu groß geworden ist, die Reihenhäuser mit vier Stockwerken nicht mehr zu packen sind oder sie in oberen Stockwerken wohnen, die nicht aufzugstechnisch erschlossen? Es wird nicht genug passenden Wohnraum für all diese Menschen geben. Das ist jetzt schon sicher. Die hier geplanten Wohneinheiten sind viel zu wenig. Wir sind in der Verantwortung. Sie alle und wir Ortschaftsräte ebenso. Lassen Sie uns etwas Gutes daraus machen, etwas, worauf wir einmal stolz sein können. Lassen Sie uns Vorreiter sein für andere Baugebiete.Bürger*in 41 vom 2. Juni 2021[…]Anwendung von § 13b BauGB:Der Bebauungsplan wird mit einem Verfahren nach § 13b BauGB begründet. Die Flächengrößen betragen für die "Östliche Esslinger Str." 3,1 und für „Heidenheimer Str." 2,2 ha. In dem Paragrafen gilt aber nur für Baugebiete, die maximal 1 ha Fläche umfassen. DieseDer Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren für den Außenbereich aufgestellt. Eine Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt 10.000 m² wird mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf nicht überschritten. Daher ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Um den Eingriff in Natur und Landschaft umfassend bewerten zu können, wurde ein naturschutzfachlicher Beitrag94Regelung, die ein beschleunigtes Verfahren ohne eingehende Untersuchung der Umweltbelange ermöglichen, ist angesichts der Größe des Baugebiets somit nicht anwendbar und entfällt als Planungsbegründung.beauftragt und erstellt. Er ersetzt den in diesem Verfahren nicht notwendigen Umweltbericht und ermittelt den artenschutzrechtlich notwendigen Ausgleich, den Ausgleich nach Biodiversitätsstärkungsgesetz, sowie zahlreiche Minimierungsmaßnahmen, um den Eingriff in Natur und Landschaft soweit zu minimieren wie möglich.Biotopflächen im Gebiet:Neben strukturarmen Ackerflächen gibt es im Planungsgebiet auch Streuobstflächen und vergleichsweise artenreiche Mähwiesen, zu denen es Hinweise gibt, dass sie die Qualität eines FFH- Lebensraumtyps haben („6510 Magere Flachland-Mähwiesen"). Eine Überbauung kommt für die entsprechenden Teile wegen des Biotopschutzes nicht in Frage.Die Streuobstbestände sind in im Gebiet und darüber hinaus recht weitflächig er­ halten. Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes („Biodiversitätsstärkungsgesetz") sind nach § 33a Streuobstbestände mit mehr als 1500 m² Fläche „zu erhalten", also vor Eingriffen geschützt. Die Streuobstbestände im Planungsgebiet erfüllen dieses Kriterium, es handelt sich um ca. 60 betroffene Streuobst-Bäume, einschließlich der in diesen Strukturen lebenden Tierarten (Vögel, Fledermäuse, andere Säugetierarten). Sie dürfen nicht ohne Weiteres überplant werden.Der zum Zeitpunkt der TÖB 2 vorliegende naturschutzfachliche Beitrag enthielt noch nicht die aktuell vorliegenden Inhalte. Das, letztes Jahr neu in Kraft getretene, Biodiversitätsstärkungsgesetz ist bereits darin aufgenommen und beinhaltet den Schutz der Streuobstwiesen und sieht den vorgeschriebenen Ausgleich der Streuobstwiesen vor.Die entfallenden Strukturen, die als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte dienen, werden durch zahlreiche Nistkästen für Vögel und Fledermäuse ersetzt. Zur Aufrechterhaltung von Nahrungsflächen werden krautreiche Säume, Gehölzinseln und Heckenstrukturen entwickelt. Magere Flachland-Mähwiesen kommen im Plangebiet nicht vor.Negative Auswirkungen auf angrenzende, bebaute Gebiete:Von den unbebauten Flächen gehen derzeit positive Auswirkungen auf die schon bestehende Bebauung von Grünwettersbach aus. Diese sind im Einzelnen:Die Grünflächen haben eine klimatisch ausgleichende Wirkung auf die bebauten Gebiete, nicht nur für das angrenzendeDer naturschutzfachliche Beitrag bewertet die Beeinträchtigung der strömenden Kaltluft durch die geplanten Gebäude als gering. Vergleiche hierzu Seite 40 des95Siedlungsgebiet, sondern auch für die­ gesamte Ortschaft - ein nicht zu vernachlässigende Vorteil im Randbereich der Oberrheinebene mit ihrem zeitweise sehr belastenden Klima. Und angesichts des Klimawandel eine immer stärker wirkende Tatsache. Der Landesnaturschutzverband hat in seiner Stellungnahme zur Fortschreibung des Karlsruher Flächennutzungsplans 2030 bereits seine ablehnenden Stellungnahe zur baulichen Nutzung des Gebiets abgegeben: ,,KA.1-W-423_$ Nördl. Heinz- Barth-Schule: Als wichtiger Ausgleichsraum mit sehr hoher Kaltluft-Lieferung ist diese Fläche als siedlungsnaher Freiraum für Grünwettersbach für eine Wohnbebauung ungeeignet und wird von uns abgelehnt."Auf den Flächen mit natürlichen Böden versickert das Regenwasser. Diese Funktion werden sie nach der Bebauung nicht mehr erfüllen können.Das Gebiet dient als offene Landschaft auch der Naherholung der ansässigen Grünwettersbacher Bevölkerung - auch diese Funktion wird nach der Bebauung verloren gehen, weil sich das öffentlich zugängliche „Grün" in privates, nicht mehr zugängliches verwandelt.naturschutzfachlichen Beitrags. Das Planungskonzept sieht einen offene Struktur vor, die zahlreiche begrünte Zwischenräume aufweist, durch die auch weiterhin Kaltluft in das Gemeindegebiet strömen kann.Die Versickerungsfähigkeit der Böden ist im Bestand schon gering. Es gibt im Bestand Geröllfänge, über die das anfallende Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Es wird eine Dachbegünung, Grünmulden und ein geringer Versiegelungsgrad vorgesehen. Eine wesentliche Verschlechterung zum Bestand ist nicht zu erwarten.Die zahlreichen geplanten öffentlichen Grün- und Spielflächen bieten neue Möglichkeiten zur Naherholung. Die bestehenden Flächen sind hingegen private Grundstücke, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.Flächenverbrauch:Der LNV hat in der Stellungnahme den großen Flächenverbrauch im Raum Karlsruhe kritisiert und einen Netto-Null- Verbrauch eingefordert. Die Stadt ist zu einem sparsamen, sprich nachhaltigen Umgang mit der sehr begrenzten Ressource an Naturflächen gebunden.In Karlsruhe hat lediglich ein Drittel des im FNP 2030 errechneten absoluten Bedarfs an neuen Wohnbauflächen Eingang in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gefunden. Der Nachbarschaftsverband setzt deshalb auch auf die Zielwerte zur Siedlungsdichte, die auch im vorliegenden Bebauungsplan die Planungsgrundlage darstellen. Somit wird ein schonender Umgang mit Grund und Boden gewährleistet.Verlust an landwirtschaftlichen Flächen:96Bei einer Bebauung gehen landwirtschaftliche Flächen mit - nach unseren Informationen - recht guter Produktivität verloren. Das kritisiert der Schwarzwaldverein entschieden. Landwirtschaftliche Flächen müssen mehr geschützt werden, denn hier wachsen schließlich Nahrungsmittel. Der Schwarzwaldverein lehnt die geplante Bebauung am Rande von Grünwettersbach ab.Abschließend machen wir darauf aufmerksam, dass im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur bundesdeutschen Klimapolitik sich jedes Projekt am Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für die künftigen Generationen nach Artikel 20a GG messen lassen muss. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Natur ist danach unabdingbar. An diesen Auftrag sind alle Behörden gebunden, auch die Stadt Karlsruhe.Am weiteren Verfahren wollen wir beteiligt werdenDerzeit befinden sich auf dem durch die bestehenden und nur einseitig angebauten Straßen Esslinger Straße und Heidenheimer Straße erschlossenen Gebiet ein Sportplatz, Ackerflächen und Streuobstwiesen. Die einseitig angebauten Straßen sollen durch Bebauung vervollständigt werden. Dadurch kann im Sinne des schonenden Umgangs mit Grund und Boden Erschließungsfläche eingespart werden. Durch die geringe Grundfläche der Bebauung und die angemessene städtebauliche Dichte, wird die Neuversiegelung reduziert. So wird sichergestellt, dass die landwirtschaftlichen Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden müssen. Eine Alternativenprüfung wurde mit Blick auf den Flächennutzungsplan durchgeführt. In Grünwettersbach stehen derzeit nicht genügend aktivierbare Baulücken oder Brachflächen zur Deckung des ermittelten Wohnraumbedarfes zur Verfügung. Die aktivierbaren Baulücken werden bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung in der Bedarfsermittlung zukünftiger Wohnbauflächen dem errechneten Bedarf gegenübergestellt und konnten diesen im vorliegenden Fall nicht decken. Flächen die auf vergleichbare Weise geeignet sind die Wohnraumbedarfe zu decken, gibt es in Grünwettersbach derzeit nicht.Im Resümee bleibt festzuhalten, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Belange sorgsam erfasst und bewertet wurden, entsprechende Ausgleichsmaßnahmen sind festgesetzt.Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB besteht die erneute Möglichkeit zur Stellungnahme.Bürger*in 1 vom 28. Mai 2021Bürger*in 2 vom 17. Mai 2021Bürger*in 3 vom 17. Mai 2021Bürger*in 4 vom 17. Mai 2021Bürger*in 5 vom 17. Mai 2021Bürger*in 6 vom 17. Mai 2021Bürger*in 7 vom 18. Mai 2021Bürger*in 8 vom 20. Mai 2021Bürger*in 9 vom 13. Mai 2021Bürger*in 10 vom 15. Mai 2021Bürger*in 11 vom 24. Mai 2021Bürger*in 12 vom 23. Mai 2021Bürger*in 13 vom 22. Mai 2021Bürger*in 14 vom 25. Mai 2021Bürger*in 15 vom 25. Mai 2021Bürger*in 16 vom 26. Mai 2021Bürger*in 17 vom 26. Mai 2021Bürger*in 18 vom 26. Mai 2021Bürger*in 19 vom 26. Mai 2021Bürger*in 20 vom 27. Mai 2021Bürger*in 21 vom 27. Mai 2021Bürger*in 22 vom 28. Mai 2021Bürger*in 23 vom 28. Mai 2021Bürger*in 24 vom 28. Mai 2021Bürger*in 25 vom 28. Mai 2021Bürger*in 26 vom 28. Mai 2021Bürger*in 27 vom 29. Mai 2021Bürger*in 28 vom 29. Mai 2021Bürger*in 29 vom 29. Mai 2021Bürger*in 30 vom 30. Mai 2021Bürger*in 31 vom 30. Mai 2021Bürger*in 32 vom 31. Mai 2021Bürger*in 33 vom 31. Mai 2021Bürger*in 34 vom 31. Mai 2021Bürger*in 35 vom 31. Mai 2021Bürger*in 36 vom 1. Juni 2021Bürger*in 37 vom 1. Juni 2021Bürger*in 38 vom 2. Juni 2021Bürger*in 39 vom 2. Juni 2021Bürger*in 40 vom 1. Juni 2021Bürger*in 41 vom 2. Juni 2021

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Bebauungsplan �X�, Karlsruhe � (PDF)

Bebauungsplan �X�, Karlsruhe �Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer Straße und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“, Karlsruhe – Grünwettersbachbeigefügt: Begründung und Hinweise- Entwurf -BPL Östlich Esslinger Straße- 2 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Inhaltsverzeichnis:A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ...............................4 1. Aufgabe und Notwendigkeit ..............................................................................4 2. Bauleitplanung ....................................................................................................5 2.1 Vorbereitende Bauleitplanung ........................................................................................ 5 2.2 Verbindliche Bauleitplanung ........................................................................................... 63. Bestandsaufnahme .............................................................................................6 3.1 Räumlicher Geltungsbereich .......................................................................................... 6 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz .............................. 6 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung ....................................................... 8 3.4 Eigentumsverhältnisse ................................................................................................... 8 3.5 Belastungen ................................................................................................................... 84. Planungskonzept ................................................................................................9 4.1 Städtebauliches Konzept ............................................................................................... 9 4.2 Erschließung ................................................................................................................ 10 4.3 Grünordnung ................................................................................................................ 12 4.4 Energiekonzept ............................................................................................................ 125. Planungsrechtliche Festsetzungen ................................................................. 13 5.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................ 13 5.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................................... 14 5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen ............................................................... 17 5.4 Stellplätze und Garagen ............................................................................................... 18 5.5 Nebenanlagen.............................................................................................................. 18 5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................................................................................ 19 5.7 Pflanzgebote ................................................................................................................ 21 5.8 Pflanzerhaltungsgebote ............................................................................................... 22 5.9 Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von Eingriffen ........................................................................................................................ 22 5.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ................................................................................... 24 5.11 Schallschutz ................................................................................................................. 246. Örtliche Bauvorschriften .................................................................................. 26 6.1 Dachgestaltung ............................................................................................................ 26 6.2 Fassadengestaltung ..................................................................................................... 26 6.3 Werbeanlagen und Automaten ..................................................................................... 27 6.4 Solaranlagen ................................................................................................................ 27 6.5 Unbebaute Flächen, Einfriedungen .............................................................................. 27 6.6 Nebenanlagen.............................................................................................................. 28 6.7 Außenantennen, Satelliten-Empfangsanlagen, Niederspannungsfreileitungen ............ 28 6.8 Erhöhung der Kfz-Stellplatzherstellung und -verpflichtung für Wohnungen .................. 287. Auswirkungen durch und auf die Neuplanung .............................................. 30 8. Umweltbericht ................................................................................................... 30 9. Bodenordnung und Sozialplan ........................................................................ 30 9.1 Bodenordnung ............................................................................................................. 30 9.2 Sozialverträglichkeit der Planung ................................................................................. 30 9.3 Sozialplan .................................................................................................................... 3110. Statistik .............................................................................................................. 32 10.1 Flächenbilanz ............................................................................................................... 32 10.2 Geplante Bebauung ..................................................................................................... 32BPL Östlich Esslinger Straße- 3 - Bearbeitungsstand: 15.02.202310.3 Bodenversiegelung ...................................................................................................... 3211. Kosten (überschlägig) ...................................................................................... 33 11.1 Beitragsfähige Erschließungskosten ............................................................................ 33 11.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt ........................................................................... 33 11.3 Weitere umlagefähige Kosten für Ausgleichsmaßnahmen ........................................... 33 11.4 Städtische Kosten insgesamt ....................................................................................... 3312. Finanzierung ..................................................................................................... 33 13. Übersicht der erstellten Gutachten ................................................................. 34 14. Anlagen zur Begründung ................................................................................. 34B. Hinweise zum Bebauungsplan ........................................................................ 35 1. Einsehbarkeit von DIN-Normen und sonstigen Regelwerken ...................... 35 2. Versorgung und Entsorgung ........................................................................... 35 3. Entwässerung ................................................................................................... 35 4. Niederschlagswasser ....................................................................................... 36 5. Denkmalschutz und archäologische Funde ................................................... 37 6. Baumschutz und Baumpflanzungen ............................................................... 37 7. Erdaushub / Auffüllungen / Bodenschutz ...................................................... 38 8. Feuerwehr ......................................................................................................... 38 9. Barrierefreies Bauen ........................................................................................ 39 10. Erneuerbare Energien / Energiestandard ....................................................... 39 11. Freiraumplanung .............................................................................................. 39 12. Pflanzlisten ........................................................................................................ 39 13. Ökologische Baubegleitung ............................................................................ 40 14. Monitoring ......................................................................................................... 40BPL Östlich Esslinger Straße- 4 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)1. Aufgabe und NotwendigkeitDie Stadt Karlsruhe ist ein attraktiver Wohnstandort, für den auch künftig eine steigende Einwohnerzahl prognostiziert wird. Die Bereitstellung von Wohnraum ist derzeit eine der zentralsten Herausforderungen in der Gesamtstadt. Auch in Wettersbach ist die Nachfrage nach Wohnraum insbesondere für junge Familien mit Kindern groß.Deshalb sollen im vorliegenden Plangebiet am nordöstlichen Ortsrand von Grünwettersbach neue Wohnbauflächen generiert und qualifiziert werden. Derzeit befinden sich auf dem durch die bestehenden und nur einseitig angebauten Straßen Esslinger Straße und Heidenheimer Straße erschlossenen Gebiet ein Sportplatz, Ackerflächen und Streuobstwiesen. Die einseitig angebauten Straßen sollen durch Bebauung vervollständigt werden. Dadurch kann im Sinne des schonenden Umgangs mit Grund und Boden Erschließungsfläche eingespart werden. Durch die geringe Grundfläche der Bebauung und die angemessene städtebauliche Dichte, wird die Neuversiegelung reduziert. So wird sichergestellt, dass die Flächen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden müssen. Eine Alternativenprüfung wurde bereits bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. In Grünwettersbach stehen derzeit nicht genügend aktivierbare Baulücken oder Brachflächen zur Deckung des ermittelten Wohnraumbedarfes zur Verfügung. Die aktivierbaren Baulücken werden bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung in der Bedarfsermittlung zukünftiger Wohnbauflächen dem errechneten Bedarf gegenübergestellt und konnten diesen im vorliegenden Fall nicht decken. Weitere Maßnahmen, wie Aufstockungen und Bebauung in zweiter Reihe sind aufgrund der bestehenden Struktur des Ortes nur sehr begrenzt möglich und können wegen der vielen Einzeleigentümer und Einfamilienhäuser nicht im ausreichendem Maße für eine Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes sorgen. Aufgrund der fehlenden Flächen für Innenentwicklung wäre es in Grünwettersbach und Palmbach nicht möglich, die Wohnraumbedarfe ohne Erweiterungen und Arrondierungen des bestehenden Siedlungsbereiches zu decken. Betrachtet man die Flächen, die in Grünwettersbach und Palmbach an den Siedlungsbereich angrenzen, so finden sich dort fast ausschließlich landwirtschaftlich- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Weideflächen und Streuobstwiesen. Um möglichst wenige dieser Flächen in Anspruch zu nehmen, wurde das vorliegende Plangebiet ausgewählt, da es keine eigene Erschließung benötigt und so flächenschonend umgesetzt werden kann. Flächen, die auf vergleichbare Weise geeignet sind die Wohnraumbedarfe zu decken, ohne dass dafür landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen, gibt es in Grünwettersbach derzeit nicht. Eine weitergehende Schonung der landwirtschaftlichen Fläche ist nicht möglich.BPL Östlich Esslinger Straße- 5 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Das Plangebiet liegt nicht in der freien Landschaft, sondern stellt eine Transitfläche dar, die sich zwischen der kleinteiligen bestehenden Wohnbebauung, der Heinz-Barth-Grundschule, den Sportflächen und der Autobahn A8 aufspannt. Mit der geplanten Bebauung strebt die Stadt Karlsruhe die Schaffung von Wohnraum auf bereits erschlossenen Flächen an. Es soll zwischen den unterschiedlichen bestehenden Nutzungsarten und Bautypen vermittelt werden. Weitere Herausforderungen stellen der Schallschutz, die schwierige topografische Situation, das schonende Heranrücken an die Bestandsbebauung und die Klimaanpassung sowie der Klimaschutz dar.Um trotz der beschriebenen Herausforderungen eine möglichst qualitätvolle städtebauliche Struktur und Dichte zu generieren, hat die Stadt Karlsruhe eine zweistufige Planungskonkurrenz ausgelobt, bei der nach einer Vorauswahl fünf Büros ihre Planungskonzepte vorgestellt haben. Der Siegerentwurf „7 Höfe“ eines Planungsteams bestehend aus „SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten“ und „stadt landschaft plus“, wurde daraufhin zu einem Rahmenplan ausgearbeitet. Eine umfassende Bürgerbeteiligung hat das Projekt in allen bisherigen Phasen begleitet, sodass die Bürger jederzeit die Gelegenheit hatten, das neue Baugebiet aktiv mitzugestalten. Der so entstandene Rahmenplan liegt dem vorliegenden Bebauungsplan zu Grunde.2. Bauleitplanung2.1 Vorbereitende BauleitplanungDer gültige Flächennutzungsplan 2030 (FNP) des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe stellt zwei Wohnbauflächen entlang der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße dar. Geringfügig werden durch den vorliegenden Bebauungsplan auch Flächen in Anspruch genommen, die derzeit als Erweiterungsfläche Schule und landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind.Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch die geringfügigen Abweichungen nicht beeinträchtigt, da die Mehrflächen vorwiegend für Grünflächen in Anspruch genommen werden und die Dichte und Einwohnervorgaben des FNP 2030 eingehalten werden. Das Plangebiet ist dem Siedlungstyp C zugeordnet, mit einer Dichte von 40 Wohneinheiten pro ha, das sind ~80 Einwohner/ha. Für beide Flächen sind somit nach Vorgaben des FNP 2030 insgesamt ca. 170 neue Wohneinheiten (ca. 90 im Bereich Esslinger Straße und ca. 80 im Bereich Heidenheimer Straße) vorgesehen. Ein Drittel davon muss in verdichteter Bauweise ausgeführt werden. Beim Vollzug des Bebauungsplanes wird ein familienfreundlicher Wohnungsmix mit ca. 160 Wohneinheiten für ca. 409 Einwohnern erwartet. Dadurch wird den Werten aus dem Flächennutzungsplan entsprochen. Durch die Planung werden in geringen Umfang auch Flächen in Anspruch genommen, die derzeit im Flächennutzungsplan als Erweiterungsfläche Schule und landwirtschaftlicheBPL Östlich Esslinger Straße- 6 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Fläche dargestellt sind. Es kann davon ausgegangen werden, dass die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes durch die geringfügigen Abweichungen nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst werden.2.2 Verbindliche BauleitplanungFür den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans liegen folgende Bebauungspläne vor: Nr. 446 „Krummenacker-Sperling-Ziegelhütte“, rechtsverbindlich seit 27. Juli 1972 Nr. 447 „Krummenacker-Sperling-Ziegelhütte, Änderung“, rechtsverbindlich seit 11. Januar 1974 Nr. 552 „Sportzentrum Wettersbach“, rechtsverbindlich seit 5. Oktober 1979 Nr. 606 „Im Kloth-Rübenacker“, rechtsverbindlich seit 15. Juni 1984Für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes werden die Festsetzungen der genannten Bebauungspläne verdrängt.3. Bestandsaufnahme3.1 Räumlicher GeltungsbereichDas ca. 9,1 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe – Grünwettersbach.Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes.3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, ArtenschutzDas Plangebiet liegt im Naturraum Kraichgau. Der Charakterisierung dieses Naturraumes im Landschaftsplan 2030 ist zu entnehmen, dass die Schwemmflächen der Talausgänge der Schwarzwald-Randplatten und des Kraichgaus mit seiner mächtigen Lössdecke ideale Voraussetzungen für frühe Ansiedlungen bildeten. Der Kraichgau zählt dabei zu den ältesten Kulturregionen Europas. Ausgewogene Übergänge in höher gelegene Gartenbereiche und landwirtschaftlich genutzte Flächen sind typisch für die Hangbereiche. Auf den fruchtbaren Lössboden des Kraichgaus finden sich an den sonnigen Hängen Obst- und Gemüsegärten, ausgedehnte Grünlandnutzung, Äcker und Weinberge. Neben der Offenlandnutzung finden sich besonders auf den Bergrücken teilweise naturnahe Laubmischwälder (Buchenmischwälder) auf steiler Hanglage.Das Plangebiet liegt im Südosten Karlsruhes im Stadtteil Grünwettersbach. Es wird überwiegend landwirtschaftlich als Acker, Grünland und ObstwiesenBPL Östlich Esslinger Straße- 7 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023genutzt. Eingestreut sind Gebüsche/Feldgehölze vorhanden. An der „Heidenheimer Straße“ befindet sich der Sportplatz des ASV Grünwettersbach.Das Gebiet liegt im Naturpark „Schwarzwald Mitte / Nord“. Des Weiteren liegen im Gebiet selbst keine Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete oder Naturdenkmale vor. Die Feldhecke im Plangebiet ist gesetzlich geschützt. Ebenfalls sind die im Gebiet liegenden Streuobstwiesen gesetzlich geschützte Biotope.Auf Basis der Biotopkartierung sowie der Arterfassung lassen sich für das Plangebiet Lebensräume mit besonderer bzw. hoher Bedeutung für Flora und / oder Fauna abgrenzen. Hierzu gehören insbesondere: Der Streuobstbestand an der Esslinger Straße mit dem großen Angebot an Baumhöhlen als Quartier für Fledermäuse, als Brut- und Nahrungshabitat für Vögel, Lebensraum für Reptilien sowie weitere Kleinsäuger und Insekten. Die Streuobstbestände bzw. Gärten an der Heidenheimer Straße als Brut- und Nahrungsraum für Vögel, hochwertiges Jagdgebiet für Fledermäuse, Lebensraum für Reptilien, weitverbreitete Säuger (Kleinsäuger, Fuchs, Dachs) und Insekten. Die Heckenzüge mit angrenzenden Saumbereichen mit ihrer Funktion als wertvoller Lebensraum für Reptilien, Brut- und Nahrungshabitat für Vögel sowie Lebensraum von weitverbreiteten Säugern (Kleinsäuger, Fuchs, Dachs) und Insekten.Es lässt sich sagen, dass die zur Bebauung vorgesehen Flächen neben allgemein häufigen Arten (u.a. Kohl- und Blaumeise, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Amsel) auch von Arten genutzt werden, die auf der Roten Liste geführt werden (Klappergrasmücke, Star, Haussperling, Wendehals). Bei der Reptilienerhebungen im Gelände wurde die Zauneidechse nachgewiesen. Des Weiteren nutzen vier Fledermausarten (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Rauhautfledermaus) das Gebiet zur Jagd.Die Teilfläche entlang der Esslinger Straße ist nach Norden und zur Straße hin abschüssig und durch abströmendes Oberflächenwasser bei Starkregen gefährdet. Das nördliche Teilgebiet an der Heidenheimer Straße ist nach Südwesten hin abschüssig und ebenfalls durch abströmendes Oberflächenwasser bei Starkregen gefährdet.Der Untergrund besteht aus Buntsandstein und der Grundwasserspiegel wurde bei einer Bohrung in diesem Bereich bei 75 m unter Geländeoberkante (GOK) angetroffen.Im Plangebiet befinden sich die „Heidenheimer Gräben“. Diese dienen der Entwässerung der Autobahn und sind somit keine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Die Vorgaben und Verbotstatbestände des § 38 WHG und § 29 WG BW sind einzuhalten.BPL Östlich Esslinger Straße- 8 - Bearbeitungsstand: 15.02.20233.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Vorhandene NutzungenDas Plangebiet ist weitestgehend unbebaut. Es befinden sich einzelne, dem Sportplatz des ASV Grünwettersbach zugeordnete Gebäude nördlich der Heidenheimer Straße. Zudem gibt es einige Geröllfänge im Gebiet. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich auch Streuobstwiesen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Grünland. ErschließungInnerhalb des Plangebietes befinden sich Teile der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße. Die Balinger Straße führt durch das Plangebiet und erschließt den Sportpark Tannweg mit der zugehörigen Gaststätte. Die bestehenden Erschließungsstraßen erschließen auch das Plangebiet. DenkmalschutzInnerhalb des Geltungsbereiches gibt es keine Kulturdenkmale. Der an den Geltungsbereich angrenzende Friedhof steht unter Denkmalschutz. Von diesem wird ein Respektabstand eingehalten. Innerhalb dieses Abstandes werden Ausgleichsflächen angelegt, welche von Menschen in der Regel nicht betreten werden, sodass eine Störung nicht zu erwarten ist. Optisch wird die Bebauung schon durch die bestehende Baumreihe vom Friedhof abgeschirmt.3.4 EigentumsverhältnisseDie Grundstücke im Plangebiet befinden sich überwiegend im Privateigentum.3.5 Belastungen LärmAuf das Plangebiet wirkt von der Bundesautobahn A8 Verkehrslärm ein. Gewerbelärm besteht im Gebiet aufgrund der benachbarten Gaststätte Tannweg. Zudem stellen die bestehenden und geplanten Sportanlagen in der näheren Umgebung eine Lärmquelle dar, die auf das Gebiet einwirkt. Klima / LuftDas Plangebiet ist unbebaut und beinhaltet Baumbestand. Die Karte des städtebaulichen Rahmenplanes Klimaanpassung stellt den überwiegenden Bereich des Plangebietes als Freifläche mit Kaltluftlieferung dar. Gleichzeitig ist das Plangebiet als Potenzialflächen für klimaoptimierte Nachverdichtung sowie klimaoptimierte Bebauung vorgesehen. Außerdem dienen diese Bereiche als Einwirkungsbereich für Kaltluft. Unter anderem durch die in Luftlinie rund 200 mBPL Östlich Esslinger Straße- 9 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023entfernte Autobahn A8 ist das Plangebiet erhöhten Feinstaub- und Stickstoffbelastungen ausgesetzt. Die Anzahl an Tagen, an welchen der Grenzwert für die Feinstaubbelastung (PM10 Belastung) im Plangebiet überschritten wird, liegt bei vier und liegt dabei weit unter den 35 Kalendertagen, an denen die Grenzwerte maximal überschritten werden dürfen. Der prognostizierte Stickoxidwert für das Jahr 2020 liegt für das Gebiet unter der Hälfte des maximal zulässigen Jahreswertes. Belastungen - BodenverunreinigungenInnerhalb des Planumgriffs sind derzeit keine Flächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Karlsruhe erfasst. Im Bereich der bestehenden Sportanlage sind jedoch verschiedene Gebäude (Vereinsheim, Geräteschuppen) sowie Oberflächenbefestigungen (Wege-, Flächenbefestigungen) vorhanden, deren Rückbau erforderlich wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Herstellung des Sportplatzplanums ortsfremde Auffüllmaterialien verwendet wurden. Des Weiteren sind auf dem Flst.-Nr. 73948 im Luftbild Gerätehütten auf dem Grundstück zu erkennen, die ebenfalls rückgebaut werden sollen. KampfmittelEs liegen keine Hinweise vor, die einen Kampfmittelverdacht begründen. Das Plangebiet liegt außerhalb des bombardierten Bereiches und es befanden sich dort während des Zweiten Weltkrieges keine wichtigen Industriebetriebe oder Verkehrswege von überörtlicher Bedeutung.4. Planungskonzept4.1 Städtebauliches KonzeptBasierend auf dem Siegerentwurf der Planungskonkurrenz „Esslinger Straße – Heidenheimer Straße“ wurde zusammen mit den Bürgern ein Rahmenplan entwickelt. Dieser Rahmenplan hat das Planungskonzept konkretisiert, das dem vorliegenden Bebauungsplan zu Grunde liegt.Das durch Wohnnutzung geprägte Quartier soll das Wohnraumangebot von Wettersbach, aber auch von Karlsruhe ergänzen und vervollständigen. Deshalb sieht das Planungskonzept eine Mischung verschiedener Wohn- und Eigentumsformen vor. Innerhalb der sieben Höfe sollen sich Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit Mehrfamilienhäusern blockweise zu strukturell durchmischten Nachbarschaften zusammenschließen.Da sich das Plangebiet im Außenbereich befindet und es sich vorliegend um eine Angebotsplanung handelt, ist das Karlsruher Innenentwicklungskonzept mit seiner Verpflichtung zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum nichtBPL Östlich Esslinger Straße- 10 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023anwendbar. Dennoch besteht die Möglichkeit auch in diesem Baugebiet sozialen Wohnraum zu schaffen. Eigentümer können, auf freiwilliger Basis, eine Förderung erhalten, wenn sie sich selbst dazu entscheiden, im Baugebiet geförderten Wohnraum herzustellen. Die Stadt wendet auf ihren eigenen Bauflächen das Grundstücksvergabekonzept Wohnen (Konzeptvergabe) an, welches der Gemeinderat am 20. April 2021 beschlossen hat. Danach werden flächenmäßig geeignete Grundstücke im Rahmen des Vermarktungsverfahrens nach verschiedenen Gesichtspunkten bewertet und vergeben. Zu den Vergabekriterien gehört unter anderem auch die Berücksichtigung von gefördertem Wohnraum.Ergänzt wird die Wohnnutzung durch eine geplante fünfgruppige Kindertagesstätte, die auch die Bedarfe angrenzender Baugebiete decken soll.Das erschließungsarme Konzept sieht vor, dass die einzelnen Cluster jeweils eine Gemeinschaftstiefgarage aufweisen, die über die bestehenden Straßen Esslinger Straße oder Heidenheimer Straße angefahren werden kann. Diese Tiefgaragen werden so in den Hang integriert, dass sie ein Plateau für das jeweilige Cluster bilden, auf dem sich der gemeinschaftlich genutzte Innenhof befindet. Die Erdgeschossebene befindet sich somit auf Höhe des Innenhofes, der als Begegnungsort dient. Die Gebäude werden von diesem Hof aus erschlossen, wodurch Nachbarschaften gebildet und gestärkt werden. Eine Notfallzufahrt kann über den barrierefreien Zugang zum Blockinnenhof erfolgen. Die Innenhöfe sollen einen hohen Grünanteil aufweisen.Durch die verschiedenen Cluster entsteht eine offene Blockrandstruktur, die sich mit kleinteiliger Bebauung an die Bestandsgebäude an der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße annähert. Die Planung sieht zwei bis drei Vollgeschosse, teilweise mit Staffelgeschossen, vor. So kann bei einer geringen Grundfläche dennoch eine angemessene städtebauliche Dichte erreicht werden, die den Vorgaben des Flächennutzungsplanes entspricht.Große Grünflächen im Gebiet erhalten die ökologische Funktion des Gebietes und bieten den Bewohnern*innen von Wettersbach neue Spiel- und Erholungsflächen. Durch zahlreiche Grünmulden und neue Geröllfänge soll das Hangwasser aufgefangen werden.Die Esslinger Straße und die Heidenheimer Straße werden in ihrer bisherigen Fahrbreite nur geringfügig angepasst. Es erfolgt lediglich eine Ergänzung neuer Stellplätze, Gehwege und Baumpflanzungen.4.2 ErschließungDas Plangebiet ist derzeit mit einer Bushaltestelle (Schulbus) bei der Heinz- Barth-Schule und einer fußläufig in 5 Minuten von Cluster 1 und in 10 MinutenBPL Östlich Esslinger Straße- 11 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023von Cluster 7 erreichbaren Haltestelle an der „Wiesenstraße“ an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Buslinien an der Wiesenstraße sind mit dem Bahnanschluss an der Haltestelle „Durlach Zündhütle“ abgestimmt und bieten so einen Anschluss an das Schienennetz. Eine direkte Einbeziehung des Plangebietes in die Busroute zum „Zündhütle“ wurde angefragt, ist aber derzeit aus Gründen des Betriebsablaufs nicht möglich.An das Straßennetz sind die Baugrundstücke über die Esslinger Straße und die Heidenheimer Straße angebunden. Die Zufahrt der einzelnen Cluster erfolgt über die jeweilige Gemeinschaftstiefgarage. Dort werden alle notwendigen Stellplätze nachgewiesen.Die Tiefgaragen können mit E-Ladestationen ausgestattet werden. Das Leitungsnetz wird dementsprechend ausgelegt. Besucherstellplätze stehen an der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße zur Verfügung. Um den Parkdruck auf den Bestandsstraßen nicht zu erhöhen und dem realen Verkehrsverhalten in Grünwettersbach gerecht zu werden, werden mindestens zwei Stellplätze pro Wohngebäude verlangt.Die Höfe der Cluster sollen als Aufenthaltsflächen dienen und autofrei bleiben. Es soll jedoch die Möglichkeit geben, z. B. für Umzüge in die Höfe einzufahren. Zudem sollen die Höfe für Rettungsfahrzeuge befahrbar sein. Die Höfe sollen so strukturiert werden, dass sie in der Mitte Grün- und Aufenthaltsbereiche haben, an die sich auf beiden Seiten Wegeflächen anschließen.Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes kann über das vorhandene Leitungsnetz erfolgen. Trinkwasser- und Gasversorgung ist in der Heidenheimer und Esslinger Straße durch bestehende Leitungen sichergestellt. Die einzelnen Cluster können jeweils einen Wasseranschluss erhalten. Hierfür können wahlweise privat zu errichtende Wasserübergabeschächte, Hausanschlussräume in Tiefgaragen oder in Gebäudekellern gewählt werden. Die Trasse der Anschlussleitung bis zum privaten Hausanschluss soll dabei nicht über die Rückseiten der Grundstücke (Garten- und Terrassenflächen) verlaufen und maximal 20 m lang sein. Wasserschächte und Anschlussleitungen sollen dabei möglichst außerhalb der privaten Versickerungsflächen angeordnet werden.Insbesondere für die Cluster im Süden gilt, dass in Abstimmung mit den Stadtwerken das Erfordernis privater Hausdruckerhöhungen geprüft werden soll.Die Abfallentsorgung erfolgt über die Esslinger Straße und die Heidenheimer Straße. Für jedes Cluster ist in Straßennähe ein eingehauster Aufstellort für Abfallbehälter vorgesehen. Die Entsorgung findet ausschließlich über diese Flächen und über gemeinschaftliche Abfallbehälter statt. Die Größe und LageBPL Östlich Esslinger Straße- 12 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023der Flächen sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes dargestellt.Niederschlagswasser auf den Grundstücken soll – soweit im Sinne des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz schadlos möglich – bewirtschaftet werden. Das heißt, das Niederschlagswasser soll zu 100% auf dem eigenen Grundstück zurückgehalten, verwendet, verdunstet oder über Versickerungsmulden versickert werden.4.3 GrünordnungZiel der Grünordnung sind wohnungsnahe attraktive Grün- und Freiflächen und die Einbindung in den umgebenden Landschaftsraum.In den von den Gebäuden geschützten Innenhöfen entstehen ruhige, gemeinschaftliche Freibereiche, in denen nachbarschaftliches Leben stattfinden kann. Die Wohncluster werden immer wieder durch öffentlich nutzbare Grünflächen unterbrochen, wodurch Kaltluftabfluss und Durchlüftung sichergestellt werden.Neben einem Angebot an Spielflächen wird mit einer zusätzlichen Fuß- und Radwegeverbindung die Vernetzung zum umgebenden Landschaftsraum gestärkt.Die Grünmulden werden gestalterisch und funktional in die öffentlichen Grünflächen integriert. Sie bilden im Osten den Übergang in die angrenzende Landschaft. Den tiefsten Punkt im Norden der Esslinger Straße nimmt die von vorhandenen Gehölzstrukturen umgebene Mulde ein.Neben den speziell dem Ausgleich zugewiesenen Flächen ist vorgesehen, die öffentlichen Grünflächen mit Strukturen für die Zauneidechsen auszustatten, um das Lebensraumangebot für die Zauneidechsen zu optimieren.Aus naturschutzfachlichen Gründen sollen zur Begrünung vorrangig heimische Arten verwendet werden. Die Eignung hinsichtlich Klimawandel (Trockenheit, Hitze) wird ebenfalls zu berücksichtigen sein.Die Esslinger Straße erhält eine begleitende Baumreihe, die sowohl den neuen Gehweg als auch die offenen Stellplätze überstellt. Neben der gestalterischen Aufwertung des Straßenraums werden so auch wichtige Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt.Weitere Begrünungsmaßnahmen mit kühlender Wirkung sind die geplante Dach- und Fassadenbegrünung. Hier entstehen darüber hinaus Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die Ableitung von Niederschlagswasser wird verzögert.4.4 EnergiekonzeptBPL Östlich Esslinger Straße- 13 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Der Gemeinderatsbeschluss "Anforderungen zur Umsetzung der Klimaneutralität in Bauleitplanungen sowie Verträgen der Stadt Karlsruhe" vom 30. Juni 2020 beinhaltet drei Komponenten, die die Basis für ein weitgehend klimaneutrales Bauen legen. Laut Gemeinderatsbeschluss müssen neue Wohngebäude als Mindeststandard für die Gebäudeeffizienz die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 einhalten. Der Primärenergiefaktor des Energieträgers für die Wärmeversorgung muss kleiner als 0,3 sein. Die Dachflächen sind soweit als möglich mit Photovoltaik zu belegen. Mit diesen drei Faktoren kann ein weitgehend klimaneutrales Wohngebiet entstehen.Das Plangebiet soll beispielhaft für das Erreichen der Karlsruher Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis zum Jahr 2040) stehen und die Möglichkeiten sowie Rahmenbedingungen der Energieversorgung unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Realisierungsmöglichkeiten zeigen. Aufgrund der Planung als Angebotsbebauungsplan können hohe energetische Standards sowie eine klimaneutrale Energieversorgung nicht von vornherein in Durchführungsverträgen geregelt werden. Im Rahmen der Konzeptvergabe von städtischen Grundstücken, stellt die umweltfreundliche Energieversorgung ein wichtiges Vergabekriterium dar. Für private Grundstücke können diese Belange nur als Empfehlung im Rahmen eines Energiekonzeptes Eingang finden. Im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan wurde ein solches Energiekonzept erstellt, welches dem Bebauungsplan als Anlage beiliegt. Dies soll den Bauwilligen vor allem Möglichkeiten aufzeigen, wie sie ihr Gebäude energetisch und wirtschaftlich sinnvoll mit erneuerbaren Energien versorgen können.Das Energiekonzept zeigt im Wesentlichen Varianten für verschiedene Wohnformen auf. Es wird unter anderem dargestellt, dass ein Primärenergiefaktor von 0,3 – 0,4 durchaus wirtschaftlich sein kann. Die Ergebnisse sind, soweit möglich in den vorliegenden Bebauungsplan eingeflossen.Zusätzlich wird auf das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG), das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) und das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) verwiesen.5. Planungsrechtliche Festsetzungen5.1 Art der baulichen NutzungZur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen für das Quartier und des städtebaulichen Konzepts werden für das Plangebiet allgemeine WohngebieteBPL Östlich Esslinger Straße- 14 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023und eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt.Die Gliederung der Baugebiete dient insbesondere der Umsetzung der dort unterschiedlich festgesetzten Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung.Allgemeine Wohngebiete (WA) dienen vorwiegend dem Wohnen. Die vorliegenden Festsetzungen bilden einen Zulässigkeitsrahmen, der den allgemein zulässigen Nutzungen aus § 4 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entspricht. Dadurch soll ein lebendiges Quartier mit hohem Wohnanteil entstehen, das das vorhandene Nutzungsspektrum von Wohnen, Schule, Kindergarten und Sportplätzen sinnvoll ergänzt und keine nutzungsbedingten Konflikte hervorruft. Die zulässigen Nutzungen sollen auch die Möglichkeit bieten, das Angebot an kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen und sportlichen Zwecken, die einen Mehrwert über das Plangebiet hinaus entfalten unterzubringen. Die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Dadurch wird ein hoher Anteil an Wohnnutzung sichergestellt und gleichzeitig der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden- Württemberg Rechnung getragen, die einen vollständigen Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen verlangt, wenn wie hier ein allgemeines Wohngebiet im Verfahren nach § 13b BauGB festgesetzt werden soll. Gleichzeitig wird das durch die ausgeschlossenen Nutzungen in der Regel hervorgerufene, höhere Verkehrsaufkommen im Gebiet und auch in den angrenzenden Bestandgebieten vermieden. Der Gebietscharakter wird dadurch nicht in Frage gestellt.Auf Gemeinbedarfsflächen (GBF) dürfen nur Einrichtungen und Anlagen errichtet werden, die der Allgemeinheit dienen und dem konkret festgesetzten Nutzungszweck entsprechen. Es soll dadurch dem gesamtörtlichen Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen Rechnung getragen werden. Derzeit umfasst der Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen in Wettersbach etwa neun KiTa- Gruppen. Davon sollen fünf in Grünwettersbach und vier in Palmbach geschaffen werden. Es ist geplant eine fünfgruppige KiTa auf dieser Gemeinbedarfsfläche unterzubringen. Hierzu soll nach Fertigstellung dieses Bebauungsplanes ein Realisierungswettbewerb ausgelobt werden.5.2 Maß der baulichen NutzungDas Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch: • die zulässige Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß, • die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EG OKFF) als Höchstmaß, • die Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß.Die Gebäudehöhen und Dichtekennwerte orientieren sich am Rahmenplan der Büros „SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten“ und „StadtLandschaftPlus“, derBPL Östlich Esslinger Straße- 15 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023das Ergebnis der städtebaulichen Optimierungen des Siegerentwurfs aus dem Ideenwettbewerb ist. Die Festsetzung maximaler Gebäudehöhen dient der Begrenzung der Gebäudekubatur und gewährleistet, dass sich das neue Quartier stadtbildverträglich in das vorhandene bauliche Umfeld einfügt. Die Höhen werden der besonderen städtebaulichen Situation gerecht als Antwort auf den eher kleinteiligen Bestand der Wohnbebauung und die großmaßstäblichen Schul- und Hallengebäude. Der Städtebau insgesamt sieht eine eher gleichbleibende Gebäudehöhe vor, die zur Bestandsbebauung hin abgestaffelt wird. Durch die vorhandene Topografie entsteht so ein abwechslungsreiches Höhenspiel. In der Regel wird das Quartier durch zwei- bis dreigeschossige Bebauung geprägt sein, was als angemessene städtebauliche Dichte angesehen wird. Dadurch wird auch den Vorgaben des Flächennutzungsplanes und somit der gesamtstädtischen Strategie zur Schaffung von Wohnraum entsprochen. Als unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe dient die pro Cluster festgesetzte Erdgeschossfertigfußbodenhöhe. Dadurch wird sichergestellt, dass die Gebäudekubatur gleichbleibt, auch wenn das Plateau, auf dem sich das jeweilige Cluster befindet, niedriger ausgebaut werden sollte. Dies dient der Sicherung des städtebaulichen Entwurfes aus dem Rahmenplan.Die erforderlichen Abstandsflächen sind untereinander einzuhalten. Es kann also davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet ist. Die Gebäude im Plangebiet, bei denen ein zusätzliches Staffelgeschoss oberhalb des letzten Vollgeschosses ermöglicht werden soll, sind mit der Beschriftung „+ StG“ gekennzeichnet. Die Geschossfläche des Staffelgeschosses kann bis zu maximal 75% der darunterliegenden Geschossfläche betragen. Die städtebaulich gewünschte Gliederung und Ausdifferenzierung der Baukörper wird somit auch architektonisch unterstützt, indem private Außenwohnbereiche in Form von Dachterrassen ermöglicht werden. Die Baubereiche im Plangebiet, für die die Splitlevelbauweise vorgesehen ist, sind mit der Beschriftung „+ Sp“ gekennzeichnet. So sollen Gebäude, die zum Innenhof hin zweigeschossig sind, durch den Geländesprung am Plateau zur Esslinger Straße oder Heidenheimer Straße hin abgestaffelt werden, um sich möglichst schonend an die Bestandsbebauung anzunähern.Das städtebauliche Konzept reagiert auf die vorhandene Topografie, indem Plateaus ausgebaut werden, welche dafür sorgen sollen, den Erdaushub beim Bau der Gemeinschaftsgarage möglichst gering zu halten. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrt, deren maximale Rampenneigung durch die Garagenverordnung (GaVO) begrenzt ist, entstehen Plateaus, die in ihrer Höhe durch die als Höchstmaß festgesetzte Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EG OKFF) begrenzt sind. Dadurch wird den Bauwilligen in der späteren Entwurfsplanung die notwendige Flexibilität eingeräumt. Durch diese Plateaus entstehen klar ablesbare Wohncluster, die Nachbarschaften bilden und einen gemeinsamen Zugangs- und Aufenthaltsraum im Blockinnenbereich haben. UmBPL Östlich Esslinger Straße- 16 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023diese Plateaus zu sichern und vor allem in ihrer Höhenausbildung auf ein verträgliches und barrierefrei zugängliches Maß zu beschränken, wird die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe pro Cluster begrenzt. Diese Höhe bezieht sich auf einen realen Bezugspunkt an der jeweils angrenzenden Bestandsstraße, der auch nach den Umbaumaßnahmen bestehen bleiben wird. Diese Bezugspunkte werden pro Cluster mit ihrer Höhe über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt. Die maximale Erdgeschossfertigfußbodenhöhe wurden so festgesetzt, dass die notwendige Tiefgaragenabfahrt mit einer Steigung von 10 % ausgeführt werden kann und zugleich ein direkter barrierefreier Zugang zum Innenhof mit maximal 6% Steigung möglich ist.Die Regelungen zur Zulässigkeit von Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhen mit Solaranlagen und betriebsbedingten technischen Aufbauten sorgen städtebaulich durch die spezifisch an die Höhe der Aufbauten gekoppelten Abstandsvorgaben von allen Außenwänden dafür, dass von den besagten Anlagen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Höhenentwicklung des Quartiers ausgehen und dass die Aufbauten vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbar sind.Die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans eingetragene Gebäudehöhe darf ausnahmsweise durch Absturzsicherungen bis zu einer maximalen Höhe von 1,10 m überschritten werden. Die privaten Außenwohnbereiche sind damit durch Absturzsicherungen geschützt, was zur Sicherheit beiträgt und die Aufenthaltsqualität erhöht.Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter maßgeblicher Grundstücksfläche zulässig sind. Die Grundflächenzahl soll die Versiegelung der Böden begrenzen und zugleich eine intensive Nutzung der Flächen in Verbindung mit einem hohen Freiflächenanteil ermöglichen. In den allgemeinen Wohngebieten dürfen maximal 30 % der Grundstücksfläche überbaut werden. In der Gemeinbedarfsfläche sind maximal 40 % Überbauung zulässig. Damit werden die GRZ-Orientierungswerte nach § 17 BauNVO (für Wohngebiete 0,4) zum Teil unterschritten. Gemäß dem städtebaulichen Konzept soll dadurch ein hoher Anteil an qualitätvollen privaten Freiräumen entstehen. Es werden die kleinteiligen Strukturen gesichert, die sich angemessen an die Bestandsbebauung anfügen. Ziel ist es, die versiegelten Flächen und damit auch den Einfluss auf Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Die 10.000 m² Grundfläche, die gemäß §13b BauGB als Voraussetzung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gelten, werden insgesamt eingehalten. Auch diese Obergrenze wird durch diese GRZ-Festsetzung gesichert.Darüber hinaus wird gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, dass die GRZ durch die Grundflächen der Anlagen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauNVO in allen Baugebieten um bis zu 0,3, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von maximal 0,6 überschritten werden darf.BPL Östlich Esslinger Straße- 17 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Dies liegt an der Unterbringung des ruhenden Verkehrs, und der Abfallbehälterstandorte. Dadurch kann der oberirdische Freibereich von Parkierung weitgehend freigehalten werden, was die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums und der privaten Außenbereiche deutlich erhöht. Die Funktionen des Bodens können dennoch weitgehend erhalten werden, weil eine intensive Begrünung der Tiefgaragen mit Begrünungssubstrat in einer Mindesthöhe von 60 cm bis 100 cm oberhalb der Filter- und Drainschicht vorgesehen wird.Dem Bebauungsplan und damit den Regelungen für die GRZ liegt ein auf einem Wettbewerbsentwurf basierender städtebaulicher Rahmenplan zugrunde, der die Ausformung und Struktur der künftigen Entwicklung im Plangebiet darstellt.5.3 Bauweise, überbaubare GrundstücksflächenZur Sicherung des Rahmenplanentwurfes, der dem Bebauungsplan als städtebauliches Konzept zu Grunde liegt, werden innerhalb des Gebietes verschiedene Bauweisen festgesetzt. So wird eine lebendige Durchmischung verschiedener Bauformen für verschiedene Zielgruppen gesichert. Durch die abweichende Bauweise wird die Möglichkeit für eine Reihenhausbebauung gesichert, die durch kleinere Grundstückszuschnitte eine kostengünstigere Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus insbesondere für junge Familien darstellen kann. Für die seitlichen Grundstücksgrenzen der abweichenden Bauweise 1 gilt, dass sie von der erschließenden Straße aus zu bestimmen sind. Für das Cluster 2 gilt deshalb die abweichende Bauweise 2, da hier an die vorderen und hinteren Grundstücksgrenzen angebaut werden soll. Dadurch wird die Bildung eines langen Gebäuderiegels zur Bestandsbebauung verhindert und eine kleinteiligere Wirkung erzielt.Die Festsetzung der offenen Bauweise wurde gewählt um eine kleinteilige Struktur mit Lücken zum Bestand und zur freien Landschaft hin zu sichern. Um einzelne Lücken auch unabhängig von der späteren Grundstücks- und Eigentümerstruktur zu sichern, wurden diese zusätzlich durch Baugrenzen geschützt.Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Baugrenzen definieren das Baufeld und werden auf der Grundlage des Rahmenplans der Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten festgelegt. Eine ausreichende Belichtung sowie Belüftung sind gewährleistet.Unterhalb der Geländeoberfläche sind teilweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Gemeinschaftstiefgaragen mit Abstellräumen, Technikräumen, Fahrradabstellanlagen und sonstigenBPL Östlich Esslinger Straße- 18 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Nebenräumen zulässig. Damit soll die Möglichkeit eröffnet werden, unterirdische Parkierungsanlagen mit Nebenräumen zu errichten. Die oberirdischen Freibereiche werden dadurch weitgehend von Bebauung freigehalten, können gestaltet werden und gewinnen dadurch deutlich an Aufenthaltsqualität.Ausnahmsweise dürfen die festgesetzten Baugrenzen durch an die Gebäude angebaute Terrassen um maximal 2,50 m (gemessen von der jeweiligen Gebäudeaußenwand) überschritten werden. Anders als Gebäudeteile wie Balkone oder Erker, haben Terrassen keine massive Wirkung und beeinträchtigen die klaren Raumkanten des Entwurfes nicht. Durch die Beschränkung auf 2,50 m wird sichergestellt, dass neben gut nutzbaren Terrassen auch große zusammenhängende Gärten und Grünbereiche möglich sind. In engen Bereichen zwischen zwei verschiedenen Gebäude gilt diese Regelung nicht damit ohnehin schon schmale Zwischenräume zwischen zwei Gebäuden nicht weiter eingeengt werden. Das Prinzip der offenen Blockstruktur bleibt dadurch erhalten.5.4 Stellplätze und GaragenIn den Baublöcken (Cluster 1-2 und 4-7) sind Kfz-Stellplätze nur in unterirdischen Gemeinschaftsgaragen (GGau) anzuordnen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die oberirdischen Freibereiche möglichst frei von Parkierung gehalten werden, damit attraktive und gestaltete Freiräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Das Quartier soll erschließungsarm ausgebaut werden, um die Versiegelung durch Erschließungsanlagen auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund sind zudem Ein- und Ausfahrten nur an den im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eingetragenen Stellen für Ein- und Ausfahrt zulässig.Die Parkstände im öffentlichen Raum sind nachrichtlich übernommen und aus dem Rahmenplan abgeleitet. Sie sind an der Esslinger Straße und Heidenheimer Straße angeordnet. Darüber hinaus sollen hier auch Mobilitätsangebote für das Quartier als Ganzes geschaffen werden, wie z.B. Carsharing-Stellplätze.5.5 NebenanlagenAls Grundsatz gilt: Oberirdische Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 und Abs. 1a BauNVO sind, mit Ausnahme von Wegen, Zufahrten, Überdachungen von Tiefgaragenzufahrten, Einfriedungen und notwendigen Kinderspielplätzen, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Hiermit wird gewährleistet, dass Nebenanlagen grundsätzlich in die Baukörper integriert werden, damit attraktive und gestaltete Freiräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können.Bis zu einem Drittel der notwendigen Fahrradstellplätze dürfen gemäß den Festsetzungen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen angelegtBPL Östlich Esslinger Straße- 19 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023werden, wenn sie sich direkt oberhalb der Tiefgarage befinden. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die Innenhöfe als nachbarliche Begegnungsbereiche von zu vielen Einhausungen freigehalten werden, sodass sie einen offenen Charakter haben. Dennoch sollen Fahrräder, die alltäglich genutzt werden zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität gut erreichbar sein. Um weitere Flächenversiegelungen durch die Abstellanlagen zu vermeiden, dürfen sich diese nur oberhalb von ohnehin unterbauten Tiefgaragenflächen befinden.Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO sind solche, die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen. Diese sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Bereiche zulässig. Wärmepumpen sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der Tiefgarage zulässig. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Freibereiche möglichst von Nebenanlagen und deren Geräuschen freigehalten werden und zum Aufenthalt einladen.5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und LandschaftDachbegrünungDie Festsetzungen zur extensiven Dachbegrünung sorgen nicht nur für eine Entlastung der Kanalisation, sondern erfolgen auch und vor allem aus ökologischen und klimatischen Gründen. Abgesehen von bautechnischen Vorteilen können über die Dachbegrünung Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen geschaffen sowie Staub und Schadstoffe gebunden werden. Eine Dachbegrünung wirkt der zunehmenden Flächenversiegelung entgegen, verhindert eine Überwärmung der Dächer und der angrenzenden Luftschichten und sorgt für ein angenehmeres Lokalklima. Bei kombiniertem Einsatz von Solartechnik und Dachbegrünung (wie im Plangebiet vorgesehen) verbessern Gründächer außerdem den Wirkungsgrad von Sonnenkollektoren, da die Leistungsfähigkeit von Silizium-Solarzellen bei zunehmender Dacherwärmung abnimmt. Auf Gründächern werden in der Regel deutlich kühlere Temperaturen als auf unbegrünten Dächern gemessen. Außerdem sind die Dachflächen durch Höhenunterschiede der Gebäude untereinander vielfach einsehbar, sodass schließlich auch stadtgestalterische Gründe für eine Dachbegrünung sprechen.Aus diesen Gründen wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Dachflächen der Gebäude mit Flachdach im gesamten Plangebiet extensiv mit einer Mindeststärke des Dachbegrünungssubstrats oberhalb der Drän- und Filterschicht von 12 cm im gesetzten Zustand zu begrünen sind. Hiervon ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, betriebsbedingte technische Aufbauten (mit Ausnahme von Solaranlagen). Diese Flächen dürfen insgesamt nur bis zu maximal 15 % der Summe der gebäudebezogenen Dachfläche einnehmen, damit möglichst große Anteile der Dachfläche begrünt und für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden können. EntsprechendeBPL Östlich Esslinger Straße- 20 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023rechnerische Nachweise und Plandarstellungen sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. Da es sich bei der Bebauung überwiegend um Wohnbebauung handelt, ist mit einer geringeren Anzahl von notwendigen technischen Dachaufbauten zu rechnen als bei rein gewerblich genutzten Gebäuden und diese können auch teilweise innerhalb des Gebäudes untergebracht werden. Die Vorgaben zur Befestigung von Solaranlagen sollen dazu beitragen, dass die Dachbegrünung und deren Wasserrückhaltefunktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden und dass dadurch eine Reduzierung des Volumens des Schichtaufbaus der Dachbegrünung vermieden wird.Die Dächer von Nebenanlagen sind extensiv zu begrünen, um die Aufheizung der Flächen zu reduzieren und so ein besseres Kleinklima zu schaffen.Dachflächen von unterirdischen Gemeinschaftsgaragen (siehe Planzeichnung „GGau“) sind intensiv zu begrünen. Die Stärke des Begrünungssubstrats oberhalb einer Drän- und Filterschicht hat mindestens 60 cm in gesetztem Zustand bei Strauch-, Rasen- und Staudenflächen zu betragen. Im Bereich von Baumstandorten muss die Substrathöhe auf mindestens 1,00 m innerhalb eines Radius von mindestens 3,50 m um die jeweilige Stammachse erhöht werden. Aufgrund von langen Trockenperioden als Folge des Klimawandels kommt der Bewässerung von Bäumen eine besondere Bedeutung zu. Bäume die sich oberhalb einer Tiefgarage befinden, haben keinen Bodenanschluss und müssen, um langfristig überleben zu können, richtig bewässert werden. Deshalb wird empfohlen eine automatische Bewässerungsanlage vorzusehen. Von der obigen Regelung ausgenommen sind Flächen für befestigte Wege, Terrassen, Spielplätze und Pergolen. Mit diesen differenzierten Regelungen wird gewährleistet, dass den verschiedenen Arten von Bepflanzungen auf den Tiefgaragen gute Rahmenbedingungen für eine funktionsfähige Entwicklung bereitgestellt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Belangen der Freianlagenplanung ist daher angebracht. Die entsprechenden Nachweise sind im Freiflächenplan zum Bauantrag zu erbringen.FassadenbegrünungGeeignete Flächen der Gebäudeaußenwände in den genannten Abmessungen, Abfallbehältereinhausungen, Fahrradabstellanlagen und Stützmauern sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Die Artenauswahl sollte an der vorgeschlagenen „Pflanzliste Fassadenbegrünung“ (siehe Hinweise zum Bebauungsplan) orientiert werden. Begrünte Fassaden leisten ebenfalls einen wichtigen ökologischen Beitrag zum Klimaschutz, einem angenehmen Lokalklima und zur Anpassung an den Klimawandel. Sie schaffen Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, binden Staub sowie Schadstoffe und sorgen für eine Abkühlung der Luft. Damit die Fassadenbegrünung flexibel in den Gebäudeentwurf integriert werden kann, sind verschiedene technische Lösungen denkbar. Dazu zählen insbesondere bodengebundene und wandgebundene Systeme sowie Bepflanzungen mit und ohne Rankhilfe.BPL Östlich Esslinger Straße- 21 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Parkierungsflächen und nicht überbaute FlächenDie offenen, nicht überdachten Parkierungsflächen im öffentlichen Raum sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen, wie z. B. Pflaster mit Dränfuge oder Rasenpflasterbelag. So wird eine komplette Versiegelung dieser Flächen vermieden und eine gewisse Versickerungsfunktion aufrechterhalten.GrünmuldenZum Schutz der Baugrundstücke vor Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen, werden zur Hangseite hin Grünmulden angelegt. Diese sind zu begrünen und dauerhaft von jeglichen baulichen Anlagen oder Befestigungen freizuhalten.Anlage PflegewegeDer Pflegeweg soll für Pflegefahrzeuge befahrbar sein und nicht befestigt werden, um keine zusätzlichen Flächen zu versiegeln.Mit dem oben beschriebenen Maßnahmenpaket wird den ökologischen und stadtklimatischen Erfordernissen in hohem Maße Rechnung getragen.5.7 PflanzgeboteDie festgesetzten Pflanzgebote dienen der angemessenen Grüngestaltung des öffentlichen Raumes und der Frei- und Grünflächen, in Einzelfällen als Ersatz für entfallende Bestandsbäume. Entlang der Erschließungsstraßen sorgen sie für eine freiräumliche Betonung der städtebaulich relevanten Achsen, während sie in den Höfen und Gärten zur Grüngestaltung beitragen und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Die Topografie des Plangebietes erfordert Höhenangleichungen und Erdbewegungen, die dazu führen, dass ca. 153 Bäume entfallen. Dafür sollen insgesamt 182 neue Bäume gepflanzt werden.Die Vorgaben zu Pflanzgröße und Empfehlungen zu Baumarten (sog. „Positivliste“) stellen sicher, dass für die unterschiedlichen Standorte geeignete Baumarten gepflanzt werden (siehe Pflanzlisten in den Hinweisen zum Bebauungsplan).Die zu pflanzenden Bäume sind in ihrer artgemäßen Entwicklung zu fördern, dauerhaft zu pflegen, zu unterhalten und bei Abgang in der darauf folgenden Pflanzperiode durch eine Neupflanzung gleicher Wuchsklasse zu ersetzen. Die Straßenräume sollen durch die Baumpflanzungen in der Länge gegliedert werden. Abweichungen von den festgesetzten Standorten im öffentlichen Straßenraum sollen möglich sein, wenn die unterirdische Leitungsversorgung, Zu- und Ausfahrten zu Tiefgaragen, der Brandschutz oder andere bautechnische Gründe dies erfordern. Auf den privaten Grundstücksflächen sind Standortabweichungen aus Gründen der landschaftsarchitektonischen Gestaltung nach Maßgabe eines abgestimmten Freiflächenplans zum Bauantrag möglich. Innerhalb der öffentlichen Grünflächen bestehen im Hinblick auf Standortabweichungen keine Bedenken, sofern naturschutzfachliche BelangeBPL Östlich Esslinger Straße- 22 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023nicht entgegenstehen. Die festgesetzte Anzahl der Bäume muss allerdings in jedem Fall bestehen bleiben. Mit den getroffenen Regelungen soll die notwendige Flexibilität in der Umsetzung gewahrt werden.Die Mindestgrößen für Pflanzbeete und offene Baumscheiben fördern ein gesundes Wachstum und sind Voraussetzung für die Sicherung der Vitalität der Bäume. Neben den beschriebenen technischen Vorkehrungen im überbauten Bereich werden Schutzmaßnahmen gegen Überfahren und Beschädigungen genannt, die dem Schutz bzw. langfristigen Erhalt der zu pflanzenden Bäume dienen.5.8 PflanzerhaltungsgeboteIm Plangebiet sollen möglichst viele bestehende Bäume erhalten werden. Die Topografie des Plangebietes erfordert jedoch Höhenangleichungen und Erdbewegungen, die dazu führen, dass ca. 153 Bäume entfallen müssen und nur 36 erhalten werden können. Diese Bestandsbäume sind dauerhaft zu erhalten, zu schützen und fachgerecht zu pflegen. Bei Abgang eines Baumes ist in der nächsten Pflanzperiode ein Baum in der festgesetzten Pflanzgüte zu pflanzen. Dadurch soll ein möglichst hohes Maß an ökologischer Funktion und Freiflächenqualität aufrechterhalten werden, auch während die zu pflanzenden Bäume noch jung sind.5.9 Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von EingriffenIm Rahmen des Verfahrens für den vorliegenden Bebauungsplan wurde eine spezielle Artenschutzuntersuchung durchgeführt. Das Ingenieurbüro Mailänder Consult, Karlsruhe wurde von der Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, mit der Erfassung der Vögel, der Fledermäuse und Eidechsen und Käfer beauftragt.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die zur Bebauung vorgesehenen Flächen neben allgemein häufigen Arten (u.a. Kohl- und Blaumeise, Buchfink, Mönchsgrasmücke, Amsel) auch von Arten genutzt werden, die auf der Roten Liste geführt werden (Klappergrasmücke, Star, Haussperling, Wendehals).Im Plangebiet konnte bei den Reptilien nur die Zauneidechse (Lacerta agilis) nachgewiesen werden. Die höchste Dichte der Zauneidechse konnte am südlichen und östlichen Böschungsverlauf des Sportplatzes (Bereich Heidenheimer Straße) sowie im nördlichen Bereich der Esslinger Straße festgestellt werden. Darüber besitzen auch die Gärten und Randbereiche im Be- reich Heidenheimer Straße eine Bedeutung als Eidechsenhabitat. Ausgehend von einem Flächenbedarf pro adultem Individuum von 100-150 m² und einer Betroffenheit einer Population von rund ca. 120 Tieren sollte die CEF-Fläche eineBPL Östlich Esslinger Straße- 23 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Größe von 1,8 ha aufweisen. Dafür wurden im Vorfeld Flächen bewertet und in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplans aufgenommen. Auf dieser Fläche sind Totholzriegel anzulegen. Des Weiteren werden die Tiere auf den Eingriffsflächen abgefangen und umgesiedelt.Insgesamt nutzten vier Fledermausarten (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus sowie Rauhautfledermaus) das Gebiet zur Jagd; eine Nutzung der Bäume oder der Gebäude auf dem Sportplatzgelände oder der vorhandenen Baumhöhlen und -spalten als Quartier konnte während den Detektorbegehungen nicht nachgewiesen werden. Auch während der Höhlenbaum- bzw. Gebäudekontrollen konnten keine Nutzungspuren von Fledermäusen nachgewiesen werden.In den Baumbeständen wurden 23 Höhlen kartiert, die als Habitatbäume für Vögel und/oder Fledermäuse geeignet sind. Alle entfallenden Höhlen werden mehrfach durch 38 Nistkästen (artspezifisch) bzw. 39 Fledermauskästen er- setzt.Der Verlust von Gehölzflächen und krautreichen Säumen mit ihrer Funktion als Lebensraum für Reptilien sowie Vernetzungsfunktion für Vögel und Reptilien sowie weitere Arten gemeinschaftlichen Interesses wird ebenfalls ausgeglichen.Auf einer Fläche von ca. 0,2 ha sind neben Gehölzinseln und Heckenstreifen (aus naturnahen, vorwiegend beerentragenden Gehölzen, wie bspw. Schlehe, Weißdorn, Hartriegel, Heckenrose, Heckenkirsche sowie mit höhlenbildenden Gehölzen, bspw. Weiden) auch krautreiche Säume als Nahrungshabitat zu entwickeln. Die Flächengröße entspricht dem Verlust von Feldgehölzen und Hecken sowie angrenzenden Saumstrukturen. Sie ist in räumlichen Zusammenhang zu den derzeitig vorhandenen Gehölzflächen bzw. zu weiteren im Umfeld vorhanden Flächen anzulegen, so dass sie eine Funktion im Biotopverbund erfüllt.Um die ökologische Funktion vorhandener Fortpflanzungsstätten von Vögeln im räumlichen Zusammenhang zu bewahren, ist der Verlust an Nahrungsflächen (krautreiche und insektenreiche Säume und Wiesen) auszugleichen. Dies gilt insbesondere für die Rote-Liste-Arten Star, Haussperrling und Klappergrasmücke. Die Ausgleichsfläche sollte dabei mindestens die Größe der von diesen Arten bevorzugt genutzten Nahrungsflächen besitzen und umfasst somit eine Größe von ca. 0,5 ha Fläche.In Hinblick auf das Gesetz zur Stärkung der Biodiversität und Sicherung des Biotopverbundes sowie aufgrund des Schutzstatus nach § 30 BNatSchG wird der Verlust der Streuobstbestände durch die Maßnahme B1 „Entwicklung einer Streuobstwiese als Ersatzlebensraum und Element des Biotobverbundes“ ausgeglichen. Die festgesetzte Maßnahme sieht die Entwicklung von Streuobstwiesen auf mindestens 0,9 ha vor. Dies entspricht 150 % der GrößeBPL Östlich Esslinger Straße- 24 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023der verloren gehenden Streuobstbestände. Diese Überkompensation an Fläche ist geeignet den Funktionsverlust des Bestandes zu kompensieren, obwohl es viele Jahre dauert, bis eine neu hergestellte Fläche einen vergleichbaren ökologischen Wert besitzt wie die bestehenden Streuobstbestände.Die festgesetzten Maßnahmen und Flächen sind geeignet, die Eingriffe zu vermeiden, minimieren oder auszugleichen.Die Umsetzung und Durchführung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen sowie der Biodiversitätsstärkungsmaßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung und Monitoring zu kontrollieren (Siehe Hinweise Ziffer B 13 und 14).Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Stadt oder durch von ihr beauftragte Dritte und werden den Eingriffsgrundstücken insgesamt zugeordnet. Das Projekt ist in seiner Gesamtheit zu betrachten. Aus diesem Grund wird der Ausgleich auf alle Eingriffsgrundstücke verteilt. Es soll dadurch verhindert werden, dass die Bebauung von einzelnen Grundstücken, die einen sehr hohen Ausgleichsbedarf haben, zu unwirtschaftlich wird und große Baulücken im Gebiet entstehen. Einzelne Grundstücke sollen nicht ohne die anderen Grundstücke im Geltungsbereich verwirklicht werden. Deshalb stellt die Stadt durch die Umsetzung der Maßnahmen im Voraus sicher, dass die zu erwartenden Eingriffe ausgeglichen werden und die Funktion des Naturhaushaltes aufrechterhalten wird. Die Kosten für die Maßnahmen werden entsprechend der Zuordnungsfestsetzung I.8.1 den Eingriffen zugeordnet. Siehe hierzu auch den Zuordnungsplan in Anlage 4.5.10 Geh-, Fahr- und LeitungsrechteDie im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans festgesetzten Flächen mit der Bezeichnung „gr, lr“ sind zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger mit einem Geh- und Leitungsrecht zu belasten. Sie sollen ergänzend zu den Festsetzungen im Bebauungsplan mit entsprechenden Dienstbarkeiten im Grundbuch dauerhaft gesichert werden. Entsprechend des Beiplans zur Begründung Anlage 2 ist pro Cluster ein Anschlussraum an jeweils einer der dort gekennzeichneten Stellen vorzusehen. Dort findet die Übergabe der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur statt. Der Ver- und Entsorgungsträger verlegt Leitungen bis zu diesem Anschlussraum, von dort aus sollen die jeweiligen Medien privat zu den jeweiligen Wohneinheiten weiterverteilt werden.5.11 SchallschutzIm Rahmen des Bebauungsplans wurde unter Berücksichtigung des Verkehrslärms sowie des vorhandenen und geplanten Sportanlagenlärms eine schalltechnische Untersuchung aufgestellt. Die zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden entsprechend den geltenden Richtlinien berechnetBPL Östlich Esslinger Straße- 25 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023und nach DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau), der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung), der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) und der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt.Aufgrund des Verkehrslärms, vor allem der BAB 8, ergeben sich im Plangebiet im Tages- und Nachtzeitraum zum Teil erhöhte Belastungen, vor allem für Fassaden, die zur BAB 8 hin orientiert sind mit Überschreitungen der DIN 18005 und auch der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV. Da zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von verbesserten Fahrbahnoberflächen oder zusätzlichen Abschirmungen aufgrund des unrealistisch hohen bautechnischen Aufwandes und der topografischen Situation nicht möglich sind, werden Lärmschutzmaßnahmen in Form von entsprechend gedämmten Außenbauteilen zum Schutz vor Verkehrslärm für die betroffenen Fassaden festgesetzt.Es ergeben sich durch die zu erwartende Gleichverteilung der zusätzlichen Verkehrsbelastungen auf verschiedenen Straßenzügen nur geringfügige Erhöhungen der Lärmbelastungen für das Plangebiet und das Umfeld. Durch die zusätzliche abschirmende Wirkung der neu geplanten Baukörper können sich in Teilbereichen gegebenenfalls auch Verringerungen der Belastungen ergeben.In Bezug auf den Sportanlagenlärm ergeben sich in allen Beurteilungszeiträumen Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für allgemeine Wohnnutzungen im Tageszeitraum. Für den Zeitraum, in dem sich die Sportflächen des ASV noch an ihrer heutigen Stelle befinden, werden durch das Schallgutachten organisatorische Maßnahmen zur Einschränkung empfohlen. In den Gesprächen mit der Vorstandschaft des ASV Grünwettersbach wird der Spiel- und Trainingsbetrieb der American Football Mannschaft ab dem 1. Januar 2023 nach Beiertheim verlegt werden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der im Gutachten dargestellte Nutzungskonflikt bei der Umsetzung des Bebauungsplans nicht mehr besteht. Etwaige organisatorische Maßnahmen sind aus diesem Grund ebenfalls nicht mehr notwendig.Durch den Freizeitlärm ergeben sich im Falle einer Veranstaltung, die als seltenes Ereignis gewertet wird, in allen Beurteilungszeiträumen im Tageszeitraum Unterschreitungen der Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie für allgemeine Wohnnutzungen. Für den Fall einer lauteren Musikdarbietung auf dem Multifunktionsplatz der Heinz-Barth-Schule in den Abendstunden sind organisatorische oder bauliche Maßnahmen zur Einschränkung wie z. B. die Beendigung der Veranstaltung vor 22:00 Uhr bzw. 24:00 Uhr an Abenden vor Samstagen, Sonn- oder Feiertagen möglich, die Überschreitungen der Vorgaben der Freizeitlärmrichtlinie im Umfeld für die geplante Wohnbebauung nordwestlich des Multifunktionsplatzes der Heinz- Barth-Schule wirksam verhindern.Bezüglich der Lärmsituation der 6 Tiefgaragenzu- und -ausfahrten erfolgen keine maßgeblichen Beeinträchtigungen. Schallschutzmaßnahmen sind daher fürBPL Östlich Esslinger Straße- 26 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023diese Bereiche nicht erforderlich.Die festgesetzten Maßnahmen dienen dazu, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse einzuhalten.6. Örtliche BauvorschriftenUm die geplanten Vorhaben in die Umgebung einzubinden und ein gestalterisch hochwertiges Stadtquartier zu schaffen, werden ergänzend zu den bauplanungsrechtlichen Vorschriften örtliche Bauvorschriften als gestalterische Regelungen erlassen. Sie dienen dazu, den Charakter des Ortes zu bewahren und eine geordnete städtebauliche und gestalterische Entwicklung auch im Hinblick auf die Architektur der Gebäude und Gestaltung des öffentlichen Raumes sicherzustellen.6.1 DachgestaltungDie Regelungen zur Dachgestaltung werden getroffen, um einerseits das städtebauliche Konzept des Rahmenplans auch in gestalterischer Hinsicht umzusetzen und andererseits Ausdifferenzierungen bzw. Konkretisierungen zu ermöglichen, die die Gestaltqualität des Quartiers positiv beeinflussen.In den festgesetzten Baugebieten sind einheitlich nur Flachdachgebäude ohne Dachüberstand zulässig. Ziel der Festsetzung ist eine ruhige und einheitliche Dachlandschaft, um dem Quartier einen hom*ogenen Charakter zu verleihen, der sich selbstbewusst als neuer Baustein innerhalb des Ortsgefüges präsentiert. Aus ökologischen, klimatischen aber auch gestalterischen Gründen sollen Flachdächer begrünt werden (vgl. hierzu auch Ausführungen unter Ziffer 5.6 „Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“). Betriebsbedingte und technische Aufbauten auf Gebäuden mit Flachdächern sind räumlich zu konzentrieren und vollständig durch eine gemeinsame, einheitlich gestaltete Einhausung mit Flachdach zu umgeben. Durch diese Regelungen werden die zum Teil voluminösen, verstreut liegenden und gestalterisch unbefriedigenden Aufbauten von technisch intensiven Nutzungen räumlich gebündelt und optisch durch eine Einhausung versteckt. Das Dach soll als „fünfte Fassade“ begriffen und gestalterisch hochwertig ausgebildet werden. Auch Solaranlagen sind mindestens um das Maß ihrer tatsächlichen Höhe über Oberkante Attika von allen Außenwänden abzurücken, damit diese vom öffentlichen Straßenraum nicht einsehbar sind.6.2 FassadengestaltungIm kompletten Plangebiet sind grelle, fluoreszierende und spiegelnde Oberflächen mit Ausnahme von integrierten Solaranlagen an der Fassade unzulässig. So soll die hochwertige Gestaltung des neuen Baugebietes sichergestellt und möglichst schonend an die bestehende BebauungBPL Östlich Esslinger Straße- 27 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023herangerückt werden. Durch die exponierte Hanglage, die tagsüber fast durchgängig von Sonne beschienen ist, kommt einer Vermeidung solcher Materialien an dieser Stelle besondere Bedeutung zu.Darüber hinaus sind metallische Oberflächen und Kunststoffverkleidungen an Gebäudefassaden unzulässig. Diese Fassadenmaterialien fügen sich nicht in ein hochwertiges Quartier und das Landschaftsbild am Ortsrand ein. Dieser Stelle muss im Ortsgefüge gestalterisch erhöhten Anforderungen gerecht werden, weshalb solche Materialien ausgeschlossen werden. Es soll ansonsten ein vielfältiger Mix unterschiedlicher Fassadenmaterialien entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fassaden und sonstige Oberflächen in hellen Farben wenig Sonneneinstrahlung im Gebäudekörper absorbieren und zugleich eine zu starke Reflexion kurzwelliger Strahlung unterbinden.6.3 Werbeanlagen und AutomatenIm kompletten Plangebiet sind freistehende Werbeanlagen und freistehende Automaten unzulässig. Gleiches gilt für Fahnenwerbung, großflächige Werbetafeln und Anlagen, die dem Anschlag von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen dienen, und für Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht und Laserwerbung. Ebenso sind drehbare Werbeträger, Skybeamer (Lichtwerbung am Himmel) und ähnliches ausgeschlossen. Diese Regelungen schließen gestalterisch unbefriedigende Werbung aus, welche nicht mit einem hochwertigen Quartier, das vorwiegend der Wohnnutzung dient, vereinbar ist. Die Werbeanlagen sollen insgesamt gestalterisch anspruchsvoll und von untergeordneter Natur sein, ohne auf eine angemessene Werbewirkung verzichten zu müssen.6.4 SolaranlagenSolaranlagen werden im Gebiet prinzipiell begrüßt. Aus gestalterischen Gründen sind Solaranlagen allerdings nur auf dem Dach, in die Fassade integriert oder an Balkone angebracht zulässig.6.5 Unbebaute Flächen, EinfriedungenDie Geländehöhe von Grundstücken, die an die Straßen angrenzen, sollen im Anschluss niveaugleich angelegt werden. Stützmauern sind in einem Abstand von 2,00 m zur Straße unzulässig. So wird sichergestellt, dass eine gestalterisch offene Wirkung zu den bestehenden Straßen entsteht. Stützmauern sowie die dadurch höher oder tiefer liegenden Gärten erzeugen direkt an den Gehwegen eine abschottende Wirkung und sind deshalb ausgeschlossen. Notwendige Geländesprünge sollen deshalb schonender durch Böschungen oder zurückversetzte Stützmauern überwunden werden. So soll zudem schonender auf die Bestandsbebauung reagiert werden. Somit werden stadträumlich- gestalterisch negative Auswirkungen der Schnittstellen zum öffentlichen RaumBPL Östlich Esslinger Straße- 28 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023vermieden.Nicht überbaute Flächen, die für eine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 der Landesbauordnung (LBO) benötigt werden, sind ebenfalls durchlässig für Niederschlagswasser auszuführen. Durch diese Bauvorschrift soll sichergestellt werden, dass Teile des anfallenden Oberflächenwassers direkt am anfallenden Ort versickert werden.Durch die örtlichen Bauvorschriften zu den Einfriedungen soll ein offenes Quartier entstehen, das mit der Umgebung, insbesondere dem Straßenraum an der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße, kommuniziert. Überdies erfüllen die Hecken auch eine ökologische und klimatische Funktion.6.6 NebenanlagenDer gemäß Ziffer I.5 der planungsrechtlichen Festsetzungen zulässige Anteil oberirdischer wettergeschützter Fahrradabstellplatze für Wohnen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche soll nach Möglichkeit hauseingangsnah konzentriert werden. Die Außenwände der Einhausung sind in Holz oder Glas auszuführen. Außerdem ist die Einhausung sowie die Stellplätze für Abfallbehälter mit einem begrünten Flachdach zu versehen. Diese Regelungen sollen gewährleisten, dass die Nebenanlagen einheitlich und gestalterisch hochwertig ausgeführt werden. Eine gute Gestaltung erhöht auch die Freiraum- und Aufenthaltsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner in den privaten Innenhöfen.Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans sind im öffentlichen Raum Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Versorgungsanlagen - Elektrizität gekennzeichnet. Die hier zulässigen Trafostationen sind mit begrüntem Flachdach auszuführen und mit Holz oder Holzwerkstoffen zu verkleiden. Diese Anlagen haben erfahrungsgemäß nicht unerhebliche Auswirkungen auf das Stadt- und Straßenbild im öffentlichen Raum. Die getroffenen Vorgaben sorgen dafür, dass diese sich gestalterisch in den Kontext einfügen und stadträumlich-gestalterische Auswirkungen vermieden werden.6.7 Außenantennen, Satelliten-Empfangsanlagen,NiederspannungsfreileitungenDer Reduzierung der Gemeinschaftsantennenanlagen oder Satelliten- Empfangsanlagen sowie der grundsätzliche Ausschluss von Niederspannungsfreileitungen dient dem Schutz des Ortsbildes, des Erscheinungsbildes der Gebäude und der Vermeidung optischer Beeinträchtigungen des öffentlichen Raums.6.8 Erhöhung der Kfz-Stellplatzherstellung und -verpflichtung fürWohnungenBPL Östlich Esslinger Straße- 29 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Je Wohnung sind 1,3 Stellplätze für Kraftfahrzeuge (notwendige Kfz-Stellplätze) nachzuweisen. Errechnet sich bei der Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze für ein Wohngebäude eine Bruchzahl, ist nach allgemeinen mathematischen auf eine natürliche Zahl auf- oder abzurunden (ist die erste Nachkommastelle 5 oder höher ist aufzurunden). Es sind jedoch immer mindestens zwei Stellplätze je Wohngebäude nachzuweisen.Damit soll dem Verkehrsverhalten in Grünwettersbach Rechnung getragen werden. Laut dem statistischen Jahrbuch 2021 der Stadt Karlsruhe waren 2020 in Grünwettersbach 2.526 PKW zugelassen. Nicht enthalten sind Dienstfahrzeuge, die am Firmensitz zugelassen sind. Diese Anzahl an PKW verteilte sich auf 1.924 Wohnungen (Stand 31. Dezember 2020). Daraus ergibt sich ein statistischer Stellplatzschlüssel von mindestens 1,3 benötigten Stellplätzen je Wohnung. Die Erfahrungen der Bürgerschaft und der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte decken sich mit diesen statistischen Werten. Gründe hierfür können in der Topografie und der vergleichsweisen schlechten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr liegen. Dies trifft auch auf das Plangebiet an der Esslinger Straße und der Heidenheimer Straße zu, weshalb davon auszugehen ist, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen in der Regel mit mehr als einem Auto ausgestattet sein müssen, um die für ihre tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Aus diesem Grund ist ein Mehrbedarf an notwendigen Stellplätzen zu erwarten. Durch die Festsetzung wird auf Grundlage des Wohnungsmix aus dem Rahmenplan ein durchschnittlicher Stellplatzschlüssel von circa 1,5 Stellplätzen je Wohnung erreicht.Im Rahmenplanprozess wurde über Testentwürfe für die Tiefgaragen nachgewiesen, dass der die aus dem Stellplatzschlüssel von durchschnittlich 1,5 Stellplätzen je Wohnung resultierende Stellplatzzahl innerhalb der Tiefgaragenflächen ohne Sonderlösungen wie z.B. Doppelparker oder ähnliches untergebracht werden kann. Die vorliegende Festsetzung kann in jedem Cluster innerhalb der festgesetzten Flächen für unterirdische Gemeinschaftsgaragen (GGau) umgesetzt werden.Die genauere Betrachtung der Daten zu den gemeldeten Pkw zeigt, dass sich der statistische Stellplatzschlüssel in Grünwettersbach für Gebäude mit lediglich einer Wohneinheit bei etwa 1,9 Stellplätzen je Wohneinheit bewegt. Aus diesem Grund werden mindestens zwei Stellplätze pro Gebäude gefordert. Die Stellplatzverpflichtung nach § 37 LBO wird für Gebäude mit lediglich einer Wohneinheit stärker erhöht, um den örtlichen Gegebenheiten aus den genannten verkehrlichen und städtebaulichen Gründen Rechnung zu tragen. Es wird ein höherer Bedarf an privaten Stellplätzen vor allem bei den Zielgruppen für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern gesehen.BPL Östlich Esslinger Straße- 30 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Im Straßenraum sollen lediglich Besucherstellplätze angeboten werden. Hierbei ist ein öffentlicher Stellplätz je drei Wohnungen vorgesehen. Somit wird sichergestellt, dass auch ausreichend Grünflächen und Bäume im Straßenraum untergebracht werden können. Durch die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung im privaten Bereich wird erreicht, dass keine zusätzlichen Stellplätze im öffentlichen Raum benötigt werden.7. Auswirkungen durch und auf die NeuplanungBodenverunreinigungen / AbfallIm Plangebiet ist im Bereich des Sportplatzgeländes der ordnungsgemäße Rückbau der vorhandenen Baulichkeiten (Sportplatz und -gebäude, Oberflächenbefestigungen) sowie auf Grundstücken der Rückbau von Gartenhütten erforderlich. Der geordnete Rückbau, die Aushubmaßnahme im Bereich der Sportanlage sowie die Entsorgung der anfallenden Abfälle (Gebäude, Wegbefestigungsmaterialien und Sportplatzunterbau) müssen gutachterlich beurteilt werden. Hierfür ist ein Sachverständiger zu beauftragen und die Vorgehensweise zur abfallrechtlichen Untersuchung und Einstufung sowie bodenschutzrechtliche Fragestellungen bei Umlagerung von Aushubmaterial vorab mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe abzustimmen.8. UmweltberichtBei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan, der im Verfahren gemäß § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt wird. Es wird darin eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 10.000 m² festgesetzt. Eine förmliche Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist deshalb nicht erforderlich. Gleichwohl wurden die von der Planung betroffenen Umweltbelange ermittelt und in einem naturschutzfachlichen Beitrag bewertet.9. Bodenordnung und Sozialplan9.1 BodenordnungZur Verwirklichung des Bebauungsplans ist ein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich.9.2 Sozialverträglichkeit der PlanungBei der Planung wurden im Hinblick auf die Sozialverträglichkeit insbesondereBPL Östlich Esslinger Straße- 31 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: • barrierefreie Erschließung der Wohnhöfe,• mit der Anlage der sieben Wohnhöfe entstehen qualitätvolle und differenzierte Freiräume für gemeinschaftliche Aktivitäten und private Freiräume,• eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen.9.3 SozialplanEin Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind.BPL Östlich Esslinger Straße- 32 - Bearbeitungsstand: 15.02.202310. Statistik10.1 FlächenbilanzAllgemeines Wohngebiet ca. 2,87 ha 31,47% Baugrundstück für Gemeinbedarf ca. 0,28 ha 3,07% Erschließungsflächen ca. 1,21 ha 13,27% Öffentliche Grünflächen ca. 0,34 ha 3,73% Ausgleichsflächen ca. 4,03 ha 44,18% Spielplatzflächen ca. 0,13 ha 1,43% Grünmulden ca. 0,26 ha 2,85% Trafostation ca. 0,00 ha 0,01% Gesamt ca. 9,12 ha 100,00%Cluster Grundstücksfläche Art der baulichen NutzungGRZ Grundfläche im Sinne des § 13 a I S. 2 BauGB1 5.412 m² WA 0,3 1.623,60 m² 2 9.015 m² WA 0,3 2.704,50 m² 3 2.837 m² GF (KiTa) 0,4 1.134,80 m² 4 3.075 m² WA 0,3 922,50 m² 5 3.856 m² WA 0,3 1.156,80 m² 6 3.652 m² WA 0,3 1.095,60 m² 7 3.712 m² WA 0,3 1.113,60 m²Gesamt: 31.559 m² 9.751,40 m²10.2 Geplante BebauungDer Bebauungsplan sieht etwa 22.600 m2 BGF durch Neubebauung vor. Im Plangebiet können auf dieser Fläche bis zu 160 Wohneinheiten entstehen.10.3 BodenversiegelungGesamtfläche ca.9,1 ha100 % Derzeitige VersiegelungDurch den Bebauungsplan max. zulässige ca. 1,5 ha 16 %versiegelte Fläche ca. 2,0 ha 22 %Hinweise:• In den Festsetzungen sind wasserdurchlässige Beläge vorgeschrieben. Der Versiegelungsgrad reduziert sich dementsprechend.• Die versiegelten Flächen innerhalb der öffentlichen Grünanlage sind bei derBPL Östlich Esslinger Straße- 33 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Berechnung berücksichtigt.• In den textlichen Festsetzungen ist Dachbegrünung und Tiefgaragenbegrünung vorgeschrieben.11. Kosten (überschlägig)11.1 Beitragsfähige Erschließungskosten Entwässerung ca. 20.000 EUR Verkehrsflächen ca. 535.000 EUR Begrünung ca. 375.000 EUR Beleuchtung ca. 77.000 EUR Ausgleichsmaßnahmen ca. 59.546 EUR Gesamt ca. 1.066.546 EUR Rückersatz 95% ca. 1.013.219 EUR Stadtanteil 5 % ca. 53.327 EUR11.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt Verkehrsflächen ca. 297.000 EUR Begrünung ca. 660.000 EUR Beleuchtung ca. 85.000 EUR Entwässerungskanal ca. 1.027.500 EUR Ausgleichsmaßnahmen ca. 157.797 EUR Gesamt ca. 2.227.297 EUR11.3 Weitere umlagefähige Kosten für AusgleichsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmen ca. 526.982 EUR Rückersatz 100 % ca. 526.982 EUR Stadtanteil 0% ca. 0 EUR11.4 Städtische Kosten insgesamt Kosten Ziffer 11.1 ca. 53.327 EUR Kosten Ziffer 11.2 ca. 2.227.297 EUR Kosten Ziffer 11.3 ca. 0 EUR Gesamt ca. 2.280.624 EUR12. FinanzierungDie Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen.BPL Östlich Esslinger Straße- 34 - Bearbeitungsstand: 15.02.202313. Übersicht der erstellten GutachtenDie erforderlichen Gutachten sind abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingeflossen.- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung undNaturschutzfachlicher Beitrag von Mailänder Consult vom 11. November 2022- Energiekonzept der Team für Technik GmbH, Büro Karlsruhe vom 28.September 2021- Schallschutzuntersuchung von Koehler & Leutwein vom 28. Juli 2022- Verkehrsuntersuchung Stadtplanungsamt vom 01. September 202114. Anlagen zur BegründungZur Erläuterung sind der Begründung folgende Anlagen beigefügt:• Anlage 1: Beteiligte Grundstücke• Anlage 2: Lage der Hausanschlussräume• Anlage 3a: Übersicht Lage der Schnitte• Anlage 3b: Querschnitte 1 – 7• Anlage 4: Zuordnung artenschutzrechtlicher Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von Eingriffen• Anlage 5: RahmenplanKarlsruhe, 30. April 2021 Fassung vom 15. Februar 2023 StadtplanungsamtProf. Dr.-Ing. Anke Karmann-WoessnerBPL Östlich Esslinger Straße- 35 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023B. Hinweise zum Bebauungsplan1. Einsehbarkeit von DIN-Normen und sonstigen RegelwerkenDie DIN 4109 („Schallschutz im Hochbau“), DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“), TA Lärm, VDI 4100, VDI 2719 („Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“), ZTV-Baumpflege („Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“), städtische Baumschutzsatzung (Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen vom 8. Oktober 1996) und Arbeitsblatt DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“) liegen beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe, Bereich Städtebau, Lammstraße 7, 1. OG., Zimmer D 113 / 114, 76133 Karlsruhe aus und können dort während der Dienststunden (8.30 Uhr – 15.30 Uhr) eingesehen werden (zu beziehen außerdem beim Beuth-Verlag, Berlin).2. Versorgung und EntsorgungFür Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.Die Abfallbehälter sind in eigenen Müllräumen unterzubringen, die von außen direkt zugänglich sein müssen.Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5% nicht überschreiten. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten.3. EntwässerungDie Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen üblicherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen.Bei Grundstücken mit abflusswirksamen Flächen ≥ 800 m² ist grundsätzlich ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zu führen.Im Zuge einer privaten Gefährdungsanalyse und Risikovorsorge sollte geprüft werden, ob Maßnahmen der objektbezogenen Vorsorge gegen Starkregen und urbane Sturzfluten sinnvoll und erforderlich sind.BPL Östlich Esslinger Straße- 36 - Bearbeitungsstand: 15.02.20234. NiederschlagswasserNiederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen soll auf dem jeweiligen Grundstück einer schadlosen Versickerung i.S.d. §55 II Wasserhaushaltsgesetz zugeführt oder gesammelt und verwendet werden (z.B. zur Gartenbewässerung). Ausgenommen sind Flächen, auf denen nachgewiesen ist, dass eine schadlose Versickerung aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist. Ausnahmsweise darf das Niederschlagswasser von Dachflächen oder sonstigen befestigten Flächen mehrerer Baugrundstücke ortsnah (auf privaten Flächen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplans) zentral versickert oder gesammelt und verwendet werden, wenn dies öffentlich-rechtlich per Baulast gesichert ist.Versickerungsmulden müssen eine mindestens 30 cm mächtige Oberbodenschicht mit Rasendecke aufweisen und sind nach dem Regelwerk der „Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ Arbeitsblatt DWA-A 138 („Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“) zu bemessen. Sofern keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Mulden erwartet werden, können diese auch mit Gräsern und Kräutern bepflanzt werden.Alternativ zur direkten Niederschlagswasserversickerung kann das auf Dach- flächen anfallende Niederschlagswasser auch gesammelt werden. Dieses ist je- doch ausschließlich zur Gartenbewässerung zu nutzen, da es mikrobiologisch und chemisch verunreinigt sein kann. Sofern Zisternen eingebaut werden, ist zur Ableitung größerer Niederschlagsereignisse bei gefüllten Zisternen ein Notüber- lauf mit freiem Abfluss in die Versickerungsmulde vorzusehen. Ein Rückstau in die Zisterne muss durch entsprechende technische Maßnahmen vermieden werden.Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infektionsschutzgesetz, § 37 I unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trinkwasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf keine Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen.Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sollen zur Verringerung der Flächenversiegelung wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schadstoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine FlächenversiegelungBPL Östlich Esslinger Straße- 37 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023verzichtet werden.5. Denkmalschutz und archäologische FundeIm Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt kein denkmalgeschütztes Gebäude.Sollten bei der Bauausführung / Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend dem Landesamt für Denkmalpflege (Dienstsitz Karlsruhe, Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe), anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.6. Baumschutz und BaumpflanzungenFür alle unter Erhaltungsgebot stehenden Bäume und für alle geschützten, die außerhalb an den Geltungsbereich angrenzen und deren Schutzbereiche (Kronentraufe +1,5) in den Geltungsbereich hinein ragen gilt:Die Bäume sind fachgerecht zu erhalten und vor Beeinträchtigungen während der Bauzeit zu schützen. Eingriffe in den Bestand, die Funktion und das Erscheinungsbild sind zu vermeiden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind zu minimieren.Für den fachgerechten Erhalt der Bäume sind die Schutzbereiche (Kronentraufbereiche +1,5m) von jeglichen Eingriffen frei zu halten. Alle Eingriffe in Stamm, Wurzelwerk und Krone von geschützten Bäumen sind untersagt, sofern unter den nachfolgenden Punkten nichts anderes ausgeführt ist. Im Schutzbereich sind das Abschieben von Mutterboden, das Verdichten des Bodens, das Befahren mit Maschinen und Fahrzeugen, das Lagern von Material und Aushub, Auffüllungen, Abgrabungen sowie das Ausbringen von Salzen, Säuren, Laugen, Zement, Putz, Farbe, Ölen u.a. unzulässig (betrifft Baustellenabwicklung und spätere Nutzung). Bei der Auswahl von Standorten für Nebenanlagen, Stellplätzen und Zufahrten sind die nach der städtischen Baumschutzsatzung (12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbeständen) geschützten Bäume zu berücksichtigen.BPL Östlich Esslinger Straße- 38 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Die notwendigen Baumschutzmaßnahmen sind vor Beginn der jeweiligen Arbeiten durchzuführen. Schutzzäune sind bis zum Abschluss aller Arbeiten zu belassen. Die Ausführung ist zu dokumentieren und die Dokumentation dem Gartenbauamt unaufgefordert vorzulegen. Des Weiteren wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Baumschutzsatzung verwiesen.Sofern Baumpflanzgruben überbaut werden, ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten (siehe auch textliche Festsetzungen). Eine fachgerechte Befüllung erfolgt z. B. bei Befüllung mit verdichtbarem Baumsubstrat nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterungen, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung.Für Bäume, die auf Tiefgaragen angepflanzt werden, sollte eine automatische Bewässerungsanlage vorgesehen werden.7. Erdaushub / Auffüllungen / BodenschutzErdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. Im Übrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwiesen.Vor dem Beginn einer Maßnahme zur Umsetzung des Bebauungsplans, für deren Durchführung auf den Boden einer nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Fläche von 0,5 ha oder mehr eingewirkt wird (Erschließung, Versickerung, etc.), ist ein Konzept zum fachgerechten Umgang mit dem Schutzgut Boden während der Bauzeit zu erstellen (Bodenschutzkonzept). Dieses ist mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen. Die Durchführung der Maßnahme auf Basis des Bodenschutzkonzepts ist durch eine bodenkundliche Baubegleitung zu gewährleisten.8. FeuerwehrBei der Planung von Feuerwehraufstellflächen ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) zu beachten. Der Nachweis von Feuerwehraufstellflächen ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und der Ausführungsplanung im Hinblick auf die Dimensionierung der Tiefgaragendecke und freiräumlichen Gestaltung der Innenhöfe zu berücksichtigen, sofern eine Rettung nicht auf anderem Wege möglich ist. Ein Nachweis im öffentlichen Raum ist ausnahmsweise möglich,BPL Östlich Esslinger Straße- 39 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023sofern die Feuerwehr zustimmt und die geplanten Feuerwehraufstellflächen mit den festgesetzten Pflanzgeboten / Pflanzerhaltungsgeboten vereinbar sind.9. Barrierefreies BauenIn die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kindern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und § 39 LBO).10. Erneuerbare Energien / EnergiestandardAus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes wird die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien angestrebt. Auf die Vorgaben des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz - GEG) sowie auf das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (insbesondere § 8a und § 8b - Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen) wird verwiesen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll mindestens der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 nach den zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags gültigen Förderbedingungen der KfW-Bank in Bezug auf die gültige Energieeinsparverordnung realisiert werden.11. FreiraumplanungDen Bauanträgen ist ein Freiflächengestaltungsplan von Landschaftsarchitekt*innen beizufügen, der vor der Bauantragstellung mit dem Gartenbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz abzustimmen ist.12. Pflanzlisten Bäume Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Acer campestre Feld-Ahorn Betula pendula Hängebirke Carpinus betulus Hainbuche fa*gus sylvatica Rotbuche Prunus avium Vogel-Kirsche Quercus petraea Trauben-Eiche Quercus robur Stiel-Eiche Sorbus torminalis Elsbeere ObstbäumeSträucher und Hecken Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: Carpinus betulus Hainbuche Cornus sanguinea Roter HartriegelBPL Östlich Esslinger Straße- 40 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Corylus avellana Gewöhnliche Hasel Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Echte Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Heimische WildobstsortenKletterpflanzen Wissenschaftlicher Name: Deutscher Name: ohne zusätzliche Kletterhilfen Hedera helx Efeu Hydrangea petiolaris Kletterhortensie Parthenocissus quinquefolia Wilder Wein mit unterstützenden Kletterhilfen Aristolochia durior Pfeifenwinde Campsis Klettertrompete in Arten Clematis Waldrebe in Arten Euonymus fortunei Kletterspindelstrauch Lonicera caprifolium Jelängerjelieber Lonicera x heckrottii Feuer-Geißblatt Lonicera henryi Immergrünes Geißblatt Rosa Kletterrose in Sorten Wisteria floribunda Japanische WisteriaIm Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels sind Verschlechterungen der Lebensbedingungen für Gehölze insbesondere infolge vermehrter Hitze und Trockenheit zu erwarten. Die Verwendung geeigneter Arten und Sorten, die mit diesen Bedingungen besser zurechtkommen, soll auch zukünftig möglich sein.13. Ökologische BaubegleitungDie Umsetzung und Durchführung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF-Maßnahmen sowie der Biodiversitätsstärkungsmaßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung zu kontrollieren.14. MonitoringBestandsmonitoring Avifauna:Die Annahme der Nistkästen ist im 1., 2. und 5. Jahr nach Anbringen der Nistkästen durch ein Monitoring zu überprüfen. Zeigt sich, dass die Kästen nicht angenommen werden, sind verbessernde Maßnahmen, wie beispielsweise das Umhängen der Kästen durchzuführen.Bestandsmonitoring Reptilien:BPL Östlich Esslinger Straße- 41 - Bearbeitungsstand: 15.02.2023Die Entwicklung der umgesiedelten Population der Reptilien ist im 1., 2. und 5. Jahr nach Umsetzung der Maßnahme CEF 2 durch ein Monitoring zu überprüfen. Ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population zu erwarten, sind erforderliche Maßnahmen zur Aufwertung des Habitats durchzuführen.Bestandsmonitoring Fledermäuse:Die Fledermausaktivität im Baugebiet sowie in den Ausgleichsflächen ist in einem Monitoring während der Bauphase sowie im 2. und 5. Jahr nach Bebauung zu erfassen. Weiterhin sind die ausgebrachten Quartiere (CEF 1) während der jährlichen Reinigung auf Fledermausbesatz zu kontrollieren. Nimmt die Fledermausaktivität im Gebiet ab, so sind die Ursachen zu ergründen und entsprechende, habitataufwertende Maßnahmen durchzuführen.Monitoring Habitatentwicklung der CEF- und B-Maßnahmenflächen:Für die Anlage der Ausgleichsflächen (CEF 2, CEF 4, B1und B2) wird eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Jahren veranschlagt. Während dieser Zeit werden regelmäßige Kontrollen erforderlich, um bei Fehlentwicklungen der Ausgleichsflächen entsprechend gegensteuern zu können. Weitere Kontrollen erfolgen während des Bestandsmonitorings.A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)1. Aufgabe und Notwendigkeit2. Bauleitplanung2.1 Vorbereitende Bauleitplanung2.2 Verbindliche Bauleitplanung3. Bestandsaufnahme3.1 Räumlicher Geltungsbereich3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung3.4 Eigentumsverhältnisse3.5 Belastungen4. Planungskonzept4.1 Städtebauliches Konzept4.2 Erschließung4.3 Grünordnung4.4 Energiekonzept5. Planungsrechtliche Festsetzungen5.1 Art der baulichen Nutzung5.2 Maß der baulichen Nutzung5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen5.4 Stellplätze und Garagen5.5 Nebenanlagen5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft5.7 Pflanzgebote5.8 Pflanzerhaltungsgebote5.9 Artenschutzrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich von Eingriffen5.10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte5.11 Schallschutz6. Örtliche Bauvorschriften6.1 Dachgestaltung6.2 Fassadengestaltung6.3 Werbeanlagen und Automaten6.4 Solaranlagen6.5 Unbebaute Flächen, Einfriedungen6.6 Nebenanlagen6.7 Außenantennen, Satelliten-Empfangsanlagen, Niederspannungsfreileitungen6.8 Erhöhung der Kfz-Stellplatzherstellung und -verpflichtung für Wohnungen7. Auswirkungen durch und auf die Neuplanung8. Umweltbericht9. Bodenordnung und Sozialplan9.1 Bodenordnung9.2 Sozialverträglichkeit der Planung9.3 Sozialplan10. Statistik10.1 Flächenbilanz10.2 Geplante Bebauung10.3 Bodenversiegelung11. Kosten (überschlägig)11.1 Beitragsfähige Erschließungskosten11.2 Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt11.3 Weitere umlagefähige Kosten für Ausgleichsmaßnahmen11.4 Städtische Kosten insgesamt12. Finanzierung13. Übersicht der erstellten Gutachten14. Anlagen zur BegründungB. Hinweise zum Bebauungsplan1. Einsehbarkeit von DIN-Normen und sonstigen Regelwerken2. Versorgung und Entsorgung3. Entwässerung4. Niederschlagswasser5. Denkmalschutz und archäologische Funde6. Baumschutz und Baumpflanzungen7. Erdaushub / Auffüllungen / Bodenschutz8. Feuerwehr9. Barrierefreies Bauen10. Erneuerbare Energien / Energiestandard11. Freiraumplanung12. Pflanzlisten13. Ökologische Baubegleitung14. Monitoring

https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM2MDAxNDIsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvMV9CZWJhdXVuZ3NwbGFudW5nL0JQTF9PZXN0bF9Fc3NsaW5nZXJfU3RyX3p3X0hlaWRlbmhlaW1lcl9TdHJfdV9MdWR3aWdzYnVyZ2VyX1N0cl91X1RlaWxiX0hlaWRlbmhlaW1lcl9TdHIvT2ZmZW5sYWdlL0JQTC1CZWdydWVuZHVuZy5wZGYiLCJwYWdlIjo0MDE1fQ._Mj8GOMJoQhENFL9HavGcmmmJyLUJVgRxZmdMk4DARw/BPL-Begruendung.pdf

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G E S T A L T U N G S B E I R A T K A R L S R U H E20 1220 12 –2022–2022Stadt Karlsruhe StadtplanungsamtG E S T A L T U N G S B E I R A T K A R L S R U H EDer Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er unterstützt als unabhängiges Sach- verständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Ver- waltung in Fragen der Architektur und des Stadtbil- des, der Freiraumgestaltung und der Stadtplanung. In öffentlichen Diskussionen begleitet der Gestal- tungsbeirat in einer kritischen, fachorientierten Auseinandersetzung die Planungsprozesse in der Stadt Karlsruhe. Seine Empfehlungen sind wesent- liches Instrument zur Weiterentwicklung der Bau- kultur in unserer Stadt. Die in der Regel öffentli- chen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunfts- weisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fra- gestellungen Soziale Stadt, Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie, Mobili- tät und Inklusion.(aus der Präambel der Neufassung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe (Oktober 2022))Die zum 15-jährigen Bestehen des Gestaltungs- beirats Karlsruhe veröffentlichte Broschüre gibt Einblicke über die Tätigkeit und die Bedeutung des Gestaltungsbeirats, über die Qualität der im Gestaltungsbeirat behandelten Projekte und der im gemeinsamen Dialog entwickelten Empfehlungen - verbunden mit der herzlichen Einladung, an den ab 2024 öffentlich stattfindenden Sitzungen Projekte zu präsentieren und zu diskutieren.Diskurs Beratung BaukulturGestaltungsbeirat Karlsruhe2012–2022InhaltVorwort S. 6Gestaltungs beirat Karlsruhe Essays S. 8Ausgewählte Projekte 2012–2022 S. 18Gestaltungs beirat S. 154Fakten und Zahlen S. 166Projektübersicht S. 168Geschäfts ordnung S. 1726 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022Wer an der Gestalt einer Stadt arbeitet, trägt hohe Verantwortung. Warum? Weil jedes Bauwerk in seiner Wirkung einen Teil der Stadt prägt und zukünf tigen Generationen ein historisches Erbe, aber auch rahmensetzenden Lebensraum hinterlässt. In der Gestalt einer Stadt spiegeln sich so immer auch die Wertvor- stellungen einer Gesellschaft. Wir haben also gemeinsam die Aufgabe, mit jedem neuen Bauwerk der Stadt einen Mehrwert zu erarbeiten. Unsere baukul- turelle Frage lautet daher: Welchen wertvollen Beitrag leistet ein Baupro jekt über seine eigentliche Aufgabe hinaus für die Gesellschaft? Der Gestaltungsbei - rat der Stadt Karlsruhe setzt an dieser Frage an und bietet ein Dialogformat exzellenter Fachexpertise verbunden mit einer partnerschaftlichen Beratung.Anlässlich des 15-jährigen Jubiläums des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe (2007–2022) blicken wir mit dieser Broschüre auf einige exemplarische Projekte des letzten Jahrzehnts. Die anspruchsvollen Ergebnisse sprechen für sich. Mit großer Dankbarkeit sehen wir die Errungenschaften einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen unseren Bauherren, den planenden Archi tekten, unserer Kommunalpolitik, den Fachexperten unseres Gestaltungsbeirats und der Verwaltung. Unser Dialog war überaus erfolgreich. Gemeinsam haben wir städtebauliche Entwicklungsgeschichte geschrieben, die Lebensqualität vor - angebracht und die Identität Karlsruhes geprägt.Daher gilt mein ausdrücklicher Dank allen beteiligten Akteuren: Den bisherigen Mitgliedern des Gestaltungsbeirats: Vielen Dank für Ihre sehr wertvolle persönliche Zeit, Ihre hochkarätige Fachexpertise, mit der Sie uns bereichert haben und die diplomatische, partnerschaftliche Tonlage, die die Beratungen so konstruktiv geprägt haben. Allen beteiligten Projektarchitekten: Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich dem Diskurs über gestalterische und inhaltlichen Fragestellungen zu stellen. Das spricht für Ihren Anspruch und Ihre Professionalität! Den bisherigen Bauherren: Vielen Dank, dass Sie sich mit diesem gemeinsamen Weg Ihrer besonderen Verantwortung stellen und Sie mit diesem Engagement die Qualität Karlsruhes entscheidend mit geprägt haben.VorwortVorwort | 7Den Mitgliedern des Gemeinderats und ihrer Vertreter: Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Engagement die Bedeutung dieses baukulturellen Dialogs wür digen und dem Gestaltungsbeirat das politische Gewicht verleihen. Allen Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirats: Vielen Dank für Ihren wertvollen Einsatz, vielfach damit verbundene Mehrarbeit und alle fachliche Unterstützung dieser großar tigen Projekte. Last but not least dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden- Württemberg: Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung und der Förderung der Karlsruher Baukultur, des Gestaltungsbeirats und begleitender Architek- turgespräche. Aber auch allen zukünftigen Bauherren und Architekten, die sich even tuell die Frage stellen, ob sie sich auf unseren sanften Druck hin, diesem baukul tur ellen Dialog stellen sollen: Danke, dass wir auf Sie zählen können. Sie werden es nicht bereuen. Das verspreche ich Ihnen!Für die kommenden Sitzungen des Gestaltungsbeirats haben wir entschieden, die Öffentlichkeit stärker mit in unseren Dialog einzubeziehen. Alle interes- sierten Bürgerinnen und Bürgern sind eingeladen, diesen hochkarätigen Diskurs über die baukulturelle Qualität unserer Stadt live mit zu verfolgen.In Vorfreude auf unseren weiteren so wertvollen Dialog.IhrDaniel Fluhrer Bürgermeister8 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022Prof. Dr. Anke Karmann-WoessnerForderung nach Baukultur … und nun?Nicht nur die Stiftung Baukultur, der Bund Deutscher Architekten, die Davos Deklaration, die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, der Koalitionsvertrag Baden-Württem- berg 2021 fordern die besondere Berück- sichtigung der baukulturellen Aspekte für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Das vermutlich bahnbrechende der Davos Deklaration ist weniger der Versuch der Mess- barkeit als vielmehr die Tatsache, dass Kri - terien wie beauty, sense of place oder diversi- ty gleichberechtigt neben functionality und economy stehen.»Die Deklaration der europäischen Kul - turminister umfasst den kompletten Gebäu - de bestand, öffentliche Plätze und Infrastruk tu - ren ebenso wie die Prozesse der Bauplanung und -realisierung und handwerklichen Tech ni- ken. Die Vertreter der europäischen Länder verpflichten sich, die Werte von Baukultur und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Gewinn in Politik und Öffentlichkeit zu tragen. Sie beabsichtigen ferner, Maßnahmen zur Umsetzung von Baukultur zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass Baukultur noch stärker zum Thema politischer Gestaltung derZukunft wird.« (Quelle: www.archijeunes.ch/ article/in-der-vernehmlassung-davos-quality- system)Auf kommunaler Ebene leistet der Gestal - tungsbeirat aus externen Experten der unter- schiedlichen Fachrichtungen Städtebau, Archi - tektur und Landschaftsarchitektur hier - zu einen entscheidenden Beitrag. Der Gestal- tungsbeirat unterstützt die Stadt Karlsruhe als unabhängiges beratendes Sachverstän di- gengremium, er beurteilt die Qualität von Bauvorhaben und Projekten und spricht seine Empfehlungen aus. Mit der Diskussion der zahlreichen aktuellen Projekte entsteht frühzei - tig Transparenz in einem für alle Beteiligten, für die Stadt und für das Quartier wichtigen Entwurfsprozess und die große Chance der konstruktiv kritischen Unterstützung bei der Projektentwicklung.Dennoch erleben wir auch verhaltene Reaktionen der Architekten und Investoren. In der Mehrzahl wird die Vorstellung im Ge- staltungsbeirat als Chance für eine funktional- gestal terische und wirtschaftlich effiziente Lösungsfindung genutzt.Empfehlungen, die nicht nur gestal te - rische Gesichtspunkte betreffen, sondern in einem gesamtheitlichen Ansatz wirtschaft- liche Interessen, ökologische Kriterien, Kli- maschutz und den städtebaulichen Kontext für das geplante Vorhaben berücksichtigen, führen zu einem äußerst positiven Aus tausch.Gestaltungsbeirat Karlsruhe EssaysEssays | 9Wir erleben, dass die Qualität von architek toni - schen und städtebaulichen Lösungen über die Gespräche im Gestaltungsbeirat für viele Akteure nachvollziehbar und zugänglich wird.Investoren und deren Architekten folgen in der Mehrzahl den Empfehlungen des Beirats, ohne dass dieser mit normativen Ent- scheidungsbefugnissen ausgestattet wäre. Wenige Beispiele zeigen aber auch die Grenzen der Beratung auf. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn in mehreren Terminen keine Ergeb - nisse erzielt werden können und aufgrund der planungsrechtlichen Situation keine Ein- flussmöglichkeit auf die Baugenehmigung mehr besteht.Entscheidende Voraussetzungen für das Gelingen ist daher eine gute fachliche und kollegiale Gesprächs- und Diskussionskultur in den Terminen, aber auch die Ortskenntnis der Mitglieder. Auch die Frage, welche Projekte dem Beirat zu welchem Zeitpunkt vorgelegt werden sollen, wird immer wieder diskutiert. Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen hin sichtlich Größe und Art der Bauaufgabe: Der Discounter und die Fassadengestaltung, Erweiterungs- und Neubauten bis zum Büro- bau eines Projektentwicklers. Jedes Bau - werk hat einen – wenn auch unterschiedlichen – Einfluss auf das Bild der Stadt Karlsruhe.Baukultur ist Lebensqualität. Je besser und nachhaltiger unsere gebaute Umwelt gestaltet ist, desto wohler fühlen wir uns in ihr. Die gebaute Umwelt macht die Identität der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt aus, mehr denn je wird sie wahrgenommen… verstärkt durch die Erfahrungen während der Corona-Krise. Ich wünsche mir, dass immer mehr Vorhabenträger einer öffentlichen Dis kussion ihrer Projekte zustimmen und damit einen baukulturellen Beitrag einerseits für transparente Entscheidungskriterien und -wege ermöglichen und andererseits die Qualität von Architektur aktiv unterstützen. Gerade in einer Stadt, die traditionell mit der barocken Planstadt, dem größten klassizistischen Marktplatz-Ensemble in Europa, der Garten- stadt, der Bauhaussiedlung und vielen an -deren Beispielen für die jeweiligen aktuellen städtebaulichen Leitbilder sich immer der Diskussion um Architekturqualität und aktuel- len städtebaulichen Leitbildern gestellt hat, als Herausforderung und große Chance.Prof. Zvonko Turkali»Schöne Architektur macht glücklich«Im Jahr 2008 hat der britisch-schweizerische Philosoph und Autor Alain de Botton das Buch »Glück und Architektur« veröffentlicht. Darin beschäftigt er sich mit den Auswir- kungen von Architektur und städtischen Räu - men auf das menschliche Empfinden und geht dem Zusammenhang zwischen Glück und Architektur nach. In einem im Magazin Der Spiegel erschienenen Interview zum Buch stellt de Botton heraus, dass Architektur sogar einen genauso großen Einfluss auf die Laune des Menschen hat wie das Wetter: »Ein kalter Regenguss oder ein grauer Betonklotz können unsere Stimmung ruinieren. Häuser haben eine Ausstrahlung!« Denkt man die The - se von Alain de Botton weiter, so müsste man zu dem Schluss kommen, dass die Bewoh - nerinnen und Bewohner der Stadt Karlsruhe glückliche Menschen sind. Die Stadt mit rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählt zu den jüngeren und zugleich schöneren Orten unserer Republik. Die Lebensqualität in Karlsruhe ist hoch, die Stadt ist großzügig angelegt, die Wirtschaft floriert. Die Identi- fikation der Karlsruherinnen und Karlsruher mit ihrer Stadt ist stark ausgeprägt, bauliche Veränderungen jeglicher Art werden präzise beobachtet.Vielleicht ist das große Interesse der Bevölkerung an ihrer eigenen Stadt sowie das Bewusstsein der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger für die Bedeutung10 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022attraktiver Architektur und Freiräume der Grund für die Einrichtung eines Gestaltungsbeirats gewesen. Wie auch immer – Karlsruhe hat sich lange vor anderen in Größe vergleichbaren Städten für die Einrichtung eines Gremiums entschieden, das sowohl die Bauherrinnen und Bauherren und Architektinnen und Archi- tekten als auch die städtische Verwaltung und die Politik in architektonischen Fragen berät. Die Besonderheit des Karlsruher Gestaltungs- beirats bestand von Beginn an darin, dass die Beiratsmitglieder nicht aus Karlsruhe kom - men sowie für einen bestimmten Zeitraum auch nicht in Karlsruhe bauen durften. Für die innere Hygiene aller Beteiligten war dies eine kluge Entscheidung!Die Beratung in einem Gestaltungsbeirat führt nicht unbedingt zu einer überdurch- schnittlichen Architektur. Hierfür sind andere Instrumentarien, beispielsweise Architektur- wettbewerbe, geeigneter. Dennoch: Meine Ein - drücke im Karlsruher Gestaltungsbeirat sind durchweg positiv. Ich bin überzeugt davon, dass jedes, wirklich jedes im Karlsruher Beirat diskutierte Projekt eine Qualitätssteigerung erfahren hat. Einer der Gründe ist, dass durch die Vorstellung eines Projektes im Gestal- tungsbeirat die Erwartung an dessen Architek - turqualität im frühen Entwicklungsstadium erhöht wird, ganz nach dem Motto: »Architek- tur ist wichtig, also lass uns darüber reden«. Und nicht etwa: »Erst bauen wir mal und dann schauen wir mal!« Ein weiterer Grund: Die Gespräche über die Projekte finden in einer entspannten At - mosphäre statt und die daraus resultierenden Fragen sind für alle Beteiligten von Interesse, etwa »Wie groß oder wie hoch sollte ein neu- es Gebäude sein, damit es gut eingefügt ist und sich den Nachbarhäusern gegenüber ange- messen und maßvoll verhält? Welche gestal- terischen Prinzipien sind im Umfeld erkenn - bar und was könnte der Ausdruck des projektier - ten Hauses sein? Aus welchen Materialien soll ein Neubau gebaut werden, damit er dauer - haft einen Beitrag zum klimagerechten Bauen leistet? Wie können schöne Bestandsbautensaniert werden, ohne dass ihr Charakter verlo- ren geht? Und wie entsteht ein nachhaltig schöner Stadtraum im Ensemble von Alt und Neu und von Haus, Garten und Platz?« Die Erörterung solcher und ähnlicher Fragestellun- gen und die Suche nach angemessenen Antworten unterstreicht die gemeinsame Ver - antwortung für die gebaute Umwelt.Und last but not least wird durch die Behandlung eines Projektes im Gestaltungsbei - rat das öffentliche Interesse an baulichen Aktivitäten gesteigert. Eines der wesentlichen Ziele eines Gestaltungsbeirats ist es, den Dialog über die Bedeutung und Gestalt von Architektur im Zusammenspiel mit Stadt und Landschaftsraum in der Öffentlichkeit zu kultivieren. Dieses Anliegen sollte er auch in Zukunft intensiv verfolgen. Bei der letzten Erhebung zur Lebenszufriedenheit der deutschen Bevölkerung – dem so genannten »Glücks atlas« der Deutschen Post – hat Karlsruhe samt Region erneut einen der Spit- zenränge belegt. Sicherlich hat auch die Architektur ihren Einfluss auf die Umfrage gehabt. Denn, um nochmal auf Alain de Bottons These zurück zu kommen: »Schöne Architektur macht glücklich. Sie bereitet Freude.« Den Menschen eine Freude durch Architektur zu bereiten, ist letztendlich die höchste Auszeichnung für die Architektur selbst.Prof. Martin HaasMensch und Architektur Eine Baukultur im WandelUnsere Welt ist im Wandel. Der steigende Wohl - stand einer wachsenden Anzahl Menschen führt zu einem sprunghaften Verbrauch unserer Ressourcen. Erste Erfolge durch eine verbesser - te Effizienz oder durch den Einsatz neuer Technologien und nachwachsender RohstoffeEssays | 11im Bauen verblassen dabei oft im Angesicht dieses weltweiten Hungers nach Energie und Rohstoffen.Wir werden die Art wie wir mit unseren Gebäuden umgehen ändern müssen, damit zukünftigen Generationen die gleichen Lebensbedingungen ermöglicht werden. Wenn wir erreichen wollen, dass ein Gebäude dauerhaft genutzt wird, um seine Existenz, den Aufwand seiner Errichtung überhaupt zu rechtfertigen, muss es so gut sein, dass es das Leben seiner Nutzer bereichert und einen spürbaren kulturellen Mehrwert liefert, der weit über das Materielle hinaus reicht.Wir haben eine große, gesellschaftliche Verantwortung, denn Architektur formt Netz- werke menschlichen Zusammenlebens. Wir können die Gesellschaft unterstützen, Wege zu finden, damit ein »nachhaltiges« Leben auch ein begehrenswerter Lebensstil wird, indem wir aufzeigen, dass ein Wandel unserer Baukultur zu weniger aber dafür besseren, das heißt in ökologisch-energetischer und sozial-ästhe- tischer Hinsicht qualitätvolleren Gebäuden und damit zu einer höheren Lebensqualität führen kann.Es gilt Mensch, Raum und Umwelt wie- der in Einklang zu bringen.Der Lebensstil einer sozial und digital vernetzen Wissens- und Informationsge- sellschaft hilft diese Ziele zu erreichen. Der Wunsch nach einer gesunden Aufenthalts- qualität gilt gleichermaßen für Beruf und Frei - zeit. Die Digitalisierung ermöglicht vielen Menschen heute die räumliche Entkoppelung von Tätigkeit und Ort und die Individuali- sierung der Gesellschaft erfordert flexiblere Gebäude, um den sich verändernden An sprüchen anzupassen.Die Ressourcen verbrauchende und flä- chenintensive Trennung der Stadt des 20. Jahrhunderts in einzelne Funktionsquar- tiere verliert an Bedeutung. Die Stadt selbst kann als ein in sich stark vernetztes hete - rogenes Gefüge aus unterschiedlichen städtebaulichen und räumlichen Strukturen und wertvollen Biotopen und als ressour-censchonendes und flächeneffizientes Habitat – bestens geeignet für Menschen, Flora und Fauna – verstanden und weiterentwickelt werden!Das Leben in einem dichten Quartier, in dem sich Wohnen, Kultur, Versorgung, Freizeit und Arbeiten überlagern und in direkter Nachbarschaft soziale Synergien entstehen, ist ein begehrenswertes Ziel geworden. Die Auf- enthaltsqualität wird dabei durch viele klei ne, aber wichtige Faktoren bestimmt, welche wir gestalten können und die zusammenwirken: Die Lichtstimmung, der schöne Ausblick, die angenehmen Proportionen, die Materialität und die Qualitäten des Freiraums beeinflussen unser Wohlbefinden. Wir müssen bei der Entwicklung neuer Architekturen daher stetig nach qualitativen Lösungen suchen, die das Leben der Menschen spürbar verbessern, um den Aufwand der Errichtung und dessen Ressourcenverbrauch auch langfristig rechtfer - tigen zu können.Gebäude müssen ganz grundlegende Qualitäten bieten – unabhängig von Trends und Zeitgeist. Sie müssen als Basisstation für eine nachhaltige Lebensweise wirken und die Grundbedürfnisse der Menschen und unserer Umwelt befriedigen!Die Herausforderung des Gestaltungs- beirats ist es, diese Themen in der Debatte um die Projekte zusammen mit Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Bürgerinnen und Bürgern, Stadträtinnen und Stadträten und Mitarbeitenden der städt- ischen Verwaltung zukünftig noch dezidier - ter als bisher zu diskutieren und den gemeinsa - men Dialog, das Nachdenken und das archi- tektonische Schaffen in der Verknüpfung der ökologisch-energetisch-klimatischen Frage- stellung mit der sozial-ästhetischen Gestaltung unseres Lebens und unserer Umwelt weiter zu befördern.12 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022Prof. Pascale RichterBedeutung: GestaltungsbeiratAus französischer Sicht ist ein Gremium wie der Gestaltungsbeirat beneidenswert. Es handelt sich dabei um ein sehr gutes Instru- ment für die Erhaltung ebenso wie für die Weiterentwicklung der städtebaulichen, land- schaftlichen und architektonischen Qualität einer Stadt.Ein Gestaltungsbeirat ist aber auch ein Ort der Diskussion und des Austauschs auf Augenhöhe: Man berät, um gemeinsam eine möglichst objektive Empfehlung zu erarbei - ten, unter Berücksichtigung eines hohen Qua - litätsanspruchs und im Bewusstsein der Verantwortung, dass Bauvorhaben ihr Umfeld für die nachfolgenden Jahrzehnte prägen.Der Gestaltungsbeirat ist ein grundle- gend demokratisches Instrument. Neben den ihm angehörenden Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschafts architekten nehmen an den Beratungen auch Bauherrinnen und Bauherren, Stadträtinnen und Stadträte, Mitarbeitende der Verwaltung sowie in Zukunft auch Bürge- rinnen und Bürger teil.Dadurch wird dieses Gremium zu einem Ort des Gesprächs, der Diskussion und der Auseinandersetzung um die Architektur der Stadt. Die Darstellung und Beratung der Pro jekte verdeutlichen die Komplexität, die jedem architektonischen, städtebaulichen und landschaftsplanerischen Projekt innewohnt. Die Beratungen ermöglichen den gemein- samen Ideen aus tausch, aus dem alle am Bau- und Planungsprozess der Stadt Beteiligten lernen können.Für eine Stadt bietet ein Gestaltungsbei- rat zudem die Möglichkeit, den wichtigen Stellenwert von Architektur, Stadt- und Natur- raum in der Gesellschaft hervorzuheben und deutlich herauszustellen. Architektur, Stadt- und Raumgestaltung werden seit einigenJahren im Zusammenhang mit dem neuen Para - digma des Anthropozäns und den unwi- derruflichen Schäden des menschlichen Ein- flusses auf Klima und Artenvielfalt kritisch betrachtet.Bestimmte Überlegungsansätze auf dem Gebiet der Architektur sind dadurch obsolet geworden und müssen neu gedacht werden. Ein Raum der fachlichen Debatte wie der Ge - staltungsbeirat ist daher umso wichtiger, um zukunftsfähige Lösungen zu eruieren.Der Gestaltungsbeirat sorgt auch dafür, die Besonderheiten einer Stadt und ihre Verankerung in ihrem »territoire« zu bewahren. Hierfür setzt er sich nicht nur mit dem Bau- bestand auseinander, sondern mit der Gesamt- heit dessen, was ihre Identität, ihre Gestalt, ihr Licht und ihre Atmosphäre ausmacht.Karlsruhe liegt in der oberrheinischen Tief - ebene und gehört zu der Familie der vom Rhein beeinflussten Städte. Ihre Lage in dem deutsch-französischen Grenzgebiet, in dem naturräumliche Einheiten wie Rheinebene, Schwarzwald und Vogesen aufeinander - treffen, hat die Stadt stark mitgeprägt. In dieser Gegend stehen Natur und Stadt harmonisch nebeneinander und sind gleichermaßen markant.Jedes Projekt muss deshalb das große Ganze berücksichtigen, sowohl die bebauten als auch die unbebauten Flächen: Kein Aspekt, kein Detail darf im Zusammenwirken der land- schaftlichen, städtebaulichen und architek- tonischen Elemente unbeachtet bleiben.Prof. Dr. Frank LohrbergSchon immer wichtig: Freiraum und Grün in KarlsruheKarlsruhe ist eine besondere Stadt. 1715 als barocke Planstadt entstanden, steht sie für einen Gestaltungswillen, der von Beginn anEssays | 13über die Architektur der Gebäude hinausgeht und den Freiraum der Stadt gleichrangig in den Blick nimmt. Wie der Kupferstich von Heinrich Schwarz von 1721 zeigt, ist lediglich das südliche Viertel des Kreisbogens der »Fächerstadt« baulich definiert, der weitaus größere Teil der Residenzstadt besteht aus Parkanlagen und Wäldern. Wir wissen, dass dieser Ansatz einem feudalen Repräsenta- tionsstreben geschuldet ist, er lässt sich aber durchaus auch als Vorläufer eines modernen, grüngeprägten Verständnisses von Stadt interpretieren.Auch wenn sich Karlsruhe seit seiner Grün dung laufend verändert hat – aus der ba - dischen Residenzstadt ist eine international vernetzte, wirtschaftsstarke Bürger- und Wis - sensstadt geworden – so spielt der Freiraum nach wie vor eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Stadt nachhaltig zu ent- wickeln und zu einem attraktiven Standort zu machen. Insofern ist es nur zu begrüßen, dass der Freiraum auch im Gestaltungsbeirat der Stadt seine Stimme hat. Karlsruhe zeigt damit, sich seiner besonderen Geschichte bewusst zu sein, aber auch den zunehmenden Stellen- wert des Freiraums in der Stadtentwicklung erkannt zu haben.Auch wenn ich erst seit zwei Jahren im Gestaltungsbeirat Karlsruhe mitwirken konnte, so kann ich doch von einer Vielzahl von Projekten berichten, die durch die beratende Tätigkeit des Gremiums an Qualität gewon- nen haben – und dies auch in freiraumplaneri- scher Hinsicht. Dabei geht es weniger um den großen Wurf wie einst zur barocken Stadt - gründung – die mittlerweile vielschichtig gewachsene Stadt verlangt vielmehr sensible, ortsspezifische Lösungen, die sich in den Bestand einfügen, ihn wohlwollend interpretie - ren und zukunftsweisend weiterentwickeln.Ein wichtiges Beurteilungskriterium stellt die Frage dar, ob ein vorgelegter Entwurf auch einen Mehrwert für sein Umfeld bietet: wird der öffentliche Raum gestärkt, entstehen beispielsweise neue Wegeverbindungen und damit Möglichkeiten, das Quartier zu erle-ben? Zeigt der Entwurf ein Verständnis für die Geschichte und das kulturelle Erbe eines Ortes: kann sich die Bauaufgabe zum Beispiel in einen gründerzeitlich geprägten Straßen- raum mit großkronigen Alleebäumen und reprä - sentativen Vorgärten angemessen einpassen? Wichtiger als das einzelne Grünelement ist es dabei, in einer integrierten Herangehensweise dafür Sorge zu tragen, dass Gebäude und Freiraum in ihrem Zusammenspiel soziale Orte formulieren, gut geschnittene, nutzbare Gärten beispielsweise, grüne Höfe für die Nach- barschaft oder belebte Straßenräume, die zum Flanieren einladen.Ich bin froh, dass der Gestaltungsbeirat in seinen Erörterungen verstärkt die öko- logische Wirkung von Bebauung in den Blick nimmt. Schließlich ist es der Bausektor, der weltweit fast 40 Prozent der Ressourcen ver - braucht und damit entscheidend zu einem Klimawandel beiträgt, der auch Städte wie Karlsruhe bedroht und sich beispielsweise in einer steigenden Gefahr sommerlicher Über - hitzungen äußert. Gerade »grüne Lösungen« wie das Freihalten von Kaltluftschneisen, die Dach- oder Fassadenbegrünung, die Pflan- zung von Straßenbäumen oder die Nutzung offenporiger Beläge zur Regenwasserversicke- rung werden in Zukunft unverzichtbar werden, um die Städte zu kühlen und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu garan- tieren. Diese Maßnahmen stehen mitunter im Widerspruch zu überkommenen Architek- turauffassungen, insbesondere dann, wenn sie nicht von Beginn an in den Entwurf integriert, sondern nachträglich adaptiert werden. In dieser Thematik erwarte ich spannende, sicherlich auch kontroverse Diskussionen.Welchen Niederschlag eine klimagerech- te, »postfossile« Gestaltung auch in Karlsruhe im Einzelnen finden wird, ist sicherlich noch offen – für mich steht aber außer Frage, dass der Gestaltungsbeirat ein guter Ort ist, um sol- cherlei Fragen in konstruktiver Atmosphäre zu beantworten und die Baukultur der Stadt damit auch in den kommenden Jahren zu berei - chern. Ich wünsche mir, diese Diskussionen14 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022noch stärker als bisher in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Ringen um die beste architek- tonische Lösung ist ein wissensbasierter, gleichwohl demokratischer Prozess, an dem möglichst viele Bewohnerinnen und Be wohner einer Stadt partizipieren sollten.Dipl.-Ing. Markus MüllerMitschreiben an der StadtgeschichteStädte sind gebaute Geschichte, buchstäblich manifestiertes Selbstverständnis seiner Bewohnerinnen und Bewohner, das sich über die Jahrhunderte entwickelt hat. Der Karls- ruher Universitätslehrer Georg Vrachliotis hat dies im Katalog zur Ausstellung »Friedrich Weinbrenner 1766–1826. Architektur und Städtebau des Klassizismus« (2015) so formu- liert: »Als eine der zentralen Denk- und Wissensformen unserer Gesellschaft fungiert Architektur als kulturelles Gedächtnis von Erfahrungen, Ereignissen und Erkenntnissen, als Ort des kollektiven Überlieferns und persönlichen Erinnerns«. An wenigen Städten wird dies so deutlich wie an Karlsruhe.Die stadtgestalterische Frage, welche Relevanz diese Erkenntnis für den Planungsall- tag haben muss, ist – je konkreter über Projekte zu entscheiden ist – anspruchsvoll. Widerspricht nicht das Weltverständnis des Absolutismus, das dem Idealplan der Fächer- stadt zu Grunde liegt, unserem pluralisti - schen und demokratischen Gesellschaftsbild? Teilen wir heute noch die idealistischen Vorstellungen, mit denen Friedrich Weinbren- ner Karlsruhe zu einer der klassizistischen Vorzeigestädte in Deutschland entwickelt hat? Ist der Fortschrittsglaube der Moderne, wie er von Walter Gropius im Dammerstock übersetzt wurde, heute noch kritiklos zu akzeptieren?Die Beispiele machen offensichtlich, dass in unterschiedlichen Epochen – selbst, im vergleichsweise jungen Karlsruhe – großartige Beiträge zur Stadtgestaltung entstanden sind, die die Identität der Stadt bis heute prägen. In ihrer Unterschiedlichkeit ist ihnen die Exzel- lenz gemeinsam, das Vermögen Ihrer Architek - ten, den Geist der Zeit in Städtebau und Architektur zu übersetzen. Auch wenn nicht unmittelbar zu erwarten: sie waren auch Produkt intensiver Debatten darüber, wie diese Übersetzungsleistung zu bewerkstelligen sei. Natürlich erscheinen die Positionen im Rück- blick klar und von geradezu ikonischer Be - deutung. In Wahrheit ist Weinbrenners Architek - tur, wie das die oben zitierte Ausstellung gezeigt hat, über Jahre geradezu diskursiv entwickelt. Walter Gropius hat den Dammer- stock gerade nicht in alleiniger Autorenschaft errichtet, sondern im Sinne einer Bauaus- stellung für die Interpretation anderer geöffnet.»Stadt« ist aber mehr, als diese ideal- typischen, weitgehend hom*ogenen Stadt-Bau- steine. Industrialisierung und Entwicklung der Mobilität haben das Erscheinungsbild Karls- ruhes vielerorts deutlich nachhaltiger geprägt. Deshalb ist es offensichtlich falsch, Städte pauschal ästhetisieren zu wollen. Dagegen steht eine Dynamik, die Entwicklungsoptionen notwendig macht. Flexibilität und städtebauli- che Ordnung als Grundvoraussetzung für Identität sind Antipoden einer zeitgemäßen Stadtplanung. Wir wissen, dass »Stadt« nicht nur gebaut ist, sondern gerade auch das dezidiert nicht Gebaute umfasst – den Freiraum. Bereits der Fächerplan gliedert die Wälder nördlich des Schlosses. Die »Via Triumphalis« lenkt den Blick auf die Hügel des Schwarz- waldes. Dichte ist grausam, wenn der qualifi- zierte Freiraum nicht mitgedacht wird. In Zeiten des Klimawandels wird seine Bedeutung für die Lebensqualität unübersehbar. Für die heutige Stadtplanung und Architektur gilt, diese Komplexitäten neu zu verarbeiten.Weil diese Fragestellungen in Karlsruhe überall präsent sind, ist die Arbeit im Gestal- tungsbeirat so besonders: Stadt als gesellschaft-Essays | 15liches Manifest und Gedächtnis, als dynamisches Phänomen, als Wohnort und Lebensraum. Nicht überall ist das Spannungsfeld so ambiti- oniert. Der Gestaltungsbeirat kann diese Fragen nur fragmentarisch beantworten, am konkreten Projekt. Trotzdem ist er ein Ort, an dem in einem weiteren Kontext gedacht werden muss, er ist ein Instrument, die Stadtgesellschaft in der Entwicklung ihrer Haltung zum Heute zu beraten. Wir leben in einer Zeit, in der die epochale Bedeutung unserer Entscheidungen wieder deutlich wird. Aktuell wird verstanden, dass es nicht egal ist, welche Qualität ein Gebäude hat, welche Probleme es aufwirft und welche es löst. Aus architektonischer und städtebaulicher Sicht ist der Gestaltungsbeirat ein Baustein eines qualifizierten Gestaltungsprozesses, der versucht, dieser Bedeutung gerecht zu werden.Dipl.-Ing. Wolfgang RiehleDie Stadt muss schön sein!Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe wurde im Jahr 2007 gegründet und hat bis zum Jahresende 2022 bereits 66 mal getagt. Im Jahr seiner Gründung entstand ein Leitdoku- ment für die Stadtentwicklung, das von 27 in Europa für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Ministern mit dem Titel »Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäschen Stadt« erarbeitet und verabschiedet wur de. Eines ihrer Kernpostulate lautet: »Die Stadt muss schön sein… Baukultur ist kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Baukultur gibt Im pulse für Wachstum – in Zeiten, in denen es über - all Alles gibt, werden bauliche Qualitäten zu strukturpolitischen Instrumenten.«Die Königsdisziplin zur Qualitätssicherung beim Planen und Bauen ist zweifellos das Wettbewerbswesen, denn es ist ein großes Privi - leg, aus einer größeren Anzahl von Beiträgenfür ein und dieselbe Bauaufgabe die am jewei- ligen Ort geeignetste auswählen zu können. Nicht alle Bauaufgaben können aber über Wett - bewerbe oder Planungskonkurrenzen realisiert werden – die Gründe dafür sind vielfältig. Um aber auch Bauprojekten, die nicht unter Konkurrenzbedingungen geplant wurden, eine Qualitätssicherung zuteilwerden zu lassen, wurden inzwischen in vielen Städten Gestal- tungsbeiräte eingerichtet – und dies aus gutem Grund: »Alles Bauen ist eine öffentliche An gelegenheit« titelte der Architekturkritiker Manfred Sack in seinen »Reflektionen über Architektur und Moral«. Und: »Wer ein Haus baut, baut es gewiss für sich oder seine Firma, gleich, ob er darin wohnt, sich damit prä- sentiert oder damit Geld verdienen will, aber: es existiert vor den Augen Vieler, die es sich meist gar nicht gewünscht haben.« Auch die allerprivateste architektonische Angelegenheit ist eben nicht nur Sache des jeweiligen Bau- herrn, sondern immer auch Sache der Öffentlich- keit – und genau hieraus leitet sich die Legi- timation von Beratungsgremien ab, die für die Qualitätssicherung (oder besser noch für die Qualitätssteigerung) in Architektur und Stadt- planung eingerichtet werden.Gestaltungsbeiräte äußern sich kon - struk tiv-kritisch zu städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen, die für die Erhal- tung oder weitere Gestaltung des Stadtbil- des von erheblichem Einfluss sind. Stadtbild prägende Projekte, die nicht über einen Wettbewerb entschieden wurden, werden damit von einem interdisziplinär zusammen- gesetzten Gremium aus externen Archi- tekteninnen und Archi tekten, Stadtplanerin- nen und Stadtplanern, Landschaftsarchi- tektinnen und Landschaftsarchitekten beraten. Wo erforderlich tagt der Gestaltungsbeirat nicht-öffentlich, in der Regel aber sollte sein Diskurs im Benehmen mit Planerinnen und Planern und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern öffentlich sein, um jener Trans- parenz im Planungsgeschehen Rechnung zu tragen, die von der Öffentlichkeit in zuneh- mendem Maße eingefordert wird und die16 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022unserer gebau ten Umwelt schon immer geschuldet war.Gestaltungsbeiräte werden dadurch zu einem hilfreichen Instrument im demokrati- schen Spiel der Kräfte – denn bei aller persön- lichen Verantwortung der unterschiedlichen Projektbeteiligten ist festzustellen, dass baukul- turelle Verklärung beim Bauen eher eine Seltenheit ist. Es geht immer auch um Werte, um wirtschaftliche Interessen, um Renditen, Vermarktungschancen und -risiken. Hier ist unabhängiger Rat wichtig, der Verträglichkeit und Vertretbarkeit von Baumaßnahmen hinterfragt und der keinesfalls aus Opportuni- tätsgesichtspunkten von Einzelinteressen unterlegt sein darf. Selbstverständlich soll ein solches Beratungsgremium nicht selbst Ent- scheidungen fällen, sondern es muss die demo - kratisch gewählten Entscheidungsträger durch fundierte, d. h. wohlbegründete Bera- tung von der Richtigkeit seiner Empfehlun- gen überzeugen. Dies setzt ein hohes Maß an Gesprächskultur, Diplomatie und Disziplin voraus, denn sich öffentlich der Kritik zu stellen, ist für Auftraggeberinnen und Auftrag - geber und ihre Architektinnen und Archi- tekten eine große Herausforderung. Immer - hin geht es letztlich auch um Architektur- vermittlung gegenüber einer breiten Öffent- lichkeit und damit um die Bewusstseinsbil- dung für anspruchsvolle Architektur und für eine lebenswerte und werthaltige Umwelt.Prof. Anett-Maud JoppienWandel als SelbstverständnisAus »Architektonisches Lehrbuch von Friedrich Weinbrenner, Grosherzogl. Badischer Ober- baudirektor«, 1811: »…wie wichtig, für den Staat und die Individuen, die ächte Bildung des Baumeisters sey. Bei Aufführung des ein-fachsten Bauerhauses, wie des grössten Pracht - gebäudes, ist Er die Seele des Baues, der Geist, der das Ganze, bis in die kleinsten Theile, forschend und ordnend durchdringen muss… Enkel und Urenkel ernten, wo er säete«Nach fast zehnjähriger Pause begann in 2021 meine zweite Amtszeit im Gestaltungs- beirat der Stadt Karlsruhe – eine freudige Rück - kehr und Entdeckungsreise des Wandels. Karlsruhe beschreibt sich selbst als eine »Stadt in Bewegung«. Wandel und stete Transfor- mation begleiten die Entwicklung der Stadt, schreiben ihre Identität fort und stehen im Einklang mit ihrem baukulturellen Erbe, die das Bild und die Seele der Stadt prägen. Schon das beeindruckende Werk Friedrich Weinbren- ners, bedeutender Sohn der Stadt, reflektiert das Ergebnis eines tiefgreifenden Wandels der kleinen markgräflichen Residenz in die Haupt- stadt des Landes Baden, ab 1806 sogar in ein Großherzogtum und deutschen Mittelstaat, mit einer geregelten Stadtplanung und sig- nifikanten öffentlichen und privaten Baupro- jekten.Egon Eiermann etablierte nach dem Zwei - ten Weltkrieg an der TH Karlsruhe, im Ursprung die älteste Technische Hochschule Deutschlands, dem heutigen Karlsruher Institut für Technologie, seine Schule der mo - dernen Architektur über fast ein Viertel- jahrhundert lang. Als einer der bedeutendsten Architekten der Nachkriegsmoderne in Deutschland baute er gemeinsam mit Sep Ruf u.a. den Deutschen Pavillon auf der Brüsseler Expo 1958. Dessen Transparenz und Filigra- nität manifestiert einen architektonischen Ausdruck für die junge Demokratie Deutsch- lands. Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe spiegelt als finale und weichen- stellende Instanz der Gerichtsbarkeit die Dynamik rechtlich relevanter Themen unserer Demokratie und reflektiert die Entwicklungs- fähigkeit unserer Rechtsordnung. Karlsruhe steht so im Fokus vielfältiger Wandlungen und bestätigt, dass die Stadt aus der Position der Kontinuität heraus verantwortlich und wegwei - send für relevante Zukunftsthemen eintritt.Essays | 17Der Gestaltungsbeirat schöpft aus diesem Selbstverständnis und möchte in diesem Sinne die Synergie zwischen Baukultur und Nach- haltigkeit gestalten und aktiv dazu beitragen wie die vielfältigen Herausforderungen im Sinne des Potenzials der Stadt in zukunftsorien - tierten Entwicklungen münden können. Dies betrifft u.a. die tiefgreifenden Wandlungen durch die pandemische C*19-Erfahrung, den fortschreitenden Klimawandel, den global nachweisbaren Verlust von Biodiversität und notwendige Resilienzmodelle, die unsere gewohnten Komfortzonen aufbrechen. Unsere Herausforderung wie Chance liegt in einem Umdenken, in der Infragestellung traditioneller Herangehensweisen bei der Bewertung von Projekten. Es werfen sich dabei konkrete Fragen auf, die intensiv diskutiert werden sollten:Entwickelt sich aus diesen Transformati- onen eine neue Ästhetik der Stadt, in der Architektur? Wie kann die Qualität öffentlicher Räume im Sinne gesellschaftlicher Transpa- renz, Solidarität, Klima, innovativer Mobilität, Gesundheit und Gleichstellung vorange- trieben werden?Architektur und Städtebau als kreative, aber auch soziale und somit gesellschafts- politische Disziplinen fordern im Kontext von Wandel unsere Verantwortung für neue, experimentelle Lösungen. Damit sind weitere Fragestellungen verbunden:Wie kann es uns als Gestaltungsbeirat gemeinsam mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren u.a. der Stadtgesellschaft, der Kolleginnenschaft, den politischen Vertre- terinnen und Vertretern und den Verant- wortlichen in der städtischen Verwaltung zukünftig gelingen, die wichtigsten Zukunfts- themen der Stadt zu identifizieren, um Weichenstellungen für die notwendigen Trans - formationen vorzubereiten?Unser Gremium ist daher sehr an neuen Perspektiven und Informationen interessiert, möchte sich mit anderen Positionen bewusst auseinandersetzen, wohlwissend, dass nur ein gesellschaftlicher und interdisziplinärerDialog wirksam Problemlösungen antreiben kann.Die Erkenntnis, dass viele Dinge, aber auch Menschen, Habitate, Religionen und Kulturen unveränderlich erscheinen, weil sich der Wandel nur langsam vollzieht, sollte uns dabei nicht ungeduldig stimmen, denn auch langsame Veränderungen führen all- mählich zu einem durchgreifenden Wandel. Der Gestaltungsbeirat möchte sich in der gemeinsamen Diskussion aller Beteiligten über die Projekte für die Idee öffnen, dass sich die heutige Kultur gegenüber der gestrigen und morgigen transformieren wird und ange - sichts globaler Megathemen auch verändern muss. Das erfordert unser aller Mut zu Ex - periment und Offenheit nicht nur auf die eige - nen Perspektiven zu fokussieren und nach Übereinstimmung mit anderen zu suchen, sondern sich bewusst mit anderen Ideen und Perspektiven auseinanderzusetzen.Wir möchten daher die Chance nutzen, auch über noch so kleine Projekte intensiv zu diskutieren, deren Entwicklung zu fördern und im Idealfall »Best Cases« auf den Weg zu bringen, die über die Grenzen der Stadt Karlsruhe hinaus inspirieren und bewegen.Ausgewählte Projekte 2012–202220 | Ausgewählte Projekte 2012–2022Projektübersicht und LageplanWohngebäude1 Ehemalige Artilleriekaserne Nordweststadt S. 222 Ehemaliges Franz-Rohde-Haus Weststadt S. 303 August-Klingler-Areal Daxlanden S. 384 Kleinseeäcker Oberreut S. 465 Neubau Am Fasanengarten Oststadt S. 54Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser6 Karlstraße 26 Innenstadt West S. 607 Saturn-Fassade Innenstadt-West S. 668 Kronenstraße 24 Innenstadt-Ost S. 729 Peek & Cloppenburg Innenstadt-West S. 76Pflegeeinrichtungen und Wohnen im Alter10 Seniorenwohnen Kochstraße 2 Innenstadt-West S. 8611 Gemeinsam Leben Waldstadt S. 92Büro, Dienstleistung und Verwaltung12 IWKA-Gelände Südweststadt S. 10013 Hoepfner Think Tank Oststadt S. 10814 Vector Campus Karlsruhe Rintheim S. 114Kita, Schule, Universität, Sport15 element-i-Bildungshaus Rintheim S. 12016 Sportgebäude TG Neureut Neureut S. 128Kliniken17 Städtisches Klinikum Nordweststadt S. 136Städtische Planungen18 Oberflächengestaltung Marktplatz Innenstadt S. 14659 12234NordweststadtWeststadtDaxlandenNeureutSüdweststadtInnenstadt-WestOberreutDurlachOststadtWaldstadt8101471516113510 13234811157161711814961222 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeEhemalige Artilleriekaserne Wohnungsbau1 BauortKußmaulstraße 3–13, Nordweststadt Bauherrin GEM Ingenieurgesellschaft mbH Projektmanagement, KarlsruhePlanverfasser in kleyer, koblitz, letzel, freivogel Gesellschaft von Architekten GmbH, BerlinStatus Gestaltungsbeirat 10–2014 Fertigstellung 2019Empfehlung Oktober 2014Der städtebauliche und architektonische Umgang mit denkmalgeschützter Substanz in Städten wird immer wichtiger. Eine wirklich qualitätsvolle Verdichtung kann daher auch als Chance gesehen werden.Für die ehemalige Artilleriekaserne […] wurde eine sogenannte Planungswerkstatt durchgeführt, bei der der Siegerentwurf [der Planungsgemeinschaft MESS / MGF Architekten] für jeden der drei vorhan- denen Höfe jeweils ein zusätzliches Solitärgebäude mit unterschiedlichen Dimensionen vorschlug. Die- ser Ansatz ist gut nachvollziehbar. Aus diesem Ent- wurf wurde anschließend ein städtebaulicher Rah- menplan entwickelt, der wiederum die Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung für den sogenann- ten Wohnhof bildete. Das vorliegende Projekt mit 29 m Höhe und 28 m Seitenlänge ist ein mächtiges Gebäude. Es war daher für den Gestaltungsbeirat nicht leicht, diesem Volumen zuzustimmen, wobei den Mitgliedern des Beirates es sehr bewusst ist, dass auf Grund der Bodenknappheit die Städte dichter bebaut werden müssen.Den Ausschlag für die Zustimmung, hat die sehr gute architektonische Gestaltung gegeben. Es ist nachvollziehbar, dass die Grundrisse und damit die Wohnqualität gewinnen, wenn die Grundfläche vergrößert wird. Die Zonierung des Grundrisses ist sehr gut überlegt. Im Erdgeschoß und 1. Ober-Zum ProjektDas Areal der ehemaligen Artilleriekaserne ist im Norden durch drei unterschiedliche Höfe, die zum großen Teil mit ihren Freiflächen unter Denkmal- schutz stehen, geprägt. Im Süden schließt sich ent- lang der Moltkestraße und im Osten entlang der Kußmaulstraße eine straßenbegleitende Bebauung an, die ebenfalls weitgehend unter Denkmalschutz steht. Entsprechend dem für das Gebiet vorliegen- den Rahmenplan der Planungsgemeinschaft MESS / MGF Architekten ist vorgesehen, jeden Hof durch jeweils ein Solitärgebäude unterschiedlicher Kubatur zu ergänzen, sowie die Bebauung ent - lang der Kußmaulstraße ebenfalls durch Neubauten zu vervollständigen.Für den östlichen Hof (WohnHof) wurde auf Grund lage des städtebaulichen Rahmenplans von der Firma GEM im Jahr 2013 eine Mehrfachbe - auf tragung durchgeführt. Der Entwurf des Büros kleyer.koblitz.letzel.freivogel aus Berlin (mit einem Solitär von 26 m × 26 m) wurde von der Jury als Grundlage zur weiteren Bearbeitung empfohlen.Die Firma GEM Ingenieurgesellschaft möchte die Grundfläche ihres in der Mitte des östlichen Hofes (WohnHof) geplanten Solitärgebäudes von 26 m × 26 m auf 28 m × 28 m vergrößern.Ehemalige Artilleriekaserne | 23A 0V35Die Nutzungenkleyer.koblitz.letzel.freivogel gesellschaft von architekten mbh3A 0Ve rtic al2 00Ausgangslage Städtebaulicher Rahmenplan35?WohnHofspätere Umnutzungsmöglichkeitendurch Wegfall bestehender NutzungenWerkHofOfficeHofDie NutzungenMantelbebauungHofbebauungWohnturmNeubau Kußmaulstraße 13cTownhäuser Kußmaulstraße 9aWohnturnKußmaulstraße 9bNeubau Kußmaulstraße 7Neubau Kußmaulstraße 5Bestandsbau Kußmaulstraße 3Townhäuser Kußmaulstraße 13bTownhäuser Kußmaulstraße 13aAtelierwohnen Kußmaulstraße 11kleyer.koblitz.letzel.freivogel gesellschaft von architekten mbh3A 0Ve rtic al2 00Ausgangslage Städtebaulicher Rahmenplan35?WohnHofspätere Umnutzungsmöglichkeitendurch Wegfall bestehender NutzungenWerkHofOfficeHofDie NutzungenMantelbebauungHofbebauungWohnturmNeubau Kußmaulstraße 13cTownhäuser Kußmaulstraße 9aWohnturnKußmaulstraße 9bNeubau Kußmaulstraße 7Neubau Kußmaulstraße 5Bestandsbau Kußmaulstraße 3Townhäuser Kußmaulstraße 13bTownhäuser Kußmaulstraße 13aAtelierwohnen Kußmaulstraße 11kleyer.koblitz.letzel.freivogel gesellschaft von architekten mbh3A 0Ve rtic al2 00Ausgangslage Städtebaulicher Rahmenplan35?WohnHofspätere Umnutzungsmöglichkeitendurch Wegfall bestehender NutzungenWerkHofOfficeHofDie NutzungenMantelbebauungHofbebauungWohnturmNeubau Kußmaulstraße 13cTownhäuser Kußmaulstraße 9aWohnturnKußmaulstraße 9bNeubau Kußmaulstraße 7Neubau Kußmaulstraße 5Bestandsbau Kußmaulstraße 3Townhäuser Kußmaulstraße 13bTownhäuser Kußmaulstraße 13aAtelierwohnen Kußmaulstraße 11MantelbebauungHofbebauungWohnturmOfficehofWerkhofWohnhofStädtebaulicher Rahmenplan MESS/MFG ArchitektenPerspektiven Wohnturm 28 × 28 × 29A0 Vertical 1:250900x1200Vertical 1:250 28x28mAnsicht Wohnturm_28 x 28 x 29Ehemalige Artilleriekaserne | 2524 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeLageplan Gegenüberstellung Wohnturm 26 × 26 × 29 – 28 × 28 × 29Grundriss Normalgeschoss_28 x 28 x 29Grundriss Normalgeschoss_26 x 26 x 29 Grundriss Normalgeschoss_28 x 28 x 29Grundriss Normalgeschoss_26 x 26 x 29geschoss Maisonettewohnungen anzuordnen ist ebenfalls gut nachvollziehbar. Die großzügige Eingangssituation mit einem attraktiven Treppen- haus zählt zu den weiteren innenräumlichen Qualitäten.Der Entwurf ist ein ambitioniertes Projekt mit sehr guten Fassaden, aber es muss auch sichergestelltwerden, dass bei der weiteren Bearbeitung diese angedeutete Qualität nicht abhandenkommt. Deshalb die Bedingung, in einem städtebaulichen Vertrag zur Qualitätssicherung, die Fassadenge- staltung mit den wichtigsten Details und ihre Mate- rialität festzuhalten. […]A0 Vertical 1:250900x1200Vertical 1:250 28x28mAnsicht Wohnturm_28 x 28 x 29Ehemalige Artilleriekaserne | 25 1Grundriss EGSchnitt-Ansicht Wohnturm 28 × 28 × 29Ehemalige Artilleriekaserne | 2726 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeA 0Ve rtic alA 0Ve rtic alA0 Vertical blockSchnitt 2-2 1:250 Tiefgarage WohnhofNeubau Kußmaulstraße 13c Kußmaulstraße 9aTownhouse Typ B Kußmaulstraße 7Kußmaulstraße 13bTownhouse Typ B Kußmaulstraße 13aTownhouse Typ BWohnturm und GeschosswohnungsbautenNeubau Geschosswohnungsbau Kußmaulstraße 13 cA2 Vertical 50Wohnturm MaterialitätFassadeAussenraumA2 Vertical 50A2 Vertical 50Ehemalige Artilleriekaserne | 27 1Ehemalige Artilleriekaserne | 2928 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohngebäude900X1200 Quer 1:250900X1200 Quer 1:250 28x28mGrundriss Normalgeschoss_28 x 28 x 29Grundriss Normalgeschoss_26 x 26 x 29Gegenüberstellung Wohnturm_26 x 26 x 29 - 28 x 28 x 29kleyer.koblitz.letzel.freivogel gesellschaft von architekten mbh22Grundriss Normalgeschoss Wohnturm 28 × 28 × 29Ehemalige Artilleriekaserne | 29 130 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeEhemaliges Franz-Rohde-Haus Umbau und Neubau Wohnen2 BauortDragonerstraße 4 – 6, Blücher-straße 20, Weststadt Bauherrin Ergon Invest GmbH, Jürgen Lange-von Kulessa, FreiburgPlanverfasser SCHÖNBORN SCHMITZ ARCHITEKTEN, BerlinStatus Gestaltungsbeirat 12–2017 Fertigstellung 2021In der Blücherstraße ist diese geschlossen. Das Franz-Rohde-Haus liegt im rückwärtigen Teil des Grundstücks, das durch einen alten Baumbestand geprägt ist. Auf dem Grundstück Blücherstraße 20 gibt es eine Rückbebauung mit großer Kubatur, die direkt an das Vorderhaus anschließt.Empfehlung Dezember 2017Zu Beginn der Sitzung weist der Gestaltungsbei- rat ausdrücklich nochmals darauf hin, dass in einer Sitzung vom 17. März 2016 das Kulturdenkmal »Franz-Rohde-Haus« aus Sicht der unteren Denk- malbehörde zum Abriss frei gegeben war, der Gestaltungsbeirat aber diesem Vorgang damals nicht zugestimmt hatte und eine Neuorientierung zur Projektierung des Gesamtensembles »Dragoner- straße 4–6« unter Erhalt des Denkmals über die Durchführung eines Architekturwettbewerbs nach RPW dringend empfohlen hatte.Der Gestaltungsbeirat begrüßt daher nun aus- drücklich den weiteren positiven und neuen Pla- nungs- und Projektverlauf beim Franz-Rohde-Haus, bei dem der Erhalt des Kulturdenkmals und des geschützten Baumbestands nun gesichert werden konnte und die Liegenschaft zu einer attraktiven Wohnnutzung (Familien- und Seniorenwohnen) umgebaut werden soll. […]Städtebaulich wird im rückwärtigen Grundstücksteil der Gesamtanlage ein dreigeschossiges solitäresZum ProjektDas Franz-Rohde-Haus, ein ehemaliges Altenpflege- heim, wurde 1938 von Otto Bartning erbaut und ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutz- gesetz von Baden-Württemberg.Der Gestaltungsbeirat hatte im März 2016 dem in den damaligen Planungen vorgeschlagenen Ab riss des Franz-Rohde-Hauses nicht zugestimmt. Die damaligen Planungsüberlegungen des Evange- lischen Vereins für Stadtmission in Karlsruhe e.V. wurden von heftigen Anwohnerprotesten begleitet, die von Nachbareinsprüchen im Rahmen der Bau- gesuche über Bürgerinitiativen bis zu einer Online- Petition reichten, auch über Karlsruhe hinaus.Ergon Invest hat die Liegenschaft erworben und möchte sie zur Wohnnutzung mit neun Wohnein- heiten umbauen. Die beiden großen Eichen wer- den neben weiteren Bäumen im vorderen westli- chen Garten erhalten. […] Im Rückbereich des Grundstücks Blücherstraße 20 ist ein Neubau mit sieben Wohneinheiten in einem dreigeschossigen Wohngebäude mit Staffelge- schoss geplant. Am 20. November 2017 hat Ergon Invest die Öffentlichkeit in einer Veranstaltung über sein Vorhaben informiert.Der Block Dragonerstraße, Wendtstraße, Ludwig- Marum-Straße und Blücherstraße ist auf drei Seiten durch eine offene Blockrandbebauung geprägt.Ehemaliges Franz-Rohde-Haus | 31Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100Neubau Grundriss EG / Regelgeschoss (Schema) M 1:400Ansicht Süd M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100Ansicht West M 1:400Ansicht Süd M 1:400 Ansicht West M 1:400Die Materialität, Farb- und Oberflächenstruktur (Putz oder heller Klinker) wird zurückhaltend und frühzeitig in Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Denkmal- und dem Stadtplanungsamt wei- terentwickelt. Der Gestaltungsbeirat gibt hier lediglich zu bedenken, dass eine Putzfassade zum gewählten Strukturkleid mit großen Öffnungen typo logisch und konstruktiv weniger geeignet erscheint. Denkbar wäre aus der Sicht des Gestal- tungsbeirates daher auch ein geschlämmter Klinker.Der architektonische Umgang mit dem gesamten Kulturdenkmal einschließlich der Erweiterungen ist subtil und zeigt in der detaillierten Durcharbei- tung eine große Kontinuität mit dem notwendigen Respekt vor dem Altbau. Der Gestaltungsbeirat begrüßt dieses Projekt ausdrücklich und wünscht allen Beteiligten viel Erfolg. […]Punkthaus mit Staffelgeschoss vorgeschlagen als Nachverdichtung für Familienwohnen (7 Wohnein- heiten). Die Kubatur des Neubaus orientiert sich an den Grundstückslinien und den notwendigen Abstandsflächen nach Landesbauordnung. Die Höhen bleiben unterhalb des Denkmals Franz-Rohd e- Haus und wurden gestaffelt entwickelt. Die ein- fache Grundstruktur sowie die subtil gewählte Fas- sadenstruktur und minimale Architektursprache des Neubaus lehnen sich an den Duktus des Denk- mals an ohne diesen zu kopieren oder zu domi- nieren. Aus Sicht des Gestaltungsbeirats und des Stadt planungsamts ist diese Nachverdichtung als Rückgebäude der Blücherstraße 20 – auch vor dem Hintergrund des akuten Wohnungsmangels – stadträumlich verträglich. Aus der Dragoner straße ist dieser Neubau kaum einsehbar. Der Charakter der vorhandenen Blockrandbebauung wird dadurch nicht beeinträchtigt.Zur Unterbringung der notwendigen Stellplätze nach Landesbauordnung wird eine Tiefgarage unter dem Neubau vorgesehen, deren Einfahrt behutsam an der Südwestseite an der Dragoner- straße erfolgt. Die Abfahrt wird geschickt als frei- gestellte Gartenlaube behandelt und wird somit Teil des Parks. Der Baumbestand bleibt weitgehend erhalten, im Besonderen die beiden erhaltenswer- ten Eichen im Süden. […]Das Bestandsgebäude »Denkmal Franz-Rohde-Haus« wird nun in seinen wesentlichen Teilen und der gesamten Grundstruktur erhalten und mit vorsichti- gen Ertüchtigungsmaßnahmen renoviert und respektvoll saniert. Lediglich zwei minimale bauliche Ergänzungen werden dem Bestand hinzugefügt.Der Nebeneingang im Südosten erhält ein neues Vordach mit Außentreppen und bietet hier eine angemessenere Adressbildung. Der am Denkmal nachträglich eingefügte Aufzug (1970er Jahre) an der Rückfassade (Nordseite) soll rückgebaut und das alte Dachgesims wieder freigestellt werden. Eine ersatzweise für Erschließungszwecke minima- le und baulich zurückhaltende Ergänzung an der Rückfassade wird seitens der Denkmalbehörde res- pektiert. […]Die einfache Fassadenstruktur sowohl des Anbaus als auch des Neubaus wird als Gegensatz zur ver- spielten Tektonik des Otto Bartning-Baus gewählt.Ehemaliges Franz-Rohde-Haus | 3332 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeEhemaliges Franz-Rohde-Haus | 33 2GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR EG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3 ,93 2 ,504,00 20,00 9,32Garten Garten GartenWHG 02WHG 03WHG 01HalleNeubauBlücherstraße 20Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR 1.OG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3 ,93 2 ,504,00 20,00 9,32WHG 05WHG 06 WHG 04NeubauBlücherstraße 20Grundriss EG M 1:400 Grundriss 1.OG M 1:400Ansicht Süd (ohne Baum) M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI ANSICHT OST/WEST TN ABBRUCH I M 1:200 I STAND 20.11.2017AbbruchAbbruchAnsicht OstAnsicht WestAnsicht West (ohne Baum) M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI ANSICHT NORD ABBRUCH I M 1:200 I STAND 20.11.2017-0,40+9,30AbbruchRevitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGrundriss EG M 1:400 Grundriss 1.OG M 1:400Ansicht Nord M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR 2.OG Skizze Bestand I M 1:200 I STAND 20.11.2017GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR DG Skizze Bestand I M 1:200 I STAND 20.11.2017Ansicht Nord M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR EG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3,9 32 ,504,00 20,00 9,32Garten Garten GartenWHG 02WHG 03WHG 01HalleNeubauBlücherstraße 20Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR 1.OG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3,9 32 ,504,00 20,00 9,32WHG 05WHG 06 WHG 04NeubauBlücherstraße 20Grundriss EG M 1:400 Grundriss 1.OG M 1:400Ansicht Süd (ohne Baum) M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI ANSICHT OST/WEST TN ABBRUCH I M 1:200 I STAND 20.11.2017AbbruchAbbruchAnsicht OstAnsicht WestAnsicht West (ohne Baum) M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR EG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3,9 32 ,504,00 20,00 9,32Garten Garten GartenWHG 02WHG 03WHG 01HalleNeubauBlücherstraße 20Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI GR 1.OG BESTAND I M 1:200 I STAND 16.08.2017N8 ,03 3,9 32 ,504,00 20,00 9,32WHG 05WHG 06 WHG 04NeubauBlücherstraße 20Grundriss EG M 1:400 Grundriss 1.OG M 1:400Ansicht Süd (ohne Baum) M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100SCHÖNBORNSCHMITZ DRAGONERSTRASSE 4-6 KARLSRUHEI ANSICHT OST/WEST TN ABBRUCH I M 1:200 I STAND 20.11.2017AbbruchAbbruchAnsicht OstAnsicht WestAnsicht West (ohne Baum) M 1:400Grundriss EG und 1.OGAnsicht NordAnsicht SüdEhemaliges Franz-Rohde-Haus | 3534 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeAnsicht NeubauEhemaliges Franz-Rohde-Haus | 35 2Ehemaliges Franz-Rohde-Haus | 3736 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeRevitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100Neubau Grundriss EG / Regelgeschoss (Schema) M 1:400Ansicht Süd M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100Ansicht West M 1:400Ansicht Süd M 1:400 Ansicht West M 1:400Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, KarlsruheGSPublisherVersion 0.0.100.100Neubau Grundriss EG / Regelgeschoss (Schema) M 1:400Ansicht Süd M 1:400GSPublisherVersion 0.0.100.100Ansicht West M 1:400Ansicht Süd M 1:400 Ansicht West M 1:400Ansichten Neubau, Grundriss EG und Regelgeschoss (Schema)Ehemaliges Franz-Rohde-Haus | 37Lageplan M 1:750Revitalisierung und Erweiterung Dragonerstraße 4-6, Karlsruhe238 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeAugust- Klingler- Areal3 BauortAugust-Dosenbach-Straße 7, Daxlanden Bauherrin Volkswohnung GmbH, KarlsruhePlanverfasser in ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, KölnStatus Gestaltungsbeirat 04–2018 Fertigstellung geplant 2024Zur Umsetzung des neuen Wohnquartiers muss neues Planungsrecht durch Aufstellung eines Vor- habenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden. Ein besonderes Augenmerk im Verfahren gilt dem Schallschutz, der vor allem für den extrem lärmbelasteten Bereich zwischen der B 36 und der Straßenbahntrasse eine besondere Rolle spielt und im Entwurf unter anderem durch die Anordnung der Gebäude Berücksichtigung gefunden hat.Das Gebiet liegt zwischen der B36, der Gerhart- Hauptmann-Straße und der August-Dosenbach- Straße und ist in zwei Teilbereiche nordwestlich und südöstlich der Straßenbahntrasse (von Karlsruhe nach Rheinstetten) aufgeteilt. Der nordwestliche Teilbereich mit dem bestehenden und denkmalge- schützten Vereinsheim liegt direkt an der August- Dosenbach-Straße. Er ist von einem begrünten Stadionwall umgeben, der auch weitgehend erhal- ten werden soll. Der südöstliche Teilbereich ist derzeit nur fußläufig erreichbar und soll künftig durch eine Verlängerung der August-Dosenbach- Straße erschlossen werden.Das Areal ist umgeben von einer sehr heterogenen Bebauung: Ein- und Zweifamilienhäusern im Nord- westen, vier- bis fünf-geschossige, sowie wenige acht- bis neun-geschossige Geschosswohnungs- bauten im Norden und Nordosten. Im südlichen Be - reich liegen verschiedene Infrastruktureinrich tun- gen, anschließend folgen Einfamilienhäuser und vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, sowieZum ProjektAuf dem Gelände des FV Daxlanden möchte die VOLKSWOHNUNG GmbH nach Verlagerung des Vereins in die Fritschlach ein zeitgemäßes und nachhaltiges Wohnquartier aus Geschosswohnbau- ten errichten, um damit seiner zentralen Aufgabe nachzukommen, ausreichenden und bezahlba- ren Wohnraum in Karlsruhe bereitzustellen. Dabei sind ca. 400 Wohnungen mit ein bis fünf Zimmern geplant. Es ist vorgesehen, die Wohnnutzung durch eine Kindertagesstätte sowie ein Wohncafé mit angegliederten kleineren, barrierearmen Wohnungen für Senioren zu ergänzen. Die Parkie- rung für die Bewohner wird in zwei Tiefgaragen untergebracht, so dass die Höfe autofrei bleiben und als gemeinschaftlicher Freiraum genutzt werden können. Entlang der August-Dosenbach- Straße werden die erforderlichen Besucher-Stell- plätze angeordnet. Die beiden Teilbereiche werden durch einen ebenerdigen Übergang bzw. eine Weiterführung der August-Dosenbach-Straße mit- einander verbunden; der geplante Umbau der Straßenbahnhaltestelle wird dabei entsprechend berücksichtigt. Durch den Erhalt des Vereinsheim- Gebäudes und des begrünten Stadionwalls, sowie eines Großteils des Baumbestandes soll der für den Stadtteil in der Vergangenheit wichtige Identi- fikationsort insoweit erhalten und so die Neube- bauung in die bestehende Umgebung besser inte- griert werden.August-Klingler-Areal | 39Städtebauliches Konzept und FreianlagenAugust-Klingler-Areal | 4140 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohngebäudeden nun vorliegenden Entwurf zum großen Teil aufgenommen: – Reduktion der Baukörper – Verschieben der Tiefgaragen-Zufahrt ans Endeder Gerhart-Hauptmann-Straße – Anpassen des Straßenquerschnitts August-Dosen -bach-Straße (zusätzliche Besucherstellplätze)Empfehlung April 2018Die Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrags zeigt eine Qualitätssteigerung in der städtebau- lichen Figur und bei den Freiräumen. Auch die dar- gestellten Grundrisse können überzeugen, zeigenim Südosten ein markanter Wohnturm mit elf Geschossen.Im Oktober 2014 wurde für das Plangebiet eine Mehrfachbeauftragung in Form einer Planungskon- kurrenz mit sechs geladenen Teilnehmern durch die VOLKSWOHNUNG GmbH ausgelobt. Die Jury hat im April 2015 den Entwurf von ASTOC zur Weiter- bearbeitung empfohlen. Das Ergebnis der Mehrfach- beauftragung wurde dem Planungsausschuss im Mai 2015 vorgestellt und im Juli 2015 der Öffent- lichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung. Die in diesem Rahmen geäußerten Anregungen der Bürger*innen und Anwohner*innen wurden inAdresse VereinsheimAugust-Klingler-Areal | 41 3 sie doch nahezu durchgängig sehr gut organisierte und orientierte Wohnungen sowie sinnvoll dimen- sionierte Loggien und Balkone.Leicht differierende Farben, Putzoberflächen unter- schiedlicher Körnung sowie abgesetzte Fenster- faschen bieten eine nachvollziehbare Grundlage für die Gestaltung der Fassaden. Das Regelwerk für die Anwendung dieser gestalterischen Elemente bedarf einer Konkretisierung.Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrschaft und dem Architekten für die Vorstellung des spannen- den Projektes und wünscht für die Realisierung ein gutes Gelingen. […]Ausgangslage Städtebaulicher RahmenplanAugust-Klingler-Areal | 4342 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeBeispielgrundrisTeilbereich 2 von SüdenAugust-Klingler-Areal | 43VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018TEILBEREICH 2 VON NORDENSeite 27Teilbereich 2 von Norden344 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeVORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018GLIEDERUNG DER LÄNGE FARBKONZEPTSeite 24VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018PRINZIPIEN KUBATURSeite 22VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018PRINZIPIEN KUBATURSeite 22Fassadenfarbe- und StrukturDie Häuser erhalten Farben gem. des über- geordneten Farbkonzeptes. Die Höhe der Baukörper wird durch unterschiedliche Putzstrukturen gegliedert. Die Fenster reagieren in ihrer Lage auf diesen Struktur- wechsel. Die um die Fenster liegenden farblich abgesetzten Putzeinfassungen (Faschen) verstärken die ses Thema.FensterformateDie Köpfe der Gebäude erhalten Brüstungs- fenster und Loggien mit massiven Brüs- tungen. Dadurch ist die Gebäudeform an den Köpfen stark ablesbar. Gleichzeitig sind die Räume an diesen exponierten Lagen besser vor Blicken geschützt. Auf den langen Seiten der Häuser und zwischen den ein- geschobenen Balkonen wird mit bodentiefen Fenstern gearbeitet. Bei schmalen Räumen wie Schlafzimmern wird so eine optimale Belichtung ermöglicht. Die Fenster haben un- terschiedliche, in 30 cm Schritten abge- stufte Breiten. 90 / 120 / 150 / 180. Zu den kräftigen Farben der Fassaden bieten die weißen Fenstereinfassungen einen starken Kontrast. Die Fensterrahmen und Öffnungs- flügel bekommen eine warme Farbgebung.AbsturzsicherungDie Absturzsicherungen sind als pulverbe- schichtete Streckmetalle vorgesehen.Farbkonzept - Gliederung der LängePrinzipien KubaturAugust-Klingler-Areal | 45VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25VORSTELLUNG GESTALTUNGSBEIRAT 20.04.2018FASSADE FARBKONZEPTMÖGLICHE FARBGEBUNGEN WARME OCKERTÖNEWEITERE MÖGLICHE FARBLINIE / GRÜNLICHE FARBGEBUNGCAPEROL HISTHOLIT / OXIDROT DUNKELVEREINSHAUSCAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 50 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 40 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30 CAPEROL HISTHOLIT / UMBRA 30GÜNER JASPIS 40 GÜNER JASPIS 30 GÜNER JASPIS 20Seite 25Fassadenausschnitte - Öffnungen346 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeKleinseeäcker Quartiersentwicklung4 BauortKleinseeäcker 12–14, OberreutBauherrin Volkswohnung GmbH, KarlsruhePlanverfasserin pesch partner architekten stadtplaner GmbH, StuttgartStatus Gestaltungsbeirat 11–2016, 03–2017 Fertigstellung geplant 2023Empfehlung November 2016Die neue Wohnbauentwicklung an der Woerishof- ferstrasse stellt sich der schwierigen Herausfor- derung, ein Wohnquartier zu entwickeln, das den umfangreichen Anforderungen des Lärmschutzes an diesem Standort gerecht wird. Die sehr detail- liert ausgearbeiteten Pläne zur Arrondierung des Stadtrandes, zu den angebotenen Wohnungs- typologien und zur Freiraumplanung zeigen deutlich die Zwänge, denen dieser Entwurf unter- liegt. Von Seiten des Gestaltungsbeirats wird empfohlen, zu überprüfen, inwieweit es gestalte- risch möglich ist, den geschlossenen Charakter der Wohnanlage durch die Aufnahme von Sicht- beziehungen beziehungsweise durch die Setzung von Hochpunkten zu durchbrechen. Der Gestal- tungsbeirat empfiehlt, eine interessante städtebau- liche Figur in der Höhenentwicklung zwischen vier und sechs Geschossen zu entwickeln, die mit der Anzahl der Wohnungen wirtschaftlich ab - bildbar ist. Gerade für die sensible Bauaufgabe des Wohnens ist ein offener Charakter des neuen Quartiers wünschenswert.Empfehlung März 2017Für die Quartiersentwicklung Kleinseeäcker werden zwei Varianten in den Plänen und im Modell vor- gestellt, die den Anregungen des Gestaltungsbei- rats aus der vorangegangenen Sitzung folgen und unterschiedliche Höhenentwicklungen der Bau-Zum ProjektIm südöstlichen Bereich des Stadtteils Oberreut plant die Volkswohnung GmbH den Abbruch von vier bestehenden Wohngebäuden zugunsten einer neuen Wohnbauentwicklung mit gut 180 Wohn- einheiten, die über das Grundstück der Volks- wohnung hinausgeht und eine (Neu-)Bebauung entlang der Woerishofferstraße (städtisches Grund- stück) miteinbezieht.Die ursprüngliche städtebauliche Form des Bestands wird bei der Neuplanung verlassen und greift das westlich angrenzende Strukturkonzept auf, inter- pretiert jedoch die »Rundbögen« im Grundriss der Abschlussbaukörper je Straßenzug zum südlich angrenzenden Grünraum neu. Lage, Grundriss und Orientierung der Gebäude berücksichtigen die erheblichen Anforderungen an den Immissions- schutz auf dem Areal, aufgrund von Immissionsein- wirkungen der Bahn im Süden sowie von Gewer be im Norden und Nordosten des Plangebiets. Das Areal selbst bildet ein Scharnier zwischen west- lich gelegener drei- bis viergeschossiger Wohn- bebauung und nördlich sowie nordöstlich angren- zender gewerblicher Bebauung, die eine vier- geschossige Bauweise aufweist mit entsprechend größeren Geschoss- und damit Gebäudehöhen. Für die Bebauung der südlichen Grundstücke ist ein Bebauungsplan für die intendierte Nutzung zu entwickeln, für das nördliche, städtische Grund- stück ist eine Änderung des Planrechts erforderlich.Kleinseeäcker | 476Wohnen Wohnen & Dienstleistungen Bildungseinrichtungen KleingärtenGewerbe FußwegStruktur | EntwurfOhne MaßstabLageplanKleinseeäcker | 4948 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohngebäude21Typologie | Variante „Hof“ _ Südliche Bausteine (Dachgeschoss)Ohne MaßstabVIVpositiv gesehen. Die Weiterentwicklung eines qua- lifizierten Freiflächenplans für den Innenhof, unter Berücksichtigung der notwendigen Nebenanlagen, und die Gestaltung der Vorzonen im Erdgeschoss werden besprochen.Der Gestaltungsbeirat lobt noch einmal die städte- bauliche Setzung und die hohe Qualität der Woh- nungsgrundrisse, die den erheblichen Anforderun- gen an den Immissionsschutz gerecht werden, und wünscht der Weiterentwicklung des Projekts viel Erfolg.Eine Wiedervorlage ist nicht notwendig.körper innerhalb des Ensembles aufzeigen. Wäh- rend die Variante »Quartier« eine ruhige Rahmung und Abgrenzung zur gewerblichen Nutzung vorsieht, gliedert die Variante »Hof« die Gebäude durch die Setzung einzelner Hochpunkte, die zugleich den Übergang zu ihrem Nachbargebäude markieren. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Variante »Hof«, bei der die städtebauliche Gliede- rung den südlichen Endpunkt der Woerishoffer- straße im Übergang zur Landschaft aufwertet und die Qualität des Innenhofs durch die überwiegend fünfgeschossige Bebauung gewinnt. Die angebo- tenen Dachterrassen werden als zusätzliches Ange- bot zur Differenzierung des WohnungsgemengesGrundrisse OGKleinseeäcker | 49 422Typologie | Variante „Hof“ _ DachgeschossgrundrissMöblierter Grundriss(Quelle: pp aIs, 10.02.2017)Abbildungen ohne MaßstabPräsentation März 2017 - Ansichten, Grundriss und SchnittKleinseeäcker | 5150 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeVariante HofKleinseeäcker | 51 4Kleinseeäcker | 5352 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeVariante HofKleinseeäcker | 53 454 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeAm Fasanengarten Neubau Wohnbebauung5 BauortAm Fasanengarten, Oststadt Bauherrin Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG Baugenossenschaft, KarlsruhePlanverfasser inen GERHARDT.stadtplaner. architekten, Karlsruhe; SNOW Landschaftsarchitekten Karlsruhe; archis Architekten + Ingenieure GmbH, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 11–2015, 03–2017, 05–2017 Fertigstellung 2022Empfehlung November 2015Die Baugenossenschaft »Hardtwaldsiedlung Karls- ruhe eG« beabsichtigt im Quartier »Am Fasanen- garten« in der Karlsruher Oststadt zusätzlichen Wohnraum (54 WE) zu schaffen. Die blockrand- artige Siedlung wurde im Sinne einer Gartenstadt in mehreren Bauabschnitten im Zeitraum zwischen 1921 und 1935 errichtet und alle Wohnbauten im Quartier erfüllen in ihrer Sachgesamtheit gem. § 2 Denkmalschutzgesetz die Eigenschaften eines Kulturdenkmals. Teil dieser Sachgesamtheit sind neben den Wohngebäuden auch die Kleingarten- anlage im Inneren mit Einfriedungsmauern und Schuppen sowie ein historisches Garagengebäude. Geschützt sind jeweils die Substanz und das Erscheinungsbild. […]Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich eine sozialverträgliche Nachverdichtung in der Stadt und die Antwort auf den damit einhergehenden demografischen Wandel. Die vorgelegte Planung von GERHARDT.stadtplaner.architekten zeigt in vielen Punkten eine sensible Herangehensweise an diese interessante und zugleich schwierige Auf gabe. So setzen die Architekten dem nach Nor- den geöffneten und gefassten, dreigeschossigen Blockrand (mit zum Teil offener Bebauung) eine »Teppichartige Siedlung« aus solitären Wohn- gebäuden ins Innere der Gartenanlage und reagie- ren mit einem deutlichen Achtungsabstand auf die Denkmalbebauung. Die lockere zwei- bisZum ProjektDie Hardtwaldsiedlung Karlsruhe eG möchte im Quartier »Am Fasanengarten«, das sich im Eigentum der Genossenschaft befindet, ihr Wohnungsan- gebot ergänzen. Die Bedeutung einer qualifizierten Nachverdichtung für die Genossenschaft ergibt sich aus der Tatsache, dass aktuell 8.000 Mitgliedern nur 2.000 Wohnungen im Bestand zur Verfügung stehen. Aufgrund der demografischen Veränder- ungen besteht darüber hinaus eine besondere Nach- frage nach barrierefreien Wohnungen, die im Wohnungsangebot der Genossenschaft nicht befrie- digt werden kann. Die geplante Neubebauung wird in der nördlichen Hälfte des Blockinnenbereichs angeordnet. Mit dem Vorhabenbezogenen Be - bauungsplan »Wohnen Am Fasanengarten, westlich der Parkstraße« wird das notwendige Planungs- recht geschaffen werden.Es handelt sich um ein Gebiet in der Oststadt, das im Blockinnenbereich zwischen den Straßen Am Fasanengarten, Parkstraße, Karl-Wilhelm-Straße und Emil-Gött-Straße liegt. Der Block ist bisher mit unterschiedlichen Gebäudetypologien an den Ost-, West- und Südseiten bebaut (drei- bis vierge- schossiger Geschosswohnungsbau und zweige- schossige Hausgruppen). Im Norden öffnet sich der Blockrand zu dem mit Bäumen bestandenen Stra- ßenraum am Fasanengarten.Am Fasanengarten | 55Präsentation November 2015Bebauungskonzept InnenentwicklungskonzeptAm Fasanengarten | 5756 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohngebäudebesser eingebunden werden. Die neuen, gestaf- felten Wohngebäude sollen zur Kompensation ein grünes Flachdach erhalten.[…] Nach intensiver Diskussion steht die Denkmal- schutzbehörde dem Bauvorhaben grundsätzlich offen gegenüber, wünscht sich aber an dieser Stel- le größtmögliche Planungssorgfalt im Vorfeld zur Vermeidung von möglichen weiteren Präzedenzfäl- len. Die Planer des vorliegenden Projektes zeigen hier bereits jetzt eine sehr viel höhere Sensibilität. Der Gestaltungsbeirat schlägt für die weiteren Planungsschritte ein Modell vor, in dem die Kör- nung und Stellung der Gebäude, sowie die genaue Lage der Achse nochmals überprüft werden kann. Außerdem wäre hier die Einbindung des Bestandes der historischen Garage in einer alternativen Pla- nung darstellbar. Die Freiraumplanung könnte detaillierter ihren sehr positiven Ansatz gegenüber der Stadt und dem Denkmalamt deutlich machen. Die Gestaltung der einzelnen Häuser muss nun in weiteren Schritten abgestimmt und vom Beirat begleitet werden, da gerade die einheitliche bauliche Qualität im Inneren für dieses Vorhaben von besonderer Bedeutung ist. Die Einfachheit der Gebäude kann eine Nachhaltigkeit im doppel- ten Sinne unterstreichen.Empfehlung März 2017Die vorgelegte neue Planung von GERHARDT.stadt- planer.architekten stellt zwei wesentliche Änderun- gen vor.Stadträumlich schließt nun die Planung den nörd- lichen Blockrand zur Straße »Am Fasanengarten« mit einem sogenannten Kopfgebäude ab, das neben einer Sozialstation mit Café auch altenge- rechtes »Betreutes Wohnen« aufnehmen soll. Grundsätzlich wird die hinzugefügte Nutzung als Antwort auf den damit einhergehenden demogra- fischen Wandel vom Gestaltungsbeirat begrüßt. Dass nun – anstelle von vorher zwei Gebäuden – eine Schließung des Blockrandes erfolgt, ist unter der Maßgabe einer hohen architektonischen Qualität vorstellbar.Das vorgestellte Kopfgebäude wirkt jedoch in seiner geometrischen und gestalterischen Ausfor- mulierung an dieser so wichtigen städtebaulichen Schnittstelle noch sehr heterogen. So können diedreigeschossige Bebauungsstruktur im nördlichen Teil des Baufeldes soll sich typologisch bewusst vom Denkmalbestand abheben und im Blockinne- ren mit einer sehr differenziert gestalteten Grün- raumplanung eine Aufwertung schaffen.Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich das Freihalten des südlichen Blockinneren und das Hin- zuziehen eines qualifizierten Freiflächenplaners. Positiv gesehen wird auch das Freihalten des Nord- randes von einer geschlossenen Bebauung und das Öffnen zum dortigen Grünraum und den Insti- tutsgebäuden hin; auch im Hinblick auf eine bes- sere Durchlüftung des Quartiers. Die neue Erschlie- ßung erfolgt in der Achse der Anlage mittels eines befahrbaren, differenziert gestalteten Wohnwe - ges mit Aufweitungen und Platzräumen, die eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität versprechen. Der heutige Wirtschaftsweg wird östlich verlegt und wird sinnfällig in die neue Grünraumplanung integriert. Der heutige, heterogene und zum Teil ungenutzte Garagenhof aus den Sechzigern ein- schließlich des historischen Garagengebäudes wird in der vorliegenden Planung überbaut, zuguns- ten von mehr Wohngebäuden mit barrierefreiem Wohnangebot. Es wäre möglicherweise plane- risch zu prüfen, inwieweit das historische Gebäu- de als Kulturdenkmal erhalten werden kann, unter der Voraussetzung, dass eine geeignete Gemein- schaftsnutzung für die Bewohner untergebracht werden könnte. […]Nach Vorschlag der Planer soll die gesamte Anlage künftig autofrei gestaltet werden, was eine höhere Wohnqualität im Inneren schafft. Dazu wird als Ersatz und Neubedarf von Stellplätzen eine Tiefga- ra ge im Inneren angelegt. Der Vorschlag wird sehr positiv gesehen, die TG- Einfahrt am Quartiers- eingang überzeugt dagegen noch nicht und sollte überdacht werden.Zur Kompensation schlagen die Planer eine hoch- qualifizierte Grünraumplanung vor, die auf die zellenartige Kleingartenstruktur reagiert und die - se durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel Hecken etc.) wieder in ihrer historischen Textur ablesbar macht. Auch die Geräteschuppen inner- halb der Gärten könnten saniert werden. Hierzu wird noch ein detaillierter Vorschlag erwartet. Die Erschließungen sollen über Rasenflächen und was- sergebundene Decken in die GrünanlageAm Fasanengarten | 57 5 integriert. Dies wird von allen Teilnehmenden positiv aufgenommen.Der Gestaltungsbeirat regt an darüber nachzu- denken, ob nicht dieses historische Kulturdenkmal – als identitätsstiftender »umgebauter Hofladen« mit Verzehr – einen ganz neuen Charme und eine hohe Attraktivität ins Quartier bringen könnte. Hier könnten die Früchte des »urban gardening« aus dem Quartier in Eigeninitiative der Bewohner vermarktet werden. Das würde auch eine gemein- schaftliche, soziale Nachhaltigkeit im doppelten Sinne unterstreichen.Der Gestaltungsbeirat wünscht eine Wiedervorlage zur Klärung der noch offenen Punkte.Empfehlung Mai 2017Die vorgelegte neue Planung von archis Architek- ten + Ingenieure GmbH nimmt die wesentlichen Kritikpunkte aus der vergangenen Sitzung auf und entwickelt das Projekt kontinuierlich weiter.So wird das Kopfgebäude nun in seiner Gliederung und Gesamtgestaltung harmonisiert. Das Staffel- geschoss rückt straßenseitig auf die Vorderkante der Fassade und wirkt somit eindeutiger in der Kubatur. Die dadurch entstehende höhere Baukör- perhöhe kann aus Sicht des Gestaltungsbeirats baurechtlich toleriert werden, da diese zur Ver- besserung beiträgt. Auch die Durchgänge und die Eingangssituation von Cafe und Sozialstation wurden nun attraktiver platziert und großzügiger gestaltet. Die angehängte Fluchttreppe auf der giebelständigen Westseite kann noch nicht überzeugen und sollte architektonisch in die Gesamtgestaltung einbezogen werden. Gegebenen- falls kann hier auch die angedachte Müllsammel- stelle baulich mit integriert werden. Die Fassadenge- staltung sollte noch harmonisiert werden. So wirkt der Laubengang mit seinen horizontalen Bän- dern noch wie aus der Zeit gefallen. Dieser könnte noch stringenter dem vorhandenen Prinzip der vertikalen Lochfassade (zum Beispiel FE/FET + Laden) folgen, um das Gesamtbild zu harmonisieren. Die Farbgestaltung (Putz) in Erdtönen ist gut vorstellbar und sollte mit der Stadt Karlsruhe mit- tels einer Bemusterung abgestimmt werden.vielen Rücksprünge, Anbauten und die vielschich- tige Materialwahl sowie die massive Gebäudehöhe (III + Staffelgeschoss) noch nicht überzeugen. Die Einfahrt zur Tiefgarage, daneben der Haupteingang ins Gebäude, der fußläufige Durchgang ins Innere des Quartiers wirken als Adressbildung wenig einladend und sollten als »attraktives Entrée« über- arbeitet werden. Ebenso wären die Freiflächen der Sozialeinrichtung (Café) in Bezug auf Beson- nung und Lage zu klären.Der Gestaltungsbeirat wünscht sich hier eine klare und einfache Gebäudetypologie für das Kopfge- bäude, das eine angemessene Adressbildung reprä- sentiert und sich auch selbstbewusst in ruhiger und einfacher Sprache, ohne aufdringlich zu sein, gegenüber der Denkmalbebauung behaupten kann. Eine architektonische Auseinandersetzung mit dem ortstypischen »Thema Dach« aus der angrenzenden Denkmalbebauung könnte alterna- tiv ebenfalls untersucht werden.Die zwei- bis dreigeschossige Bebauungsstruktur im Blockinneren kann in der weiteren differenzierten Überarbeitung hinsichtlich der Gestaltung und Materialwahl noch nicht ganz überzeugen. So wirkt sich im Besonderen auch die starke Betonung des Mittelrisalites bei solch kleinen Kubaturen eher negativ auf die Gestaltung aus. Es könnte über Loggien anstatt Balkone nachgedacht werden, um eher die Geometrie zu betonen. Gerade die ein- heitliche bauliche Qualität im Inneren mit wenigen gezielten Materialien und einfachen Details ist für dieses Vorhaben von besonderer Bedeutung.Das Freiflächenkonzept schafft eine sehr differen- ziert gestaltete Grünraumplanung als Aufwertung, diese sollte jedoch noch in einem weiteren Termin (Gestaltungsbeirat) im Hinblick auf Wege, Frei- flächenqualitäten, Erschließung, Feuerwehrzufahr ten und Müllentsorgung konkretisiert und eben falls vorgestellt werden. Dabei ist auf eine ausreichende Anzahl der Müllbehälter je Wohneinheit zu achten und eine Kumulation an nur wenigen Stellen sollte vermieden werden.Der heutige Garagenhof einschließlich der histori- schen Garagengebäude wird in der nun vorliegen- den Planung zu großen Teilen erhalten, rückgebaut und in Abstimmung mit dem Denkmalamt saniert und für Lager- oder Fahrradstellplätze ins KonzeptAm Fasanengarten | 5958 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | WohngebäudeDie Gestaltung der punktförmigen Wohnhäuser im Blockinneren ist ebenfalls durch die Reduktion und Einheitlichkeit des Materials in der Erscheinung nun stimmiger. Die sehr starke Betonung einer Vorder- und Rückseite und die vertikale Teilung der Fassade durch die Betonung eines Mittelrisalites (hier Treppenhaus) sollte nach wie vor vermieden werden. Vielmehr sollte das Prinzip des vertikalen Fensters im Wechselspiel der Lochfassaden – kon- sequent durchgehalten werden. Die liegenden Fenster (Bäder) könnten gegebenenfalls auch über»Gitterstrukturen« in das monolithische Fassaden- bild integriert werden.Das noch fehlende Freiflächenkonzept sollte mit der Stadt Karlsruhe rechtzeitig abgestimmt werden, da dies zum Gelingen des Gesamtprojek- tes wesentlich beiträgt.Wir wünschen den Planern bei der weiteren Bear- beitung unter Beachtung der vom Gestaltungsbei- rat angeregten Kritikpunkte viel Erfolg. […]Präsentation Mai 2017 – Ansichten und LageplanAm Fasanengarten | 59 560 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserKarlstraße 266 BauortKarlstraße 26, Innenstadt-West Bauherrin GIG Gesellschaft für Immobilien - projektierung und Grundstücks- entwicklung mbH, KarlsruhePlanverfasser in ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH, KölnStatus Gestaltungsbeirat 11–2015 Fertigstellung geplant 2022Das Konzept ist überaus sorgfältig ausgearbeitet und vorgetragen. Durch den Gestaltungsbeirat wird insbesondere die Ausbildung der Fassaden und der komplexen Grundrisse positiv hervorgehoben. Auch den rückwärtigen Gebäudeteilen sowie der Ausbildung der Grünflächen wird hohe Bedeu- tung bei der Vermarktung zukommen; dies sollte beachtet werden.Die vorgestellten Änderungen zur Bauvoranfrage werden vom Gestaltungsbeirat begrüßt und unter- stützt. Die Ausbildung der Vorderhausfassade kann sehr gut zwischen den unterschiedlichen Nach- bargebäuden vermitteln. Die Balkone im Innen- bereich sind gut denkbar, die leichte Überhöhung des obersten Geschosses in die Tiefe des Blocks ist aus gestalterischer und funktionaler Sicht sinn- voll. Um in der inneren Stadt eine hohe Wohn- qualität durchzusetzen, muss eine hohe architekto- nische Qualität vorausgesetzt werden, die in dem vorliegenden Konzept gegeben ist.Zum ProjektGeplant ist ein Wohn- und Geschäftshaus auf einem schmalen, weit in die Tiefe des Blocks reichenden Grundstück. In den unteren Geschossen und zur Karlstraße hin sind Gewerbeflächen und Parkierung angeordnet. Der überwiegende Teil des Projek- tes dient dem Wohnen (13 Wohnenheiten unter- schiedlicher Größe).Das Vorhaben füllt eine Baulücke in der, an dieser Stelle mit ca. fünfgeschossigen Gebäuden ge - schlossen bebauten Karlstraße. Die Straßenfassa de ist nur ca.12 m breit und wird zwischen die Nach- bargebäude mit einer, in den Obergeschossen aus gelbem Sandstein gebauten, neobarocken Werk- steinfassade und einer aluminiumverkleideten Fassade mit durchgängigen Fensterbändern einge- fügt. Das fast 70 m tiefe Grundstück ist größten- teils von mitunter sehr hohen Brandwänden umge- ben, an die das neue Gebäude in unterschiedlicher Weise anschließt.Empfehlung November 2015Das schwierige, sehr schmale und tiefe Grund - stück soll mit einer eher traditionellen Blockinnen- bebauung mit heutigen Mitteln bebaut werden. In die ser zentralen Innenstadtlage ist eine solche Verdichtung zu begrüßen; eine Bauvoranfrage wurde bereits positiv beschieden.Karlstraße 26 | 61Perspektive KarlsstraßeKarlstraße 26 | 6362 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäusersChnItt InnenhoFNEntwurfsverfasserPlanstandMaria- Hilf Str. 15, D- 50677 KölnFon +49 (0)221 2718060Fax +49 (0)221 3100833www.astoc.de info@astoc.deProjektASTOC GmbH & Co. KG1406BIM Server: Osiris - BIM Server 18/1406_Karlstrasse 26Lage BauherrMaßstab:Plangröße mm:Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index)1406b_ARC_02_00_SC_102_VAPlaninhaltFreigabeDatum erstellt /Kürzel Datum geänd. /KürzelLageVorentwurfKarlstraße1:200A3GIG mbH Ohiostraße 13 Karlsruhe D-76149Tel: +49 (0)721 35230170Fax: +49 (0)721 35230160Schnitt B-B10.11.20153 ,00 3 ,50 3 ,20 3 ,20 3 ,20 3 ,32 4 ,472 ,90 5 08 01 ,90 1 ,30 1 ,90 9 02 ,50 3 ,93 2 ,99 1 ,272 0 ,89-3,751 2251 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 57 06 01 52 ,60 2 51 52 ,85 1 3 1 22 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 53 02 ,50 2 51 52 ,80 2 52 73 ,50 2 57 2-3,00±0,00+3,50+6,70+9,90+13,10+16,42+20,896 01 52 ,60 2 51 52 ,85 1 31 24 02 ,80 2 51 52 ,68 2 52 52 ,82 2 51 52 ,68 1 22 52 73 ,50 2 57 21 6 ,63 4 ,26+7,70+9,90+10,80+13,10+14,00+4,40+7,60+10,80+14,00+16,85WohnenWohnenBüroBüroWohnenWohnenWohnenWohnenWohnen3 ,35 3 ,20 3 ,20 3 ,20 3 ,20 7 0±0,00+3,50+6,70+9,90+13,10+16,85±0,00+2,60+4,40+7,60+10,80+14,00+16,85Durchfahrt Fahrräder GartengrunDrIsseerDgesChossNEntwurfsverfasserPlanstandMaria- Hilf Str. 15, D- 50677 KölnFon +49 (0)221 2718060Fax +49 (0)221 3100833www.astoc.de info@astoc.deProjektASTOC GmbH & Co. KG1406BIM Server: Osiris - BIM Server 18/1406_Karlstrasse 26Lage BauherrMaßstab:Plangröße mm:Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index)1406b_ARC_02_00_GR_000_VAPlaninhaltFreigabeDatum erstellt /Kürzel Datum geänd. /KürzelLageVorentwurfKarlstraße1:200A3GIG mbH Ohiostraße 13 Karlsruhe D-76149Tel: +49 (0)721 35230170Fax: +49 (0)721 35230160Grundriss Erdgeschoss09.11.201517 x 27 x 17520 x 27 x 175S BDS BDS BDS BDS BDS BDL BDL BDL DD1 1 ,4113,275 12,38 16,255 16,1513,53 58,0612,135 12,38 16,255 16,159,965 56,91552,45 m246,75 m2 SpielflächeGartenT30RSR SFahrräder (26 St.) Fahrräder (12 Stk.)Wohnung 0.B.184 m²KlingelanlageTorT 3 0 RSH KV /EU VV o rda c hSchlafen14,55 m2Entree5,40 m2Gewerbe Einheit 0.152,70 m2TRH B12,55 m2Schleuse5,45 m2 TRH A23,00 m2Bad9,55 m2Foyer B14,45 m2Müll / Wertstoff27,40 m2Wohnen28,30 m2Kochen14,05 m217 x 27 x 17520 x 27 x 175S BD06 05 04 03 02 01Terrasse50%: 13,10 m2S DDS DDngrunDrIsse1. obergesChossNEntwurfsverfasserPlanstandMaria- Hilf Str. 15, D- 50677 KölnFon +49 (0)221 2718060Fax +49 (0)221 3100833www.astoc.de info@astoc.deProjektASTOC GmbH & Co. KG1406BIM Server: Osiris - BIM Server 18/1406_Karlstrasse 26Lage BauherrMaßstab:Plangröße mm:Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index)1406b_ARC_02_00_GR_001_VAPlaninhaltFreigabeDatum erstellt /Kürzel Datum geänd. /KürzelLageVorentwurfKarlstraße1:200A3GIG mbH Ohiostraße 13 Karlsruhe D-76149Tel: +49 (0)721 35230170Fax: +49 (0)721 35230160Grundriss 1. Obergeschoss09.11.201518 x 27 x 18S BD L BD L BDS BDS BDS BDL BDL BDL BD1 1 ,4112,135 22,78 22,009,965 56,91510,88 2,65 58,06R ST30RST30RST 3 0 RSBRH = 1,20mWohnung 1.B.177 m²Wohnung 1.B.265 m²T 3 0 RS2 .R e tt u n g s we gTeekücheBüro KonferenzBüro KonferenzBüroGarderobeT30RSH KV /EU VH KV /EU VBüroBüroWC DWC HSchlafen14,85 m2Entree6,90 m2Schlafen13,65 m2Entree8,30 m2Bad9,60 m2Bad8,90 m2Gewerbe Einheit 1.1258,50 m2TRH A6,15 m2TRH B12,55 m2Wohnen/Kochen41,25 m2Wohnen/Kochen30,15 m2Balkon50%: 4,30 m2Balkon50%: 5,20 m2Schleuse5,45 m2Laubengang23,65 m218 x 27 x 18S BDS BDnGrundriss EGSchnittGrundriss 1. OGKarlstraße 26 | 63 6sChnItt InnenhoFNEntwurfsverfasserPlanstandMaria- Hilf Str. 15, D- 50677 KölnFon +49 (0)221 2718060Fax +49 (0)221 3100833www.astoc.de info@astoc.deProjektASTOC GmbH & Co. KG1406BIM Server: Osiris - BIM Server 18/1406_Karlstrasse 26Lage BauherrMaßstab:Plangröße mm:Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index)1406b_ARC_02_00_SC_102_VAPlaninhaltFreigabeDatum erstellt /Kürzel Datum geänd. /KürzelLageVorentwurfKarlstraße1:200A3GIG mbH Ohiostraße 13 Karlsruhe D-76149Tel: +49 (0)721 35230170Fax: +49 (0)721 35230160Schnitt B-B10.11.20153 ,00 3 ,50 3 ,20 3 ,20 3 ,20 3 ,32 4 ,472 ,90 5 08 01 ,90 1 ,30 1 ,90 9 02 ,50 3 ,93 2 ,99 1 ,272 0 ,89-3,751 2251 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 57 06 01 52 ,60 2 51 52 ,85 1 3 1 22 51 52 ,80 2 51 52 ,80 2 51 53 02 ,50 2 51 52 ,80 2 52 73 ,50 2 57 2-3,00±0,00+3,50+6,70+9,90+13,10+16,42+20,896 01 52 ,60 2 51 52 ,85 1 31 24 02 ,80 2 51 52 ,68 2 52 52 ,82 2 51 52 ,68 1 22 52 73 ,50 2 57 21 6 ,63 4 ,26+7,70+9,90+10,80+13,10+14,00+4,40+7,60+10,80+14,00+16,85WohnenWohnenBüroBüroWohnenWohnenWohnenWohnenWohnen3 ,35 3 ,20 3 ,20 3 ,20 3 ,20 7 0±0,00+3,50+6,70+9,90+13,10+16,85±0,00+2,60+4,40+7,60+10,80+14,00+16,85Durchfahrt Fahrräder GartenKarlstraße 26 | 6564 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserPerspektive und AnsichtKarlstraße 26 | 65NEntwurfsverfasserPlanstandMaria- Hilf Str. 15, D- 50677 KölnFon +49 (0)221 2718060Fax +49 (0)221 3100833www.astoc.de info@astoc.deProjektASTOC GmbH & Co. KG1406BIM Server: Osiris - BIM Server 18/1406_Karlstrasse 26Lage BauherrMaßstab:Plangröße mm:Plannummer (Projektnummer-Planer-LPH-Bauteil-Planart-Nummer-Index)1406b_ARC_02_00_AN_201_VAPlaninhaltFreigabeDatum erstellt /Kürzel Datum geänd. /KürzelLageVorentwurfKarlstraße1:100A3GIG mbH Ohiostraße 13 Karlsruhe D-76149Tel: +49 (0)721 35230170Fax: +49 (0)721 35230160Ansicht Karlstraße06.11.2015666 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserSaturn-Fassade Kaiserstraße 1467 BauortKaiserstraße 146, Innenstadt-West Bauherrin Kanzlei Wangler, Kriegstraße 133, 76135 KarlsruhePlanverfasser volksbau architekten, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 09–2020, 11–2020 Fertigstellung geplant 2022lichen Hauptpost, heute Postgalerie. Das Gebäude besetzt die prominente Nordost-Ecklage der Haupt- achsen Kaiserstraße und Karlstraße. Im weiteren Verlauf der Karlstraße nach Norden liegen die Kultur- denkmale von besonderer Bedeutung Prinz Max Palais (Josef Durm) und Staatliche Münze (Friedrich Weinbrenner).Empfehlung September 2020Das Projekt hat eine lange Geschichte und wurde in der Vergangenheit vom Gestaltungsbeirat mehr- fach besprochen. Die aktuelle Fassung berücksich- tigt die Anmerkungen zu früheren Projekten, insbesondere die Bewahrung der Arkaden und des ursprünglichen Baukörpers. Die Erhaltung der Bausubstanz wurde von dem neuen Gestaltungs- beirat positiv aufgenommen.Mit seiner Ansiedelung am Europaplatz, in Nord- ost-Ecklage der Hauptachsen Kaiserstraße und Karlstraße, handelt es sich um ein für die Stadtstruk- tur wichtiges Gebäude. Die mächtigen Dimensi- onen treten in Resonanz mit denen anderer pro mi - nenter Gebäude und Kulturdenkmäler der Stadt- struktur, wie zum Beispiel der gegenüberliegenden ehemaligen kaiserlichen Hauptpost, heute Post- galerie.Die Variante, die in der Sitzung vorgestellt worden ist, findet nicht die Zustimmung des Gestaltungs- beirats. Durch die unterschiedliche Behandlung derZum ProjektDie ursprünglich als »Kaufhaus Schneider« am Europaplatz erbaute Immobilie wurde mehrfach umgebaut und zwischenzeitlich von »Breunin- ger« und zuletzt von »Saturn« für Handelszwecke genutzt. Saturn ist dort 2021 ausgezogen. Eine Nachvermietung der bestehenden Flächen ist am derzeitigen Immobilienmarkt unwahrscheinlich, weswegen ein alternatives Nutzungskonzept zu erstellen und bauliche Veränderungen vorzu- nehmen sind.Im Rahmen eines Gespräches unter Beteiligung des beauftragten Architekten, der Wirtschaftsför- derung, des Amtes für Stadtentwicklung und des Stadtplanungsamtes, wurde ein erster Entwurf vorgestellt, der folgende Themen zum Inhalt hatte:1. Belichtung ab dem 2.OG 2. Fassadenöffnungen 3. Vorziehen des Erdgeschosses bis zur Platzkante/Schließung der ArkadenDas Objekt wurde in den Jahren 2007–2010 um - fänglich im Gestaltungsbeirat behandelt. Der Gestaltungsbeirat hat seinerzeit davon abgeraten, die Arkaden am Europaplatz aufzugeben bzw. einzuschränken.Das Grundstück liegt in der zentralen Innenstadt am Europaplatz gegenüber der ehemals kaiser-ANSICHT KAISERSTRAßESaturn-Fassade | 67Stadt Karlsruhe CenterCourt am Europaplatz Gestaltungsbeirat 13. November 20209Ansicht _ KarlstraßeFassadenvariante aus der Vorinformation zur ersten Präsentation im September 2020Präsentation September 2020Ansicht KaiserstraßePräsentation November 2020Ansicht KarlstraßeSaturn-Fassade | 6968 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und Geschäftshäuserdie auch für das neue Projekt empfohlen wird. Der Gestaltungsbeirat dankt für die Vorstellung des für die Stadt so wichtigen Projektes und bittet um eine Wiedervorlage.Empfehlung November 2020Bei dem Projekt handelt es sich um eine Wiedervor- lage. Die Überar beitung weist deutliche Verbes- serungen auf, etwa die Behandlung der Öffnungen im Erdgeschoss oder bei der Schaffung eines echten Halbgeschosses, in das die Beschilderung integriert werden kann. Dennoch scheint der Ent - wurf zwischen zwei Varianten zu zögern: der fragmentierten Architektur des Ursprungsbaus aus den 50er Jahren auf der einen Seite, und einer einheitlichen Architektur im Stil der umliegenden Bestandsbauten auf der anderen Seite.Der Gestaltungsbeirat ist überzeugt, dass die zweite Lösung die bessere ist: – einheitliche Baukörper, die Ruhe ausstrahlen – ein einziges Material, eine einzige Farbe – ein einziger Fenstertypus, der seriell angewen-det werden sollte.Der Gestaltungsbeirat regt an, die Fassadenvariante aus der Vorinformation zur ersten Präsentation am 25. September 2020 weiter zu verfolgen. Vorteil dieser Variante ist, dass das Gebäude auf alle Stra- ßenräume gleichermaßen eingeht und keine Rückseiten aufbaut. Durch die sich wiederholenden Fensterformate und ein einheitliches Material tritt das Gebäude wertig in Erscheinung. Es wirkt ruhig, harmonisch, zurückhaltend und kraftvoll zugleich. Der Beirat verweist auf die Stellungnahme aus der ersten Sitzung und bittet um eine erneute Vorlage nach erfolgter Überarbeitung.Anmerkung der Redaktion: Eine erneute Präsen- tation im Gestaltungsbeirat erfolgte nicht. Im Rahmen der Vorbereitung dieser Broschüre haben volksbau architekten diesen auf der folgenden Doppelseite abgebildeten Planstand gesendet, in dem die Empfehlungen des Gestaltungs beirats positiv weiterentwickelt wurden.Gebäudeoberflächen wird das Volumen des Gebäu- des beliebig unterteilt und verliert damit an Aus- druckskraft.Die vor der Sitzung verteilte Präsentation (Vorinfor- mation) schlägt eine einheitliche Behandlung sämtlicher Baukörper vor. Diese Variante wird vom Beirat bevorzugt, weil sie dem Gebäude eine hoch- wertige Note ver leiht und einen harmonischen Dialog mit den umliegenden Bestandsbauten herstellt. Ein einziger Fenstertyp für den Gesamt- komplex, der im Stil auf die Postgalerie verweist, ist ein guter Ausgangs punkt für weitere Überlegun- gen. Das Ganze würde dann einheitlich wirken und Ruhe ausstrahlen. Einige Stellen müssten über dacht werden, um die Einheitlichkeit noch zu stärken.Die Öffnungen im Erdgeschoss könnten groß- zügiger bemessen sein, um eine echte Kontinuität zwischen Außen- und Innenbereich zu schaffen und somit für mehr Belebung von der Straße her zu sorgen. Positiv bewertet wurde auch, dass die Beschilderung in das Fassadendesign integriert ist und nicht über das Erdgeschoss hinausgeht.Der Umweltaspekt wird im vorliegenden Projekt durch die Begrünung von Fassadenteilen bedient. Der Gestaltungsbeirat begrüßt, dass sich das Projekt mit dem Umweltaspekt auseinandersetzt, findet jedoch, dass dieser seinen Ausdruck nicht in der Fassadenoptik, sondern eher über Dach be- grünung oder Gebäudehüllentechnik finden sollte; die Fassade sollte ihre Natursteinoptik beibe hal - ten. Das Fassadenmaterial muss Kontinuität im Ver gleich zu den anderen wichtigen Gebäuden des Standorts aufweisen: Es wird daher empfohlen, sich auf ein einziges Material und eine einzige Farbe für den gesamten Gebäudekomplex zu beschränken.Vorstellbar ist allerdings auch, sich an den Fotos und dem Grundriss des Originalgebäudes aus dem Jahr 1954 zu orientieren. Darin behauptet sich der Turm durch die Lösung der Fassaden öffnungen als eigenständiges Element. Das oberste Stock - werk des Turms ist nach hinten versetzt und wirkt wie eine Krone für diesen Gesamtkomplex, der den Stadtraum der Kreuzung von Kaiserstraße und Karlstraße mitprägt. Man erkennt hier auch die Betonung eines Zwischenstockwerks, das den Bezug des Gebäudes zur Straße verstärkt. Bemerkens - wert ist die große Raffinesse bei den Detaillösungen,Saturn-Fassade | 69 7Stadt Karlsruhe CenterCourt am Europaplatz Gestaltungsbeirat 13. November 202013Perspektive _ Kaiserstraße / Ecke EuropaplatzPerspektive Kaiserstraße / EuropaplatzPräsentation November 2020Stadt Karlsruhe CenterCourt am Europaplatz Gestaltungsbeirat 13. November 202015Perspektive _ U-Bahn AufgangSaturn-Fassade | 7170 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserWeiterentwicklung der Fassaden entsprechend der Empfehlungen November 2020Saturn-Fassade | 71 772 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserSanierung Kronenstraße 248 BauortKronenstraße 24, Innenstadt-Ost Bauherrin Volkswohnung GmbH, KarlsruhePlanverfasser Thomas Fabrinsky Architekt BDA, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 09–2018 Fertigstellung geplant 2025Die Sockelzone des Bestandsgebäudes ist etwas zu niedrig und wirkt gedrungen. Der Gestaltungs- beirat empfiehlt die höher liegende Sockellinie der beiden Nachbargebäude in der weiteren Gestal- tung zu berücksichtigen, um die Erdgeschosszone optisch zu überhöhen.Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Absicht der Verfasser dem Haus mehr Massivität zu geben. Um den Eindruck eines Wohngebäudes zu unter- streichen sollten die Fensterformate stehend aus- gebildet werden. Da sich die Geschossigkeit des Bestandsbaus von seiner Nachbarschaft unter- scheidet, sollte der »Gebäuderahmen« ausreichend breit bleiben. Bei der dem Beirat vorliegenden Planung erschien dieser noch zu schmal. Die Beto- nung der Fenstertiefe durch ein Kupferblech in der Fensterlaibung wird begrüßt. Ob die Laibungen allerdings über die Gebäudeflucht geführt wer - den müssen, sollte in Kenntnis der dekorreichen Nachbarschaftsfassaden nochmals kritisch hin- terfragt werden. Ein monolithisches Erscheinungs- bild des Volkswohnungsbaus könnte hier ein wohl tuen der Kontrast sein.Hofseite:Die Verfasser schlagen auf der Hofseite eine dem Gebäude vorgelagerte Balkonkonstruktion in Stahlbau vor. Der etwa mittig gelegene Treppen- turm soll nochmals farbig abgesetzt werden.Zum ProjektDie Volkswohnung beabsichtigt das in Ihrem Gebäu- debestand befindliche Wohn- und Geschäfts- haus grundlegend zu sanieren, es im rückwärtigen Bereich mit Balkonen auszustatten, eine Photo- voltaikanlage auf dem Dach zu errichten und die mit Faserzementplatten verschindelte Fassade voll- ständig zu erneuern.Das Grundstück liegt an der südwestlichen Ecke Kaiserstraße/Kronenstraße an exponierter Stelle. Westlich schließt das historistische Wohn- und Geschäftshaus Kaiserstraße 97 mit seiner gelben Sandsteinfassade und südlich das im Neo- renaissancestil erbaute Wohn- und Geschäfts - haus Zähringerstraße 72 (gelber Sandstein mit Klinkerausmauerungen) an. Beide Gebäude sind Kulturdenkmale.Empfehlung September 2018[…]Straßenseite:Bei der Ortsbesichtigung wird durch den Gestal- tungsbeirat festgehalten, dass das Bestands- gebäude keine Unterteilung in einen »Turm-« und »Flachbau« benötigt und es dem Gesamten sem- ble der Straßen guttut, beide Gebäudeteile als ein Volumen zu denken.Sanierung Kronenstraße 24 | 73BV Kronenstraße 24 | VOLKSWOHNUNG | 14.09.2018 | Seite 317.07.2018 | Seite 3Bestandsfoto | Kaiserstraße Bestandsfoto | Kaiserstraße Blick Richtung KronenstraßeBV Kronenstraße 24 | VOLKSWOHNUNG | 14.09.2018 | Seite 1017.07.2018 | Seite 10Ansicht Kronenstraße und Kaiserstraße | BestandKronenstraße KaiserstraßeBV Kronenstraße 24 | VOLKSWOHNUNG | 14.09.2018 | Seite 1117.07.2018 | Seite 11Ansicht Kronenstraße und Kaiserstraße | PlanungKronenstraße KaiserstraßeKaiserstraße, Blick Kronenstraße Kronenstraße, Blick Richtung KaiserstraßeKronenstraße und KaiserstraßeAnsicht BestandAnsicht PlanungSanierung Kronenstraße 24 | 7574 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserDer Gestaltungsbeirat regt an, das Gebäude auch auf der Hofseite als einen monolithischen Block zu betrachten und auf additive Elemente eher zu verzichten. Die Balkone könnten als Volumen- einschnitte gestaltet werden.Der Gestaltungsbeirat freut sich über die qualitative Aufwertung des Bestandsbaus durch die Fas sa - den sanierung und sieht keine Notwendigkeit für eine Wiedervorlage des Vorhabens.Grundriss RegelgeschossSanierung Kronenstraße 24 | 75 8Visualisierung, Fassade nach Sanierung76 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserPeek & Cloppenburg Kaiserstraße9 BauortKaiserstraße, Lammstraße 4, Zirkel, Innenstadt-West Bauherrin Horn Grundbesitz KG im Auftrag der Naxos Grundbesitz KG, DüsseldorfPlanverfasserin Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten, MünsterStatus Gestaltungsbeirat 07–2019, 10–2022 Fertigstellung, geplant 2024detaillierter Unterlagen, sowie eines Modells am 13. November 2020 statt. Das Projekt wurde weitest- gehend positiv beurteilt. Eine Wiedervorlage wurde nicht als nötig erachtet. Anmerkungen wur- den zur Erscheinung der Erdgeschosszone in der Kaiserstraße gemacht.Im Zusammenhang mit der gemeinderätlichen Diskussion in der 41. Plenarsitzung des Gemeinde- rats am 26. Juli 2022 zum Eintritt ins Bebau- ungsplanverfahren wurden verschiedene, auch ge - stalterische Fragen gestellt, die zu einer erneuten Beratung des Projekts im Gestaltungsbeirat am 14. Oktober 2022 führten. Explizit wurden der Wunsch nach Begrünung der Fassaden geäußert, sowie, mit Blick auf die als sehr positiv empfundene Fassadengestaltung des Bestandsgebäudes, der Wunsch ein ähnlich zeichenhaftes, sich weiter öffnendes Gebäude auch in der Zukunft an dieser Stelle zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion sind ökologische Aspekte.Empfehlung November 2020 Neubau Hotel- und GeschäftshausDer Gestaltungsbeirat begrüßt die sehr guten Un - terlagen und die Vorlage eines durchgearbeiteten Modells zur Beurteilung der Bauaufgabe.Die städtebauliche Situation mit einer Schließung der jeweiligen Raumkanten ist bei dem innerstädti-Zum ProjektDas Kaufhaus Peek & Cloppenburg an der Ecke Kaiserstraße/Lammstraße einschließlich dem zu gehörigen Parkhaus an der Ecke Zirkel / Ritterstra- ße soll abgebrochen und durch einen Neubau als mischgenutztes Geschäftshaus ersetzt werden.Das Grundstück befindet sich in zentraler Innen- stadtlage und bildet den östlichen und nördlichen Blockrand Kaiserstraße / Lammstraße / Zirkel / Ritter- straße. Gegenüber der südlichen Fassade liegt das an dieser Stelle ortsbildprägende Kaufhaus Karstadt, dessen Fassade denkmalgeschützt ist. Die Nordseite des Zirkels ist geprägt von ehemaligen Verwaltungsbauten der Residenzzeit bzw. deren Wie deraufbauten, die heute überwiegend von der Landesbank Baden-Württemberg oder der Uni- versität genutzt werden und ebenfalls Kulturdenk- mal sind.Es gelten die Bebauungspläne Nr. 277 »Kaiserstra- ße« (1963) und Nr. 614 »Nutzungsarten« (1985). Planungsrechtlich handelt es sich um ein Kerngebiet. Das Projekt wird im Wege eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans entwickelt.Eine Vorläuferplanung wurde dem Gestaltungsbei- rat am 5. Juli 2019 vorgelegt.Eine erneute Befassung mit dem weiter entwickel- ten Projekt fand auf Grundlage umfassender undPeek und Cloppenburg Kaiserstraße | 77Perspektive Kaiserstraße – Präsentation November 2020Bestandsfoto Oktober 2000 Bestandsfoto Oktober 201978 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und GeschäftshäuserKritisch beurteilt werden die etwas zu klein gera- tenen, additiven Vordächer in der Kaiserstraße. Die Kaiserstraße ist geprägt von einem stark akzen- tuierten Erdgeschossband, welches sich über die Mehrzahl der Bebauung dort erstreckt. Hier bittet der GBR die Verfasser eine Antwort zu finden, wie diese horizontale Betonung ange- messen in ihrem Gebäudeentwurf integriert wer- den kann.Das Bauvorhaben wird den Standort aufwerten und sollte in der Qualität der gezeigten Planung umgesetzt werden. Eine Wiedervorlage ist nicht erforderlich.Anregungen zur Planung aus der Gemeinderats- sitzung vom 26. Juli 2022»…Daran knüpfte unmittelbar die Diskussion um die äußere Gestalt des Neubaus an. Der Gestal- tungsbeirat hat die architektonische Qualität des vorliegenden Entwurfs sehr wohl gewürdigt. Sehr geschätzt wird jedoch eben so der ausgezeich - nete Entwurf des Architekturbüros Kleihues + Kleihues aus dem Jahr 2002, also der heutige Bestand. Von verschiedenen Stadträtinnen/Stadträte wurde die heutige Fasadengestaltung, die mit horizontal lie genden, großzügigen Fensterelementen offen gestaltet ist, gegenüber der vorgeschlagenen, neuen Fassadengestaltung mit ihrer großen Strenge und Repetitivität als ansprechender empfunden. Hinzu kommt der Wunsch nach Begrünung. …«Empfehlung Oktober 2022 Neubau Büro- und GeschäftshausEine Vorläuferplanung wurde dem Gestaltungsbei- rat im Juli 2019 und im November 2020 vorgelegt.Im Hinblick auf Forderungen aus einer Gemeinde- ratsdiskussion im Juli 2022 wurde das Projekt nochmals hinsichtlich Begrünung und Fassadenge- staltung überarbeitet. Das jetzt vorgelegte Projekt ist aus einer umfangreichen Variantenuntersu- chung entwickelt worden. Die einzelnen Entwurfs- entscheidungen wurden mit Herleitungen zu Begrünungsflächen, Komfort in Abhängigkeit von Fensterflächenanteil in der Fassade, CO2-Bilanzen hinterlegt.schen Gefüge des Blocks weitgehend gesetzt. Das Ensemble wird vom Vorhabenträger in zwei Bau- körper gegliedert. Ein Kopfbau zur Kaiserstraße geht in einen Winkelbau entlang der Lammstraße und des Zirkels über. Während der Kopfbau mit einem Staffelgeschoss und Flachdach auf seine Nachbarschaft reagiert, übernimmt der Winkelbau das Motiv des Mansard- dachs mit leicht zurückgesetzten Gauben. Beide Gebäudeteile sind über die Materialität und den Rhythmus der Fassadengliederung miteinander ver- woben, so dass ein hom*ogener ruhiger Gesamt- eindruck entsteht.Der Vorschlag der Planverfasser das Kreissegment des Neuen Zirkels auch in eine gekrümmte Fas- sadenabwicklung zu überführen, wird durch den Gestaltungsbeirat begrüßt. Die helle und durch den sandfarbenen Ziegel hoch- wertige Fassadeanmutung gibt dem Haus eine freundliche und elegante Erscheinung. Gerade die Abwicklung entlang des Zirkels kann überzeu - gen. Die detailliert ausgearbeitete Fassade zoniert das Gebäude in ansprechenden Proportionen und unterstreicht die Gestaltabsicht eines zeitlosen und damit dauerhaften Gebäudeensembles.Die Höhe des Gebäudes erscheint durch die Zonie- rung angemessen und wird nicht kritisch gese- hen. Der Gestaltungsbeirat regt an zu überprüfen, ob die Gauben des Winkelbaus nicht auch in der Materialität des Daches, in Kupfer, ausgebildet wer - den können, um den klassischen Aufbau der Fas- sade mit Sockel, Mittelzone und Dach noch weiter zu stärken. Ebenso empfiehlt der Gestaltungsbeirat die Gebäude - ecken entlang des Zirkels gestalterisch auszu- arbeiten, da hier die erzielte »Feinheit« der übrigen Regelfassade noch vermisst wird. Es erscheint unnötig die angestrebte Realteilbarkeit des Winkelbaus in der Mitte des Zirkels durch eine Gebäudefuge zu betonen. Ein durchgehender Rhythmus der Fassadenabwicklung ohne Mitten- betonung könnte die Eleganz der gebogenen Ge - bäu defront weiter stärken. Besonders begrüßt der Gestaltungsbeirat die gelungene Integration der Haustechnik im Dach- aufbau, so dass keine störenden Aufbauten zu erwarten sind und eine Begrünung des flachen Mansarddachabschlusses zur mikroklimatischen Aufwertung des Standorts umgesetzt werden kann.Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 79tierten Entwurf substantiellen Erhöhung des Grünflächenanteils auf den Dachflächen und im Innenhof, und in Hinblick auf die mögliche Ergänzung der in der Sitzung angeregten Bepflan- zung der Terrassen, empfiehlt der Gestaltungs- beirat diese Kombination der Maßnahmen und hält eine ergänzende Fassadenbegrünung der klima- technisch optimierten Fassade für nicht zielführend.Die zurückhaltende Überdachung des Eingangs- bereiches zur Lammstraße wurde bereits früher gutgeheißen.Insgesamt schafft das Projekt eine Weiterent- wicklung als Stadtbaustein – auch im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag zur Klimaanpas - sung durch einen hohen und wirksamen Begrünungs- anteil der Dachflächen und des Innenhofs.Wesentliche Änderungen sind: – Anstelle eines Hotels sind in den Dachgeschos-sen nun Büroflächen vorgesehen. – Das Mansarddach wurde durch eine zweige-schossige gestaffelte Flachdachlösung ersetzt. – Der Baukörper im Innenhof wurde von sechsGeschossen auf drei Geschosse reduziert. – Die Dächer der Randbebauung sind nun mehrextensiv, der Innenhof-Bebauung intensiv begrünt.– Der Öffnungsanteil in den Fassaden wurde von 34 Prozent auf 45 Prozent erhöht.Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Weiterentwick- lung und hält darüber hinaus fest:Der höhere Öffnungsanteil in den Fassaden balan- ciert in Verbindung mit der geplanten Natur- steinfassade die Einbindung des Projektes in den klassizistischen Kontext mit einem zeitgemäß modernen Erscheinungsbild sehr gut aus. Die ge - schossweise Differenzierung der Verglasungen je nach Funktion unterstützt die horizontale Glieder - ung der Baukörper. Die Teilung der Fensterflächen in den Bürogeschossen mit seitlichen Öffnungs- elementen wird begrüßt. Die Möglichkeit der freien Fensterlüftung ist ein zeitgemäßes Mittel zur Steigerung der Arbeitsplatz-Qualität. Ebenso die differenzierte Lage in der Fensterlaibung, die zwar nicht in den Visualisierungen, jedoch im Vortrag nachvollziehbar erläutert wurde. Auf die Gestaltung der notwendigen Sonnenschutz-Elemente muss aus Sicht des Gestaltungsbeirats besonderer Wert gelegt werden. Eine Reminiszenz an den Son- nenschutz des Ursprungsbaues mittels Markisen scheint wünschenswert, wird aber wohl adäquat durch perforierte Horizontal-Lamellen ersetzt werden können.Die terrassierte Flachdachlösung wird der modifizier - ten Nutzung deutlich besser gerecht und stärkt nochmals die Idee der unterschiedlich hohen Trauf- linien. Der Gestaltungsbeirat regt an, hier – auch aus Gründen des Stadtklimas – über eine Bepflanzung der abgestuften Terrassen nachzudenken, die im Stadtbild wirksam wird.Das Thema einer zusätzlichen Fassadenbegrünung wurde, auch im Hinblick auf die von der Stadt geplante Grünsatzung, diskutiert. Angesichts der im Verhältnis zu dem im November 2020 präsen-Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 79 980 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 81Schnitt A-APerspektive Zirkel / RitterstraßePeek und Cloppenburg Kaiserstraße | 81 9Schnitt B-B – Präsentation Oktober 2022Perspektive Lammstraße / Zirkel – Präsentation November 202082 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 83LageplanErdgeschossRegelgeschossPeek und Cloppenburg Kaiserstraße | 83 9Modellfoto KaiserstraßeMaterialkonzept Fassade und Dachsandfarbene ZiegelMetall Stehfalzdach, KupferAluminium, heller Bronzefarbton84 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 85Perspektive Kaiserstraße – Präsentation Oktober 2022Peek und Cloppenburg Kaiserstraße | 85 9Perspektive Lammstraße / Zirkel86 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterSeniorenwohnen Kochstraße 210 BauortKochstraße 2 / Südliche Hilda-promenade, Innenstadt-West Bauherrin WLH-Konzeptions- und Bauträger GmbH, EttlingenPlanverfasser innen AGP Generalplaner GmbH Architrav Architekten, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 11–2012, 01–2013 Fertigstellung 2015Die Verbindung der beiden südlichen Gebäude zu einem L-Typ, der diesem Ansatz entgegensteht, ist daher nicht verständlich und sollte entfallen. Auch die eher zerklüfteten Einschnitte werden in Frage gestellt. Insbesondere gilt dieses für das Eckgebäude, das sich zum zweigeschossigen Kin- dergarten zu stark abtreppt. Die an dieser nord- westlichen Gebäudeecke platzierte Tiefgaragenzu- fahrt liegt ungünstig. In einer Überarbeitung der Eckausbildung sollte dieses, wie auch die Aus - richtung der Grundrisse, berücksichtigt werden. Die Geschossigkeit mit vier Vollgeschossen und einem Staffelgeschoß scheint verträglich, ein erhöh - tes Sockelgeschoss wäre für die Wohnungen ratsam und entspräche auch dem Typ der Stadt- villen. Die städtebauliche Setzung mit der dar- gestellten Höhenausbildung sollte im Einsatzmodell überprüft werden.Empfehlung Januar 2013Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Überarbeitung des Entwurfes, der jetzt auf die städtische Kör- nung der angrenzenden Bebauung eingeht. Durch die Typologie der solitären großen Stadthäuser wird der Maßstab und Charakter des städtischen Umfeldes aufgenommen und der Kindergarten wird sinnvoll hiervon gelöst. Höhen- und Gebäude- tiefen sind verträglich, auch wenn die Darstellung in einem realen Modell, über das gezeigte digitale Modell hinaus, begrüßt würde. Ein Höhenschnitt, unter Einbeziehung der großen Dachaufbauten desZum ProjektAnstelle des bestehenden Wohnheims der Badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz e.V. in der Kochstraße 2 / Ecke Südliche Hildapromenade sollen eine neue Wohnbebauung für Senioren und eine Kindertagesstätte entstehen.Das Grundstück gehört zu dem Gesamtareal Kai- serallee, Kochstraße, Südliche Hildapromenade und Virchowstraße, das durch dichten alten Baumbe- stand geprägt ist. Auf dem westlichen Grundstück befinden sich die Psychiatrie des Städtischen Kli- niku*ms, die Kinder- und Jugendpsychiatrie und zwei Wohnheime. Die Gebäude der Psychiatrie sind Solitärbauten im Park. Die Wohnheime der Badischen Schwesternschaft (DRK-Altenpflegeheim Luisen- heim) stehen entlang der Kochstraße, mit Vorgarten.Für das Gebiet besteht ein Baufluchtenplan von 1914. Ansonsten richtet sich die Bebauung nach BauGB § 34.Empfehlung November 2012Die neue Bebauung wird an der Kochstraße in Flucht des kürzlich erstellten Wohnheimes ausgerichtet und in Anlehnung an die historischen, gegenüber- liegenden Stadtvillen in drei Gebäude gegliedert. Dieser städtebauliche und gebäudetypologische An - satz wird vom Gestaltungsbeirat begrüßt, auch in Hinblick auf den Erhalt der bestehenden Bäume.Erdgeschoß Seniorenwohnen | Kochstraße | KarlsruheSeniorenwohnen Kochstraße 2 | 87Erdgeschoß Seniorenwohnen | Kochstraße | KarlsruheSeniorenwohnen | Kochstraße | KarlsruhePerspektiveGrundriss EGSeniorenwohnen Kochstraße 2 | 8988 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterPerspektive Hildapromenade Seniorenwohnen | Kochstraße | Karlsruhe»Plat te«, die eine vorhandene Differenz in der Höhen lage der Straße von 80 cm aufnimmt, ist ver- ständlich und wird begrüßt. Zusätzliche Einfrie- dungen durch Absturzsicherungen sollten möglichst vermie den werden. Insgesamt hat die Entwicklung des Entwurfs den Gestaltungsbeirat überzeugt.Bestandes, wird für das weitere Verfahren benötigt. Die Lage der Tiefgaragenzufahrt wie auch die Zugänge zu den einzelnen Häusern werden positiv beurteilt, gleiches gilt auch für die Zonierung der Wohnungen mit größtenteils Belichtung über Eck. Die topografische Interpretation über einePräsentation November 2013 Perspektive Südliche HildapromenadeSeniorenwohnen Kochstraße 2 | 89 10Ansicht West - HofWLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbHSeniorenwohnen // Kochstraße // Karlsruhe WLHAnsicht Ost - KochstraßeAnsichtenPerspektive Kochstraße Seniorenwohnen | Kochstraße | Karlsruhe Perspektive KochstraßeAnsichtenSeniorenwohnen Kochstraße 2 | 9190 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterSeniorenwohnen Kochstraße 2 | 91 1092 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterGemeinsam Leben Mehrfachbeauftragung11 BauortKönigsbergerstraße 37, Waldstadt Bauherrin Volkswohnung GmbH, KarlsruhePlanverfasser in Planfabrik SPS, EttlingenStatus Gestaltungsbeirat 01–2013 Fertigstellung 2017stand mit Waldcharakter verfügt. Im Osten befindet sich die St.-Hedwig-Kirche. Südlich sowie südöst- lich des Planungsgebiets befinden sich überwiegend Reihenhäuser sowie Einzelhäuser entlang der Til- siter Straße. Im Norden des Planungsgebiets grenzt ein Parkplatz mit einer Fläche von ca. 1.880 m² an das Grundstück, der zum Teil in die Planung mit einbezogen werden konnte. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt von der Königsberger Straße. Eine Straßenbahnhaltestelle befindet sich in ca. 200 m Entfernung.Zur Konkretisierung hat die Volkswohnung im Mai 2012 einen Ideenwettbewerb ausgelobt und sechs Architekturbüros zur Teilnahme eingeladen. Am 24. Juli 2012 fand die Jurysitzung statt. Das Entscheidungsgremium setzte sich aus insgesamt 16 Vertretern seitens des Gemeinderates, des Stadtplanungsamtes, der Wohnprojektgruppe »Sophia Karlsruhe e.V.«, des Bürgervereins Wald- stadt e.V. und der Volkswohnung zusammen. Bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten stand die Überlegung im Vordergrund, wie der gemein- schaftliche Grundgedanke in den Entwürfen umge- setzt worden ist und wie gut sich das neue Gebäu- deensemble in die bereits bebaute Umgebung einfügt. Die Jury entschied, dass zwei der eingereich - ten Entwürfe in einem weiteren Bearbeitungs- schritt vertieft werden sollten. Sie stammten vom Büro Planfabrik SPS aus Ettlingen und vom Karls- ruher Büro evaplan. Nachdem nach einer erneuten Auswertung der überarbeiteten Arbeiten durch dasZum ProjektAuf Initiative der Wohnprojektgruppe »Sophia Karlsruhe e.V.« wurde gemeinsam mit dem Bürger- verein der Waldstadt, der Volkswohnung und dem Stadtplanungsamt in den Jahren 2010 / 11 ein Konzept mit dem Arbeitstitel »Gemeinsam Leben – neues Wohnen zum Andocken im Stadtteil Karls- ruhe-Waldstadt« entwickelt und nach einem geeigneten Grundstück gesucht. Bestandteile des Konzepts waren verschiedene, sich ergänzende Wohnformen, ein Café sowie die Unterbringung von Dienstleistungen aus dem Gesundheitswesen. Das Modellprojekt soll auf dem städtischen Grund- stück Königsberger Straße 37 verwirklicht werden. Auslober der Mehrfachbeauftragung war die Volkswohnung GmbH. Gegenstand der Mehrfach- beauftragung waren die städtebauliche Planung sowie die Planung des Gebäudekomplexes. Da - rüber hinaus sollte ein Konzept für die Freianlagen des Planungsgebietes erstellt werden.Das Planungsgebiet befindet sich im Stadtteil Karlsruhe-Waldstadt und umfasst das Grundstück mit der Flurstück-Nr. 72308 mit einer Fläche von ca. 4.382 m². Das Gelände war ursprünglich mit einem Jugendhaus und Kinderhort in Leicht- bauweise bebaut, die 2010 zurückgebaut wurden. Das Grundstück wird im Süden und Westen von der Königsberger Straße eingefasst. Der Nordwes- ten des Planungsgebiets ist geprägt von einer Zeilenbebauung, die über einen hohen Baumbe-Gemeinsam Leben | 93Perspektive PlatzPerspektive HofGemeinsam Leben | 9594 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterNicht überzeugen kann hingegen die breite Frei- treppe im Zentrum. Sie sollte entweder ganz entfallen, oder falls doch eine Verbindung gewünscht wird, sehr viel bescheidener ausfallen. Die Lau- bengänge könnten noch etwas großzügiger ausfal- len, um Kommunikationsmöglichkeiten zu ver- stärken. Im Nordosten der Bebauung sollten in den oberen Geschossen die Laubengänge verglast wer- den, um Durchzug zu vermeiden und so die Auf - enthaltsqualität zu erhöhen. Die Konzentration der gewerblichen Nutzung in einer winkelförmigen Anordnung wird ebenfalls begrüßt. Auch die Lage von Café und Mehrzweckraum ist überzeugend. Wünschenswert wäre es, oberirdische Fahrradab- stellplätze vorzusehen.Die vorgestellten Fassaden in ihrer Materialität und Farbabstimmung werden ebenfalls positiv bewertet.Insgesamt ein sehr engagiertes Projekt für ein nicht minder engagiertes soziales Konzept und ein großer Gewinn für die Stadt.Entscheidungsgremium am 25. Oktober 2012 noch kein endgültiger Siegerentwurf festgelegt werden konnte, entschied die Volkswohnung, die Ent- würfe dem Gestaltungsbeirat vorzustellen, der in neutraler Funktion eine Empfehlung für eine der beiden Planungen aussprechen soll.Das ausgewählte Konzept des Siegerentwurfs soll über ein vorhabenbezogenes Bebauungsplan- verfahren planungsrechtlich umgesetzt werden.Empfehlung Januar 2013Für die Idee, ein Konzept mit dem Arbeitstitel »Gemeinsam Leben – neues Wohnen zum Ando- cken im Stadtteil Karlsruhe-Waldstadt« zu ent- wickeln, sind die Initiatoren »Sophia Karlsruhe e. V.«, Bürgerverein Waldstadt, Volkswohnung und Stadt- planungsamt zu beglückwünschen. Der Gestal- tungsbeirat findet es auch sehr positiv, dass die Volks - wohnung GmbH eine Mehrfachbeauftragung auslobte. Nachdem das ursprüngliche Entscheidungs - gremium keine endgültige Auswahl festlegte, wurde der Gestaltungsbeirat gebeten, eine Emp- fehlung für eine der beiden Arbeiten abzugeben.Dem Gestaltungsbeirat wurden die verkleinerten Pläne eine Woche vor der Entscheidung zuge- schickt, sodass bei der Grundstücksbesichtigung vor Ort die wichtigsten Informationen bereits bekannt waren. Auch die beiden Kurzreferate der beteiligten Architekturbüros vertieften die bereits erhaltenen Erkenntnisse weiter. Es ist festzuhal - ten, dass beide Lösungsansätze das nicht ganz ein - fache Programm engagiert und qualitätvoll um - setz ten. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt einstimmig, die Arbeit von Planfabrik SPS der weiteren Bear- beitung zugrunde zu legen. Diese Arbeit übersetzt das Thema vom »gemeinsa men Leben« sehr gut in eine städtebauliche Struktur. Die Proportionen der einzelnen Baukörper bilden in ihrer Körnung ein gutes Basiskonzept. Auch das zurückgesetzte Attika - geschoss wird positiv bewertet. Eine zentrale Rolle spielen die bei den Höfe und die gute Anbin- dung an die Königsberger Straße, was auch für die Auffindbarkeit von Bedeutung ist. Es entstehen sehr schöne Übergänge von öffentlichen über halböffentliche bis hin zu privaten Zonen. Um die Freiraum- und Grünplanung zu optimieren, sollte die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchi- tekten angestrebt werden.Gemeinsam Leben | 95 11Perspektive EntréeAnsicht Nord-WestSchnittGemeinsam Leben | 9796 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterGemeinsam Leben | 97Grundriss EGOG 1 und 211Gemeinsam Leben | 9998 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Pflegeeinrichtungen und Wohnen im AlterGemeinsam Leben | 99 11100 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungIWKA-Gelände Bürogebäude und Jobcenter12 BauortBrauerstraße 10, Südweststadt Bauherrin B.S. Vermögensgesellschaft mbH, KarlsruhePlanverfasser Henn Architekten München; Schmidt & Schmidt, Dipl.-Ing. Stefan E. Schmidt, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 09–2013, 07–2016, 11–2016, 05–2017 Fertigstellung Jobcenter 2019, Bürogebäude 2020gefordert. Die östliche lotrechte Ausführung des Staffelgeschosses, beziehungsweise ein deutliches Zurückweichen gegenüber der Westfassade, wird bei Reduzierung der Gesamthöhe hinsichtlich der eindeutigen Ausrichtung des Gebäudes zur vorge- lagerten Freifläche und Abrundung des Baublockes positiv gewertet.In der Zwischenzeit hatte sich die Planung dahinge- hend geändert, dass jetzt zwei Gebäude errichtet werden sollen: Der Neubau STP wird kürzer, dafür wird südlich davon von derselben Bauherrin der Neubau des Jobcenters für die Agentur für Arbeit geplant von den Architekten Schmidt & Schmidt errichtet. [...]Empfehlung Juli 2016Das Projekt einer gläsernen Software-Fabrik zeigt einen herausragenden Gestaltungsanspruch. Es ist ursprünglich als ein langgestrecktes, vollverglastes Bauvolumen aus einem konkurrierenden Verfahren hervorgegangen und wird nunmehr als zwei Ge - bäude vorgestellt. Ein gekürztes Glas-Gebäude ist für die Software Firma vorgesehen, ein anderes, einfacheres und günstigeres Gebäude für ein Job- center der benachbarten Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit hat hier eine einmalige Gele - genheit, alle ihre Mitarbeiter an einem Standort ansiedeln zu können. Ein Antrag auf Vorbescheid ist eingereicht.Zum ProjektDie Firma STP Informationstechnologie AG befindet sich derzeit bereits auf dem ehemaligen IWKA- Gelände in einem Gebäude in der Lorenzstraße 29. Sie möchte einen Neubau auf dem ehemaligen Erweiterungsgrundstück der Agentur für Arbeit er - richten. Anfang 2013 fand eine Mehrfachbeauf- tragung mit sechs Architekturbüros statt, aus der das Büro Henn Architekten, München, als 1. Preisträger hervorging. Die Planung wurde im September 2013 im Gestaltungsbeirat vorgestellt, da die Stadt Karlsruhe nicht an dem Wettbewerbsverfahren beteiligt war. Damals handelte es sich noch um ein Gebäude über die gesamte Grundstückslänge.Empfehlung September 2013Der Gestaltungsbeirat wertet das Gebäude in sei - nem Volumen und in der Kontur als deutlich überzogen gegenüber dem Bestandsgebäude der Agentur für Arbeit. Hier wird eine wesentlich subtilere Einpassung der Neubaumasse erwartet. Wichtig erscheint dem Gestaltungsbeirat die Über- prüfung der Wirkung des geplanten Gebäudes auf die Innenhofsituationen der Agentur für Arbeit, die durch die Realisierung des vorgelegten Ent- wurfes wesentlich verschlechtert würden. Das geplante Gebäude erscheint um mindestens ein Geschoss überhöht. Hier wird eine deutliche Ver- ringerung der Gebäudehöhe durch Reduzierung der Geschosshöhe oder Entfall eines RegelgeschossesIWKA-Gelände | 1017Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe · Vorlagen zur 44. Sitzung am 25. November 2016 Stadt KarlsruheStadtplanungsamtPräsentation September 2013KonzeptPräsentation Mai 2017LageplanIWKA-Gelände | 103102 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungIn der überarbeiteten Fassadenplanung des Neubaus werden daher raumbildende Kanten des Nach- bargebäudes aufgenommen. Aufgrund zusätzlicher definierter Anforderungen an die Arbeitsbereiche und den Sichtschutz im Jobcenter bleibt das geplante Gebäude des Jobcenters jedoch nach wie vor fremd neben seinem gläsernen Nachbarn. Die hori - zontalen Fensterbänder und die Kaskade aus Beton-, Brüstungs- und Relingskanten bilden ein neues Element im städtebaulichen Kontext. Der Gestal- tungsbeirat möchte ausdrücklich seine Anerken- nung aussprechen für diesen Planungsschritt, sieht allerdings für die weitere Planung größere Gestal- tungsmöglichkeiten im Rückgriff auf eine struktu- rierte Fassade. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt daher in der wei - teren Fassadenplanung eine Lochfassade zu ent- wickeln und den Neubau des Jobcenters als mono- lithischen Solitär zu gestalten, der keine Vorder- und Rückseiten zu seinen Nachbarn ausbildet. Auf diese Weise könnte der Anteil der Verglasung insgesamt gesenkt und somit den zusätzlichen An - forderungen Rechnung getragen werden. Mit einem zweischaligen Mauerwerk könnte unmittel- bar der Bezug zu den Ziegelfassaden der angren- zenden Gebäude hergestellt werden. Ein massives Fassadenmaterial, wie beispielsweise eine vorge- hängte Sichtbeton-Fassade, ist aus Sicht des Gestal - tungsbeirats ebenfalls gut denkbar. Wichtig ist für die Adressbildung, dass ein einfaches, gut pro - portioniertes Gebäude für den Neubau des Job- centers entsteht, dessen Fassade als Teil des Gesamt- volumens geplant ist.Für die Planung der Freianlagen wird empfohlen, die Planung von Dieter Kienast, die im Westen befestigte Flächen und im Osten Grün- und Rasen- flächen vorsieht, in einem qualifizierten Grün- und Freiflächenplan für den Neubau zu berücksich- tigen. Insbesondere die Freifläche, die sich zwi- schen dem Neubau für STP Informationstechnologie und dem Neubau des Jobcenters ausbildet, gilt es in einer Gesamtplanung zu integrieren. Der Gestaltungsbeirat dankt Antragsteller und Planver- fassern für den gemeinsamen Weg und wünscht viel Erfolg für das Projekt. […]Es werden einige städtebauliche Themen diskutiert: Das gekürzte Bauvolumen erscheint weniger ansprechend und elegant als das frühere Konzept; ist es nicht möglich, die beiden Nutzungen trotz der erheblich unterschiedlichen Ansprüche an ein Gebäude in einem Baukörper unterzubringen? [...] Die hochwertige Lage in Karlsruhe braucht auch ein hochwertiges Gebäude; dies ist zu berücksich- tigen. Der Gestaltungsbeirat würde ein zusam- menhängendes Gebäude deutlich bevorzugen und bittet um Überprüfung. In diesem Zusammenhang könnte auch eine günstigere Fassadenvariante überprüft werden, die für beide Nutzungen möglich ist. [...] Beim vorgestellten Entwurf für das Job- center wird vom Gestaltungsbeirat angemerkt, dass sich die Volumina der beiden Gebäude annähern sollten, insbesondere in der Dachlandschaft. [...] Eine Bandfassade scheint nicht die angemessene Antwort für ein Bürogebäude an diesem Standort zu sein. Für die weiteren Untersuchungen sind die Materialität und die Farbigkeit der Umgebung zu analysieren. Der Gestaltungsbeirat wünscht eine Wiedervorlage mit Varianten und vergleichenden Zeichnungen / Renderings.Empfehlung November 2016Der aktuelle Stand der Planung wird vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt, die beiden Teilprojekte enger zu koordinieren, um trotz der unterschiedlichen Nutzungen eine einheitliche gestalterische Qualität und aufeinander bezogene architektonische Aussagen zu erhalten.Empfehlung Mai 2017Der Neubau des Jobcenters auf dem Erweiterungs- grundstück der Agentur für Arbeit war bereits Gegenstand in vorausgegangenen Sitzungen des Gestaltungsbeirats. Der lange Weg vom Bebau- ungsplan über den erfolgreichen Entwurf in der Mehrfachbeauftragung 2013, der von der Er - richtung eines linearen Baukörpers ausgegangen ist, bis zur Entscheidung 2016, den geplanten Neubau für STP Informationstechnologie zu verklei- nern und im Süden den Neubau des Jobcenters als zweiten Baukörper zu setzen, zeigt die vorheri- gen Schritte. Die vorgelegte Planung nimmt die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom Novem- ber 2016 auf, die beiden Gebäude in ihrer Gestal- tung aufeinander abzustimmen.IWKA-Gelände | 103 12Präsentation Juli 2016 – Perspektive Nord-WestPräsentation Mai 2017 – Ansicht WestIWKA-Gelände | 105104 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungIWKA-Gelände | 105 12Ausgangslage Städtebaulicher RahmenplanIWKA-Gelände | 107106 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungIWKA-Gelände | 107 12108 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungHoepfner Think Tank13 BauortHoepfner Burg, Haid- und Neu-Straße 18, Oststadt Bauherrin Friedrich Hoepfner Verwaltungs- GmbH & Co KG, KarlsruhePlanverfasser in schneider+schumacher Städtebau GmbH, Frankfurt am MainStatus Gestaltungsbeirat 12–2017 Fertigstellung geplant 2025 / 26mit einer Abmessung von 18,55 m auf 18,55 m und einer Höhe von maximal 28,90 m – an selber Stelle im Rahmen einer Bauvoranfrage rechtlich geprüft und mit detaillierten Auflagen zum Denkmalschutz positiv beschieden. Die Wohnnut- zung im Penthouse wurde allerdings abgelehnt. Die Neuplanung des Architekturbüros schneider+ schumacher übernimmt die Vorgaben aus dem Bauvorbescheid mit dem Unterschied, dass es sich nun um einen kreisförmigen Grundriss handelt.Empfehlung Dezember 2017Im Hof der Brauerei Hoepfner soll im Umfeld der denkmalgeschützten »Burg« ein siebenge- schossiges Bürogebäude errichtet werden. Der Ort wird von dem scheinbar übermächtigen ehema- ligen Brauereigebäude, der »Burg« dominiert. Der Hof lässt im Hinblick auf Abstände zur umge- benden Bebauung wenig Spielräume für das neue Volumen. Die Architekten lösen die Aufgabe durch ein zylindrisch geformtes Gebäude, das zum einen den Raum und Distanz zur »Burg« freihält und zum anderen hinreichend eigene Kraft aus der absoluten Form des kreisförmigen Grundrisses schöpft. Der Zylinder erhält durch eine facettierte Stahlbetonfertigteilfassade ein gestalterisches Alleinstellungsmerkmal. Das Spiel der Geometrie steht im Dialog zur Plastizität des historischen Bauwerks. Der Gestaltungsbeirat erkennt ausdrücklich die hohe Gestaltqualität des Entwurfs an und diskutiertZum ProjektIm »unteren Hof« der Hoepfner Brauerei soll zwi- schen den denkmalgeschützten Bestandsgebäuden Schalander im Norden, Kesselhaus im Süd-Osten, Sudhaus im Süden und Alte Darre und Malzlager im Westen der Neubau eines siebengeschossigen Büro- gebäudes entstehen. Das Gebäude hat einen Durch- messer von 22,50 m und eine Höhe von 26,50 m. Das Vorhaben sollte aufgrund der besonderen Lage innerhalb der historischen größten teils denkmal- geschützten Hoepfner Burg in der Karls ruher Oststadt im Gestaltungsbeirat beraten werden.Mit insgesamt 2.100 m² Büronutzfläche (ca. 300 m² pro Geschoss) ist das Gebäude für ca. 125 Büro- arbeitsplätze konzipiert. Die Aufteilung der Büroflä - chen erfolgt über den späteren Mieterausbau. Pro Geschoss sind maximal zwei Nutzungseinheiten möglich. Die Erschließung als auch die Entfluch- tung des Gebäudes erfolgt über ein Sicherheitstrep - penhaus mit vorgelagerter Schleuse, welches im Erdgeschoss direkt ins Freie führt. Die Fassade ist aus Betonfertigteilen in Sandwichbauweise geplant. Die Fassadenkonstruktion ist tragend und dient zur Gebäudeaussteifung. Zusätzlich übernehmen der Kern sowie die sechs Stützen pro Geschoss eine tragende Funktion. Dies ermöglicht eine freie Grund- riss gestaltung der Büroeinheiten.Im Jahr 2015 wurde die Zulässigkeit eines »Büroge- bäudes mit Penthouse« - ein rechteckiger BüroturmHoepfner Think Tank | 109© schneider+schumacher datum 12.01.2017Bestand© schneider+schumacher datum 12.01.2017Fassade - MaterialitätLageplanHistorische Aufnahme, MaterialstudieHoepfner Think Tank | 111110 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und Verwaltungzugt die rauere, haptischere Variante, da sie eher den Dialog zur Rustika der Burg herstellen kann.Der Gestaltungsbeirat begrüßt ausdrücklich die positive Haltung des Bauherrn zu einer hoch- wertigen Architektur und ist zuversichtlich, dass die vorgetragene Qualität des Entwurfs in die Realität umgesetzt werden kann. Eine Wiedervor- lage des Entwurfs im Gestaltungsbeirat ist nicht erforderlich.auf kollegialer Ebene die Entwicklung des Entwurfs zur Realisierung. Folgende Themen werden ange- sprochen: Der Zylinder verfügt zurzeit über ein ausgeglichenes Verhältnis von Durchmesser zu Höhe. Eine leichte Verschlankung wäre für das Bauwerk vorteilhaft. Möglicherweise könnte die Wirkung einer Verschlan- kung auch durch eine Erhöhung der Sockelzone erreicht werden. Ein Beispiel dafür ist der Eingang in der Fuge. Die Materialität wird durch zwei Pro- ben veranschaulicht. Der Gestaltungsbeirat bevor-Grundriss EG Grundriss 2. OGHoepfner Think Tank | 111 13Ansicht OstHoepfner Think Tank | 113112 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungHoepfner Think Tank | 113 13FassadeFassade Eingang114 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungVector Campus Karlsruhe Technologiepark am KIT Campus Ost14 BauortEmmy-Noether-Straße 23, Technologiepark KarlsruheRintheim Bauherrin Vector Informatik GmbH, StuttgartPlanverfasser in Schmelzle + Partner mbB Architekten BDA, HallwangenStatus Gestaltungsbeirat 07–2018, 11–2018 Fertigstellung geplant 2023mit Umkleideräumen und Duschen, Sozialräumen und die Gebäudetechnik, sowie die Peripherie der Frischküche und des Restaurants geplant. Das Park- haus bietet Platz für ca. 200 PKW-Stellplätze mit ausreichend E-Ladestationen. Die Fassadengestaltung nimmt das Motiv gebrannter Tonziegel der weltweit gebauten Vector Gebäude in stark reduzierter Form auf. Durch einen hohen Glasanteil soll eine hohe Aufenthaltsqualität durch natürliche Belichtung erreicht werden. Die Fassa- denbegrünung wird als natürlicher Sonnenschutz konzipiert und nimmt – zusammen mit den Dach- gärten – die Thematik der »Durchgrünung« des Areals auf. Das Gebäude soll nachhaltig betrieben und alle Bereiche mit Wärmerückgewinnung-Technik belüf- tet, beheizt und gekühlt werden. Die Heizung und Kühlung soll auf Niedertemperatur Technik (Heiz-, Kühldecken) erfolgen. In der Energieversorgung sollen möglichst wenige fossile Brennstoffe und möglichst viele regenerative Energien zum Einsatz kommen. PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung und zum Betrieb des Gebäudes und der Einsatz von oberflächennaher Geothermie sind vorgesehen. Die vorgesehene Fassadengestaltung entsprach nicht den Ergänzungsvorschlägen der für die städte- bauliche und gestalterische Entwicklung des Techno - logieparks Karlsruhe entwickelten Rahmenplan- Studie »Technologiepark Karlsruhe Reload« (AS&P, 2016). Die Flexibilisierung der Gestaltungsfestset- zungen soll mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt werden.Zum ProjektDas neue Verwaltungsgebäude mit Büros für 600 Mitarbeiter, einem Schulungszentrum, einem Betriebsrestaurant und einem öffentlichen Café soll als nachhaltiges Gebäude geplant und errichtet werden.Das Gebäude flankiert die »Grünspange« des Quartiers, die über die »Synergie Plaza« auch die Verbindung zum KIT Campus Ost schafft und wird über die Ada-Lovelace-Straße erschlossen, an der sich vis-à-vis ein Kleingartengebiet befindet. Zusammen mit den bestehenden Punkthäusern bil- det der Neubau den räumlichen Abschluss im Südwesten des Technologieparks. Der Zugang zum Gebäude ist als geschwungener Weg durch einen kleinen Wald geplant. Das Gebäude soll über großzügige Gartenanlagen und Außenbereiche für Betriebsrestaurant und Café mit dem öffentlichen Raum des Quartiers verbunden werden. Im Erdgeschoss befindet sich der offen gestaltete Empfang mit Atrium und Townhall, sowie das Schulungszentrum, das Betriebsrestaurant und das öffentliche Café. Die vier Obergeschosse beinhal- ten Büroräume für ca. 600 Mitarbeiter*innen mit Nebenräumen, Besprechungsräumen und studen- tischen Arbeitsplätzen. Auf den einzelnen Büroge- schossen sind Pantrys zur Selbstversorgung ein - gerichtet. Die Geschosse sind über Galerien im Innen- und Außenbereich horizontal verbunden. Im Untergeschoss sind 200 FahrradstellplätzeVector Campus Karlsruhe | 115 G+R30 .40178.40Zufahrt ParkhausHaupteingangBehindertengerechter Zugang / PostOK Attikablech +25,50m (140,50m üNN)OK Attikablech +25,50m (140,50m üNN)PV-AnlagePV-AnlageOK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)OK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)OK Attikablech +28,36m (143,36m üNN)OK Attikablech +28,36m (143,36m üNN)OK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)OK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)OK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)OK Attikablech +30,30m (145,30m üNN)PV-AnlagePV-AnlagePV-AnlagePV-AnlageOK Dachhaut +25,20m (140,20m üNN)RWA RWARWARWA RWATechnikRWARWA RWARWARWARWARWAVerwaltungsgebäude (UG, EG, 1.OG - 5.OG und Technikgeschoss)OK +25,20m (140,20m üNN)OK +21,975m (136,975m üNN)OK +21,22m (136,22m üNN)Parkhaus (15 Ebenen) OK Attikablech +25,50m(140,50m üNN)OK Attikablech +25,50m (140,50m üNN)RWA RWA RWA Technik RWA RWA RWAPV-AnlagePV-AnlagePV-AnlagePV-AnlagePV-AnlagePV-AnlageOK Dachhaut +30,00m (145,00m üNN)SCHMELZLE+PARTNER MBB ARCHITEKTEN BDA 201817 -009 VE CTO R- NE UB AU VE CTO RK ITC AM PU S- KA RLS RU 11/2 8/20 18/ /91 9ge z.: K ra, E ie, L orÜbersichtsplan Maßstab 1:750Baugrenze BaulinieGrundstück ca. 7.751,00 m²Verwaltung Parkhausca. 611 Mitarbeiter\Studenten = 41,00 m² pro Mitarbeiter ca. 25.035,00 m² Fläche / 611 Mitarbeiter/Studenten= ca.41,00 m² pro MitarbeiterParkhaus ca. 7.348,00 m² PKW 235 Stellplätze / 2 Behinderten Stellpätze / 7 Motorradstellplätze / im UG Verwaltung 196 FahrradstellplätzeBruttogrundfläche Verwaltung ca. 25.504,00 m² UG, EG, 1OG, 2OG, 3OG, 4OG und 5OGGesamtfläche ca. 35.858,00 m²Technikgeschoss ca. 3.006,00 m² Neubau Vector VerwaltungBefestigte Aussenfläche 1.691,50 m²KasseKasse1.20 2.10Tageslager 7.22 m²00.105Rohrschacht 00.2573.55 m²Rohrschacht 3.60 m²00.277 RLT 00.2764.50 m²DV 00.25016.10 m²Tageslager KR 7.22 m²00.106Archiv / Lager 00.1088.82 m²Küche Vorbereitung 189.94 m²00.104Tageslager 00.1126.62 m² Tageslager KR 00.1137.33 m² ZBV 00.1145.88 m²Lastenaufzug 00.20815.94 m²Getränkelager 15.05 m²00.107BMZ 00.27913.50 m²Lager 00.1177.56 m²Aufzug 00.2147.56 m²RLT 00.2824.50 m²Garage / Wartung 00.21535.86 m²WC 00.1103.63 m²RS 00.2819.61 m²Schulungsraum 124.52 m²00.53Schulungsraum 126.11 m²00.54Warenannahme 00.11520.16 m²ELT 00.25114.41 m²6.68 m²00.253 Rohrschacht00.252 RLT 1.35 m²Catering 246.72 m²00.55 Besprechung Typ B-B 00.5115.27 m²Büro 27.10 m²00.01Aufzüge 00.2057.94 m²RS 00.2621.54 m² RLT 00.2612.26 m²RLT 00.2596.36 m²2.02 m² RS 00.258DV 00.26018.28 m²RS 00.2544.03 m² RLT 00.2558.91 m² ELT 00.2567.59 m²Presscontainer 00.118103.74 m² Anlieferung 00.215190.35 m² Büro Küche 00.0216.53 m² Patisserie Vorbereitung 00.11633.81 m²00.20053.72 m² TRH 3Schleuse 00.20213.86 m² Aufzug 6.47 m²00.201Rohrschacht 00.2784.70 m²Aufzug 00.2124.59 m² TRH 2 00.21319.77 m²TRH 1 01.21028.14 m²Aufzug 01.2095.40 m²Besprechung 00.5713.94 m²26.19 m² Besprechung Typ B-B 00.52Cafe / Bistro 171.80 m²00.101 Foyer 582.86 m²00.100Lager 00.1097.01 m² ELT 00.28024.22 m²Kantine 670.71 m²00.102Ausgabe Essen 330.07 m²00.103Parkdeck 0 01.214369.51 m²Lager 00.11916.57 m² TRH 4 00.1209.36 m²Küche KochenR utsc heRampe mit 3% SteigungR ampe m it 15%S teigungUnterzugUnterzugKantine 274 SitzplätzeCafé 40 Sitzplätze1.00 2.101.00 2.101.00 2.1015.7013 .35 13.2 515.7011.352.952.954. 5755.9523.575 8.7512.375 12.0027 .6021 .901.874. 002. 101.602. 101. 302. 754. 57540 Sitzplätze40 Sitzplätze4. 5752.501. 25Zufahrt ParkhausAnlieferung14 STG 30/17.51.20 1.20Anlieferung (±0,00m =115,00 müNN)Erdgeschoss ±0,00m = +115,00 m üNNFoyer3. 5011 .77510.575 1.152. 10HaupteingangBehindertengerechter Zugang / Post±0.00m±0.00m 17 STG 30/17.3LKW Stellplatz12 STG 30/17.3911 STG 30/17.39Rückgabe4. 5753.35 5.851.00 2.102. 352. 102. 352. 101. 202. 101. 202. 101.20 2.101.20 2.102.75 2.102.75 2.102.45 2.102.45 2.1019 .902.45 2.1023 .602.75 2.102.75 2.101.1511 STG 30/17.410 STG 30/17.49 STG 30/17.510 STG 30/17.41. 151. 202. 911.402.20Ebene 0 (±0,00m) 4 PKW Stellplätze 2 Behinderten Stellplätze 7 Motorrad Stellplätze5.055.00 6.00A AB B1122CAEBD23222114 15 16 17 18 19 2010 11 12 136 7 8 92 3 4 51 24 26 31Bauteil I Bauteil II Bauteil III Bauteil IV Bauteil VTRH 1 TRH 2 TRH 325Ve rwal tung Park haus3029282730 .40 1.80 26.8 01. 8033.20144.40177.601. 2060 5.80 7.60 7.60 5.80 601. 2040 5.006.005.205.206.005.406.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.0040SCHMELZLE+PARTNER MBB ARCHITEKTEN BDA 201817 -009 VE CTO R- NE UB AU VE CTO RK ITC AM PU S- KA RLS RU 11/2 8/20 18/ /92 2ge z.: K ra, E ie, L orMaßstab 1:500 Grundriss ErdgeschossBGF (Bruttogrundfläche) 3.575,00 m² Parkhaus 448,00 m²4 Stellplätze / 2 Behinderten Stellplätze / 7 Motorräder2 MitarbeiterBüro 04.0238.91 m² Büro 38.91 m²04.03 Büro 04.0438.91 m² 37.94 m² Büro 04.05Büro 04.0837.83 m² Büro 04.0938.91 m² Büro 04.1038.91 m² Büro 04.1238.91 m² Büro 04.1346.35 m² Büro 04.1446.35 m² Büro 04.1538.36 m² DV 04.25016.10 m²Rohrschacht 04.2573.55 m²Lager 04.1058.82 m²RS 04.2544.03 m² RLT 04.2558.91 m² ELT 04.2567.59 m²Büro 04.1938.91 m²04.20 Büro 38.91 m²Büro 04.2136.39 m²Huddle Room 04.5315.91 m²Huddle Room 04.5415.91 m²RLT 04.2639.07 m²RLT 04.2659.07 m²RLT 04.2705.35 m²RLT Küche 04.27314.04 m²RS 04.2683.41 m² RLT 04.2695.43 m² RLT 04.2745.35 m² Rohrschacht 3.49 m²04.275Rohrschacht 04.2713.49 m² RS 04.2663.41 m² RLT 04.2675.43 m²Rohrschacht 04.27214.04 m²RLT 04.2764.65 m² Rohrschacht 3.72 m²04.277Lastenaufzug 04.20815.94 m²Büro 04.3338.21 m² Büro 04.3238.91 m² Büro 04.3138.91 m² Büro 04.3038.91 m² Büro 04.2946.35 m² Büro 04.2846.35 m² Büro 04.2738.91 m² Büro 04.2616.66 m²ELT 04.2647.20 m²Büro 04.1138.36 m²WC H 04.1027.68 m²WC D 04.1047.68 m²04.101 Vorraum WC H 5.87 m²04.103 Vorraum WC D 5.87 m² Liegeraum04.10620.93 m²Lager 04.1158.84 m²04.1166.38 m² GetränkelagerWC D 04.1147.56 m²WC H 7.56 m²04.112Vorraum WC D 04.1135.87 m²Vorraum WC H 04.1115.87 m²WC H 04.1087.92 m²WC D 04.1107.92 m²04.109 Vorraum WC D 5.87 m²04.107 Vorraum WC H 5.87 m²ELT 04.25114.41 m²04.252 RLT 1.35 m²6.68 m²04.253 RohrschachtFlur BT III 04.206232.87 m²04.20056.56 m² TRH 3Besprechung Typ B-B 04.6424.74 m²04.58 Besprechung Typ B-B 20.83 m²04.59 Besprechung Typ B-B 20.83 m²04.60 Besprechung Typ A 41.95 m²Flur BT IV 04.207334.13 m² Huddle Room 04.6119.18 m²Huddle Room 04.6219.17 m²Aufzug 04.2016.47 m² Schleuse 04.20213.86 m²Rohrschacht 04.2784.70 m²Besprechung Typ X 04.5756.76 m²Besprechung Typ B-B 04.5628.26 m² Besprechung Typ B-B 04.5528.26 m²Besprechung Typ B-B 04.6529.78 m²04.63 Besprechung Typ B-B 31.88 m²TRH 1 04.21028.14 m²04.258 RS 2.02 m²RLT 04.2596.36 m² DV 04.26018.28 m²RLT 04.2612.26 m² RS 04.2621.54 m²Büro 04.2438.91 m² Büro 04.2338.91 m² Büro 04.2237.83 m² Büro 04.2538.36 m² TRH 2 04.21328.14 m² Büro 04.1836.55 m²04.100 Balkon 27.03 m²Büro 04.1731.94 m²Büro 04.1631.94 m²Büro 36.55 m²04.01 Büro 04.0736.95 m² Büro 36.95 m²04.06Flur BT I 241.74 m²04.203Huddle Room 04.529.45 m²Teeküche 04.5119.69 m²TRH 04.20416.78 m²Aufzüge 04.2057.94 m²Flur BT II 04.211143.60 m²04.50 Teeküche 78.53 m²Aufzug 04.2095.40 m² Aufzug 04.2124.59 m²Parkdeck 12_11 04.214912.80 m²Rampe mit 15% SteigungRampe mit 15% SteigungEbene 11 (+16,115m) 16 PKW StellplätzeELT RSDVRLT1.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101. 002. 101. 002. 101.00 2.101.00 2.101.00 2.102. 352. 351.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.105.575 5.956. 5755.575 5.956. 5755.95 5.95 5.552.675 5.95 5.956. 575 7 .8256. 575 5.95 7 .8256. 5757. 8257. 8255.95 5.95 5.95425 12.0042542 58. 8042 56. 5758. 804. 7511.9512.301.00 2.101.00 2.105.956. 5751.00 2.101. 002. 101. 002. 104. 70565.955. 37511.00 2.101.00 2.10425 5.854252. 352. 3542 58. 8042 51. 002. 101. 002. 101. 002. 105.95 5.957. 053. 501.874. 002. 102.20 Ebene 12 (+17,58m) 15 PKW Stellplätze12 STG 30/17.41. 302. 101. 302. 101.20 1.2011 STG 30/17.41.152. 101.401.202. 911.00 2.101.00 2.101.00 2.101.00 2.105.005.00 5.005.005.002. 752. 502. 755.002. 752. 752. 752. 752. 75LuftraumLuftraumLuftraumLuftraum4. 754. 756.725 7.26256. 202. 802. 352. 355.5751.20 2.101.20 2.104. Obergeschoss +17,22 m = +132,22 m üNN5. 27514. 1754. 754. 751.20 2.101.20 2.101.00 2.101.00 2.101. 002. 101. 002. 101.30 2.102 STG 30/18.0+17.22m+17.58m1. 302. 101.1512 STG 30/17.411 STG 30/17.41. 201.5011 STG 30/17.412 STG 30/17.41.2011 STG 30/16.412 STG 30/16.41.00 2.101. 301. 27295.86A AB B1122CAEBD23222114 15 16 17 18 19 2010 11 12 136 7 8 92 3 4 51 24 26 31Bauteil I Bauteil II Bauteil III Bauteil IV Bauteil VTRH 1 TRH 2 TRH 325Ve rwal tung Park haus3029282730 .40 1.80 26.8 01. 8033.20144.40177.601. 2060 5.80 7.60 7.60 5.80 601. 2040 5.006.005.205.206.005.406.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.006.0040SCHMELZLE+PARTNER MBB ARCHITEKTEN BDA 201817 -009 VE CTO R- NE UB AU VE CTO RK ITC AM PU S- KA RLS RU 11/2 8/20 18/ /92 8ge z.: K ra, E ie, L orMaßstab 1:500 Grundriss 4.ObergeschossBGF (Bruttogrundfläche) 3.585,00 m² Parkhaus 918,00 m²31 Stellplätze134 MitarbeiterLageplanGrundriss EGGrundriss 4. OGVector Campus Karlsruhe | 117116 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungEmpfehlung November 2018Das Projekt der Vector Verwaltung wurde von den Architekten Schmelzle + Partner weiter entwickelt erneut im Gestaltungsbeirat Karlsruhe vorgestellt. Das Projekt eines Verwaltungsbaus mit ausge- sprochen innovativen Ansätzen wird im Gestaltungs - beirat mit Begeisterung und großer Anerkennung diskutiert. Alle Themen, die ein Projekt auszeichnen, werden von den Architekten angesprochen und mit eindeutigen Antworten belegt. Städtebau, Frei- anlagen, Grundrissstruktur, Konstruktion und nicht zuletzt ein innovatives, energetisch-ökologi- sches Konzept werden in einem ganzheitlichen Ansatz vorgetragen. Eine Diskussion entspinnt sich lediglich an der Gestaltfindung der Hülle. Vector wünscht eine Fortführung der firmeneigenen Tra- dition in Ziegelbauweise – das Projekt suggeriert weniger die Tektonik des Ziegelbaus, sondern die Leichtigkeit der innovativen Grundrisskonzepte. Die Architekten lösen die Ambivalenz auf, indem sie einen Rahmen in Ziegel vorschlagen und der trans- parenten Schich tung und der intensiven Begrünung den Vorrang lassen.Der Gestaltungsbeirat diskutiert in diesem Zusam- menhang einige Entscheidungen, beispielsweise die Stelle, an der der Rahmen im Sockelbereich been - det wird. Diese wirkt derzeit etwas beliebig. Auch die Behandlung der stirnseitigen Verkleidung mit den Ziegeln erscheint noch nicht konsequent, weil die Aufteilung einen Luftraum in der Mitte simu- liert. Die geschickte Integration der Parkpalette in die Großform unterstützt das Konzept. Die Frage ist, ob die Großform durch den Wechsel der Materi - alität an dieser Stelle gestört wird. Vor dem Hin- tergrund des hohen Innovationspotentials und der »sicheren Hand« der Verfasser wünscht der Gestaltungsbeirat dem Projekt ein gutes Gelingen. Er dankt der Bauherrschaft und den Architekten für die Vorstellung des beeindruckenden Projektes, das, gut ausgeführt, eine überregionale Strahlkraft entwickeln kann. Eine Wiedervorlage des Projektes ist nicht erforderlich.Empfehlung Juli 2018Mit der Realisierung des geplanten, etwa 180 Meter langen Baukörpers entsteht einerseits eine kraftvolle Geste am Übergang zum KIT Campus Ost, andererseits wird das bisherige stadträumliche Prinzip freistehender Punkthäuser aufgegeben. Ohne die Qualität des vorgestellten Projektes in Frage zu stellen, weist der Beirat auf die Langfris- tigkeit städtebaulicher Rahmenpläne hin.Der Beirat begrüßt, dass das neue Gebäude die Baulinien der Nachbarhäuser entlang der Emmy- Noether-Straße aufnimmt und ebenso deren Höhe. Auch die gestalterische Integration des Park - hauses in die Gesamtkubatur wird befürwortet. Positiv bewertet wird zudem die innere, sehr flexi - bel und großzügig angelegte Organisation des Gebäudes. Die hohe Qualität der geplanten Arbeits - welt wird durch Rücksprünge in der Fassade, die als begrünte Dachgärten herausgearbeitet wer- den, zusätzlich gesteigert. Dazu trägt auch das im Erdgeschoss neben dem Eingang geplante Café bei, das öffentlich genutzt wird und als besonderer Treffpunkt im Quartier dienen kann.Die Überlegungen zur Gestaltung der Fassaden können derzeit nicht überzeugen. Zwar ist es ver- ständlich, dass die Bauherrschaft ein eigenstän - dig wirkendes Gebäude favorisiert, zugleich ist es ebenso Teil der Aufgabe, das Haus in die neue Nachbarschaft zu integrieren. Das Haus sollte als Solitär behandelt werden und an den Stirnseiten nicht, wie derzeit vorgesehen, besonders the- matisiert werden. Wichtig ist, dass sich das Haus zu allen Seiten gleichermaßen öffnet und keine Fassade zur Rückseite erklärt. Die geplante rote Ziegelfassade wird vom Beirat nicht befürwortet. Aus Sicht des Beirats sollte bei der Fassade die [in der Rahmenplan-Studie »TPK-Reload« (AS&P, 2016) und im Bebauungsplan als Leitfaden definierte] Materialität [und helle Farbigkeit] zur Anwendung kommen.Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrschaft und dem Architekten für die präzise, fachkundige Vor- stellung des interessanten Projektes und bittet um eine Wiedervorlage nach der weiteren Konkreti- sierung der Planung.Vector Campus Karlsruhe | 117 14SCHMELZLE+PARTNER MBB ARCHITEKTEN BDA 201817 -009 VE CTO R- NE UB AU VE CTO RK ITC AM PU S- KA RLS RU 11/2 8/20 18/ /93 7ge z.: K ra, L or, E iePerspektive HaupteingangPräsentation November 2018 – SchnittPräsentation November 2018 – Perspektive HaupteingangVector Campus Karlsruhe | 119118 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Büro, Dienstleistung und VerwaltungPräsentation November 2018 Perspektive AtriumPerspektive Emmy-Noether-StraßeVector Campus Karlsruhe | 119 14120 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, Sportelement-i- Bildungshaus Schulen und Kindertagesstätte15 BauortKonrad-Zuse-Straße 11–13 Technologiepark KarlsruheRintheim Bauherrin Clemens Weegemann, Konzept-e, Element-i Bildungshaus, Technido gGmbH, StuttgartPlanverfasser in Olaf Hübner, plus+ bauplanung GmbH, NeckartenzlingenStatus Wettbewerb 2017 Gestaltungsbeirat 07–2017 Fertigstellung 2019Die element-i Bildungshaus Technido gGmbH hat zur Erlangung innovativer, dem pädagogischen Konzept gerecht werdender Entwürfe eine Mehr- fachbeauftragung mit drei teilnehmenden Archi- tekturbüros ausgelobt. Die Jurysitzung fand am 24. April 2017 statt. [Die Jury hat einstimmig die Arbeit plus+ bauplanung GmbH als Grundlage für die weitere Planung empfohlen] mit der Bitte um Beachtung und Prüfung der in dem Protokoll aufgeführten Hinweise wie die Lage des Bau körpers, der Umgang mit den Parkplätzen, die Qualifizie- rung des Freiraumes, die Fassadengestaltung etc. sowie das Projekt mit Blick auf die städtebauliche Nachjustierung und die Ausarbeitung der Fassa- dengestaltung im Gestaltungsbeirat vorzustellen.Empfehlung Juli 2017Der Neubau von Gemeinschaftsschule, Grundschule und Kindertagesstätte als Sonderbaustein im Technologiepark überzeugte in einer Mehrfachbe- auftragung Ende April 2017. Den Empfehlungen der Jury zur städtebaulichen Nachjustierung und zur Ausarbeitung der Fassadengestaltung folgend, wurde jetzt die überarbeitete Planung dem Gestal- tungsbeirat vorgestellt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt die Spiegelung des Baukörpers und die Set - zung der Kindertagestätte und Grundschule im Norden. Die attraktive Lage im Norden und der ihr zugehörige Freiraum können so von der Kinder- tagesstätte genutzt werden und bilden den Auftakt der Bildungseinrichtung zur Konrad-Zuse-Straße.Zum ProjektDas im Technologiepark bestehende element-i- Bildungshaus »Technido« mit Kindertagesstätte und Grundschule soll um weitere Angebote erweitert werden. Dazu soll an der nordwestlichen Ecke des Technologieparks Karlsruhe eine Gemeinschafts- schule entstehen. Die Grundschule und Kindertages - stätte und ein Teil der Gemeinschaftsschule wurden im September 2019 eröffnet. In einem zwei ten Bauabschnitt (Eröffnung voraussichtlich September 2023) soll die Gemeinschaftsschule um einen weiteren Baustein ergänzt werden. Der Neubau soll Räumlichkeiten bieten, die die Umsetzung inno- vativer Pädagogik (unterschiedlich große Lerngrup- pen, Konferenzen usw.) ermöglichen. Zusätzlich sollen ein großer Schulhof und eine Mensa entstehen. In Kooperation mit dem SSC Karlsruhe wird in unmittelbarer Nachbarschaft eine Dreifeld-Sport- halle entstehen, die nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes ist. Auf dem Gelände des SSC im Trau- gott-Bender-Sportpark befinden sich schon heute Sportplätze, Turnhallen und ein Schwimmbad, die genutzt werden können.Ziele für beide Bausteine sind: – in der Kindertagesstätte: 120 Plätze, davon60 Plätze 0-3 Jahre, 60 Plätze 3-6 Jahre, – in der Grundschule: 150 Plätze, – in der Gemeinschaftsschule: 300 Plätze und – in der gymnasialen Oberstufe: 100 Plätze.element-i-Bildungshaus | 121element-i-Bildungshaus | 123122 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, SportDurch die großzügige Öffnung der Sockelzone mit Fensterelementen hat der Erdgeschossbereich deutlich an Attraktivität gewonnen. Die Entschei- dung für ein Wärmedämmverbundsystem sollte nach Auffassung des Gestaltungsbeirats allerdings zu Gunsten eines robusten Materials im Erdge- schoß geändert werden. Der Müllraum sollte unbe - dingt in das Gebäude integriert werden und nicht als freigestellter Abstellraum an der Konrad- Zuse-Straße. Es ist ebenfalls zu über prüfen, in - wieweit die Abstellflächen für den Werkraum in den Sockelbereich integriert werden können. In der weiteren Planung gilt es die Gestaltung der auskragenden Balkonplatten weiterzuentwickeln. Dies gilt sowohl für den Anschluss an die hoch gedämmten Deckenuntersichten als auch für die Entwässerung und die Absturzsicherungen. Ein qualifizierter Grün- und Freiflächenplan sollte im nächsten Planungsschritt ergänzt werden. Der Gestaltungsbeirat dankt der Bauherrschaft und dem Architekten für die Vorstellung der Planung und wünscht dem Projekt ein gutes Gelingen.Die Parkplätze sind damit an die südliche Grund- stücksgrenze verlegt und ihre Erschließung ist aus verkehrsplanerischer Sicht unproblematisch. Der Komplex aus durchgängiger Sockelzone und drei aufgesetzten Lernhäusern ist jetzt zu Gunsten der Flächen für die Grundschule durchgängig mit vier Geschossen gestaltet. Der Gestaltungsbeirat bewertet diese Aufstockung positiv. Das lebhafte Spiel mit Vor- und Rücksprüngen und die Gestaltung der Sockelzone im Übergang zu den aufgesetzten Lernhäusern werden dagegen aus - führlich diskutiert, da keine klaren Gestaltungsre- geln ablesbar sind. Insbesondere der Übergang von Sockelbereich zum aufgesetzten Baukörper der Grundschule wird hinterfragt. Der Gestaltungsbeirat wünscht sich an dieser städtebaulich wichtigen Stelle an der Kurve zur Konrad-Zuse–Straße eine stärkere Adressbildung und die Ausbildung eines Kopfgebäudes.element-i-Bildungshaus | 123 15element-i-Bildungshaus | 125124 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, Sportelement-i-Bildungshaus | 125PerspektiveGrundriss EGGrundriss 2. OG und 3. OG15element-i-Bildungshaus | 127126 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, Sportelement-i-Bildungshaus | 127 15128 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, SportSportgebäude TG Neureut Umbau und Erweiterung16 BauortKirchhofstraße/Friedhofstraße, Neureut Bauherrin TG Neureut 1893 e. V., Karlsruhe-NeureutPlanverfasser ASSEM ARCHITEKTEN FREIE ARCHITEKTEN BDA PartmbB, KarlsruheStatus Gestaltungsbeirat 05–2016 Fertigstellung 2020Empfehlung Mai 2016Die [drei im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung eingereichten] Entwürfe werden aufeinander folgend durch die Büros vorgestellt. Anschließend erfolgt der Bericht der Vorprüfung. Im nächsten Schritt werden die Arbeiten jeweils durch ein Mitglied des Gestaltungsbeirats erörtert. Ihre Vorzüge und Nachteile werden unter Beteiligung der Anwe- senden Vertreter der TG Neureut und der Verwal- tung benannt und bewertet.Folgende Beobachtungen […] werden [zu dem zur Realisierung vorgeschlagenen Entwurf des Büros ASSEM ARCHITEKTEN] festgehalten: Der Entwurf reagiert sensibel und gleichzeitig be - stimmt auf die städtebaulichen Anforderungen des Projektes. Der winkelförmige Baukörper bildet eine symmetrische Antwort zur gegenüberliegen- den Schule und bestärkt die Achse und Sichtachsen der Friedhofstraße. Die städtebauliche Struktur des Ortes wird selbstverständlich gestärkt. Folge- richtig liegt der großzügige Haupteingang an der langen Fassade vis à vis des Schulhofes und stellt eine direkte funktionale Beziehung her. Die städtebauliche Qualität wird durch ein klares Steildach mit Walm bestärkt. Die innere Erschließungsstruktur ist klar und räum- lich angemessen geordnet und bietet hinreichende Entfluchtungsmöglichkeiten. Die Verteilung der Nutzungen ist sehr gut gelöst. Zum einen liegt die Sport- und Festhalle in der Mitte des ErdgeschossesZum ProjektDas ehemalige Sportgebäude der »Turngemeinde Neureut« an der Friedhofstraße/Kirchhofstraße sollte ursprünglich umgebaut und erweitert werden. Das historische Gebäude und der Anbau fielen jedoch Anfang 2015 einem Brand zum Opfer. Das Sportgebäude liegt im zentralen Bereich von Neureut, entlang der wichtigen Achse zwischen Rathaus, Kirche, Schule, altem Friedhof (Hermann- Meinzer-Park) und Straßenbahnlinie. Diese Fuß- wegeverbindung wird künftig noch sehr viel stärkeres Gewicht bekommen, sobald die Erwei- terungsflächen im Süden zusammen mit den ehe maligen Gärtnereiflächen entlang der Unterfeld - straße zu einem neuen Wohngebiet entwickelt worden sind. Auch der direkte Bezug zur gegen- überliegenden Grundschule (Schulsport) ist in diesem Zusammenhang wichtig und wird bei einer künftigen Umgestaltung des auch als »Schulhof« genutzten Zwischenbereiches der Friedhofstraße zu beachten sein. Durch die vom Stadtplanungsamt ausgelobte Mehr - fachbeauftragung (Jury: Gestaltungsbeirat) soll für diesen stadträumlich anspruchsvollen Kontext eine neue, städtebaulich und gestalterisch gute Lösung gefunden werden. Das Bauvorhaben muss sich nach § 34 BauGB in seine Umgebungsbebauung einfügen.Sportgebäude TG Neureut | 129Sportgebäude TG Neureut | 131130 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, SportDer Gestaltungsbeirat empfiehlt den Bauherren den Entwurf des Büros ASSEM ARCHITEKTEN zur Realisierung. Die markante und städtebaulich schlüssige Neudefinition der Straßenflucht und insbesondere der wichtigen Blockecke ist über- zeugend ausformuliert. Die einladende Geste der weit offenen, transparenten Fassade gegenüber der Schule findet den richtigen Maßstab und kann Auslober wie Jury vollends überzeugen. Auch die übersichtliche innere Ordnung und die Ver- knüp fungen der einzelnen Raumgruppen unter - ein ander sind folgerichtig gelöst. Die Räume im Obergeschoss nutzen geschickt die Höhe des Dach raumes. Nach Überarbeitung der kritischen Punkte hinsichtlich der Anmerkungen zu WC- Anlage und Fassadenbekleidung gewinnt die Bauherrin einen funktional und städtebaulich optimalen und ge stalterisch hochambitionierten Baustein im Stadtgefüge.und zum anderen können die großen Bewegungs- räume wie Spiegelsaal und Kraftraum unter dem Dachraum »atmen«. Lediglich die WC-Anlagen im 1. Obergeschoss werden kritisch gesehen und sollten im EG angeordnet werden. Die Holzbauweise wird positiv beurteilt, da sie neben den ökologischen Aspekten auch wirtschaftliche Vorzüge aufweisen kann. Lediglich die Lamellen- fassade wirkt zu abstrakt. Bei Gebäuden im dörflichen Umfeld sollen die Fassadenöffnungen im Dialog zum öffentlichen Raum und zur benachbarten Be - bauung stehen. Insgesamt ist der Entwurf von hoher und konsis- tenter Qualität und stellt einen richtungweisenden Beitrag zur gestellten Aufgabe dar.Ansicht SüdostSportgebäude TG Neureut | 131 16Grundriss ErdegeschossAnsicht NordostFassadenschnitt mit TeilansichtSportgebäude TG Neureut | 133132 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, SportSportgebäude TG Neureut | 133 16Sportgebäude TG Neureut | 135134 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Kita, Schule, Universität, SportSportgebäude TG Neureut | 135 16136 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | KlinikenStädtisches Klinikum Haus M, Gesamtkonzept17 BauortMoltkestraße 90, Nordweststadt Bauherr Städtisches Klinikum Karlsruhe, KarlsruhePlanverfasser in woernerundpartner Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am MainStatus Gestaltungsbeirat 09–2013, 01–2014, 03–2014 Fertigstellung 2021hindert. Die Überhöhung des Sockels verstärkt eher die Abkehr und den Bruch zwischen den Ge - bäuden als die gewünschte Verbindung. Der Wettbewerbsbeitrag erscheint aus Sicht des Gestal- tungsbeirats wesentlich eleganter als die jetzt vorgestellte Baukörperkonfiguration. Der Gestaltungsbeirat fordert eine deutliche Massen - reduzierung und eine genaue Justierung der Baustrukturen im Sinne des Wettbewerbsbeitrages. Der Abstand zwischen Haus H und M ist zu prä- zisieren, die ausgeprägten Überhänge der Oberge- schosse von Haus M erscheinen eher bedrohlich und für die räumliche Situation kontraproduktiv. Der Gestaltungsbeirat fordert zum nächsten Termin eine umfassende Vorstellung sämtlicher geplanter Maßnahmen an Gebäuden und Freibereichen anhand von Plänen und Modellen und nicht die additive Vorstellung von Einzelmaßnahmen. […]Empfehlung Januar 2014Das Konzept für die bauliche Entwicklung des städtischen Kliniku*ms wird von Herrn Traxler (Archi - tekturbüro wörner traxler richter) anhand des Lage- planes sowie mehrerer Varianten zu Haus M vor- gestellt. […] Die Varianten im Modell zeigen einen extremen Maßstabssprung zur Be standsbebau ung. Die zu den historischen Bestandsbauten geöffneten U-Bauten wurden aufgrund der internen Orga - ni sation zu Hof-Typen geändert. Die Baumasse ist insgesamt sehr groß, ohne dass eine Flächen- vergrößerung stattgefunden hat. Es wurdeZum ProjektNeben den historischen denkmalgeschützten Klinik- gebäuden wurden auf dem Areal des Städtischen Kliniku*ms in den vergangenen Jahrzehnten viele neue Gebäude errichtet. Die Städtische Klinikum Karls- ruhe GmbH hat 2012 einen Wettbewerb für die Neubebauung des Hauptareals des Kliniku*ms an der Moltkestraße mit 15 im Krankenhausbau erfah- renen Architekturbüros durchgeführt. Ausgehend von diesem Wettbewerb für soll ein Gesamtkon- zept die Situation neu ordnen, mit dem Haus M als zentralem Neubau. Die dem Gestaltungsbeirat vorgelegte Planung wurde von dem Frankfurter Ar chitekturbüro wörner traxler richter, dem 2. Preis - träger erstellt, der aus dem VOF-Verfahren als Sieger hervorging. Die Beurteilung des Bauvorha- bens erfolgt nach BauGB § 34.Empfehlung September 2013[…] Gegenüber dem Wettbewerbsbeitrag wurde die Kammstruktur von Haus M dahingehend weiter- entwickelt, dass nun zwei Pflegegeschosse und ein Technikgeschoss auf einem deutlich überhöhten Sockelgeschoss aufgesattelt werden. Obwohl Haus M geringfügig von Haus H abgerückt wurde, erscheint aus Sicht des Gestaltungsbei - rats die neue Höhe von Haus M deutlich überzogen und in der räumlichen Wirkung bedrohlich auf Haus H. Die an dieser Stelle notwendige Kommuni- kation zwischen Bestand und Neubau wird ver-Städtisches Klinikum | 137Städtisches Klinikum Karlsruhe | GestaltungsbeiratLageplan20.03 2014| Stand Wettbewerb Januar 2012and | Schwarzplan M 1:5000 | Druckdatum 13.10.2021HAUS MNeubau Haus M LageplanStand Wettbewerb Januar 2012Neubau Haus M LageplanPräsentation März 2014Städtisches Klinikum | 139138 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Klinikenallerdings eine höher gelegte Technik vorgesehen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Höhenre- duzierung […] sowie eine Verfeinerung der Anschlüs - se an den Bestand im Nordwesten und das Hoch- haus im Osten. Das Entrée mit dem enormen Vordach ist in Bezug auf Ausmaß, Anbindung und Nähe zum Bestand planerisch zu bearbeiten. Die Anbindung an das Parkhaus im Norden ist funktional und räumlich zu klären. Der Eingangsbereich im Westen bedarf einer klaren Ausbildung sowie eines gestalterischen Anspruchs. Das gilt insgesamt auch für die Fassaden, die keine Bezüge zur Um - gebung herstellen. […]Empfehlung März 2014Das neue Gesamtkonzept sieht eine viergeschossige Bebauung für den Neubau (Haus M) mit einer fünfgeschossigen geraden Flucht auf der Südwest- seite vor. Dabei ist das Technikgeschoss auf derEbene 3 etwas zurückgesetzt. Diese Konzeption hat mit dem Konzept des Wettbewerbs leider gar nichts mehr zu tun. Die seinerzeitige Vorsitzende des Preisgerichtes [Frau Prof. Gatermann] betont, dass genau diese Planungskonzepte wegen der man gel haften Einbindung in den Kontext der Gesamt anlage ausgeschieden wurden. Dass nun genau ein solches Konzept wiederbelebt wer- den soll, wird vom Gestaltungsbeirat abgelehnt.Anmerkung der Redaktion: Das Projekt zeigt die intensive Auseinandersetzung im Gestaltungsbeirat um städtebauliche Fragestellungen wie Gebäu- devolumen und Gebäudehöhe sowie Maß und Ab - stand im Kontext der Bestandsbebauung. Auf- grund der hochwertigen architektonischen Ausfüh- rung stellt das Haus M dennoch einen qualitativ hochwertigen Baustein im Gefüge des städtischen Kliniku*ms dar.Städtisches Klinikum Karlsruhe | Gestaltungsbeirat20.03 2014Haus M | Ansicht SüdNeubau Haus M, Ansicht Süd Präsentation März 2014Städtisches Klinikum | 139 17Städtisches Klinikum Karlsruhe | Gestaltungsbeirat20.03 2014Haus M | Ansicht SüdStädtisches Klinikum | 141140 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | KlinikenStädtisches Klinikum Karlsruhe | Neubauvorhaben der Zielplanung 201504.09 2013n Bauer Landschaftsarchitekten Willi Hildebrandtwww.bauer-landschaftsarchitekten.dePlanungsvorstellungStädtisches Klinikum Karlsruhe | Neubauvorhaben der Zielplanung 201504.09 2013Planungsvorstellung WP nBauer Landschaftsarchitekten Willi Hildebrandtwww.bauer-landschaftsarchitekten.de| Perspektive WettbewerbHaus M - Wettbewerb Präsentation September 2013Städtisches Klinikum | 141 17Städtisches Klinikum | 143142 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | KlinikenStädtisches Klinikum | 143 17Städtisches Klinikum | 145144 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | KlinikenHAUS Mand | Grundriss Gartengeschoss M 1:1500 | Druckdatum 13.10.2021HAUS Mand | Grundriss Pflege M 1:1500 | Druckdatum 13.10.2021Grundrisse EG und OGStädtisches Klinikum | 145 17146 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Städtische PlanungenMarktplatz Karlsruhe Oberflächengestaltung18 BauortMarktplatz, InnenstadtBauherrin Stadt KarlsruhePlanverfasser in METTLER Landschaftsarchitektur, BerlinStatus Gestaltungsbeirat 10–2014 Fertigstellung 2020Grabstätte des Stadtgünders Markgraf Karl Wilhelm von Baden-Durlach ist.Konkret angesprochen wurden: – die Präsentation noch vorhandener Fundament-reste in situ unter Glas – ein Sichtbarmachen des Grundrisses im Boden-belag – eine Präsentation der archäologischen Zeug -nisse im Bereich des geplanten Eventraumes über Gleis 3Die Verwaltung hat den Auftrag die Möglichkeiten der Präsentation vorhandener Reste zu prüfen und dem Planungsausschuss zu berichten.Empfehlung Oktober 2014Herr Fritz stellt die Konzepte der Oberflächenge- staltung des Marktplatzes vor, die auf einem Wett- bewerbsgewinn von 2010 basieren. Geplant ist eine ruhige und gleichmäßige Bepflasterung. Weitere Varianten mit Hervorhebungen im Pflaster- muster, verglasten Abdeckungen von eventuell noch im Boden befindlichen Resten der Konkordien - kirche oder teilweise dreidimensionale Abbil- dungen des Grundrisses der Kirche werden vom Gestaltungsbeirat abgelehnt. Gerade die geplante Leere des Platzraums ist wohltuend und entspricht in hohem Maße den klassischen Absichten. Der Wettbewerbsbeitrag sollte ohne weitere Eingriffe ausgeführt werden.Zum ProjektDie Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2009 den Planungs - wettbewerb mit Ideen- und Realisierungsteil nach RPW 2008 Kaiserstraße und Karl-Friedrich- Straße ausgelobt. Träger des ersten Preises ist die Arbeitsgemeinschaft Mettler Landschaftsarchi- tektur, Berlin / AV1 Architekten, Kaiserslautern. Der Entwurf wurde seither in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen der Stadt weiter- entwickelt. Immer wieder wurde von verschiedenen Seiten an ge regt, den Entwurf zu ergänzen. Im Juli 2014 wurde dem Gemeinderat ein »Garten der Künste« vorgeschlagen: Karlsruher Künstler sollten Felder von zwei mal zwei oder vier mal vier Meter Größe in der Kaiserstraße oder auf dem Marktplatz gestal- ten. Der Vorschlag wird zum gegenwärtigen Zeit- punkt nicht weiter verfolgt. Zuvor wurden Wünsche zur Wiederherstellung der »Rosetten« auf dem Marktplatz geäußert. Es handelt sich dabei um Pflasterornamente aus der letzten Gestaltungsphase (seit ca. 1980), die die Fensterrosen oberrheinischer, gotischer Kirchenbau - ten zitierten. Auch diese Idee wird gegenwärtig nicht weiterverfolgt. Die evangelische Kirchengemeinde wünscht eine gegenständliche Erinnerung an die Konkordi- enkirche, die von 1717 bis 1807 den südlichen Abschluss des damaligen Marktplatzes bildete. Heute überdeckt die Pyramide in der Mitte des nördlichen Teils des Marktplatzes ihre Krypta, dieMarktplatz Karlsruhe | 147Perspektive Wettbewerbsentwurf Mettler Landschaftsarchitektur 2010Marktplatz Karlsruhe | 149148 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Städtische PlanungenDarüber hinaus empfiehlt der Gestaltungsbeirat eine Beauftragung des mit der Planung der Halte- stelle und der Zugänge schon betrauten Archi- tekturbüros zur Erstellung eines musealen Konzepts, das die Präsentation der Geschichte des Markt- platzes in den unterirdischen Bauwerken darstellt; hier könnten auch die geborgenen Originalsteine der Konkordienkirche integriert werden.Ansicht Marktplatz 1806Grundriss Konkordienkirche EntwurfÜbersichtsplan vor 1807Stadtplan 1780Marktplatz Karlsruhe | 149 18Wettbewerbsentwurf 2010 mit Grundrissen der BebauungWettbewerbsentwurf 2010Marktplatz Karlsruhe | 151150 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Städtische PlanungenMarktplatz Karlsruhe | 151 18Marktplatz Karlsruhe | 153152 | Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2012–2022 | Städtische PlanungenMarktplatz Karlsruhe | 153 18Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe1156 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–2022seit 2013 Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) seit 2011 Professur Technische Uni- versität Darmstadt 2003–2011 Professur Bergische Univer- sität Wuppertal seit 2004 Dietz Joppien Architekten AG, Mitglied des Vorstandes 2000–2008 Landeswettbewerbsaus - schuss Hessen 1999–2000 Gastprofessur Technische Universität Darmstadt 1998 Gastdozentur Sommeraka- demie, Technische Universi- tät Hannover 1997 Gründung Dietz Joppien Architekten GbR in Frank- furt am Main und Potsdam 1996–2009 Mitglied in der Vertreterver- samm lung der Architekten- kammer Hessen 1992 Eröffnung des Büros Joppien Dietz Architekten GbR, Berlinseit 1990 Jurytätigkeit in mehr als 150 national und interna- tionalen Preisgerichten 1989–1996 Joppien Dietz Architekten GbR in Frankfurt am Main 1987–1989 Freie Mitarbeiterin, Ingeni- eursozietät BGS, Frankfurt am Main 1986–1987 Architekturstudium Univer- sity of California, Berkeley 1985 Studies in Theatre and Communication, University of Illinois, Chicago 1981–1985 Architekturstudium Tech- nische Hochschule Darm- stadt, Diplom 1978–1980 Architekturstudium Tech- nische Universität Berlin, Vordiplom 1988 Technische Universität Darmstadt, Wissenschaf t- li che Mitarbeit, Fachgebiet »Entwerfen und Technischer Ausbau«, Prof. Dr.-Ing. Thomas Herzog 1959 geboren in Frankfurt a. M.Prof. Anett-Maud Joppien Dipl.-Ing. M.Arch. Architektin Beirätin Juli 2010–Juli 2014 und seit Juni 2021Beirätinnen und BeiräteGestaltungsbeirat | 157seit 2020 Vorsitzender des Verwal- tungsrats des Versorgungs- werks der Architektenkam- mer Baden-Württemberg seit 2019 Geschäftsführer der Domino Holding GmbH & Co. KG 2018 Verleihung Bundesver- dienstkreuz bis 2018 Selbständig tätig als Archi- tekt und Stadtplaner und Preisrichter zuletzt als Gesellschafter der Domino Holding GmbH & Co. KG seit 2015 Vorsitzender der Gestal- tungsbeiräte der Städte Baden-Baden (2015–2020), Friedrichshafen (seit 2019) und Mühlacker (seit 2019) sowie der Epple GmbH Hei- delberg für die Metropol- region Rhein-Neckar (seit 2018) seit 2014 Ehrenpräsident der Archi- tektenkammer Baden-Würt- temberg seit 2014 Ehrenmitglied der Ingeni- eurkammer Baden-Würt- temberg1998–2014 Präsident der Architekten- kammer Baden-Württem- berg und Vorstandsmitglied der Bundesarchitekten- kammer 1979 Architekturstudium Univer- sität Stuttgart, DiplomDipl.-Ing. Wolfgang Riehle Architekt BDA und Stadtplaner Beirat seit Juni 2021Dipl.-Ing. Markus Müller Architekt und Stadtplaner Beirat seit April 2019 Vorsitzender seit November 2021seit 2014 Präsident der Architekten- kammer Baden-Württem- berg Verwaltungsrat und Auf- sichtsrat in unterschiedli- chen Gremien Stiftungsrat der Pater- Berno-Stiftung, München, Temesvar Mitglied im Kuratorium der Akademie d. Diözese Rottenburg-Stuttgart Preisrichter in Wettbewer- ben und in Auszeichnungs- verfahren Zahlreiche Wettbewerbs- teilnahmen, Ausstellungen, Vorträge 2010–2014 Vorsitzender der Kammer- gruppe Bodenseekreis der Architektenkammer Baden-Württemberg 2002–2010 Beirat der Kammergruppe Bodenseekreis der Architek- tenkammer Baden-Würt- temberg 2001 Deutscher Städtebaupreis – Sonderpreis seit 1996 Selbstständigkeit, Partner- schaft mit Olaf Arndt inMüller, Arndt, Partner Tätigkeit bei Fiedler.Aichele, Stuttgart Studium Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart Diplom bei Professor Klaus Humpert 1965 geboren in Meckenbeuren158 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–20224seit 2010 Leitung des Lehrstuhls für Landschaftsarchitektur der RWTH Aachen, Fakultät Architektur 2002–2003 Vertretungsprofessur für Landschaftsgeschichte und -ästhetik an der Universität Kassel 2002, laufend Gründung des Büros stadt- landschaftsarchitektur, Stuttgart, seit 2011 als Partnerschaftsgesellschaft 2009 Berufung in die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung 2002 Mitglied beim BDLA 2001 Promotion an der Fakul- tät für Architektur und Stadtplanung der Univer- sität Stuttgart zum Thema »Stadtnahe Landwirtschaft in der Stadt- und Freiraum- planung« 1994–2001 Assistent am Institut für Landschaftsplanung und Ökologie der Universität Stuttgart, Fakultät fürArchitektur und Stadt- planung 1991 -1994 Projektbearbeiter im Büro Gruppe Freiraumplanung, Hannover 1991 Diplom Landespflege an der Uni Hannover 1964 geboren in NortheimProf. Dr. Frank Lohrberg Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt BDLA DASL Beirat seit April 2020seit 2014 Professorin an der Ecole Nationale Supérieure d’Architecture de Paris- Belleville, Théorie et pra- tique de la conception architecturale et urbaine Mitglied der Gruppe »Wasistdas«, groupe infor- mel et pluridisciplinaire réfléchissant au devenir de la ville de Strasbourg Chevalier de l’Ordre Natio- nal du Mérite 2011 Richter architectes et asso- ciés, Strasbourg-Paris 2010–2015 Vize-Vorsitzende des Gestaltungsbeirats Baden- Baden (Architektur und Städtebau) 2002 Richter architectes 2000–2007 Gründerin, Künstlerische Leiterin und Vorsitzende der Architekturtage – Journées de l’Architecture Rhénane (Elsass, Baden-Württem- berg, Schweiz) seit 1999 Lehrbeauftragte an der Ecole Nationale Supérieure d’ArchitectureStrasbourg und Nancy seit 2008 maître assistant titulaire 1998 Pascale Richter, architecte 1992 Coulon et Richter, archi tectes 1992 Architektin DPLG Diplom bei Henri Ciriani Studium an der Facultad de Arquitectura de Montevideo (Uruguay), an der ENSA de Strasbourg und Paris-Belle- ville – atelier UNOProf. Pascale Richter Architektin DPLG Beirätin seit April 2020Gestaltungsbeirat | 159 6seit 2020 Mitglied im Gestaltungsrat der Stadt Konstanz, Mitglied und Vorsitzender des Klima - beirats der Stadt Linz (AT) Mitglied in den Gestaltungs- beiräten der Städte: Linz (AT) seit 2019, seit 2020 Vorsitzender Freiburg 2014–2020, 2019–2020 Vorsitzender Mannheim 2014–2016 Lübeck 2013–2018 2017–2018 Vorsitzender Biberach a.d. Riss 2010–2012 Regensburg 2002–2007 2005–2007 Vorsitzender 2007–2012 Landesvorsitzender des BDA Hessen, Frankfurt am Main 2006 Verleihung des Christian- Heyden-Preises für Bau- kultur, Gütersloh seit 2004 Professor an der Leibniz Universität Hannover, Institut für Entwerfen und Gebäudelehre 1998–2004 Professor an der Leibniz Universität Hannover, Institut für Entwerfen und Konstruieren1996–1998 Gastprofessor an der Universität Kassel 1995–1999 Mitglied im Vorstand des BDA, Frankfurt am Main 1993–2003 Mitglied des Städtebau- beirats der Stadt Frankfurt am Main 1988–1992 Wissenschaftlicher Mitar- beiter an der RWTH Aachen 1988 Gründung Turkali Architek- ten, Frankfurt am Main 1986–1988 Architekturstudium und Master an der Harvard University, Cambridge (US) Graduate School of Design 1983–1984 Architekturstudium an der Staatlichen Hochschule für Bildende Künste (Städel- schule), Frankfurt am Main 1983 Internationale Sommer- akademie Salzburg (AT) 1978–1983 Architekturstudium und Diplom an der Fachhoch- schule Frankfurt am Main 1958 Geboren in Vrdnik (YU)Prof. Zvonko Turkali Dipl.-Ing. M.Arch. Architekt BDA Beirat April 2007–Februar 2010, Mai 2017–Juni 2021 Vorsitzender Mai 2017–Juni 2021Prof. Martin Haas Dipl.-Ing. Architekt BDA Beirat Mai 2011–Juni 2021seit 2020 Ehrenamtliches Mitglied des Konvents der Baukultur 2014 Berufung in die Jury »Deut- scher Nachhaltigkeitspreis« seit 2013 Vizepräsident »Deutsche Gesellschaft für Nachhalti- ges Bauen e.V.« 2012 Gründung des Architektur- büros haascookzemmrich- STUDIO2050 seit 2009 Mitglied beim BDA seit 2008 Gastprofessur an der Uni- versity of Pennsylvania, Philadelphia, USA sowie an der Universita di Sassari in Italien 2007 Gründungsmitglied und Präsidiumsmitglied »Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V.« 2005–2012 Partner bei Behnisch Archi- tekten in Stuttgart und München 1999–2005 Projektpartner bei Beh- nisch, Behnisch & Partner1995–1999 Architekt bei Behnisch, Behnisch & Partner 1993–1995 Architekturstudium und Diplom an der Universität Stuttgart 1992 –1996 Künstlerische Leitung und Produktion von Werbefilmen 1992–1993 Mitarbeit bei Alan Brooks Ass., London, UK 1992–1993 Architekturstudium an der Southbank University London, UK 1990–1991 Mitarbeit bei Meier + Kern Architekten, Brugg, Schweiz 1988–1992 Architekturstudium an der Universität Stuttgart 1987–1988 Mitarbeit bei 3F Filmpro- duktion in Freiburg 1967 geboren in Waldshut160 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–2022Prof. Dr. Annette Rudolph-Cleff Dipl.-Ing. Architektin Beirätin Juli 2015–November 2019seit 2013 Direktorin des internatio- nalen MSc.-Studiengangs »International Cooperation and Urban Development« im EU-Exzellenzcluster Erasmus Mundus seit 2007 Vorstand der interdiszip- linären Graduiertenschule URBANgrad seit 2006 Professur für Entwerfen und Stadtentwicklung am Fachbereich Architektur der Technischen Universität Darmstadt 2004–2006 Vertretung der Professur für Entwerfen und Städtebau der Bergischen Universität Wuppertal 1998–2004 Technische Geschäftslei- tung der Bauunternehmung Rudolph GmbH 1994–2007 Selbstständige Tätigkeit als Architektin 1994–1998 Wissenschaftliche Mit- arbeiterin am Institut für Orts-, Regional und Lan- desplanung der Universität Karlsruhe1994 Promotion an der Universität Karlsruhe, Prädikat summa cum laude (Stipendium der Landesgraduiertenför- derung) 1991–1993 Angestellte Architektin bei Jean Nouvel Paris 1991 Diplom an der Fakultät für Architektur Universität Karlsruhe 1987–88 Auslandsstudium an der Ecole d´Architecture Paris- Belleville (Jahresstipendium des DAAD) 1984 Architekturstudium an der Universität Karlsruhe 1965 geboren in Mannheimseit 2001 Professur für Entwerfen und Baukonstruktion an der FH Dortmund, FB Architektur seit 1994 Selbständigkeit 1989–1994 Erfahrungen in Stuttgarter Büros Lehrerfahrungen an der Uni und FHT Stuttgart 1984–1989 Studium Architektur FH Biberach 1980–1983 Lehre: Raumausstatter- handwerk 1963 geboren in SigmaringenGremien und Kommis sionen:Fachbereichsratsmitglied Mitglied von Berufungs- kommissionen Mitarbeit im Studienaus- schuss – Strukturreform BM Mitentwicklung am Master »Ressource Architektur« – Start WS 2015.16 2001–2010 Vertretung der FH im Bau- kulturausschuss Stadt Dort- mundBDA Mitglied AKJAA. Arbeitskreis junger Archi- tekten und Architektinnen in DeutschlandProf. Christine Remensperger Architektin BDA Beirätin Juli 2015–November 2019Gestaltungsbeirat | 161Prof. Jörg Aldinger Dipl.-Ing. Architekt BDA Beirat Oktober 2014–September 2018 Vorsitzender November 2016–März 2017seit 2022 Münster, Stadtentwicklung neue Stadtquatiere, Lenkungskreis seit 2020 Köln Masterplan Südstadt, Lenkungskreis seit 2019 Köln Masterplan Innenstadt, Lenkungskreis 2018 Beijing China, Central Academy of Fine Arts, Visit- ing Professor 2016–2020 Mannheim, Gestaltungs- beirat Vorsitz 2015–2019 Karlsruhe, Gestaltungsbeirat 2015–2018 Konstanz, Gestaltungsbeirat Vorsitz 2007 Großer Hugo Häring Preis, Bund Deutscher Architekten BDA seit 2005 Aldinger Architekten Pla- nungsgesellschaft mbH mit den Partnern Jörg Aldinger, Dirk Herker, Thomas Strähle 2004–2008 Dekan Fakultät Architektur und Gebäudeklimatik Hoch- schule Biberachseit 2001 Insgesamt 15 Architektur- preise der Architektenkam- mer und des BDA 2000 Los Angeles USA, Califor- nian Polytechnic University, Visiting Professor 1994–2021 Biberach, Hochschule für angewandte Wissenschaft, Professor für nachhaltiges Planen und Bauen seit 1984 Teilnahme an Architekten- wettbewerben (über 70 Preise und Anerkennungen) Berufung als Fachpreisrich- ter (über 500 Preisgerichte) seit 1984 Bund Deutscher Architek- ten BDA 1983–2005 Aldinger & Aldinger Freier Architekt, Mitglied der Architektenkammer 1981–1983 Kammerer + Belz, Mitarbeit Architekt 1975–1980 Architekturstudium Univer- sität Stuttgart 1955 geboren in StuttgartProf. Ulrike Lauber Dipl.-Ing. Architektin BDA Beirätin Oktober 2014–September 20162016 lauber zottmann blank architekten gmbh 2007 lauber + zottmann architek- ten gmbh Preisrichtertätigkeit Gestaltungsbeirat Pforz- heim Beratergruppe München Freiham Stadtgestaltungskommissi- on München seit 1999 Professur für Entwerfen, Beuth Hochschule für Technik Berlin Laborleitung Entwurf und Städtebau 1998–2006 lauber architekten mit Gerhard Hagemann, Manfred Walter, Peter Zottmann 1997 Mitglied Bund Deutscher Architekten 1990–1998 lauber + wöhr architekten mit Wolfram Wöhr 1986–1990 Richard Meier, New York Associate Partner und Projektleitung1979 Diplom an der TU Berlin162 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–2022Prof. Claus Anderhalten Dipl.-Ing. Architekt BDA Beirat November 2012–September 2016 Vorsitzender Juli 2015–September 20162010–2022 Preisrichter in nationalen und internationalen Architektenwettbewerben 2008 Professor an der Universität Kassel, Fachgebiet Ent wer- fen im Bestand 2008–2022 Mitgliedschaften in den Gestaltungsbeiräten der Städte Berlin, Nürnberg, Rostock, Karlsruhe, Bremen und Tübingen 2006–2008 Vertretungsprofessor an der Universität Siegen 2003–2009 Mitglied im Vorstand des BDA Landesverbandes Berlin 2000–2003 Mitglied im »Arbeitskreis Junger Architektinnen und Architekten« des BDA 1998–2002 Lehraufträge an der TU Berlin / TFH Berlin / FH Lippe 1995 Mitglied des BDA Berlin 1993 Bürogründung Anderhalten Architekten, Berlin / Köln1990 Diplom mit Auszeichnung an der RWTH Aachen 1985–1990 Architekturstudium an der TU Berlin und RWTH Aachen 1962 geboren in Kölnseit 2017 Mitglied des Gestaltungs- beirats Stuttgart seit 2017 Jan Rübenstrunk Partner bei GATERMANN + SCHOSSIG 2012–2017 Mitglied des Berliner Baukollegiums seit 2012 Sven Gaeßler Partner bei GATERMANN + SCHOSSIG 2010–2014 Kuratoriumsmitglied »Kunst am Bau« des BMVBS 2002–2007 Universitätsprofessorin an der TU Darmstadt, Lehrstuhl für Entwerfen und Gebäude- lehre 2001–2005 Mitglied Kuratorium »StadtBauKultur NRW« 1992–2000 Gründerin der Initiativen »Kölner Stadtmodell« und Internetplattform »koeln architektur.de« 1989–1998 Vorstandsmitglied des BDA-Kölnseit 1984 mehr als 150 Wettbewerbs- und Architekturpreise, viel fache Jurytätigkeit, Vor - träge, Workshops 1984 Gründung des Architektur- büros Gatermann + Schossig mit Elmar Schossig 1981–1985 Projektleiterin im Büro Prof. Gottfried Böhm 1975–1981 Architekturstudium an der TU Braunschweig und RWTH AachenProf. Dörte Gatermann Dipl.-Ing. Architektin BDA Beirätin Mai 2011–Mai 2015 Vorsitzende November 2012–Mai 2015 (zeitw.)Gestaltungsbeirat | 163Prof. Manfred Kovatsch Dipl.-Ing. Architekt DASL Beirat Mai 2011–Mai 2015 Vorsitzender November 2012–Mai 2015 (zeitw.)Mitglied der Gestaltungs- beiräte der Städte 2015 München (Kommission für Stadtgestaltung) 2011 Karlsruhe 2010 Nürnberg (Baukunstbeirat) 2003 Regensburg2005 Abschluss der Lehrtätigkeit an der Akademie der Bildenden Künste, München 2001 Mitglied der Deutschen Akademie Städtebau und Landesplanung 1997 Mitglied der Europäischen Akademie für Wissenschaft und Kunst 1997 Internationales Interdiszip- linäres Projekte mit dem Massachusetts Institute of Technology, Cambridge, USA 1995–1997 Prorektor der Akademie der Bildenden Künste, München1992 Mitglied einer internatio- nalen Jury Neues Bauen in den Alpen 1986 Professor für Raumgestal- tung und Entwerfen an der Bildenden Künste, München 1980 Leitung eines Studienaus- tausches mit der University of Colorado, Denver 1975 Lehrauftrag, Technische Universität Graz 1972 wissenschaftlicher Assistent, Lehrstuhl für Städtebau und Entwerfen, Technische Universität München 1970–1971 University of California, Berkeley, Abschluss »Master of Architecture« 1967 Diplom, Technische Universität Graz 1940 geboren in Villach / ÖsterreichPreise und AnerkennungenProf. Günter Pfeifer Architekt BDA DWB Beirat Juli 2010–Juli 2014seit 2014 BARUCCOPFEIFER ARCHI- TEKTUR. Darmstadt mit Lisa Barucco 2011–2021 Fondation Kybernetik mit Prof. Dr. Annette Rudolph- Cleff, Forschungspool der Technischen Universität Darmstadt 2009 Gottfried-Semper-Preis der Sächsischen Akademie der Künste als Pionier des ökologischen Bauens 2002–2022 Redaktionsbeirat Zeitschrift »der architekt« / »die archi- tekt« seit 1997 Autor zahlreicher Fach- bücher (bislang 52 Titel) 1996–1998 Dekan des Fachbereichs Architektur, Technische Universität Darmstadt 1992–2012 ord. Universitätsprofessor an der Technischen Univer- sität Darmstadt, Fachgebiet Entwerfen und Hochbau- konstruktion 1992–2000, Fachgebiet Entwerfen und Wohnungsbau 2000–20121987–1993 Zusammenarbeit mit Frank O. Gehry, Zaha M. Hadid, Tadao Ando, Álvaro Siza (Vitra Campus Weil am Rhein) seit 1984 zahlreiche Architekturpreise (insgesamt bis heute 71 Auszeichnungen), u.a. Architekturpreis Baden- Württemberg / Hugo-Häring- Preis 9 mal, Deutscher Architekturpreis (Anerken- nung) 3 mal, Honor Award 1992 – The American Institute of Architecture seit 1972 selbstständig tätiger freier Architekt in Lörrach und Freiburg. Bürogröße wech- selnd nach Auftragslage bis 24 Mitarbeiter; verschie- dene Partnerschaften 1963–1967 Studium der Architektur an der Staatlichen Werk- kunstschule Kassel (spätere Gesamthochschule und danach in Universität Kassel integriert) 1943 geboren in Schopfheim / Landkreis Lörrach164 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–2022Prof. Peter Cheret Dipl.-Ing. Architekt BDA DWB Beirat Juli 2008–Juli 2012 Vorsitzender Juli 2011–Juli 2012seit 2016 Gestaltungsbeirat in Mannheim seit 1994 Professor Universität Stuttgart Institut für Baukonstruktion und Entwerfen, Lehrstuhl 1 1993–94 Professurvertretung FH Trier 1988–93 Lehrtätigkeit Uni Stuttgart im Fach Einführen in das Entwerfen seit 1993 Cheret Bozic Architekten 1988–1990 Bürogründung Cheret und Englert 1983–1988 freier Architekt / freier Mit- arbeiter 1980–1982 Tätigkeit als angestellter Architekt 1972–1982 Architekturstudium Fach- hochschule Konstanz und Universität Stuttgart 1953 geboren in LörrachTätigkeit als Fachpreisrichter Kurator Stiftung Umweltpreis Fachvorträge, Veröffentli- chungen und Publikationen Gründungsmitglied Bundes- stiftung Baukultur ehem. Gestaltungsbeirat Ravensburg ehem. 1. Vorsitzender Archi- tekturgalerie am Weißenhofseit 2022 Mitglied Gestaltungsbeirat Landsberg 2018–2022 Mitglied Gestaltungsbeirat Kempten 2017–2019 Mitglied Gestaltungsbeirat Linz 2016–2021 Mitglied des Baukunst- beirates Nürnberg 2015–2017 Mitglied Gestaltkommission München, Prinz-Eugen- Kaserne 2011–2012 Mitglied Stadtbildkommis- sion Basel 2008–2012 Mitglied Gestaltungsbeirat Leipzig 2006–2008 Mitglied Gestaltungsbeirat Halle a. d. Saale 2007–2011 Mitglied Gestaltungsbeirat Karlsruhe 2005–2007 Mitglied Gestaltungsbeirat Salzburg 2004–2006 Mitglied Gestaltbeirat Linz2001–2008 Mitglied Gestaltkommission DLR 2000–2003 Mitglied Gestaltkommission Regensburg1997–2021 Lehrstuhl TU München 1991 Stipendium Villa Massimo, Rom seit 2009 Büro in München, Partner- schaft mit Maximilian Rimmel, Deubzer Rimmel Architekten Part.GmbH seit 1987 Büro Berlin, 1988–2012 Partnerschaft mit Jürgen König, Deubzer König Architekten GmbH 1985–1987 Wissenschaftliche Assis- tentin an der TU München 1984–1985 Mitarbeit im Büro James Stirling 1978–1983 Mitarbeit im Büro Schultes 1978 Diplom an der TU BerlinProf. Hannelore Deubzer Dipl.-Ing. Architektin Beirätin April 2007–März 2011Gestaltungsbeirat | 165Prof. Carl Fingerhuth Dipl.-Ing. Architekt Beirat April 2007–März 2011 Vorsitzender April 2007–März 2011seit 1992 Eigenes Büro für Städtebau 1979–92 Kantonsbaumeister Basel- Stadt 1964–79 Eigenes Büro für Raum- planung und Städtebau in Zürich 1963–64 Im Auftrag der ETH-Z beim Baudepartement des Kanton Wallis zum Aufbau eines kantonalen Planungs- amtes 1961–63 Architekt in Zürich 1960–61 Schweiz. Institut für ägyp- tische Bauforschung, Kairo, Ägypten 1960 Diplom an der Abteilung für Architektur der Eidgenös- sischen Technischen Hoch- schule Zürich 1936 geboren in ZürichLehrtätigkeiten:State University of Virginia Departement of Architec- ture Blacksburg USA, Universität Basel, Eidge- nössischen Technischen Hochschule Zürich, Ecole d‘Architecture de Stras- bourg, Ecole d‘Architecture de Genève, TU Darmstadt, Universität Genua Honorarprofessor der Tech- nischen Universität Darm- stadt Mitarbeit in Planungs- oder Gestaltungsbeiräten in Bre- men, Feldkirch, Salzburg, Halle, Köln, Stuttgart, Hei- delberg und Regensburg Mitglied der Deutschen Akademie für Städtebau außerordentliches Mitglied des Bundes Deutscher Architekten (BDA)Mag. arch. Marta Schreieck Architektin Beirätin April 2007–Februar 2010Jurorin bei Wettbewerben im In- und Ausland 2009–2013 BIG Architektur Beirat 2009–2014 BMUK – Beirat für Architek- tur + Design 2007–2017 Präsidentin der Zentral- vereinigung der Architekt- Innen Österreichs seit 2005 Mitglied Akademie der Künste Berlin 2004 Kommissärin des Österreich - beitrages der 9. Architektur- biennale in Venedig 1995–2015 Gestaltungsbeirat Feldkirch, Linz, Salzburg, Regensburg, Karlsruhe, Graz 1995 Gastprofessur an der Akademie der bildenden Künste Wien 1993 Lehrauftrag an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur der Univer- sität Innsbruck seit 1982 gemeinsames Büro mit Dieter Henke1975–1981 Architekturstudium an der Akademie der bildenden Künste Wien, (Meister- schule Prof. Roland Rainer und Prof. Timo Penttilä) 1954 geboren in Innsbruck / Tirol1166 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–20222007 Gründung auf Beschluss des Gemeinderatsalle 2–3 Monate Gestaltungsbeirat2 Jahre Beiratsperiode115 Jahre Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe66 Sitzungen (2007–2022)5 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Architektur, Land- schaftsarchitektur und Stadtplanung Aktuelle MitgliederProf. Anett-Maud Joppien Prof. Pascale Richter Prof. Dr.-Ing. Frank Lohrberg Dipl. Ing. Markus Müller Dipl.-Ing. Wolfgang Riehle162 beratene Projekte in einer, zwei oder drei Sitzungen19 Mitglieder seit 2007Zahlen und FaktenZahlen und Fakten | 167Öffentliche Beiratssitzungenfinden mit Teilnehmenden wie Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadträtinnen / Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt benannte Person als deren Vertretung, Ortschaftsrätinnen / Ortschaftsräte, Mitarbeitende der Verwaltung und Sonderfachleute sowie offen für interessierte Bürger*innen statt.2Ablauf– Nicht-öffentliche Ortstermine und interne Vorberatung– Öffentliche Projektdarstellung und Projektdiskussion– Öffentliche EmpfehlungEine von den Gestaltungsbeirätinnen und Gestaltungsbeiräten gemeinsam getragene Empfehlung wird am Ende der Beratung den Bauherrinnen und Bauherren, den Archi- tektinnen und Architekten, den Landschafts- architektinnen und Landschafts architekten sowie der anwesenden Öffent lichkeit münd- lich vorgestellt. Die Ergebnisse der Diskussionen fließen außer - dem als Empfehlungen in die weiterführende Projektarbeit der Verwaltung (Stadtplanungs-, Bauordnungs- und Gartenbauamt) und in deren Nachgespräche mit den Projektbeteiligten auf den Ebenen der städtebaulichen Rahmen- planung, der Bebauungsplanung, der Bauvor- bescheidung und der Baugenehmigung ein.AufgabeDer Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorha- ben im Hinblick auf ihre städtebauliche, archi- tektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen.Er gibt der Bauherrin und dem Bauherrn und deren Architektin und Architekten Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels.Seine Empfehlungen sind wesentliches Instru- ment zur Weiterentwicklung der Baukultur in unserer Stadt. Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Soziale Stadt, Res- sourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaan- passung, Energie, Mobilität und Inklusion.Der Gestaltungsbeirat unterstützt die kultur- elle, soziale und ästhetische Verantwortung der privaten und öffentlichen Entscheidungs- träger und vermittelt in seinen Stellungnahmen die baukulturellen Ansprüche der Stadt Karlsruhe einer interessierten Öffentlichkeit.1 Mitgliedschaft max. 3 × 2 Jahre 2 Neufassung der Geschäftsord-nung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe (Oktober 2022)ab 2024 Einladung der Öffentlichkeit168 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–202261 Firma Init AG-Überarbeitete Planung, Karlsruhe-Oststadt (07–2012)62 Robert Bosch GmbH, Neugestaltung Fassade Silogebäude, Karlsruhe-Grötzingen (07–2012)63 Hotelerweiterung Gasthaus Ochsen, Karlsruhe-Durlach (07–2012)64 Kita Bulach, St.-Georg- Straße 2, Karlsruhe- Beiertheim-Bulach (11–2012)65 Seniorenwohnen, Koch straße 2, Karlsruhe- Innenstadt-West(11–2012, 01–2013)66 Mehrfachbeauftragung »Gemeinsam Leben«, Königsberger Straße 37, Karlsruhe-Waldstadt (01–2013)67 Mehrfachbeauftragung Erweiterung Alten- und Pflegeheim »Haus am Turm- berg«, Karlsruhe-Durlach (01–2013)Projektübersicht 2012–202268 Städtisches Klinikum, Neubau Haus I, Karlsruhe-Nordweststadt (03–2013, 05–2013)69 Parkpalette Möbelhaus XXXL, Durlacher Allee, Karlsruhe-Oststadt (03–2013)70 Gesamtkonzept Umbau I Neubau EH-Markt, Karls ruhe-Neureut (05–2013)71 Gesamtkonzept Autohaus S & G, Schoemperlenstraße, Karlsruhe-Mühlburg (05–2013)72 Neubau STP, IWKA-Gelände, Karlsruhe-Südweststadt (09–2013)73 Neubau Aral-Tankstelle Blücherstraße, Karlsruhe-Weststadt (03–2013, 09–2013, 07–2014)74 Städtisches Klinikum, unterirdische Küche, Haus M, Karlsruhe-Nordweststadt (09–2013)75 Neubau Technologiezent- rum Wasser, Erweiterung, Karlsruhe-Hagsfeld (09–2013)76 Postareal, Karlsruhe-Mühlburg (09–2013)77 Nahversorgung Karlsruhe- Hohenwettersbach (11–2013)78 Planungskonzept Gewer be - gebiet Zimmerstraße, Karlsruhe-Südost (11–2013)79 Firmenzentrale Gewerbe- gebiet Großoberfeld, Karlsruhe-Oberreut (11–2013)80 Alt-Katholische Kirchen- gemeinde, Mehrfach- beauftragung, Karlsruhe-Weststadt (11–2013, 03–2014)81 Städtisches Klinikum Kaiser- allee, Psychotherapeutische Medizin, Karlsruhe-Weststadt (01–2014)Projektübersicht | 16982 Städtisches Klinikum, Gesamtkonzept, Karlsruhe-Nordweststadt (01–2014, 03–2014)83 Abbruch u. Neubau Wohn- und Geschäftshaus Pfinztal- straße, Karlsruhe-Durlach (03–2014)84 Neubau Wohngebäude Berckmüllerstraße, Karls ruhe-Oststadt (07–2014)85 Neubau Bürogebäude, Am Storrenacker, Karlsruhe-Hagsfeld (07–2014, 10–2014, 07–2015)86 Ehemalige Artilleriekaserne – westlich Kußmaulstraße, Karlsruhe-Nordweststadt (10–2014)87 Oberflächengestaltung Marktplatz, Karlsruhe-Innenstadt (10–2014)88 St. Vincentius-Kliniken, Karlsruhe-Südweststadt (01–2015)89 Wohnungsbau, Edelbergstraße 1, Karlsruhe-Grünwinkel (01–2015, 03–2015)90 Abbruch u. Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage Pfinztalstraße, Karlsruhe-Durlach (01–2015)91 Neubau Anna-Leimbach- Haus, Blumentorstraße 6–10, Karlsruhe-Durlach (03–2015, 05–2015, 07–2015)92 RaumFabrik Areal B, Karlsruhe-Durlach (03–2015, 05–2015)93 Wohnbebauung Steinkreuzstraße, Karlsruhe-Wolfartsweier (05–2015)94 Wohnen Am Rosenweg, Karlsruhe-Rüppurr (05–2015, 07–2015)95 BWGV Akademie, Am Rüppurrer Schloss, Karlsruhe-Rüppurr (05–2015)96 (Teil-) Abbruch und Neubau Pflegeheim Augustenburg, Karlsruhe Grötzingen (05–2015)97 Neubau Wohnhaus, Wichernstraße 4 a, Karlsruhe-Mühlburg (07–2015, 03–2016)98 Audi Zentrum, Gerwig straße 77, Karlsruhe-Oststadt (07–2015)99 Erweiterung Coca-Cola, Karlsruhe-Neureut (09–2015, 03–2016)100 Erweiterung Physik Instrumente (PI), Karlsruhe-Stupferich (09–2015, 11–2015, 05–2017)101 Neubau Wohnbebauung Am Fasanengarten, Karlsruhe-Oststadt (11–2015, 03–2017, 05/2017)102 Wohn- und Geschäftshaus Karlstraße 26, Innenstadt-West (11–2015)103 Seniorenzentrum und Seniorenwohnen Herrenalber Straße, Karlsruhe-Rüppurr (11–2015, 07–2016, 11–2016)104 Neubau einer Wohnanlage, Pfinzstraße 87, Karlsruhe-Durlach (03–2016, 07–2016)105 Wohnbebauung inkl. Stu- den tenwohnen Kolberger Straße, Karlsruhe-Waldstadt (03–2016)106 Neubau für studentisches Wohnen Augustenburg- straße 89, Karlsruhe-Grötzingen (03–2016, 05–2016)107 Pflegeheim mit betreutem Wohnen, Dragonerstraße 4-6, Karlsruhe-Weststadt (03–2016)108 Umbau und Erweiterung des Sportgebäudes TG Neureut, Karlsruhe-Neureut (05–2016)109 Bürogebäude IWKA-Gelände, Karlsruhe-Südweststadt (07–2016, 11–2016)110 Quartiersentwicklung Kleinseeäcker, Karlsruhe-Oberreut (11–2016, 03–2017)111 Bauvorhaben Victor- Gollancz-Straße, Karlsruhe-Südweststadt (11–2016, 07–2017, 04–2018)170 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–2022112 Bürogebäude Hauptbahn- hof-Süd, Karlsruhe-Südweststadt (03–2017)113 Umnutzung Garagenhof Kohlberger Straße, Karlsruhe-Waldstadt (03–2017)114 TPK I element-i-Bildungs- haus, Karlsruhe-Rintheim (07–2017)115 Bunkerbebauung Dammer- stock, Karlsruhe-Weiherfeld- Dammerstock 07/2017116 Einzelhandel und Wohnen Frauenalber Straße 2, Karlsruhe-Rüppurr (07–2017, 12–2017)117 Badische Versicherungen (BGV)-Neubau Parkgebäude, Karlsruhe-Oststadt (09–2017)118 Neubau der b.i.g.-Gruppe Bannwaldallee, Karlsruhe-Grünwinkel (09–2017, 12–2017)119 Städtebauliche Vertiefung Königsberger Straße, Karlsruhe-Waldstadt (09–2017, 07–2018)120 Neubau Lern- und Anwen- dungszentrum Mechatronik, Karlsruhe-Innenstadt Ost (09–2017, 07–2019)121 Hotelerweiterung Gasthaus Ochsen, Pfinzstraße 64, Karlsruhe-Durlach (12–2017)122 Neubau DITIB-Moschee, Käppelestraße, Karlsruhe-Oststadt (12–2017)123 Hoepfner Think Tank, Haid-und-Neu-Straße 18, Karlsruhe-Oststadt (12–2017)124 Umbau Franz-Rohde-Haus und Neubau Blücherstraße 20 (Rückbereich) Wohnen, Karlsruhe-Weststadt (12–2017)125 Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses, Blumenstraße 4, Karlsruhe-Innenstadt-West (04–2018, 09/–2018)126 VbB »August-Dosenbach- Str. 7 (August-Klingler-Are- al)«, Karlsruhe-Daxlanden (04–2018)127 Neubau Firma WIBU-Sys- tems AG Zimmerstraße 3, Karlsruhe-Südstadt (04–2018)128 TPK I Neubau Vector Campus Karlsruhe, Karlsruhe-Rintheim (07–2018, 11–2018)129 Bunkerbebauung Dammer- stock, Karlsruhe-Weiherfeld- Dammerstock (07–2018)130 Neubau Hotel Augusten- burgstraße 10, Karlsruhe-Grötzingen (09–2018, 07–2019)131 Neubau Hotel Hauptbahn- straße 5, Karlsruhe-Durlach (09–2018, 11–2018, 03–2020)132 Sanierung Wohn- und Geschäftshaus mit Fassaden - erneuerung Kronenstraße 24, Karlsruhe-Innenstadt-Ost (09–2018)133 Neubau Wohn- und Geschäftshaus Passagehof, Karlsruhe-Innenstadt-West (09–2018)134 Neubau eines Wohnheims für 100 Bewohner, Studen- tenwohnheim des Karlsru- her Instituts für Technologie (KIT) e.V., Karlsruhe-Oststadt (09–2018)135 InformatiKOM der Klaus Tschira Stiftung gGmbH, KIT Campus Süd, Karlsruhe-Oststadt (11–2018, 02–2019, 04–2019)136 Neubau eines Gemeinde- zentrums, Holländerstraße 2 / 2a, Karlsruhe-Daxlanden (02–2019, 09–2019, 11–2019)137 TPK I cab Produkttechnik GmbH & Co. KG Produk- tions- und Verwaltungs- gebäudes mit Lager, Karlsruhe-Technologiepark, Karlsruhe-Rintheim (02–2019)138 Neubau eines Wohnhauses Lederstraße 5, Karlsruhe-Durlach (02–2019)Zahlen und Fakten | 171139 Neubau von drei Ketten- häusern und einem Mehr- familienhaus, Karlsruhe-Wolfartsweier (04–2019)140 Sanierung Verwaltungsge- bäude Philipp-Reis-Straße 4, Karlsruhe-Südstadt (04–2019, 07–2019)141 Neubau Wohnbebauung im Lohfeld, Baufelder C, D, I, Karlsruhe-Oststadt (07–2019, 09–2019)142 Gestaltungshandbuch zum Bebauungsplan Zukunft Nord östlich der Erzberger- straße zwischen New-York- Straße und Lilienthalstraße, Karlsruhe-Nordstadt (07–2019)143 Neubau Hotel Zirkel 25,Karlsruhe-Innenstadt-West (07–2019)144 VbB Basler-Tor-Straße 77 (Seniorenheim »Haus am Turmberg«), Karlsruhe-Durlach (09–2019, 03–2020)145 Höhenentwicklungskonzept (11–2019)146 KIT, Botanisches Institut, Verlagerung Kornblumen- straße Neubau Gewächs- häuser, Karlsruhe-Oststadt (11–2019)147 TPK I Bürogebäude eines Gebäudes mit Tiefgarage, Emy-Noether-Str. 13, Karlsruhe-Rintheim (11–2019, 02–2020, 11–2021)148 Neubau eines Hotels, Fitness Studios und eines Büro- gebäudes, Ostring 6, Karlsruhe-Oststadt (06–2020,07–2020)149 Neubau WohngebäudeStephanienstraße 22 / Wörthstraße, Karlsruhe- Innenstadt-West (06–2020)150 TPK I Neubau Gebäude 9C, Alfred-Nestler-Straße 28-30, Karlsruhe-Rintheim (06–2020)151 Sophien-Carrée, Karlsruhe-Weststadt (06–202, 09–2020, 11–2020, 04–2022)152 Studentenwohnen Rheinstraße 77, Karlsruhe-Mühlburg (09–2020, 11–2020)153 Neubau Wohnanlage Oberwaldstraße 5 / 7, Karlsruhe-Durlach (09–2020)154 Saturn-Fassade, Kaiserstraße 146, Karlsruhe-Innenstadt-West (09–2020, 11–2020)155 Neubau Peek & Cloppenburg, Hotel- und Geschäftshaus, Karlsruhe-Innenstadt West (11–2020)156 TPK I HMS Industrial Net- works GmbH, Karlsruhe-Rintheim (06–2021, 08–2021)157 Wohnhaus Körnerstraße 45, 49, 51, Karlsruhe-Weststadt (06–2021)158 Wohnbebauung Pfinzstraße 64, ehem. Gasthaus Ochsen, Karlsruhe-Durlach (11–2021, 04–2022, 06–2022)159 Neubebauung Herrenalber Straße 22 / Rastatter Straße 19 a, Karlsruhe-Rüppurr (04–2022)160 Serbisch Orthodoxe Kirche, Erzberger Straße 170, Karlsruhe-Nordstadt (06–2022)161 Neubau Bürogebäude, Bannwaldallee 2, Karlsruhe-Grünwinkel (06–2022)162 Neubau Peek & Cloppenburg, Büro- und Geschäftshaus, Karlsruhe-Innenstadt West (10–2022)1172 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–20222PräambelDer Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvor - haben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Quali- tät zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung in Fragen der Architektur und des Stadtbildes, der Freiraumgestaltung und der Stadtplanung.In öffentlichen Diskussionen begleitet der Gestaltungsbeirat in einer kritischen, fachori- entierten Auseinandersetzung die Planungsprozesse in der Stadt Karlsruhe. Seine Empfehlungen sind wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der Baukultur in unserer Stadt. Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Archi- tektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Soziale Stadt, Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie, Mobili- tät und Inklusion. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die kulturelle, soziale und ästhetische Verantwortung der privaten und öffentlichen Entscheidungsträger und vermittelt in seinen Stellung- nahmen die baukulturellen Ansprüche der Stadt Karlsruhe einer interessierten Öffent- lichkeit.»Architektur ist eine öffentliche Angelegenheit. Die Qualität der Architektur der Stadt kann nur dann gesteigert werden, wenn dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.« (Prof. Zvonko Turkali)Alle am Planungs- und Bauprozess der Stadt Beteiligten, wie beispielsweise Bauherrin- nen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Bürgerinnen und Bürger, Stadträtinnen und Stadträte sowie Mitarbeitende der Verwaltung sind eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats teilzunehmen. Die Neufassung der Geschäftsordnung fördert die Präsenz und die Information der Öffentlichkeit als Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung von Baukultur und nach- haltiger Stadtentwicklung. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats folgende Geschäftsordnung beschlossen:Neufassung – Oktober 2022Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt KarlsruheGeschäftsordnung | 173§ 1 Aufgabe des GestaltungsbeiratsDer Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhän- giges Sachverständigengremium den Oberbürger- meister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung. Der Gestaltungsbeirat hat insbe- sondere die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvor- haben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architek- tonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschafts- bild zu beurteilen. Er gibt der Bauherrin und dem Bauherrn und deren Architektin und Architekten Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels.§ 2 Mitglieder des GestaltungsbeiratsDer Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf stimmbe- rechtigten Mitgliedern zusammen.§ 3 Wohn- und Geschäftssitz der MitgliederDie Mitglieder dürfen ihren Wohn- und Arbeits- sitz nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe haben. Sie dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in der Stadt Karlsruhe planen und bauen.§ 4 VorsitzSie wählen aus ihrer Mitte (Mitglieder des Gestal- tungsbeirats (entsprechend § 2)) eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.§ 5 BeiratsperiodeEine Beiratsperiode beginnt mit der ersten Sitzung nach Berufung und dauert jeweils zwei Jahre. Die Mitgliedschaft darf drei aufeinanderfolgende Perio- den nicht übersteigen. Nach einer Unterbrechung von mindestens zwei Jahren ist eine erneute Mitgliedschaft möglich.§ 6 Auswahl/Berufung der MitgliederDie Stadtverwaltung erarbeitet eine Vorschlagslis- te zur Berufung der Mitglieder des Gestaltungs- beirats. Die Beiratsmitglieder werden durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe berufen. Nach Möglichkeit sollte ein Mitglied aus dem europäi- schen Ausland sein.§ 7 Tätigkeit der MitgliederDie Mitglieder sind besonders qualifizierte Experten aus den Gebieten Architektur, Landschaftsarchi- tektur und Stadtplanung. Sie besitzen die Qualifika - tion Preisrichterin/Preisrichter.§ 8 VergütungDie Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der Empfehlungen der Architektenkammer Baden- Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preisrichter*innen, Sachverständige und Vorprü- fer*innen in Wettbewerbsverfahren mit einem pauschalen Honorar pro Sitzung inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Reisezeit vergütet.Notwendige Reisekosten und gegebenenfalls Über- nachtungskosten werden nach Reisekostenrecht und eigenverantwortlicher Rechnungsstellung in nachgewiesener Höhe erstattet.§ 9 GeschäftsführungDie Geschäftsführung der Geschäftsstelle liegt beim Stadtplanungsamt, Bereich Städtebau. Sie unterstützt administrativ zum Beispiel die Arbeit des Beirats, bereitet die Sitzungen vor, betreut sie und dokumentiert die Ergebnisse.§ 10 Zu behandelnde VorhabenBei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenord- nung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch. Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt schlagen dem Baudezernat diese, sowie sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, zur Beratung im Gestaltungsbeirat frühzeitig vor. Außerdem befasst sich der Gestaltungsbeirat auf Antrag von Bauher- rinnen und Bauherren mit deren Vorhaben.Ebenso haben gemeinderätliche Ausschüsse die Möglichkeit, Vorhaben in den Gestaltungsbeirat zur Beratung zu verweisen. Vorhaben aus einem konkurrierenden Entwurfsverfahren mit mehr als drei Teilnehmenden und einer Jury, die überwie- gend aus Fachleuten besteht, fallen nur dann in die Zuständigkeit des Gestaltungsbeirats, wenn das1174 | Gestaltungsbeirat Karlsrihe 2012–20222 zur Baugenehmigung eingereichte Vorhaben von dem erstrangig prämierten Entwurf wesentlich abweicht.§ 11 SitzungsturnusDie Sitzungen des Gestaltungsbeirats finden circa fünfmal im Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens für ein Kalenderjahr im Voraus fest- gelegt und im Internet veröffentlicht. Außerhalb dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätz liche Tagungen einberufen werden.§ 12 Einberufung der SitzungenDie Einberufung des Gestaltungsbeirats erfolgt digital durch die Geschäftsstelle, mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung. Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Gestaltungs- beirats möglich.§ 13 BeschlussfähigkeitDer Gestaltungsbeirat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind, sowie die Mehrheit der Mitglieder, darunter die / der Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertretende, anwesend ist.§ 14 BeiratssitzungenDie Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind in der Regel öffentlich, sofern die beteiligten Bauherr- innen und Bauherren beziehungsweise Investieren- den nicht widersprechen. Die Öffentlichkeit hat kein Rede- und kein Stimmrecht.An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadt- rätinnen/Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt benannte Person als deren Vertre- tung, Ortschaftsrätinnen/Ortschaftsräte und Mitarbeitende der Verwaltung, soweit diese für die entsprechenden Projekte zuständig sind, und Sonderfachleute (zum Beispiel Denkmalschutz). Die Teilnehmenden haben kein Stimmrecht, aber ein Rederecht. Die Gesprächsführung liegt bei der / dem Vorsit- zenden.Die Projektbehandlung orientiert sich an folgen- dem Ablauf:– Nicht-öffentliche Ortstermine und interne Vor- beratung: Vor den Sitzungen besichtigen die Mitglieder des Gestaltungsbeirats gemeinsam mit den städtischen Projektbetreuenden und der Geschäftsstelle in nicht-öffentlichen Ortstermi- nen die Projektstandorte. Diese Vorberatungen vor Ort und in direktem Anschluss im Sitzungssaal basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bereits vor- liegenden Projektpräsentationen.– Öffentliche Projektdarstellung und Projektdis- kussion: Als Vorhabenträgerinnen und Vorhaben- träger sind Bauherrinnen und Bauherren, Inves- tierende, Architektinnen und Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschafts- architekten eingeladen, ihre Projekte dem Gestal- tungsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die das Projekt betreffende Diskussion des Gestaltungsbeirats mit den Projektbeteiligten ist öffentlich.– Öffentliche Empfehlung: Eine von den Gestal- tungsbeiräten gemeinsam getragene Empfehlung (§ 15) wird am Ende der Beratung den Bauher- rinnen und Bauherren, den Architektinnen und Architekten, den Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie der anwesenden Öffentlichkeit in der Regel von einem Mitglied des Gestaltungsbeirats mündlich vorgestellt. Am Ende jeder Sitzung soll ein umsetzbares und weiterführendes Ergebnis für die Vorhabenträge- rinnen und Vorhabenträger vorliegen.Die Ergebnisse der Diskussionen fließen außerdem als Empfehlungen in die weiterführende Projekt- arbeit der Verwaltung (Stadtplanungsamt, Bauord- nungsamt und Gartenbauamt) und in deren Nachgesprächen mit den Projektbeteiligten auf den Ebenen der städtebauliche Rahmenplanung, der Bebauungsplanung, der Bauvorbescheidung und der Baugenehmigung ein.§ 15 AbstimmungEntscheidungen in Bezug auf die inhaltlichen Empfehlungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Stimmenthal - tung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.Geschäftsordnung | 175§ 16 BefangenheitBeiratsmitglieder prüfen von sich aus ihre Befan- genheit in Anlehnung an § 18 der Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg und zeigen diese vor Behandlung des Tagesordnungspunktes dem Vorsitzenden an. Bei Befangenheit ist der Sitzungs- saal zu verlassen.§ 17 Stellungnahme des GestaltungsbeiratsDer Gestaltungsbeirat verfasst als Ergebnis der Beratungen zu jedem Projekt jeweils eine Empfeh- lung in Form einer schriftlichen Stellungnahme. Die jeweilige Stellungnahme ist den Bauherrinnen und Bauherren oder deren Beauftragten in dem das Projekt betreffenden Protokollauszug bekannt zu geben und zu erläutern.§ 18 Protokoll der SitzungenDie vom Gestaltungsbeirat verfassten Stellung- nahmen werden in einem Protokoll der jeweiligen Sitzung von der Geschäftsstelle zusammengefasst. Dieses wird dem Gestaltungsbeirat, den Teilneh- menden, den Vorhabenträgerinnen und Vorhaben- trägern und den betroffenen Projektvertretenden (für deren Tagesordnungspunkt) digital übermittelt.§ 19 ÖffentlichkeitsarbeitDer öffentliche Teil der vorläufigen Tagesordnung wird in der Regel eine Woche vor der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht.Die Protokolle mit den Stellungnahmen des Gestal- tungsbeirats zu den beratenen Projekten werden auf der städtischen Internetseite des Gestaltungs- beirats veröffentlicht, sofern die Vorhaben oder Projekte öffentlich behandelt wurden und die Bau - her rinnen und Bauherren der Veröffentlichung zustimmen.Die Stadt Karlsruhe berichtet auf der städtischen Internetseite des Gestaltungsbeirats in regelmäßi- gen Abständen der Öffentlichkeit über die Arbeit des Gestaltungsbeirats und die Entwicklung der Vorhaben und Bauprojekte.§ 20 WiedervorlageErhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Gestaltungsbeirats, so ist der Bauherrin oder dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bear- beitung einzuräumen. Der Gestaltungsbeirat gibt die Kriterien hierfür bekannt. Das Vorhaben ist dem Gestaltungsbeirat wieder vorzulegen, soweit der Projektfortschritt eine erneute Befassung erlaubt.§ 21 Geheimhaltung/DatenschutzDie Mitglieder des Gestaltungsbeirats und die sons- tigen Sitzungsteilnehmenden sind zur Geheim- haltung über die internen, nicht-öffentlichen Teile der Beratungen und Wahrnehmungen verpflichtet. Eine Verletzung der Geheimhaltung führt zum Ausschluss aus dem Gestaltungsbeirat.§ 22 SchlussbestimmungenDiese Geschäftsordnung tritt am 25. Oktober 2022 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21. November 2006, geändert durch Beschlüsse des Gemeinderats vom 28. Juni 2011 und vom 16. Oktober 2012.1 21 2 HerausgeberStadt Karlsruhe – Stadtplanungsamt Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Lammstr. 7 76133 Karlsruhe stpla@karlsruhe.deAnsprechpersonen Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Amtsleitung Stadtplanungsamt Sigrun Hüger Bereichsleitung Städtebau, StadtplanungsamtGeorg Gerardi Bereichsleitung Stadtbild Clemens Fritz Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat bis 2018Redaktion Dr. Kristin Barbey Irina Mattiesson Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat Bereich Städtebau, StadtplanungsamtGestaltung magma design studio, KarlsruheDruck Stober Medien GmbH, EggensteinGedruckt auf Recycling-Papier aus 100% Altpapier. Zertifiziert mit dem Blauen Engel.Stadt Karlsruhe Dezember 2022BildnachweiseProjekt 1 Monika Müller-Gmelin, Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe (S. 27) Stefan Müller-Naumann Fotodesign, München (S. 28, 29) Projekt 2 Jürgen Lange-von Kulessa, Ergon Invest GmbH, Freiburg Projekt 8 Andreas Stuchlik (Visualisierung Perspektive) Projekt 9 Kleihues + Kleihues Projekt 10 Monika Mueller-Gmelin, Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe Projekt 11 bild_raum Stephan Baumann, Karlsruhe Projekt 12 HGEsch Photography, Hennef Projekt 15 Lukas Brenner Architektur Fotografie, Stuttgart Projekt 16 bild_raum Stephan Baumann, Karlsruhe Projekt 17 Monika Müller-Gmelin, Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe (S. 138, 140/141) Roland Fränkle, Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe (S. 139) Frank Blümler Photography, Frankfurt (S. 142, 143, 144, 145) Projekt 18 Monika Müller-Gmelin, Presse- und Informationsamt der Stadt KarlsruhePortrait Bürgermeister Daniel Fluhrer Anne-Sophie Stolz (S. 7)Portraits der Beirätinnen und Beiräte Benjamin Schenk (S. 156) Felix Kästle (S. 157 li) richter architectes & associés (S. 158 re) Frederik Laux (S. 159 re) Ralf Padberg (S. 160 li) Antje Quiram (S. 160 re) Ben Fuchs (S. 161 li) Anderhalten Architekten (S. 162 li) Felix Gatermann (S. 162 re) Claudius Pfeifer (S. 163 re) Wilfried Dechau (S. 164 li) fingerhut.com (S. 165 li) Inge Zimmermann (S. 165 re) Privat (S. 157 re, 158 li, 159 li, 160 li, 161 re, 163 li, re, 164 re)176 | ImpressumDiese Broschüre wir gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württembergmlw.baden-wuerttemberg.de baukultur-bw.deG E S T A L T U N G S B E I R A T K A R L S R U H E»Eines der wesentlichen Ziele eines Gestaltungsbeirats ist es, den Dialog über die Bedeutung und Gestalt von Architektur im Zusammenspiel mit Stadt und Landschaftsraum in der Öffentlichkeit zu kultivieren.« Prof. Zvonko Turkali

https://www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAiOiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE3MTM1Nzg1MDcsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsImdyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzA1X01vYmlsaXRhZXRfU3RhZHRiaWxkLzA1Ml9TdGFkdHBsYW51bmcvNl9HZXN0YWx0dW5nc2JlaXJhdC8wMjI1M18xMEotR2VzdGFsdHVuZ3NiZWlyYXRfMTYweDI0MG1tX0NELUtBX2RpZ2l0YWwucGRmIiwicGFnZSI6NDEwNH0._gxn0_HvDCgjqtiTPDSCQzJcrp-GOg9-db2SEiftdoQ/02253_10J-Gestaltungsbeirat_160x240mm_CD-KA_digital.pdf

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Ge druc kta uf1 00P roze ntR ecyc lingp apie rStadt Karlsruhe www.karlsruhe.deZur nächsten öffentlichen Sitzung kommt der Grötzinger Ortschaftsrat am Mittwoch, 26. Oktober, um 19 Uhr zusammen. Im Saal der Begegnungsstätte Grötzingen, Niddastraße 9, nehmen sich die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte, unter Vorsitz von Ortsvorsteherin Karen Eßrich, folgende Themen der Tagesordnung vor:1. Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mündlicher Vortrag des Wildtierbeauftragten der Stadt Karlsruhe - Situation auf der Gemarkung Grötzingen 3. Ergebnis der Machbarkeitsstudie einer Heizzentrale auf dem Niddaplatz 4. Einrichten von Carsharing-Stellplätzen in der Büchelbergstraße 5. Aufstellen eines „Ghost Bikes“ am Herdweg 6. Verkauf des Anwesens Reithohl 12, Immobilie der Karl-Martin-Graff-Stiftung; Interfraktioneller Antrag 7. Verkauf städtischer Wohnungen; Antrag der CDU-, FDP-, GLG- und MfG- Ortschaftsratsfraktion 8. Bauantrag Augustenburgstraße 94 9. Bauantrag Durlacher Straße 31 10. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 11. Mitteilungen der OrtsverwaltungBekanntmachung der Stadt Karlsruhe Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Grötzingen2022-10-18T13:34:57+0200SignMeWebApp / www.sign-me.de2022-10.21_OR_Grötzingen_Sitzung_26.10.pdf

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Version vom 27. September 2022, 16:30 Uhr von Stadtarchiv3 (Diskussion | Beiträge)(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied) Ausschnitt aus dem Plan der oberen und unteren Hardt, um 1560, Generallandesarchiv Karlsruhe, Repro Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS XVI 1. Postkarte "Gruß aus Wolfartsweier", um 1903, privat. Teilansicht der Munitionsfabrik Genschow & Co., um 1904, Pfinzgaumuseum Durlach U I 175/2. Luftbild von Wolfartsweier, 29. August 1927, Foto: Strähle Luftbild, Stadtarchiv Karlsruhe 8/PBS XIIIa 317. Schwimmbad kurz nach der Eröffnung, Foto um 1938, Pfinzgaumuseum Durlach U I 189/3. Blick auf die im Zweiten Weltkrieg zerstörte Munitionsfabrik Gustav Genschow, Pfinzgaumuseum Durlach U I 183/5. Oberbürgermeister Otto Dullenkopf und Bürgermeister Hermann Ringwald (links) nach der Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages, Dezember 1972, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Schlesiger A24/164/5/1. Kindergarten Katze, 8. Juni 2002, Stadtarchiv Karlsruhe 8/BA Erbacher 4287.WolfartsweierDas ehemalige Straßendorf Wolfartsweier liegt an der alten, von Baden-Baden bis Ladenburg führenden Römerstraße zwischen Durlach und Ettlingen. Archäologische Ausgrabungen brachten einen keltischen Ring zu Tage und auch die Heerstraße der Römer im 2. und 3. Jahrhundert nach Christus führte direkt durch die heutige Wolfartsweierer Gemarkung. Eine Ansiedlung bestand deswegen vermutlich bereits vor der Ersterwähnung 1261. Wegen eines Streits über das Kloster Gottesaue wurde eine Delegation nach Italien zu Papst Alexander IV. geschickt, die eine Güterliste mitführte, in der unter anderem "Wolvoldeswilere", Weiler des Wolvod oder Wolfart, genannt ist. Papst Alexander starb jedoch am 25. Mai 1261, erst am 29. August des Jahres wurde Urban IV. als neuer Papst gewählt und in diesem Zusammenhang musste die noch nicht gesiegelte erste Urkunde neu ausgefertigt werden. Zur ursprünglichen Grundausstattung des Klosters Gottesaue hatte Wolfartsweier allerdings nicht gehört.Nachdem Kaiser Friedrich II. 1219 Markgraf Hermann V. von Baden fünf staufische Städte, darunter Durlach und Ettlingen, übereignet hatte, war der jeweilige Markgraf von Baden Grundherr von Wolfartsweier. In der Folgezeit wurden verschiedene Güterverzeichnisse und Steuerlisten erstellt, die Rückschlüsse auf den Ort ermöglichen. So werden 1329 erstmals eine Kirche und ein Pfarrer für Wolfartsweier erwähnt, 1488 wird die Kirche in einer Urkunde St. Margarethen genannt. Mehrere Urbare geben auch Aufschluss über die Leistungen der Einwohner an den Markgrafen. 1404 musste Wolfartsweier pro Jahr zu Lichtmess, Georgi und Martini jeweils drei Pfund Beden in Naturalien abliefern. Zudem wird ersichtlich, dass es 1594 circa 20 Hofstätten in Wolfartsweier gab. Im 15. Jahrhundert erhielt das Dorf eine eigene Rechtspersönlichkeit, der 1482 erstmals nachgewiesene Schultheiß handelte im Namen des Markgrafen, ein mit sieben bis zwölf Richtern besetztes Gericht stand ihm zur Seite. Die Dorfgemeinde trat unter der Gerichtslinde zusammen. 1422 verkaufte Hans von Ditzingen, genannt Edelmann, sein Sechstel von Wolfartsweier mit allen Vogteirechten, Steuern und Zinsen für 40 Gulden dem Markgrafen Bernhard. Bei der Teilung Badens 1535 wurde Wolfartsweier mit Kloster Gottesaue Teil der protestantischen Markgrafschaft Baden-Durlach. 1556 setzte Markgraf Karl II. erstmals einen lutherischen Pfarrer ein. Die Grenze zwischen Ettlingen und Wolfartsweier wurde die Grenze zur katholischen Markgrafschaft Baden-Baden.In und um Wolfartsweier lagen drei größere Höfe: Der Solr Hof wird 1404 als Freihof erstmals und letztmals 1531 erwähnt. Er lag an der Straße beim Galgen auf dem Gelände der späteren Munitionsfabrik. Der Bleichenhof wird im selben Jahr als markgräfliches Eigengut erwähnt und seine Geschichte auf den 1419 in Wolfartsweier gestorbenen Rudolf Bleich von Waldeck zurückgeführt. Zudem gab es auch noch den Steinhof, der 1480 als zugehörig zum Hofe des Klosters Gottesaue in einem Erblehensrevers erwähnt wird, das Kloster verpachtete den Hof anscheinend, 1532 taucht er im Lagerbuch über Stadt und Amt Durlach auf. Außerdem existierte eine Burg in Wolfartsweier, das Mauerwerk eines Turmhügels, der vermutlich von einem Graben umgeben und oberhalb des Dorfes im Bergwald lag, war noch im 19. Jahrhundert erkennbar.Nach dem Dreißigjährigen Krieg lebten nur noch sieben Einwohner im Ort, mit Familienangehörigen also etwa 35 Menschen, nachdem neben vielen Häusern Teile der Kirche zerstört und Pfarrhaus sowie -scheune niedergebrannt worden waren. Auch im Pfälzischen Erbfolgekrieg, der die Nachbar- und Amtsstadt Durlach komplett zerstörte, wurden das Wolfartsweierer Rathaus sowie fünf Häuser und Scheunen vernichtet. So lebten, nachdem der Pfälzische Erbfolgekrieg 1697 durch den Frieden von Rijswijk beendet worden war, 1698 nur noch zehn Bürger (ungefähr 50 Menschen) in Wolfartsweier.Der Ort veränderte sich ebenfalls, um 1700 wurde ein neues Rathaus gebaut, in den Jahren 1767 und 1778 tauchen in den Kirchenbüchern zwei Gastwirtschaften auf, das Rößle und der Schwanen. Im 19. Jahrhundert blieb Wolfartsweier zwar von Kriegen, aber nicht von Katastrophen verschont: Vom 11. auf den 12. August 1837 ging nachts ein starkes Gewitter über Süddeutschland nieder, so dass der Wetterbach zu einem reißenden Strom anschwoll und große Teile Wolfartsweiers überschwemmte, zahlreiche Häuser wurden zerstört. Zudem vernichtete das Unwetter die Ernte in den Bergdörfern. Noch heute erinnert ein Denkmal an der Straße nach Grünwettersbach an die Katastrophe und die Hilfsbereitschaft von Großherzog Leopold und anderen Spendern.In der Revolution 1848/49 schlossen sich sechs Einwohner den Revolutionären an. Der durch die Hungerjahre 1846/47 sowie die Revolution 1848/49 ausgelöste Auswanderungswelle aus Baden schlossen sich aus Wolfartsweier zwischen 1846 und 1864 circa 20 Personen an.Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts entwickelte sich Wolfartsweier im Zuge der Industrialisierung nun vom Bauern- zum Arbeiterdorf, viele Einwohner gingen in den Industriebetrieben von Karlsruhe und Durlach ihrer Arbeit nach. Und auch in Wolfartsweier ließ sich 1907 eine Fabrik nieder, die Munitionsfabrik Genschow, später Dynamit Nobel. Es entstanden in dieser Zeit auch erste Vereine, so wird 1892 der Arbeiter-Männerturnverein Wolfartsweier ins Vereinsregister beim Amtsgericht Durlach eingetragen, der heute noch als Allgemeiner Sportverein Wolfartsweier e. V. 1892 existiert oder 1897 der Männergesangverein Eintracht Wolfartsweier, heute Gesangverein Liederkranz Wolfartsweier 1897 e. V.Nach dem Ersten Weltkrieg war Wolfartsweier wie die benachbarten Städte Durlach und Karlsruhe von einer massiven Wohnungsnot betroffen. Auch die Weltwirtschaftskrise verschonte den Ort nicht, da auch die Firma Genschow Absatzeinbußen verzeichnen musste. Wie in Baden insgesamt blieb die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) bis 1929 aber eine Splitterpartei, bei der Landtagswahl am 27. Oktober 1929 erreichte sie nur 2,9 % der Stimmen. Dies hatte sich am 5. März 1933, der letzten auch nur noch mit Einschränkungen demokratischen Wahl der Weimarer Republik, aber geändert. Unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise und der massiven Propaganda der Nationalsozialisten errang sie mit 52,96 % anders als in Baden und den benachbarten Städten Durlach und Karlsruhe die absolute Mehrheit. Die lange in Wolfartsweier stärkste Partei, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) – ein Ortsverein war im Jahr 1909 gegründet worden - erreichte mit 33,9 % nur noch den zweiten Platz. Auch der langjährige, der SPD angehörige Bürgermeister Adolf Klenert musste sein Amt niederlegen. Am 23. März wurde ihm die Aufsicht über die Ortspolizei entzogen und dem Gemeinderat Ludwig Zimmermann übertragen. Als Nachfolger wurde allerdings erst zum 1. Januar 1934 Friedrich Wilhelm Dollinger (NSDAP) eingesetzt. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erhielt der Ort 1936 ein zunächst als Brandweiher geplantes Schwimm-, Luft- und Sonnenbad. 1938 wurde am Autobahndreieck die Brücke über den Wetterbach für die Autobahn nach Stuttgart eingeweiht.Der am 1. September 1939 von Deutschland mit dem Überfall auf Polen begonnene Zweite Weltkrieg traf auch Wolfartsweier direkt. Ab 1941 verstärkten sich die Luftangriffe, beim Zündhütle befand sich eine der rings um Karlsruhe errichteten 15 Flakstellungen. Die Munitionsfabrik Genschow war erstes Angriffsziel, sie wurde am 5./6. August 1941 sowie am 24./25. April 1944 getroffen. Beim Angriff vom April 1944 wurden außerdem Rathaus und Schule beschädigt, daneben zerbarsten auch zahlreiche Hausdächer und Fensterscheiben. Der Oberwald erhielt beim Angriff vom 29. Juli erhebliche Schäden und bereits am 3. September 1942 hatten vereinzelte Bomben Wolfartsweier getroffen, jedoch keine größeren Schäden angerichtet. Am 27. Mai 1944 erhielten die Zufahrtsstraße sowie die Wolfartsweierer Brücke große Schäden, letztere stürzte auf eine Lokomotive. Am 23. Februar 1945 traf eine Fliegerbombe erneut die Munitionsfabrik, vier Menschen starben dabei.Wie in vielen anderen Gebieten waren auch in Wolfartsweier Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in den ansässigen Fabriken, anderen Gewerbebetrieben und in der Landwirtschaft eingesetzt, so auch bei Genschow & Co., die ebenfalls schwer getroffen wurde.Zum Kriegsende gab es beim Einmarsch der Franzosen in Wolfartsweier am 5. April 1945 Kämpfe, bei denen acht deutsche Soldaten starben, die auch auf dem Wolfartsweierer Friedhof begraben wurden. Die Franzosen ernannten nun Gerhard Westenfelder zum Bürgermeister, der am 12. Oktober 1945 von Robert Huber (SPD) abgelöst wurde. Nachdem die Amerikaner am 8. Juli 1945 das nordbadische Gebiet und somit auch Wolfartsweier übernommen hatten, beschlagnahmten sie als erstes das Freibad und verlangten eine schnelle Instandsetzung.Nach dem Zweiten Weltkrieg lebten 1946 1.010 Personen im Ort, davon waren 720 Protestanten, 145 Katholiken und 145 Methodisten. Zugenommen hatten durch die Eingliederung von Vertriebenen vor allem die Katholiken. Erst 1963 konnte die 700-Jahrfeier des Ortes nachgeholt und mit der Einweihung einer neuen Fest- und Turnhalle (Schloßberghalle) neben dem Schwimmbad verbunden werden. 1969 bekam Wolfartsweier das neue Rathaus, das alte wurde zur Rot-Kreuz-Station und zum Feuerwehrhaus umgebaut. Eine Analyse der Gemeinderats- bzw. Ortschaftsratswahlen von 1946 bis 1980 des Karlsruher Amts für Einwohnerwesen und Statistik hielt fest: "Die Bewohner von Wolfartsweier waren in ihrer politischen Willensbildung bis Anfang der 70er Jahre überwiegend sozialdemokratisch eingestellt. Bei sieben von elf Wahlen konnte die SPD Anteile von über 50 % erzielen. Das beste Ergebnis erreichte sie dabei - abgesehen vom Jahre 1946 – bei der 68er-Wahl mit 60 %; das schlechteste musste vor vier Jahren mit 35,5 % registriert werden." Bis 1959 teilten sich CDU und SPD die Sitze im Gemeinderat, von 1959 bis 1971 dominierte die SPD mit sechs Sitzen gegenüber vier der CDU/Freien Wähler. EingemeindungBereits 1906 hatte es erste Anfragen aus Wolfartsweier für eine Eingemeindung nach Karlsruhe gegeben, die aber mit dem Zusatz, dass dies noch zu einem späteren Zeitpunkt geschehen könne, abgelehnt wurden. Erst in den 1950er-Jahren wurden die wieder aufgenommen, blieben allerdings ergebnislos. Der Karlsruher Oberbürgermeister Günther Klotz war aber dennoch weiter der Meinung, dass die Karlsruher Gemarkungsgrenzen durch freiwillige Eingemeindungen erweitert werden müssten. Im Februar 1962 war deshalb auch wieder Wolfartsweier im Gespräch. Nach der einhelligen Ablehnung in den betroffenen Gemeinden, im Kreistag und im Landratsamt wurde aber aufgrund der planerischen Notwendigkeiten über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinaus im November 1964 ein Vertrag über eine gemeinsame Raumordnungsplanung verabschiedet.Im Zuge der Beratungen über Gebiets- und Verwaltungsreformen wurde dann am 26. September 1967 durch das Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden in Baden-Württemberg eine Gemeindereform eingeleitet, an deren Ende die Eingemeindung von Wolfartsweier nach Karlsruhe zum 1. Januar 1973 stand. Eine angedachte Verwaltungsgemeinschaft mit Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach und Stupferich konnte nicht realisiert werden, so dass sich Wolfartsweier zu diesem Schritt entschied. Zwar hatte eine am 19. März 1972 durchgeführte Bürgeranhörung eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden (64,6 % Wahlbeteiligung) von 79,2 % gegen die Eingemeindung votiert, doch die Signale aus Stuttgart waren unmissverständlich, dass Wolfartsweier auf jeden Fall eingemeindet werden sollte. Da Karlsruhe bereit war, am bereits ausgehandelten Vertragsentwurf festzuhalten, kam es letztlich zur Eingemeindung, ohne dass, wie später bei Neureut, ein Gericht entscheiden musste. Karlsruhe wuchs um gut 195 Hektar und 2.639 Einwohner.Vorgesehen war im Eingemeindungsvertrag unter anderem der Bau eines zweiten Kindergartens, der 2004 mit dem neuen Kindergarten Katze nach dem Ideenentwurf von Tomi Ungerer realisiert wurde, die Beheizung des zwei Jahre zuvor renovierten Schwimmbades und die Einrichtung einer städtischen Busverbindung. 2004 wurde Wolfartsweier an das städtische Straßenbahnnetz angeschlossen. Zugestimmt hatte die Stadt auch der ursprünglich nicht vorgesehenen Einrichtung eines Gemeindesekretariats, der kostenfreien Nutzung der Schlossberghalle durch die Vereine und, dass der Kindergarten nur Kindern aus dem Ort zur Verfügung stehen sollte.In Anlehnung an die Verträge mit Hohenwettersbach und Stupferich erhielt Wolfartsweier die 1990 wieder abgeschaffte unechte Teilortswahl und eine Ortschaftsverfassung. Im Ortschaftsrat verlor die SPD zunächst ihre Spitzenpsoition an die CDU, die sie aber seit 2014 wieder innehat. Zu den viel diskutierten Problemen im Ortschaftrat gehörte die am 7. Juni 2005 fertig gestellte B3-Umgehungsstraße, die den nicht zuletzt angesichts der geringen Straßenbreite der Ortsdurchfahrt zu einer großen Belastung gewordenen Verkehr um Wolfartsweier herumleitete. Einwohner1594 40 Personen mit Besitz, 68 auswärtige Landbesitzer 1677 18 Bürger (Durlach 306, Aue 31)1709 18 Bürger (Durlach 277, Aue 26)1804 270 Einwohner1816 277 Einwohner1833 348 Einwohner1850 360 Einwohner1880 385 Einwohner1901 506 Einwohner1910 539 Einwohner1933 709 Einwohner1946 1.010 Einwohner1950 1.013 Einwohner1960 1.416 Einwohner1970 1.965 Einwohner1980 2.559 Einwohner1990 3.399 Einwohner2000 3.282 Einwohner2010 3.219 Einwohner 2020 3.068 EinwohnerBürgermeister 1892-1901 Wilhelm Mössinger1901-1909 August Klenert1909-1919 Heinrich Kindler1919-1933 Adolf Klenert (SPD)1934-1945 Wilhelm Dollinger (NSDAP)Mai bis August 1945 Gerhard Westenfelder (von der Besatzungsmacht eingesetzt)11. August 1945-1959 Robert Huber (SPD)1959-1973 Hermann Ringwald (SPD)Ortsvorsteher1973-1974 Hermann Ringwald (SPD)1974-1978 Fritz Bechtold (SPD)1978-1983 Ewald Huber (CDU)1983-1994 Heinrich Beedgen (SPD)1994-1997 Wolfgang Zelt (CDU)1998-2009 Ingrid Busch (CDU)2009-2014 Jürgen Morlock (FDP)seit 2014 Anton Huber (SPD)Vereine 2022Arbeitskreis Naturschutz Karlsruher BergdörferASV WolfartsweierFördergemeinschaft Grundschule WolfartsweierFörderverein Freibad WolfartsweierFörderverein KindergartenFreiwillige Feuerwehr WolfartsweierGesangverein Liederkranz WolfartsweierGeschichtsverein WolfartsweierKleintierzuchtverein Wolfartsweierm.o.s.a.i.k FamilienzentrumMusikverein Einheit Wolfartsweier Obst- und Gartenbauverein Wolfartsweier Schützenclub WolfartsweierAnke Mührenberg/Ernst Otto Bräunche 2022QuellenStadtAK 8/ZGS 99a und b. LiteraturManfred Koch: Karlsruher Chronik. Stadtgeschichte in Daten, Bildern, Analysen, Karlsruhe 1992, S. 280-28 (= Veröffentlichungen des Karlsruher Stadtarchivs Bd. 14), Buch zum Download (PDF) (Zugriff am 4. August 2022); Gerd Roellecke: Politik und Verwaltung in Wolfartsweier von 1700 bis zur Eingemeindung 1973, hrsg. vom Verein für die Geschichte von Wolfartsweier, Wolfartsweier 2009 (= Chronik Wolfartsweier Heft 8); Hansmartin Schwarzmeier: Das Dorf in der Geschichte von Land und Landschaft. Von den Anfängen bis zum Jahr 1700, hrsg. vom Verein für die Geschichte von Wolfartsweier, Wolfartsweier 2001 (= Chronik Wolfartsweier Heft 5); Elga Roellecke: Vereine. Vereinigungen. Gasthäuser, hrsg. vom Verein für die Geschichte von Wolfartsweier, Wolfartsweier 1998 (= Chronik Wolfartsweier Heft 3).Abgerufen von „https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php?title=De:Lexikon:top-3005&oldid=593825“ Kontakt Impressum Datenschutzhinweise Login

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G edru ckt a uf1 00P roze ntR ecyc lingp apie rStadt Karlsruhe www.karlsruhe.deOrtschaftsrat Hohenwettersbach tagtZu seiner nächsten öffentlichen Sitzung kommt der Ortschaftsrat Hohenwettersbach am Mittwoch, 21. September, um 19 Uhr zusammen. Im Bürgersaal des Hohenwettersbacher Rathauses nehmen sich die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte, unter Vorsitz von Ortsvorsteherin Elke Ernemann, folgende Themen der Tagesordnung vor:1. Kriminalstatistik des Polizeireviers Karlsruhe-Durlach für den Stadtteil Hohenwettersbach 2. Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Höhenstadtteilen; Vor-stellung aktueller Stand durch den Stadtjugendausschuss 3. Rückblick und Ausblick EnergieQuartier Hohenwettersbach; Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) 4. Vorstellung des Jagdreviers Karlsruhe-Bergwald durch den Jagdpächter 5. Anregungen aus dem Ortschaftsrat 6. Mitteilungen der OrtsverwaltungSitzungsunterlagen zum Ortschaftsrat Hohenwettersbach https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-8884Bekanntmachung der Stadt Karlsruhe Ortschaftsrat Hohenwettersbach tagt2022-09-14T15:17:22+0200SignMeWebApp / www.sign-me.de2022-09-16_OR_Hoenwettersbach_Sitzung_21.09.pdf

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G edru ckt a uf1 00P roze ntR ecyc lingp apie rStadt Karlsruhe www.karlsruhe.deDer Ortschaftsrat Durlach kommt unter der Leitung von 2. Stellvertretenden Ortsvorsteher Michael Griener zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 14. September 2022, um 17 Uhr, zusammen. Im Festsaal der Karlsburg, Pfinztalstraße 9, beraten die Stadtteilvertreterinnen und Stadtteilvertreter über folgende Tagesordnungspunkte:1. Energiekrise 2022/2023 - Energetische Einsparungsoptionen in den Karlsruher Bädern 2. Kriminalstatistik 2021 3. Jahresbericht Amt für Abfallwirtschaft 4. Weiteres Vorgehen Sanierungsgebiete unter Berücksichtigung der Ressourcen; hier: Antrag für das Sanierungsgebiet „Stadteingang Durlach“ 5. Sozialdiakonisches Zentrum Bilfinger Straße – Vorstellung Konzept und Einholung Planungsauftrag 6. Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe-Durlach Anmietung der Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „Raiherwiesen-straße 15 – 17“ zum Betrieb einer viergruppigen Einrichtung 7. Umwidmung der Hubstraße zur Fahrradstraße (Anlieger frei) ab Waldshuter Straße in die Untere Hub; Antrag B´90/DIE GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion 8. Freigabe für weitere FreeWalls; Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion 9. Erweiterung Fahrradstreifen; Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion 10. Innensanierung Turmbergturm; Antrag CDU-Ortschaftsratsfraktion 11. Brunnen in Durlach; Anfrage FDP-Ortschaftsratsfraktion 12. Behinderung zu Fuß Gehender in der Ellmendinger Straße; Anfrage B´90/DIE GRÜNEN- Ortschaftsratsfraktion 13. Reduzierung der öffentlichen Beleuchtung in der Nacht; Anfrage der FDP- Ortschaftsratsfraktion 14. Mitteilungen Stadtamt Durlach 15. Mündliche FragenBekanntmachung der Stadt Karlsruhe Öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Durlach2022-09-07T16:04:52+0200SignMeWebApp / www.sign-me.de2022-09-09_OR_Durlach_Sitzung_14.09.pdf

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